Beschlussvorschlag:
„Der Ausschuss für
Kultur und Heimatpflege beschließt die Aufnahme des Musiktheaters
ClassicArts in die Liste der anerkannten Kultur
pflegenden Vereine und Organisationen in Hilden.“
Horst Thiele
Erläuterungen und Begründungen:
Der künstlerische
Leiter des Musiktheaters ClassicArts e.
V., Herr Reinhard Dix – nach der Vereinssatzung s. Anlage sind alle
Mitglieder gleichberechtigt- , stellte am 27.08.2012 den als Anlage
beigefügten Antrag auf Aufnahme in die Liste der Kultur pflegenden Vereine und
Organisationen in Hilden.
Dem Antragsteller wurden
die Richtlinien zur Förderung der Kultur pflegenden Vereine und Organisationen
in Hilden vom 16.10.1991, die sich auf die Förderung von Vokal-, Instrumental-
und Theatervereinen sowie auf sonstige kulturelle Vereine und Organisationen in
Hilden beziehen, vor der Antragstellung in ausgedruckter Form in der zuletzt
geänderten Fassung v. 28.04.2012 zur Verfügung gestellt.
Unter dem Vorsitz
von Herrn Ulrich Höddinghaus wird der Verein „ClassicArts e. V.“ unter
Nr. 10755 im Handelsregister des Amtsgerichtes Düsseldorf geführt. Der Verein
hatte jahrelang seinen Vereinssitz in Düsseldorf im Bürgerhaus Düsseldorf –
Benrath. Er musste aber den von ihm genutzten Raum dort räumen. Unter dem Dach
des Stadtverbandes Musiker und Sänger Hilden hat er einen neuen Probenraum in
den vom Stadtverband genutzten Räumlichkeiten in der Gerresheimer Str.20 a gefunden und ist
Mitglied im Stadtverband geworden.
„ClassicArts e. V.“ pflegte noch
unter seiner ursprünglichen Vereinsbezeichnung „Classicats“ bereits jahrelang projektbezogene regelmäßige Kontakte
zur Pfarrgemeinde St. Konrad in Hilden. Zweimal jährlich werden Projekte mit
Projektteilnehmerinnen und –teilnehmern durchgeführt. Vor allen Dingen junge
Musiker, Schauspielerinnen und Schauspieler beteiligen sich sehr gerne an
diesen Projekten. Dem jugendlichen Trend folgend, lassen sich junge
Projektbeteiligte kaum als Vereinsmitglieder an den Verein binden. Sie arbeiten
an den angebotenen Projekten aber gerne und kontinuierlich mit.Â
Das Ziel des
Vereins „ClassicArts“ ist die
szenische Aufführung von Musikwerken.
Nach den derzeit
gültigen Richtlinien § 2-1. (Stand 28.04.2004) erhalten Kultur pflegende
Vereine und Organisationen Hilden bei einer Größe bis 70 Mitgliedern einen
jährlichen Pauschalzuschuss von 256,-- €.
Nach § 3.1 dieser
Richtlinien können Sonderzuschüsse in Höhe von jährlich maximal 2.045,-- € pro
Verein oder Organisation nach entsprechender Antragstellung gewährt werden.
Doppelförderung durch die Stadt Hilden istÂ
ausgeschlossen. (§1.1).
Bei positiver Beschlussfassung
über den Antrag des Musiktheatervereins „ClassicArts
e. V.“ auf Anerkennung als Kultur
pflegender Verein, wird der Beginn einer finanziellen Förderung nach den
Richtlinien erst ab 2013 möglich sein, da die Fördermittel der Stadt Hilden für
die Kultur pflegenden Vereine und Organisationen für 2012 erschöpft sind. Der
1. Pauschalzuschuss könnte in 2013 erfolgen, vorausgesetzt, dass die für das
Produkt Kulturförderung beantragten Finanzmittel bewilligt werden. Über einen
Sonderzuschuss für eine öffentliche Vereinsveranstaltung in 2013 entscheidet
nach § 3.3 der Förderrichtlinien der Bürgermeister im Rahmen der zur Verfügung
stehenden Haushaltsmittel. Der Sonderzuschussantrag der ClassicArts hätte nach
den Förderrichtlinien bis zum 15.08.2012 für das Jahr 2013 vorliegen müssen.
Die Anträge auf Sonderzuschuss für eine öffentliche Vereinsveranstaltung haben
einen haushaltsrelevanten zeitlichen Vorlauf.
Horst Thiele
Finanzielle Auswirkungen Â
Finanzielle
Auswirkungen (ja/nein) |
ja |
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Produktnummer
/ -bezeichnung |
040201 |
Kulturförderung |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Haushaltsjahr: |
2013 |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
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Die Mittel stehen in folgender Höhe zur
Verfügung: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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0402010010 |
Kultur pflegende Vereine |
531800 |
Jährl. Pauschalzuschuss |
256,- |
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531800 |
Anträge jährliche Sonderzuschüsse bis zum Gesamtbetrag i.H.v. |
2.045,- |
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Die Deckung ist
gewährleistet durch: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus
entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung?
(ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind
auf drei Jahre befristet. Die Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die
Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft
– siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung: Ãœber die
erforderlichen Mittel muss im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2013 entschieden
werden. |
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Vermerk Kämmerer Gesehen
Klausgrete |
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Personelle Auswirkungen: nein