Beschlussvorschlag:
„Die Beschlussfassung wird anheim gestellt.“
Erläuterungen und Begründungen:
Das K+Krankenhaus
unterhält auf dem Hildener Hauptfriedhof Grabstätten der Dernbacher Ordensschwestern.
In der Ratssitzung
vom 16.12.1998 ist auf Anfrage des Krankenhauses beschlossen worden, die Gräber
der Dernbacher Ordensschwestern bis zum 31.12.2008 gebührenfrei bestehen zu
lassen.
In der Sitzung des
Stadtentwicklungsausschusses vom 08.08.2007, stellte die CDU-Fraktion folgenden
Antrag,
„Der Bürgermeister
wird beauftragt, auf einem noch näher zu bezeichnenden Teil im nördlichen
Bereich des Hauptfriedhofs, ein Grundstück von ca. 5 bis 10 qm² zur Errichtung
eines Gedenksteines zur Verfügung zu stellen.
Begründung:
Im Jahr 2008
werden die Grabstellen der Franziskaner-Ordensmitglieder und Mitarbeiter, die
sich im nördlichen Teil des Hauptfriedhofs befinden, eingeebnet.
Der
Franziskaner-Orden hat lange Jahre in Hilden sowohl im damaligen St.
Josefs-Krankenhaus als auch im ehrenamtlichen Bereich wertvolle Hilfe
geleistet.
Herausragend war
dabei vor allem die bis zur Mitte der 70er Jahre durchgeführte unentgeltliche
Pflege von alten Menschen.
Insbesondere die
Franziskanerinnen Schwester Adeloja und Schwester Carmelita haben unermüdlich
ihre Kraft zum Wohle unserer älteren Mitbürger eingesetzt.
Damit das Andenken
an diese Arbeit nicht erlischt, will das K + Krankenhaus nach Einebnung der
Gräber dort einen Gedenkstein o. ä. errichten.
Die Stadt Hilden
müsste dafür nach Absprache mit dem K + Krankenhaus einen noch näher zu definierenden
Grundstücksteil auf dem Hauptfriedhof zur Verfügung stellen.“
Da das
K+Krankenhaus zum damaligen Zeitpunkt noch keine Angabe zu Art und Umfang des
Steines / der Gedenktafel sowie der zukünftigen Pflege machen konnte, wurde die
Beschlussfassung zurückgestellt.
Inzwischen hat sich
das K+Krankenhaus dazu entschieden, eine Gedenktafel in der neu zu erbauenden
Kapelle aufzustellen und den Ordensschwestern somit weiterhin ein ehrendes
Andenken zu bewahren.
Auf das mit Ablauf
des 31.12.2008 endende eingeräumte Nutzungsrecht wird vom K+Krankenhaus
verzichtet. Eine nochmalige Verlängerung ist nach Aussage des K+Krankenhauses nicht vorgesehen.
Da das Krankenhaus
eine andere Lösung bevorzugt, schlägt dieÂ
Verwaltung vor, den Antrag auf Bereitstellung eines Grundstücksanteils
abzulehnen.
Scheib