Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und
Finanzausschuss nimmt Kenntnis nimmt Kenntnis von der Anregung des Museums- und
Heimatvereins und der Entscheidung der Verwaltung, auf Briefumschlägen frühzeitig mittels Werbung
auf dem Freistempler auf das Fabry-Jahr
2010 hinzuweisen.
Erläuterungen und Begründungen:
Die inhaltliche
Entscheidung über den beigefügten Antrag nach § 24 GO NW fällt nach den Regelungen
der Gemeindeordnung als Geschäft der laufenden Verwaltung in die Zuständigkeit
des Bürgermeisters (§ 41 Abs.3 GONW).
Nach §10 Abs. 3 der Hauptsatzung gelten hierbei folgende Verfahrensregeln:
Anregungen und Beschwerden, für die der Rat, ein Ausschuss oder die Bürgermeisterin/der Bürgermeister zuständig sind, werden mit oder ohne Empfehlung weitergeleitet.
a)  (…).
b)  Bei abschließender Zuständigkeit eines Fachausschusses oder der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters entscheiden diese selbst. Das Ergebnis wird dem Haupt- und Finanzausschuss mitgeteilt, der die Entscheidung mit einer Empfehlung zur nochmaligen Beratung zurückverweisen kann. Die dann getroffene Entscheidung ist endgültig.
Verwaltungsseitig
ist bereits vorgesehen, spätestens zu Beginn des Jahres 2009 die Matrix des
Freistemplers in der Poststelle auszutauschen und mit einem Werbeslogan auf das
Fabry-Jahr 2010 hinzuweisen. Die Museumsleitung, die auch für die Planungen der
einzelnen Veranstaltungen in diesem Jubiläumsjahr verantwortlich ist, wird auch
hierzu einen Vorschlag erarbeiten. Ãœber den leztendlichen Text ist
verwaltungsseitig zum jetzigen Zeitpunkt aber noch nicht entschieden.
Günter Scheib
Finanzielle Auswirkungen Â
Finanzielle
Auswirkungen |
250,- |
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Produktnummer |
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Bezeichnung |
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Investitions-Nr.: |
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Mittel stehen zur
Verfügung: |
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Haushaltsjahr: |
2008 |
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