Betreff
Besetzung der Einigungsstelle nach § 67 Landespersonalvertretungsgesetz (LPVG)
Vorlage
WP 09-14 SV 10/056
Aktenzeichen
I/10.2
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Hilden bestellt für die Einigungsstelle nach § 67 Landespersonalvertretungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen für die laufende Wahlperiode des Personalrates (bis 30.06.2016)

 

Herrn David Hagen, Richter am Arbeitsgericht Duisburg,

zum Vorsitzenden

 

und

 

Herrn Jens-Marek Pletsch, Richter am Arbeitsgericht Essen,

zum stellvertretenden Vorsitzenden.

 

Die sechs Beisitzerinnen und Beisitzer (je drei Beisitzer/innen aus der Verwaltung und dem Personalrat) werden für das jeweilige Einigungsstellenverfahren benannt.

 

Der Rat der Stadt ermächtigt den Bürgermeister, die für eine Verhandlung der Einigungsstelle von der obersten Dienstbehörde jeweils zu bestimmenden drei Beisitzer/innen der Verwaltung dem Vorsitzenden der Einigungsstelle zu benennen.

 

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

 

Nach Ablauf der Wahlperiode des Personalrates ist gemäß § 67 Landespersonalvertretungsgesetz NRW durch den Rat der Stadt wiederum eine Entscheidung über die Besetzung der Einigungsstelle für die laufende Wahlperiode zu treffen.

 

Der bisherige Vorsitzende sowie der bisherige stellvertretende Vorsitzende sind auch weiterhin bereit, diese Aufgabe zu übernehmen. Der Vorschlag zur Besetzung der Funktionen des Vorsitzenden und des stellvertretenden Vorsitzenden ist mit dem Personalrat abgestimmt.

 

Die Mitglieder der Einigungsstelle führen ihr Amt als Ehrenamt aus. Lediglich der Vorsitzende kann eine Entschädigung für den Zeitaufwand erhalten. Eine Entschädigung von 150 € pro Sitzung wird weiterhin für angemessen gehalten. Eine Inanspruchnahme der Einigungsstelle ist seit Jahren nicht erfolgt.

 

 

gez. Horst Thiele

Bürgermeister


 

Finanzielle Auswirkungen  

 

nein