Betreff
Ohligser Straße, Zufahrt zur Fa. Qiagen, hier: Unterlagen gem. § 14 GemHVO
Vorlage
WP 04-09 SV 66/144
Aktenzeichen
66.1 tü
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussvorschlag:

 

„Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt nach Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss die Herstellung der Zusatzerschließung über die Ohligser Straße zur Firma Qiagen und stimmt den nach § 14 GemHVO vorgelegten Unterlagen und den ermittelten Gesamtkosten in Höhe von      245.000€ zu (174.000€ Investitionskosten und 71.000€ Ablösung zusätzlicher Unterhaltungsaufwendungen auf der L288 an den Landesbetrieb Straßen.NRW).

 

Der Gesamtbetrag von  245.000€ soll nach dem Bauzeitenplan unter Beachtung des Kassenwirksamkeitsprinzips in 2009 veranschlagt werden.  

 

Über die Aufnahme der Maßnahme in die Finanzplanung wird im Rahmen der weiteren Haushaltsplanung 2009 entschieden.“

 

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

 

Aufgrund der Erweiterung des Logistik- und Produktionsstandortes der Qiagen GmbH fällt zusätzlicher Verkehr durch Mitarbeiter und Lieferung an.

In diesem Zusammenhang strebt die Qiagen GmbH an, die nördliche Hauptzufahrt über die Ohligser Straße für Mitarbeiter und Lieferverkehre zugänglich zu machen. Der bisherige Zustand ist nur als Feuerwehrzufahrt gewidmet. Nach den Forderungen des Landesbetriebes Straßen.NRW darf die Zufahrt nicht als normale Firmenzufahrt genutzt werden. Dies begründet sich auf den Vorgaben des Straßen- und Wegegesetzes.

 

Es ist daher erforderlich zwischen dem Firmengelände und der Landesstraße L 288 –Ohligser Straße- eine Gemeindestraße zu bauen, um die Zufahrt wie erforderlich nutzen zu können.

 

Mit dem rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 231 wurden die planungsrechtlichen Grundlagen für die Schaffung einer entsprechenden Zufahrt geschaffen.

 

Die Ohligser Straße ist eine Landesstraße (L288) und somit in Baulastträgerschaft des Landes NRW vertreten durch den Landesbetrieb Straßenbau als Straßenbauverwaltung.

Eine notwendige Vereinbarung zur Aufweitung der L288 zwischen der Stadt Hilden und der Straßenbauverwaltung wurde bereits abgeschlossen. Somit sind alle gesetzlichen Grundlagen für die Durchführung der Maßnahme geschaffen.

 

Zur verkehrsgerechten Anbindung der Zufahrt muss die Einmündung mit für Schwerlastverkehr geeigneten Eckausrundungen und einer dementsprechenden Breite hergestellt werden. Zur Bewältigung des zusätzlich anfallenden Verkehrs ist auf der Ohligser Straße eine Linksabbiegespur erforderlich. Dazu ist die Ohligser Straße entsprechend zu verbreitern.

 

Die Straßenplanung wurde von der Dr. Brenner Ingenieurgesellschaft mbH in enger Abstimmung mit der Stadt Hilden und der Straßenbauverwaltung durchgeführt. Der Lageplan und die Kostenberechnung sind als Anlage beigefügt.

 

Neben den in der beigefügten Kostenberechnung kalkulierten Investitionskosten fallen zusätzlich Kosten an, welche nicht dem Investitionsbereich zuzuordnen sind. Nach dem Straßen- und Wegegesetz NRW fordert das Land (vertreten durch den Landesbetrieb Straßen.NRW) die Erstattung der durch die Einmündung (vergrößerte Fahrbahnfläche) zusätzlich zukünftig anfallenden Straßenunterhaltungskosten. Diese werden kapitalisiert und mit Realisierung der Maßnahme als Ablösebetrag fällig. Nach den derzeitigen Regeln betragen sie 71.000€.

 

 

 

 

Günter Scheib

 

 

 

 

 

Anlagen

 

1          Kostenberechnung

2          Folgekostenberechnung

3          Lageplan

 

 


 

Finanzielle Auswirkungen:

ja

 

Produktnummer:

120101

Bezeichnung: 

Verkehrsflächen und Brücken

Mittel stehen zur Verfügung:

nein

 

Investitions-Nr.:

 

 

Haushaltsjahr

Auszahlung

Einzahlung

Investitions-haushalt

Beschreibung 

€

€

ja/nein

2009

174.000

 

ja

Straßenbaukosten

2009

  71.000

 

nein

Ablösebetrag Straßen.NRW

2009

    8.700

 

ja

Aktivierte Eigenleistung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sichtvermerk Kämmerer