Betreff
Betr.: Bebauungsplan Nr. 236 für den Bereich Gerresheimer Str. / Au-gustastr. / Hoffeldstr. hier: Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplans
Vorlage
WP 04-09 SV 61/241
Aktenzeichen
IV/61.1 B-Plan 236 St
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Beschlussfassung wird anheim gestellt.

 

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

 

Unter Bezugnahme auf die Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 15.10.2008 und den drei Anträgen zur Nutzung des städtischen Grundstücks im Hintergelände des Weiterbildungszentrums Gerresheimer Straße 20, 20a und 20b haben die Eigentümer der Grundstücke Augustastraße 14, 16, 18 und 20 mit Fax vom 14.10.2008 beantragt, die rückwärtigen Teile ihrer Grundstücke als Wohnbauland auszuweisen. Die Erschließung soll von der Gerresheimer Straße über den Parkplatz des „Alten Helmholtz-Gymansiums“ erfolgen. (Dieser Antrag wurde schon mit Fax vom 14.10.2008 an alle im Rat der Stadt Hilden vertretenen Fraktionen übersandt.)

 

Mit diesem Antrag bekräftigen die genannten Grundstückseigentümer die in der Sitzungsvorlage 61/211 getroffene Aussage, dass sie weiterhin die Stadt Hilden bitten, in ihren rückwärtigen Grundstücksteilen – wie im unwirksamen Bebauungsplan Nr. 236 vorgesehen – Wohnbebauung zu ermöglichen. In mehreren Telefonaten mit Mitarbeitern des Planungs- und Vermessungsamts wurde zusätzlich ausgeführt, dass sie heute eine Bebauung in Form von eingeschossigen Doppelhäusern anstreben.

 

Der Antrag ist im Zusammenhang mit den Anträgen der FDP-Fraktion vom 27.08.2008 (SV 26/063), der CDU-Fraktion vom 24.09.2008 (SV 61/239) und des Bürgerantrags nach § 24 GO NRW der Eheleute Bruch vom 15.09.2008 (SV 61/238) zu betrachten. Theoretisch könnte die Planungsintention der Anträge der CDU-Fraktion und der Eheleute Bruch mit dem Antrag der Eigentümer der Grundstücke Augustastraße 14-20 miteinander verbunden werden und beide Planungsabsichten zusammen in einem neu aufzustellenden Bebauungsplan planungsrechtlich ermöglicht und in eine städtebauliche Abwägung einbezogen werden.

 

Gemäß § 7 Abs. 2 der Zuständigkeitsordnung des Rates der Stadt Hilden wurde dem Stadtentwicklungsausschuss die Entscheidung über private Anträge zur Einleitung von Bauleitplanverfahren  und somit auch über den hier zur Beratung gestellten Antrag – zur abschließenden Entscheidung übertragen.

 

 

 

 

( Günter Scheib )

 


 

Finanzielle Auswirkungen:

ja

 

 

Im Innenbereich des Baublocks Gerresheimer Straße / Augustastraße / Hoffeldstraße befindet sich bekanntlich auch ein städtisches Grundstück östlich des heutigen Weiterbildungszentrums „Altes Helmholtz-Gymnasium“. In der Änderungsliste zum Haushaltsplanentwurf 2008 wurde vor dem Hintergrund des OVG-Urteils vom 17.01.2008 bereits ein Betrag in Höhe von 500.000,- € aus der Veräußerung dieses Grundstücks in das Jahr 2011 verschoben.
In der Anlagenbuchhaltung hat das städtische Grundstück mit der Katasterbezeichnung Gemarkung Hilden, Flur 50, Flurstücke 1121 und 1142 (Grundstücksgröße insgesamt: 2.763 m²) als Baufläche unter Berücksichtigung der Abrisskosten des ehemaligen Schulgebäudes ein Buchwert in Höhe von 561.875,- €.

Weitere evtl. finanzielle Auswirkungen sind in den Erläuterungen ausgeführt.

 

Produktnummer:

 

Bezeichnung: 

 

Mittel stehen zur Verfügung:

ja/nein

 

Investitions-Nr.:

 

 

Haushaltsjahr

Auszahlung

Einzahlung

Investitions-haushalt

Beschreibung 

€

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ja/nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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