Betreff
Satzung über die Durchführung eines Bürgerentscheides
Vorlage
WP 04-09 SV 10/004
Aktenzeichen
I/10-he
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

Der Rat der Stadt Hilden beschließt die als Anlage beigefügte Satzung zur Durchführung eines Bürgerentscheides.“

 

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

Der Innenminister des Landes Nordrhein-Westfalen hat eine Verordnung zur Durchführung eines Bürgerentscheides erlassen. Die Verordnung ist seit dem 01.10.2004 in Kraft. Nach dieser Verordnung sind alle Gemeinden verpflichtet, die Vorbereitung, Durchführung und Auswertung eines Bürgerentscheides durch Satzung zu regeln.

 

In der Bürgermeisterkonferenz war Ende 2004 vereinbart worden, unter der Regie der Kreisverwaltung eine einheitliche Satzung für den Kreis und die kreisangehörigen Städte zu erarbeiten. Hierbei konnte Einvernehmen über eine Satzung für den Kreis erzielt werden. Eine kreiseinheitliche Lösung für die Städte ist allerdings an den unterschiedlichen Vorstellungen einzelner Städte und dem „vorpreschen“ einer Stadt gescheitert.

 

Die Mehrzahl der kreisangehörigen Gemeinden hat sich bei einer Fachbesprechung dafür ausgesprochen, dass die Abstimmung in Abstimmungslokalen und per Briefwahl ermöglicht werden soll.

 

Die Verwaltung hat daraufhin den beiliegenden Entwurf einer Satzung der Stadt Hilden für die Durchführung eines Bürgerentscheides erarbeitet. Er orientiert sich weitgehend an der Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes und bildet die Grundlage für die Hildener Satzung. Es wurden lediglich Änderungen vorgenommen, die sich aus dem Einsatz der Wahlgeräte ergeben.