Beschlussvorschlag:
„Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt,
im Mittelabschnitt der Forststraße eine Fahrbahnschwelle aus Recyclinggummi zu
montieren.“
Erläuterungen und Begründungen:
In einer Gewerbegebietsveranstaltung vor wenigen Monaten hat ein an der
Forststraße (Mittelteil) ansässiger Unternehmer,
auch im Namen weiterer Unternehmen, das Wirtschaftsförderungsamt darauf
hingewiesen, dass die Forststraße [zulässig 50 km/h] gerade in dem genannten
Bereich zwischen Reisholzstraße und Kleinhülsen, da sie dort sehr gut ausgebaut
ist, als „Rennstrecke“ missbraucht wird.Â
Die Unternehmer hoffen darauf, dass durch eine Kennzeichnung als Tempo
30-Zone ein
positiver Effekt in Bezug auf die Tempo-Disziplin ausgeübt wird.
     Â
Â
Verkehrserhebungen Anfang September im Mittelabschnitt Forststraße
zwischen den Straßen Kleinhülsen und Reisholzstraße haben die Feststellungen
der ansässigen Unternehmer bestätigt.
In Höhe der Zählstelle, wenige Meter südlich
der städt. Wohngebäuden (Forststraße 21), wurden an einem Werktag über 24
Stunden in Fahrtrichtung Süd (Richtung Düsseldorfer Straße) 936 Kfz – davon 95
Lkw/LZ - registriert. Die V85-Geschwindigkeit betrug 63 km/h; ein Kraftfahrer erreichte hier sogar 95
km/h.
In umgekehrter Fahrtrichtung, in Richtung
Hülsenstraße, wurden 697 Kfz, davon 41 Lkw/LZ gezählt. Das
Geschwindigkeitsniveau V85 lag hier bei 60 km/h; die Spitzengeschwindigkeit betrug 85 km/h.
Die Ursache für die zu hohen Geschwindigkeiten ist die auf über 200 m
Länge uneingeschränkte Verfügbarkeit der 6,50 m breiten Fahrbahn für den
fließenden Verkehr bei einer relativ geringen Verkehrsbelastung von „nur“ etwa
1.700 Kfz.
Im Gegensatz hierzu ist das Geschwindigkeitsverhalten in den südlichen
Abschnitt (von Düsseldorfer Straße und Reisholzstraße) und auch im nördlichen
Abschnitt (von der Hülsenstraße bis Kleinhülsen) augenscheinlich erheblich
positiver, da hier u. a. durch das
Parken auf der Fahrbahn der Kraftfahrer durch die Engstellen gebremst wird.
Die Straßenplanung des Mittelabschnitts der Forststraße, der erst vor
wenigen Jahren ausgebaut wurde, wurde seinerzeit mit den anliegenden
Unternehmen abgestimmt. Insbesondere war hier die Fahrgeometrie der häufigen
Schwertransporte, d. h. größere Fahrflächen, zu berücksichtigen.
Der Vorschlag des Unternehmers, die Forststraße (Mittelteil) als Tempo
30-Zone zu kennzeichnen, muss bei sinnvoller Anwendung der
Straßenverkehrsordnung und entsprechender Verwaltungsvor-
schriften abgelehnt werden, da  „Zonengeschwindigkeitsbeschränkungen nur
dort in Betracht kommen, wo der Durchgangsverkehr von geringer Bedeutung ist.
Sie dienen vorrangig dem Schutz der Wohnbevölkerung sowie der Fußgänger und
Radfahrer. In Gewerbe- und Industriegebieten kommen sie daher in der Regel nicht
in Betracht“.
Die Forststraße liegt inmitten eines Gewerbegebiets. Der Straßenabschitt
(Mittelabschnitt)Â ist im Wesentlichen
auch durch gewerbliche Tätigkeiten geprägt.
Fußgänger- und Radfahreraufkommen ist hier gering; vermutlich, da hier
nur wenige Menschen wohnen.
Seitens der Verwaltung wird, vorgeschlagen, die „Raserei“ durch Einbau
von fahrdynamisch wirksamen Schwellen zu unterbinden.
In einem ersten Schritt sollte etwa in Höhe der Zählstelle eine Schwelle
aus Recyclinggummi mit einer Höhe von 5 cm auf die Fahrbahn montiert werden.
Mit Verkehrszeichen 112 – unebene Fahrbahn – aus beiden Richtungen soll der
Fahrzeugführer auf die Schwelle aufmerksam gemacht werden.
Bei dann positiver Entwicklung des Geschwindigkeitsverhaltens sollte
ggf. der feste Einbau einerSchwelle / Aufpflasterung evtl. in Verbindung mit
einer Fahrbahnverengung beraten und
entschieden werden.
Die Kosten für den Einbau der Recyclingschwelle einschließlich
Beschilderung belaufen sich auf ca. 800 €. Der Betrag steht bei der Straßenunterhaltung
zur Verfügung.
G. Scheib
          Â