Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt
Hilden stellt fest, dass die Protokollierung der 21. Sitzung des Rates vom 04.
Juli folgende Unrichtigkeiten enthält:
1. Â Â Zu
TOP 4.1 (S. 9) wurde unter e) protokolliert, dass für die Fraktion „die
UNABHÄNGIGEN Hilden" Herr Rolf Pohlmann in den Aufsichtsrat Stadtmarketing
GmbH entsendet wird. Dies ist falsch.
      Richtig
ist vielmehr, dass auf Vorschlag der Fraktion „die UNABHÄNGIGEN Hilden"
der Rat das Ratsmitglied Günter Pohlmann für den Aufsichtsrat benannt hat.
2. Â Â Zu
TOP 13.3 (S. 39) wurde protokolliert, dass Rm. Prof. Dr. Bommermann/dUH erklärt
habe, seine Fraktion sei mit dem bisher Erreichten zufrieden. Dies ist falsch.
Eine solche Erklärung gab es nicht.
      Richtig
ist, dass sich Rm. Prof. Dr. Bommermann/dUH mit den Ausführungen in der Sitzungsvorlage
und den darin enthaltenen Absichtserklärungen der Verwaltung vorläufig
zufrieden gab.
3. Â Â Zu
TOP 13.3 (S. 39) wurde protokolliert, dass Rm. Prof. Dr. Bommermann/dUH den
Antrag seiner Fraktion zurückzog. Dies ist falsch. Eine Antragsrücknahme wurde
nicht erklärt.
      Richtig
ist vielmehr, dass Rm. Prof. Dr. Bommermann/dUH im Hinblick auf die
Erläuterungen und die Absichtserklärungen der Verwaltung den Antrag
ausdrücklich für erledigt erklärt hat.
Erläuterungen und Begründungen:
Mit beigefügtem Schreiben vom 25. Juli
bemängelt die Fraktion dUH Unrichtigkeiten in der Protokollierung der 21.
Sitzung des Rates vom 04. Juli 2012.
Die vom Bürgermeister und dem Schriftführer
unterzeichnete Niederschrift ist eine öffentliche Urkunde i.S. der §§ 415, 417
und 418 ZPO. Sie kann nachträglich nicht geändert werden, auch nicht durch Beschluss
des Rates. Ist der Rat der Auffassung, dass die Niederschrift die gefassten Beschlüsse
nicht richtig wiedergibt oder sonst Ungenauigkeiten enthält, so kann er dies
nur durch einen - ebenfalls zu
protokollierenden – Beschluss feststellen (so Kommentierung Held/Becker u.a. zu
§ 52 GO).
Gez. Horst Thiele