Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt
Hilden beschließt zur Klärung der Frage, ob ein Anteilskauf der GkA-Anteile
Grunderwerbsteuer auslöst, beim Finanzamt eine verbindliche Auskunft zu
beantragen. Die gesamten Aufwendungen von 12.000,- € werden im Produkt 010901
„Haushaltsangelegenheiten†überplanmäßig bereitgestellt.
(Deckung:
Mehrerträge Gewerbesteuer, Sachkonto 401300, Produkt 160101)
Erläuterungen und Begründungen:
Die Stadt Hilden hält 52 % an der GkA
Grundstücksgesellschaft Hilden mbH (GkA). Die anderen 48 % werden von der West
GkA Gesellschaft für kommunale Anlagen (West GkA) gehalten.
Die West GkA hat mitgeteilt, dass sie ihren
Anteil an der GkA veräußern möchte.
Es ist daher zu prüfen, ob und inwieweit
dieser 48%-Anteil von der Stadt selber und/oder einer städtischen Gesellschaft
übernommen werden kann.
Die Verwaltung hat deshalb Kontakt mit der
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young aufgenommen, um prüfen zu
lassen, welche Möglichkeiten gesehen werden. Insbesondere geht es darum, dass
eine Übernahme der Anteile nicht dazu führt, dass z.B. Grunderwerbssteuer
anfällt. Dieses ist analog der Übernahme der Anteile der Infrastrukturentwicklungsgesellschaft Hilden
mbH zu sehen.
Vorrangig wird aus grunderwerbsteuerlichen Gesichtspunkten die Option geprüft, dass die Stadt Hilden weitere 42,9 % der Anteile an der GkA direkt übernimmt – somit also zu 94,9 % beteiligt wäre – und die verbleibenden 5,1 % von der Stadtmarketing Hilden GmbH (SMH) übernommen werden.
Dieses wurde allerdings im Aufsichtsrat der Stadtmarketing Hilden GmbH noch nicht thematisiert. Es sollte erst ein Ratsbeschluss eingeholt werden, ob dieser Weg so mitgetragen wird. Selbstverständlich würden die Gremien dann unterrichtet werden.
Die Stadtmarketing Hilden GmbH bietet sich hier als „Gesellschafterin“ an, weil dann z. B. auch die Wirtschaftsförderungsaktivitäten in „einer Hand“ gebündelt wären. Dieses könnte beispielsweise dadurch erreicht werden, dass die Hildener Aufsichtsratsmitglieder dieselben wären, wie im Aufsichtsrat der Stadtmarketing Hilden GmbH.
Das Ergebnis der Überprüfung von Ernst & Young ist der SV als Anlage beigefügt.
Sie kommen zu dem Ergebnis, dass die Fragestellung abschließend nur über eine verbindliche Auskunft beim Finanzamt Hilden geklärt werden kann.
Wie der Seite 7 der Anlage entnommen werden kann, fallen hierfür voraussichtlich Gesamtgebühren von rd. 12.000,- € an.
Finanzielle Auswirkungen Â
Finanzielle Auswirkungen (ja/nein) |
Ja |
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Produktnummer / -bezeichnung |
010901 |
Haushaltsangelegenheiten |
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Investitions-Nr./ -bezeichnung: |
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Haushaltsjahr: |
2012 |
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Pflichtaufgabe oder freiwillige Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
X (hier ankreuzen) |
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Die Mittel
stehen in folgender Höhe zur Verfügung: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Der Mehrbedarf
besteht in folgender Höhe: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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0109014000 |
Verwaltung
Beteiligungen, Zweckverbände, Stiftungen |
529100 |
Sonstige Auf-wendungen für Dienstleistungen |
12.000,00 |
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Die Deckung ist gewährleistet durch: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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1601010040 |
Gewerbesteuer |
401300 |
Gewerbesteuer |
12.000,00 |
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Stehen für den
o. a. Zweck Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der
EU zur Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die Befristung
endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung
Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung: Mehrerträge bei der Gewerbesteuer |
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Vermerk Kämmerer Gesehen
Klausgrete |
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