Betreff
Tempo 30-Zone Forststraße
Vorlage
WP 04-09 SV 66/150
Aktenzeichen
IV/66.1
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussvorschlag:

 

„Der Stadtentwicklungsausschuss  beschließt, im Mittelabschnitt der Forststraße eine Fahrbahnschwelle aus Recyclinggummi zu montieren.“

 

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

 

In einer Gewerbegebietsveranstaltung vor wenigen Monaten hat ein an der Forststraße  (Mittelteil) ansässiger Unternehmer, auch im Namen weiterer Unternehmen, das Wirtschaftsförderungsamt darauf hingewiesen, dass die Forststraße [zulässig 50 km/h] gerade in dem genannten Bereich zwischen Reisholzstraße und Kleinhülsen, da sie dort sehr gut ausgebaut ist, als „Rennstrecke“ missbraucht wird. 

Die Unternehmer hoffen darauf, dass durch eine Kennzeichnung als Tempo 30-Zone ein

positiver Effekt in Bezug auf die Tempo-Disziplin ausgeübt wird.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


      

 

 

 

 

 

 

 

Verkehrserhebungen Anfang September im Mittelabschnitt Forststraße zwischen den Straßen Kleinhülsen und Reisholzstraße haben die Feststellungen der ansässigen Unternehmer bestätigt.

In Höhe der Zählstelle, wenige Meter südlich der städt. Wohngebäuden (Forststraße 21), wurden an einem Werktag über 24 Stunden in Fahrtrichtung Süd (Richtung Düsseldorfer Straße) 936 Kfz – davon 95 Lkw/LZ - registriert. Die V85-Geschwindigkeit betrug 63 km/h; ein Kraftfahrer erreichte hier sogar 95 km/h.

In umgekehrter Fahrtrichtung, in Richtung Hülsenstraße, wurden 697 Kfz, davon 41 Lkw/LZ gezählt. Das Geschwindigkeitsniveau V85 lag hier bei 60 km/h; die Spitzengeschwindigkeit betrug 85 km/h.

 

Die Ursache für die zu hohen Geschwindigkeiten ist die auf über 200 m Länge uneingeschränkte Verfügbarkeit der 6,50 m breiten Fahrbahn für den fließenden Verkehr bei einer relativ geringen Verkehrsbelastung von „nur“ etwa 1.700 Kfz.

Im Gegensatz hierzu ist das Geschwindigkeitsverhalten in den südlichen Abschnitt (von Düsseldorfer Straße und Reisholzstraße) und auch im nördlichen Abschnitt (von der Hülsenstraße bis Kleinhülsen) augenscheinlich erheblich positiver, da hier  u. a. durch das Parken auf der Fahrbahn der Kraftfahrer durch die Engstellen gebremst wird.

 

Die Straßenplanung des Mittelabschnitts der Forststraße, der erst vor wenigen Jahren ausgebaut wurde, wurde seinerzeit mit den anliegenden Unternehmen abgestimmt. Insbesondere war hier die Fahrgeometrie der häufigen Schwertransporte, d. h. größere Fahrflächen, zu berücksichtigen.

 

Der Vorschlag des Unternehmers, die Forststraße (Mittelteil) als Tempo 30-Zone zu kennzeichnen, muss bei sinnvoller Anwendung der Straßenverkehrsordnung und entsprechender Verwaltungsvor-

schriften abgelehnt werden, da   „Zonengeschwindigkeitsbeschränkungen nur dort in Betracht kommen, wo der Durchgangsverkehr von geringer Bedeutung ist. Sie dienen vorrangig dem Schutz der Wohnbevölkerung sowie der Fußgänger und Radfahrer. In Gewerbe- und Industriegebieten kommen sie daher in der Regel nicht in Betracht“.

 

Die Forststraße liegt inmitten eines Gewerbegebiets. Der Straßenabschitt (Mittelabschnitt)  ist im Wesentlichen auch durch gewerbliche Tätigkeiten geprägt.

Fußgänger- und Radfahreraufkommen ist hier gering; vermutlich, da hier nur wenige Menschen wohnen.

 

Seitens der Verwaltung wird, vorgeschlagen, die „Raserei“ durch Einbau von fahrdynamisch wirksamen Schwellen zu unterbinden.

In einem ersten Schritt sollte etwa in Höhe der Zählstelle eine Schwelle aus Recyclinggummi mit einer Höhe von 5 cm auf die Fahrbahn montiert werden. Mit Verkehrszeichen 112 – unebene Fahrbahn – aus beiden Richtungen soll der Fahrzeugführer auf die Schwelle aufmerksam gemacht werden.

 

Bei dann positiver Entwicklung des Geschwindigkeitsverhaltens sollte ggf. der feste Einbau einerSchwelle / Aufpflasterung evtl. in Verbindung mit einer Fahrbahnverengung beraten  und entschieden werden.

 

Die Kosten für den Einbau der Recyclingschwelle einschließlich Beschilderung belaufen sich auf ca. 800 €. Der Betrag steht bei der Straßenunterhaltung zur Verfügung.

 

 

 

G. Scheib

 

 

 

          Â