Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Hilden bestellt für die
Einigungsstelle nach § 67 Landespersonalvertretungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen
für die laufende Wahlperiode des Personalrates (bis 30.06.2016)
Herrn David Hagen, Richter am Arbeitsgericht
Duisburg,
zum Vorsitzenden
und
Herrn Jens-Marek Pletsch, Richter am Arbeitsgericht
Essen,
zum stellvertretenden Vorsitzenden.
Die sechs Beisitzerinnen und Beisitzer (je drei
Beisitzer/innen aus der Verwaltung und dem Personalrat) werden für das jeweilige
Einigungsstellenverfahren benannt.
Der Rat der Stadt ermächtigt den Bürgermeister, die
für eine Verhandlung der Einigungsstelle von der obersten Dienstbehörde jeweils
zu bestimmenden drei Beisitzer/innen der Verwaltung dem Vorsitzenden der
Einigungsstelle zu benennen.
Erläuterungen und Begründungen:
Nach Ablauf der Wahlperiode des Personalrates ist
gemäß § 67 Landespersonalvertretungsgesetz NRW durch den Rat der Stadt wiederum
eine Entscheidung über die Besetzung der Einigungsstelle für die laufende
Wahlperiode zu treffen.
Der bisherige Vorsitzende
sowie der bisherige stellvertretende Vorsitzende sind auch weiterhin bereit,
diese Aufgabe zu übernehmen. Der Vorschlag zur Besetzung der Funktionen des
Vorsitzenden und des stellvertretenden Vorsitzenden ist mit dem Personalrat abgestimmt.
Die Mitglieder der Einigungsstelle führen ihr Amt
als Ehrenamt aus. Lediglich der Vorsitzende kann eine Entschädigung für den
Zeitaufwand erhalten. Eine Entschädigung von 150 € pro Sitzung wird weiterhin für
angemessen gehalten. Eine Inanspruchnahme der Einigungsstelle ist seit Jahren
nicht erfolgt.
gez. Horst Thiele
Bürgermeister
Finanzielle Auswirkungen Â
nein