Beschlussvorschlag:
„Der Haupt- und
Finanzausschuss beschließt nach Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss die
Herstellung der Zusatzerschließung über die Ohligser Straße zur Firma Qiagen und
stimmt den nach § 14 GemHVO vorgelegten Unterlagen und den ermittelten Gesamtkosten
in Höhe von      245.000€ zu (174.000€
Investitionskosten und 71.000€ Ablösung zusätzlicher Unterhaltungsaufwendungen
auf der L288 an den Landesbetrieb Straßen.NRW).
Der Gesamtbetrag von 245.000€
soll nach dem Bauzeitenplan unter Beachtung des Kassenwirksamkeitsprinzips in
2009 veranschlagt werden. Â
Ãœber die Aufnahme
der Maßnahme in die Finanzplanung wird im Rahmen der weiteren Haushaltsplanung
2009 entschieden.“
Erläuterungen und Begründungen:
Aufgrund der Erweiterung des Logistik- und Produktionsstandortes der
Qiagen GmbH fällt zusätzlicher Verkehr durch Mitarbeiter und Lieferung an.
In diesem Zusammenhang strebt die Qiagen GmbH an, die nördliche
Hauptzufahrt über die Ohligser Straße für Mitarbeiter und Lieferverkehre
zugänglich zu machen. Der bisherige Zustand ist nur als Feuerwehrzufahrt
gewidmet. Nach den Forderungen des Landesbetriebes Straßen.NRW darf die Zufahrt
nicht als normale Firmenzufahrt genutzt werden. Dies begründet sich auf den Vorgaben
des Straßen- und Wegegesetzes.
Es ist daher erforderlich zwischen dem Firmengelände und der
Landesstraße L 288 –Ohligser Straße- eine Gemeindestraße zu bauen, um die
Zufahrt wie erforderlich nutzen zu können.
Mit dem rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 231 wurden die
planungsrechtlichen Grundlagen für die Schaffung einer entsprechenden Zufahrt
geschaffen.
Die Ohligser Straße ist eine Landesstraße (L288) und somit in
Baulastträgerschaft des Landes NRW vertreten durch den Landesbetrieb Straßenbau
als Straßenbauverwaltung.
Eine notwendige Vereinbarung zur Aufweitung der L288 zwischen der Stadt
Hilden und der Straßenbauverwaltung wurde bereits abgeschlossen. Somit sind
alle gesetzlichen Grundlagen für die Durchführung der Maßnahme geschaffen.
Zur verkehrsgerechten Anbindung der Zufahrt muss die Einmündung mit für
Schwerlastverkehr geeigneten Eckausrundungen und einer dementsprechenden Breite
hergestellt werden. Zur Bewältigung des zusätzlich anfallenden Verkehrs ist auf
der Ohligser Straße eine Linksabbiegespur erforderlich. Dazu ist die Ohligser
Straße entsprechend zu verbreitern.
Die Straßenplanung wurde von der Dr. Brenner Ingenieurgesellschaft mbH
in enger Abstimmung mit der Stadt Hilden und der Straßenbauverwaltung
durchgeführt. Der Lageplan und die Kostenberechnung sind als Anlage beigefügt.
Neben den in der beigefügten Kostenberechnung kalkulierten
Investitionskosten fallen zusätzlich Kosten an, welche nicht dem
Investitionsbereich zuzuordnen sind. Nach dem Straßen- und Wegegesetz NRW
fordert das Land (vertreten durch den Landesbetrieb Straßen.NRW) die Erstattung
der durch die Einmündung (vergrößerte Fahrbahnfläche) zusätzlich zukünftig
anfallenden Straßenunterhaltungskosten. Diese werden kapitalisiert und mit
Realisierung der Maßnahme als Ablösebetrag fällig. Nach den derzeitigen Regeln
betragen sie 71.000€.
Â
Günter Scheib
Anlagen
1Â Â Â Â Â Â Â Â Â Kostenberechnung
2Â Â Â Â Â Â Â Â Â Folgekostenberechnung
3Â Â Â Â Â Â Â Â Â Lageplan
ja |
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Produktnummer: |
120101 |
Bezeichnung: |
Verkehrsflächen
und Brücken |
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Mittel
stehen zur Verfügung: |
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Investitions-Nr.: |
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Haushaltsjahr |
Auszahlung |
Einzahlung |
Investitions-haushalt |
Beschreibung |
€ |
€ |
ja/nein |
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2009 |
174.000 |
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ja |
Straßenbaukosten |
2009 |
 71.000 |
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nein |
Ablösebetrag
Straßen.NRW |
2009 |
   8.700 |
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ja |
Aktivierte
Eigenleistung |
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Sichtvermerk
Kämmerer |