Betreff
Antrag auf Aufnahme in die Liste der Kultur pflegenden Vereine Hildens, hier: Musiktheatergruppe "Classic Arts"
Vorlage
WP 09-14 SV 41/107
Aktenzeichen
III/41 KlP
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussvorschlag:

 

„Der Ausschuss für Kultur und Heimatpflege beschließt die Aufnahme des Musiktheaters

ClassicArts in die Liste der anerkannten Kultur pflegenden Vereine und Organisationen in Hilden.“

 

 

 

Horst Thiele

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

Der künstlerische Leiter des Musiktheaters ClassicArts e. V., Herr Reinhard Dix – nach der Vereinssatzung s. Anlage sind alle Mitglieder gleichberechtigt- , stellte am 27.08.2012 den als Anlage beigefügten Antrag auf Aufnahme in die Liste der Kultur pflegenden Vereine und Organisationen in Hilden.

 

Dem Antragsteller wurden die Richtlinien zur Förderung der Kultur pflegenden Vereine und Organisationen in Hilden vom 16.10.1991, die sich auf die Förderung von Vokal-, Instrumental- und Theatervereinen sowie auf sonstige kulturelle Vereine und Organisationen in Hilden beziehen, vor der Antragstellung in ausgedruckter Form in der zuletzt geänderten Fassung v. 28.04.2012 zur Verfügung gestellt.

 

Unter dem Vorsitz von Herrn Ulrich Höddinghaus wird der Verein „ClassicArts e. V.“ unter Nr. 10755 im Handelsregister des Amtsgerichtes Düsseldorf geführt. Der Verein hatte jahrelang seinen Vereinssitz in Düsseldorf im Bürgerhaus Düsseldorf – Benrath. Er musste aber den von ihm genutzten Raum dort räumen. Unter dem Dach des Stadtverbandes Musiker und Sänger Hilden hat er einen neuen Probenraum in den vom Stadtverband genutzten Räumlichkeiten in der  Gerresheimer Str.20 a gefunden und ist Mitglied im Stadtverband geworden.

 

„ClassicArts e. V.“ pflegte noch unter seiner ursprünglichen Vereinsbezeichnung „Classicats“ bereits jahrelang projektbezogene regelmäßige Kontakte zur Pfarrgemeinde St. Konrad in Hilden. Zweimal jährlich werden Projekte mit Projektteilnehmerinnen und –teilnehmern durchgeführt. Vor allen Dingen junge Musiker, Schauspielerinnen und Schauspieler beteiligen sich sehr gerne an diesen Projekten. Dem jugendlichen Trend folgend, lassen sich junge Projektbeteiligte kaum als Vereinsmitglieder an den Verein binden. Sie arbeiten an den angebotenen Projekten aber gerne und kontinuierlich mit. 

 

Das Ziel des Vereins „ClassicArts“ ist die szenische Aufführung von Musikwerken.

 

Nach den derzeit gültigen Richtlinien § 2-1. (Stand 28.04.2004) erhalten Kultur pflegende Vereine und Organisationen Hilden bei einer Größe bis 70 Mitgliedern einen jährlichen Pauschalzuschuss von 256,-- €.

Nach § 3.1 dieser Richtlinien können Sonderzuschüsse in Höhe von jährlich maximal 2.045,-- € pro Verein oder Organisation nach entsprechender Antragstellung gewährt werden. Doppelförderung durch die Stadt Hilden ist  ausgeschlossen. (§1.1).

 

Bei positiver Beschlussfassung über den Antrag des Musiktheatervereins „ClassicArts e. V.“ auf Anerkennung als Kultur pflegender Verein, wird der Beginn einer finanziellen Förderung nach den Richtlinien erst ab 2013 möglich sein, da die Fördermittel der Stadt Hilden für die Kultur pflegenden Vereine und Organisationen für 2012 erschöpft sind. Der 1. Pauschalzuschuss könnte in 2013 erfolgen, vorausgesetzt, dass die für das Produkt Kulturförderung beantragten Finanzmittel bewilligt werden. Über einen Sonderzuschuss für eine öffentliche Vereinsveranstaltung in 2013 entscheidet nach § 3.3 der Förderrichtlinien der Bürgermeister im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Der Sonderzuschussantrag der ClassicArts hätte nach den Förderrichtlinien bis zum 15.08.2012 für das Jahr 2013 vorliegen müssen. Die Anträge auf Sonderzuschuss für eine öffentliche Vereinsveranstaltung haben einen haushaltsrelevanten zeitlichen Vorlauf.

 

Horst Thiele

 


 

Finanzielle Auswirkungen  

 

Finanzielle Auswirkungen (ja/nein)

ja

Produktnummer / -bezeichnung

040201

Kulturförderung

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Haushaltsjahr:

2013

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Die Mittel stehen in folgender Höhe zur Verfügung:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

0402010010

Kultur pflegende Vereine

531800

Jährl. Pauschalzuschuss

256,-

 

 

531800

Anträge jährliche Sonderzuschüsse bis zum Gesamtbetrag i.H.v.

2.045,-

 

 

 

 

 

 

Die Deckung ist gewährleistet durch:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung:

Ãœber die erforderlichen Mittel muss im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2013 entschieden werden.

 

Vermerk Kämmerer

Gesehen Klausgrete

 

 



Personelle Auswirkungen: nein