Betreff
Planung einer Erneuerung der Beleuchtung in der Fußgängerzone
Vorlage
WP 09-14 SV 66/120
Aktenzeichen
66.1 Fußgängerzone Beleuchtung
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss die Erstellung einer Planung für eine neue Funktionalbeleuchtung der Fußgängerzone. Die Planungsmittel von bis zu 25.000€ werden überplanmäßig bereitgestellt.


 

Erläuterungen und Begründungen:

 

In der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 29.8.2012 wurde auf Wunsch des Ausschusses von der Verwaltung das aus 2006/2007 stammende City- und Lichtkonzept noch einmal vorgestellt.

 

Die Verwaltung wurde in dieser Sitzung durch mehrheitlichen Beschluss u.a. beauftragt, Vorschläge für eine neue Beleuchtung der Fußgängerzone vorzulegen, so dass Finanzmittel für den Bau in 2013ff in den Haushalt eingestellt werden können.

 

Insgesamt umfasst die heutige Beleuchtung der Fußgängerzone ca. 200 Leuchten. Bei einer Erneuerung ist davon auszugehen, dass etwa auch in dieser Größenordnung die Anzahl neuer Leuchten liegen wird. Aus wirtschaftlichen Gründen wird man dabei eine Beibehaltung der jetzigen Leuchtenstandorte anstreben, da die Tiefbaukosten einer Neuverkabelung jeden Kostenrahmen sprengen dürften. Dabei wird dann im Ergebnis ggfls. auch hinzunehmen sein, dass die neue Beleuchtung zwar eine bessere Ausleuchtung bietet, als die vorhandenen leuchten, aber trotzdem noch nicht normgerecht ist.

Schon die Erfüllung der fachlichen Aufgabenstellung ist nur über eine qualifizierte Planung möglich. Bei einer Investitionsgrößenordnung von voraussichtlich einigen Hundertausendeuro (im Wesentlichen abhängig von der gewählten Leuchte) ist es nicht sachgerecht, hier ohne fundierte Planung dem Fachausschuss nur einige Leuchten als Alternative zur Beschlussfassung vorzulegen.

Weiterhin bedarf es nach §10 der Zuständigkeitsordnung des Rates für die Investition einer Beschlussfassung auf der Basis von Unterlagen nach §14GemHVO. Für die Planung ist ein externer Planer zu beauftragen, da diese Fachleute aus wirtschaftlichen Gründen bei der Verwaltung nicht vorgehalten werden und auch die SWH eine solche Planung nicht erstellen können. Im Rahmen einer solchen Planung würde auch die Einsetzbarkeit der LED-Technik mit untersucht werden.

 

Die Verwaltung wurde daher beauftragt, eine SV für die Beauftragung dieser Planung und der Bereitstellung der Finanzmittel zu erstellen.

 

Die Verwaltung hat 6 Büros um Bewerbung und Angebotsabgabe gebeten. Dabei wurde darauf geachtet, dass die Büros neben der Qualifikation in rein beleuchtungstechnischen Fragen auch Fachverstand in gestalterischer Hinsicht mitbringen. Es ist mit Planungskosten von ca. 25.000€ zu rechnen. Räumliche Grundlage der Anfrage ist die gesamte Fußgängerzone (siehe Anlage 1) mit Ausnahme der Bereiche Schwanenstraße, Marktstraße, Eisengasse und Nove-Mesto-Platz.

 

Die Verwaltung geht davon aus, dass eine einheitliche Funktionalbeleuchtung im Fußgängerzonenbereich realisiert werden soll. Dies bedeutet, dass die Beschaffung/Installation dann auch in einer Ausschreibung muss, da nur damit vergaberechtlich die Einheitlichkeit gesichert werden kann. Bei mehreren zeitlich gestaffelten Ausschreibungen kann dies nicht sichergestellt werden.

 

Die Kosten für die Erstellung der Entwurfsplanung inkl. Wirtschaftlichkeitsberechnung liegen bei max. 25.000€. Die Mittel müssten überplanmäßig bereitgestellt werden.

 

Der guten Ordnung halber sei noch auf folgendes hingewiesen:

-      Der in der Bilanz stehende Restbuchwert der in Rede stehenden Beleuchtung beträgt 157.000€. Bei einer Erneuerung fällt dieser Betrag als haushaltsbelastender Aufwand (Sonderabschreibung) in 2013 an.

-      Man kann nach Auskunft der Stadtwerke eine Verbesserung der derzeitigen Beleuchtung durch einen Austausch der Leuchtmittel erreichen. Die Kosten liegen bei ca. 7.000€. Die Wirksamkeit der Maßnahme liegt bei ca. 2 Jahren. Sie hierzu auch SV 66/116.

-      Möglicherweise ergibt sich aus einer Fachplanung, dass eine Beibehaltung der Lampenmaste sinnvoll/möglich ist und nur die Leuchtenköpfe ausgetauscht werden. In einem solchen Fall handelt es sich nicht um eine investive Maßnahme, sondern um Aufwand, der komplett in 2013 haushaltswirksam würde. Dann entfällt im Gegenzug die o.a. Sonderabschreibung.

 

 

 

Horst Thiele


 


 

Finanzielle Auswirkungen  

 

Finanzielle Auswirkungen (ja/nein)

ja

Produktnummer / -bezeichnung

120101

Verkehrsanlagen

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Haushaltsjahr:

2012/2013

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

x

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Die Mittel stehen in folgender Höhe zur Verfügung:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

1201010010

Verkehrsflächen

521190

Straßenbeleuchtung

25.000,-

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Deckung ist gewährleistet durch:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

derzeit 25% bei LED

nein

 

 

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

x

Finanzierung:

Wenn, entsprechend der Beschlussfassung STEA 29.8.12, eine bauliche Realisierung in 2013 ff erfolgen soll, müssen Planungsmittel bereits in 2012 üpl. bereitgestellt werden, um Unterlagen nach §14GemHVO für den Haushalt 2013 erstellen zu können.

Deckung: Mehrerträge Gewerbesteuer.

 

Vermerk Kämmerer:

Gesehen Klausgrete