Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt
Hilden beschließt die als Anlage beigefügte Satzung zur Durchführung eines
Bürgerentscheides.“
Erläuterungen und Begründungen:
Der Innenminister
des Landes Nordrhein-Westfalen hat eine Verordnung zur Durchführung eines
Bürgerentscheides erlassen. Die Verordnung ist seit dem 01.10.2004 in Kraft.
Nach dieser Verordnung sind alle Gemeinden verpflichtet, die Vorbereitung,
Durchführung und Auswertung eines Bürgerentscheides durch Satzung zu regeln.
In der Bürgermeisterkonferenz
war Ende 2004 vereinbart worden, unter der Regie der Kreisverwaltung eine
einheitliche Satzung für den Kreis und die kreisangehörigen Städte zu
erarbeiten. Hierbei konnte Einvernehmen über eine Satzung für den Kreis erzielt
werden. Eine kreiseinheitliche Lösung für die Städte ist allerdings an den
unterschiedlichen Vorstellungen einzelner Städte und dem „vorpreschen“ einer
Stadt gescheitert.
Die Mehrzahl der
kreisangehörigen Gemeinden hat sich bei einer Fachbesprechung dafür ausgesprochen,
dass die Abstimmung in Abstimmungslokalen und per Briefwahl ermöglicht werden
soll.
Die Verwaltung hat
daraufhin den beiliegenden Entwurf einer Satzung der Stadt Hilden für die
Durchführung eines Bürgerentscheides erarbeitet. Er orientiert sich weitgehend
an der Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes und bildet die Grundlage
für die Hildener Satzung. Es wurden lediglich Änderungen vorgenommen, die sich
aus dem Einsatz der Wahlgeräte ergeben.