Betreff
Möglicher Erwerb der Anteile von der West GkA an der GkA Grundstücksgesellschaft Hilden mbH
Vorlage
WP 09-14 SV 20/083
Aktenzeichen
II/20
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Hilden beschließt zur Klärung der Frage, ob ein Anteilskauf der GkA-Anteile Grunderwerbsteuer auslöst, beim Finanzamt eine verbindliche Auskunft zu beantragen. Die gesamten Aufwendungen von 12.000,- € werden im Produkt 010901 „Haushaltsangelegenheiten” überplanmäßig bereitgestellt.

(Deckung: Mehrerträge Gewerbesteuer, Sachkonto 401300, Produkt 160101)

 


 

 

Erläuterungen und Begründungen:

 

Die Stadt Hilden hält 52 % an der GkA Grundstücksgesellschaft Hilden mbH (GkA). Die anderen 48 % werden von der West GkA Gesellschaft für kommunale Anlagen (West GkA) gehalten.

 

Die West GkA hat mitgeteilt, dass sie ihren Anteil an der GkA veräußern möchte.

Es ist daher zu prüfen, ob und inwieweit dieser 48%-Anteil von der Stadt selber und/oder einer städtischen Gesellschaft übernommen werden kann.

 

Die Verwaltung hat deshalb Kontakt mit der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young aufgenommen, um prüfen zu lassen, welche Möglichkeiten gesehen werden. Insbesondere geht es darum, dass eine Übernahme der Anteile nicht dazu führt, dass z.B. Grunderwerbssteuer anfällt. Dieses ist analog der Übernahme der Anteile der  Infrastrukturentwicklungsgesellschaft Hilden mbH zu sehen.

 

Vorrangig wird aus grunderwerbsteuerlichen Gesichtspunkten die Option geprüft, dass die Stadt Hilden weitere 42,9 % der Anteile an der GkA direkt übernimmt – somit also zu 94,9 % beteiligt wäre – und die verbleibenden 5,1 % von der Stadtmarketing Hilden GmbH (SMH) übernommen werden.

Dieses wurde allerdings im Aufsichtsrat der Stadtmarketing Hilden GmbH noch nicht thematisiert. Es sollte erst ein Ratsbeschluss eingeholt werden, ob dieser Weg so mitgetragen wird. Selbstverständlich würden die Gremien dann unterrichtet werden.

 

Die Stadtmarketing Hilden GmbH bietet sich hier als „Gesellschafterin“ an, weil dann z. B. auch die Wirtschaftsförderungsaktivitäten in „einer Hand“ gebündelt wären. Dieses könnte beispielsweise dadurch erreicht werden, dass die Hildener Aufsichtsratsmitglieder dieselben wären, wie im Aufsichtsrat der Stadtmarketing Hilden GmbH.

 

Das Ergebnis der Überprüfung von Ernst & Young ist der SV als Anlage beigefügt.

 

Sie kommen zu dem Ergebnis, dass die Fragestellung abschließend nur über eine verbindliche Auskunft beim Finanzamt Hilden geklärt werden kann.

 

Wie der Seite 7 der Anlage entnommen werden kann, fallen hierfür voraussichtlich Gesamtgebühren von rd. 12.000,- € an.

 


 

Finanzielle Auswirkungen  

 

Finanzielle Auswirkungen (ja/nein)

Ja

Produktnummer / -bezeichnung

010901

Haushaltsangelegenheiten

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Haushaltsjahr:

2012

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

X

(hier ankreuzen)

 

 

Die Mittel stehen in folgender Höhe zur Verfügung:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

0109014000

Verwaltung Beteiligungen, Zweckverbände, Stiftungen

529100

Sonstige Auf-wendungen für Dienstleistungen

12.000,00

 

 

 

 

 

 

Die Deckung ist gewährleistet durch:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

1601010040

Gewerbesteuer

401300

Gewerbesteuer

12.000,00

 

 

 

 

 

Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung:

 

Mehrerträge bei der Gewerbesteuer

 

Vermerk Kämmerer

 

Gesehen Klausgrete