Beschlussvorschlag:
Die Beschlussfassung wird anheim gestellt.
Erläuterungen und Begründungen:
Unter Bezugnahme auf die Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am
15.10.2008 und den drei Anträgen zur Nutzung des städtischen Grundstücks im
Hintergelände des Weiterbildungszentrums Gerresheimer Straße 20, 20a und 20b
haben die Eigentümer der Grundstücke Augustastraße 14, 16, 18 und 20 mit Fax
vom 14.10.2008 beantragt, die rückwärtigen Teile ihrer Grundstücke als
Wohnbauland auszuweisen. Die Erschließung soll von der Gerresheimer Straße über
den Parkplatz des „Alten Helmholtz-Gymansiums“ erfolgen. (Dieser Antrag wurde
schon mit Fax vom 14.10.2008 an alle im Rat der Stadt Hilden vertretenen
Fraktionen übersandt.)
Mit diesem Antrag bekräftigen die genannten Grundstückseigentümer die in
der Sitzungsvorlage 61/211 getroffene Aussage, dass sie weiterhin die Stadt
Hilden bitten, in ihren rückwärtigen Grundstücksteilen – wie im unwirksamen
Bebauungsplan Nr. 236 vorgesehen – Wohnbebauung zu ermöglichen. In mehreren
Telefonaten mit Mitarbeitern des Planungs- und Vermessungsamts wurde zusätzlich
ausgeführt, dass sie heute eine Bebauung in Form von eingeschossigen Doppelhäusern
anstreben.
Der Antrag ist im Zusammenhang mit den Anträgen der FDP-Fraktion vom
27.08.2008 (SV 26/063), der CDU-Fraktion vom 24.09.2008 (SV 61/239) und des
Bürgerantrags nach § 24 GO NRW der Eheleute Bruch vom 15.09.2008 (SV 61/238) zu
betrachten. Theoretisch könnte die Planungsintention der Anträge der
CDU-Fraktion und der Eheleute Bruch mit dem Antrag der Eigentümer der
Grundstücke Augustastraße 14-20 miteinander verbunden werden und beide Planungsabsichten
zusammen in einem neu aufzustellenden Bebauungsplan planungsrechtlich
ermöglicht und in eine städtebauliche Abwägung einbezogen werden.
Gemäß § 7 Abs. 2 der Zuständigkeitsordnung des Rates der Stadt Hilden
wurde dem Stadtentwicklungsausschuss die Entscheidung über private Anträge zur
Einleitung von Bauleitplanverfahren und
somit auch über den hier zur Beratung gestellten Antrag – zur abschließenden
Entscheidung übertragen.
( Günter Scheib )
ja |
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Im
Innenbereich des Baublocks Gerresheimer Straße / Augustastraße / Hoffeldstraße
befindet sich bekanntlich auch ein städtisches Grundstück östlich des
heutigen Weiterbildungszentrums „Altes Helmholtz-Gymnasium“. In der
Änderungsliste zum Haushaltsplanentwurf 2008 wurde vor dem Hintergrund des
OVG-Urteils vom 17.01.2008 bereits ein Betrag in Höhe von 500.000,- € aus der
Veräußerung dieses Grundstücks in das Jahr 2011 verschoben. Weitere
evtl. finanzielle Auswirkungen sind in den Erläuterungen ausgeführt. |
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Mittel
stehen zur Verfügung: |
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Sichtvermerk
Kämmerer |