hier: 1. Änderung des Aufstellungsbeschlusses, 2. Bericht über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, 3. Offenlagebeschluss
Beschlussvorschlag:
„Der Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Hilden beschließt hiermit:
„1.       Die Änderung des Plangebietes des
Bebauungsplanes Nr. 14B, 1. vereinfachte Änderung durch Erweiterung um die
Flurstücke 1065 und 1066 in Flur 49 der Gemarkung Hilden.
Das erweiterte Plangebiet umfasst die
Flurstücke 492, 496, 500, 507, 532, 536, 555, 571, 1061, 1064, 1065 und 1066, alle
in Flur 49 der Gemarkung Hilden.
2.
Die Ergebnisse der frühzeitigen Bürgerbeteiligung
werden zur Kenntnis genommen.
3.
die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr.
14 B, 1. vereinfachte Änderung gemäß §3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der zurzeit
gültigen Fassung.
Das Plangebiet liegt südlich der Straße Am
Kronengarten in der Hildener Innenstadt und umfasst die Flurstücke 492, 496,
500, 507, 532, 536, 555, 571, 1061, 1064, 1065 und 1066, alle in Flur 49 der
Gemarkung Hilden.
Das Ziel der Änderungsplanung ist es, die Ansiedlung zweier
Lebensmittel-Einzelhandels-geschäfte zu ermöglichen und des Weiteren die
Nutzung als Parkhaus aufrecht zu erhalten.
Dem Offenlagebeschluss liegt die Entwurfsbegründung vom 24.10.2008
zugrunde.“
Erläuterungen und Begründungen:
Am 06.06.2007 wurde vom Stadtentwicklungsausschuss der Beschluss zur
Aufstellung des Verfahrens zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14B für den
Bereich Am Kronengarten/ Heiligenstraße getroffen, da sich das Planungsziel des
Ursprungsbebauungsplans (Rechtskraft März 2006) nicht verwirklichen ließ.
Da sich für die gewünschte Ansiedlung eines Elektrofachmarktes im ersten
Obergeschoss des geplanten Gebäudes kein Anbieter fand, sollen nun zwei
Lebensmittelanbieter ins Erdgeschoss einziehen. Zusätzlich zu dem bereits
vorgesehenen Aldi-Markt soll sich ein Bio-Supermarkt (denn’s) ansiedeln. Ein
weiterer Shop von ca. 120m² Bruttogeschossfläche soll im westlichen Teil des
Geschäfts- und Parkhauses vor dem Aldi-Markt entstehen. Weiterhin sollen
Parkplätze in relevanter Anzahl in den Obergeschossen (neu ca. 319 Stellplätze,
im Bestand 352) erhalten werden. Der zur Offenlage vorgestellte Entwurf sieht
im östlichen Bereich drei Parkebenen, im westlichen Bereich vier Parkebenen
vor.
Obwohl im vereinfachten Verfahren zur Änderung eines Bebauungsplanes
keine Bürgeranhörung erforderlich ist, wurde eine Bürgeranhörung durchgeführt.
Wesentliche Problemlagen sahen die Bürgerinnen und Bürger in der durch das
Vorhaben verursachten Steigerung des Verkehrs in den ans Plangebiet
angrenzenden Straßen sowie in der im Entwurf geplanten Geschosshöhe, die etwa
ein Geschoss über der des vorhandenen Parkhauses liegt. Ferner wurde moniert,
dass im vorliegenden Entwurf die Fahrradabstellanlagen alle südlich des
Parkhauses im Bereich der Spindelrampe vorgesehen sind, und nicht im Bereich
der Straße, wie im Ursprungsbebauungsplan. Des Weiteren wurden etliche Punkte
angesprochen, die nicht unmittelbar mit dem Bebauungsplanverfahren zusammenhängen:
-
Fehlende Zonierung der Straße Am Kronengarten,
daher Gefährdung der Nutzer/innen,
-
Gestaltung der Fassaden, hier auch Verunstaltung
durch Plakate der Betreiber,
-
Lärmschutz der angrenzenden Bebauung,
-
Straßenausbau und die anfallenden Kosten für die
Anlieger,
-
Schließungszeiten des Parkhauses, Dauerparkplätze.
Das Protokoll der Bürgeranhörung liegt der Sitzungsvorlage bei.
Die durch die Neuplanung veränderte Verkehrs- und Lärmentwicklung wurde
durch Gutachten geprüft. Die Vorschläge der Gutachter für die textlichen und
zeichnerischen Festsetzungen wurden in den Entwurf übertragen. Für die
Verkehrsentwicklung ist insbesondere zu erwähnen, dass der zusätzliche
Kfz-Verkehr durch das Vorhaben der 1. Änderungsplanung im Verhältnis zu den im
Bebauungsplan Nr. 14B angestrebten Nutzungen durch die entstehenden
Verbundeffekte der beiden Lebensmittelmärkte abnimmt.
In Bezug auf die Geschosshöhe des Geschäfts- und Parkhauses wird seitens
der Verwaltung kein Spielraum gesehen, da zur Verwirklichung der o.g.
städtebaulichen Ziele der Planung die vorgesehenen Geschossflächen erforderlich
sind und sich der zusätzliche Bau von Park-Tiefgeschossen als zu
problembehaftet und kostspielig herausgestellt hat.
Die Problematik der Fahrradabstellanlagen wurde mit dem Investor
diskutiert.
Von der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wurde
aufgrund des geringen Umfangs der Änderungen zum Bebauungsplan abgesehen. Es
wurde jedoch ein verwaltungsinternes Screening durchgeführt, dessen Ergebnisse
in die Planung eingeflossen sind.
Auch von der formalen Umweltprüfung und vom Umweltbericht wurde abgesehen,
da die Umweltprüfung bereits mit dem Bebauungsplan 14B abgehandelt wurde und
sich keine grundlegenden Änderungen ergeben. Die Umweltbelange wurden jedoch an
die veränderte Planung angepasst in der Begründung dargestellt.
Da es sich um ein
vereinfachtes Änderungsverfahren handelt, ist für den vorliegenden Offenlagebeschluss
eine Beteiligung des Rates nicht erforderlich. Der Rat wird abschließend über
den Satzungsbeschluss befinden.
Günter Scheib