Betreff
Wilhelm-Fabry-Jahr 2010, hier: Anregung des Museums- und Heimatvereins auf sofortige Änderung der Werbung auf dem Freistempler der Stadt Hilden
Vorlage
WP 04-09 SV 01/125
Aktenzeichen
01-rb
Art
Mitteilungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt Kenntnis nimmt Kenntnis von der Anregung des Museums- und Heimatvereins und der Entscheidung der Verwaltung, auf  Briefumschlägen frühzeitig mittels Werbung auf dem Freistempler  auf das Fabry-Jahr 2010 hinzuweisen.

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

Die inhaltliche Entscheidung über den beigefügten Antrag nach § 24 GO NW fällt nach den Regelungen der Gemeindeordnung als Geschäft der laufenden Verwaltung in die Zuständigkeit des Bürgermeisters (§ 41 Abs.3 GONW).

 

Nach §10 Abs. 3 der Hauptsatzung gelten hierbei folgende Verfahrensregeln:

Anregungen und Beschwerden, für die der Rat, ein Ausschuss oder die Bürgermeisterin/der Bürgermeister zuständig sind, werden mit oder ohne Empfehlung weitergeleitet.

 

a)   (…).

b)   Bei abschließender Zuständigkeit eines Fachausschusses oder der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters entscheiden diese selbst. Das Ergebnis wird dem Haupt- und Finanzausschuss mitgeteilt, der die Entscheidung mit einer Empfehlung zur nochmaligen Beratung zurückverweisen kann. Die dann getroffene Entscheidung ist endgültig.

 

 

 

Verwaltungsseitig ist bereits vorgesehen, spätestens zu Beginn des Jahres 2009 die Matrix des Freistemplers in der Poststelle auszutauschen und mit einem Werbeslogan auf das Fabry-Jahr 2010 hinzuweisen. Die Museumsleitung, die auch für die Planungen der einzelnen Veranstaltungen in diesem Jubiläumsjahr verantwortlich ist, wird auch hierzu einen Vorschlag erarbeiten. Über den leztendlichen Text ist verwaltungsseitig zum jetzigen Zeitpunkt aber noch nicht entschieden.

 

 

Günter Scheib

 

 


 

Finanzielle Auswirkungen  

 

Finanzielle Auswirkungen

250,-

 

 

Produktnummer

 

Bezeichnung

 

Investitions-Nr.:

 

 

Mittel stehen zur Verfügung:

 

 

 

Haushaltsjahr:

2008