Beschlussvorschlag:
„Beschlussfassung wird anheim gestellt.“
Erläuterungen und Begründungen:
Die Stadt Hilden verfügt über ein gutes öffentliches Busnetz mit
insgesamt sieben Linien. Dieses Liniennetz deckt den Großteil des Hildener
Stadtgebietes ab.
Es gibt allerdings auch Siedlungsrandlagen, die nicht über eine gute
Anbindung an das Bus-Liniennetz verfügen.
Zu diesen Siedlungsrandlagen gehören beispielsweise die Ortsweiler Elb
und Schönholz, Teile der Köbener Straße im Hildener Nordwesten sowie Bereiche
wie Örkhaus und Bolthaus im Hildener Südwesten.
Versuche, einige dieser Gebiete durch klassischen Buslinien-Verkehr zu
erschließen, sind bisher nicht erfolgreich gewesen; es sei hier an das
gescheiterte Angebot der Linie 782 für den Bereich Köbener Straße erinnert.
In der Folge ist von der Verwaltung, auch als Reaktion auf weiter
vorgetragene Wünsche aus der Bürgerschaft zu einer besseren ÖPNV-Anbindung, das
Modell des „Bürgerbusses“ in die Diskussion eingebracht worden. Hierbei sollten
insbesondere die Bereiche des Wohnweilers Elb sowie des Hildener Nordwestens
(Meide) durch einen Bürgerbus mit dem Hildener Bahnhof und der Stadtmitte
verbunden werden.
Der Stadtentwicklungsausschuss hat sich zuletzt in seiner Sitzung am
17.10.2007 mit dem Thema beschäftigt (Sitzungsvorlage Nr. 61/180) und die
Verwaltung beauftragt, „das Bürgerbuskonzept weiter auszuarbeiten und hierbei
insbesondere die Aspekte Kosten, Fahrweg, Fahrplan sowie Vereinsgründung [für
eine Bürgerbusverein] zu untersuchen.“
Anschließend sollte ein präzisiertes Konzept wieder dem Ausschuss
vorgelegt werden.
Kernstück der Bürgerbus-Idee ist die Zusammenarbeit von Gemeinde, Verkehrsunternehmen
und Bürgerbus-Verein, wobei der Bürgerbus-Verein der Ausdruck des
ehrenamtlichen bürgerschaftlichen Engagements sowie des Wunsches zu einer
besseren ÖPNV-Anbindung ist.
Die Verwaltung hat daher zunächst auf fachlicher Ebene noch Lücken
geschlossen, etwa hinsichtlich der Möglichkeiten zur Partizipation von Senioren
im Bürgerbus-System (Gesundheits-Thematik) und hinsichtlich der Beförderung von
behinderten Personen/ Rollstuhlfahrer. Im Ergebnis kann gesagt werden, dass es
hier keine ausschließenden Hindernisse gibt, sollte ein Bürgerbus-System in
Hilden eingerichtet werden.
Auch wurde die Größenordnung für die notwendigen freiwilligen
(ehrenamtlichen) Fahrerinnen und Fahrer aufgrund der Erfahrungen bereits
existierender Bürgerbus-Systeme präzisiert. Für ein Mindestangebot zur
Einhaltung der Förderbestimmungen sind ca. 25-30 Fahrer erforderlich.
Des weiteren wurde mit den besonders betroffenen Bürgervereinen im
Hildener Norden und Nordwesten Kontakt aufgenommen, um dort die Idee des
Bürgerbusses auf ihre Resonanz bei den Betroffenen zu überprüfen.
Hierbei ist mit dem Bürgerverein Hilden-Nord trotz mehrfacher Versuche
kein Kontakt zustande gekommen.
Mit dem Vorstand des Bürgervereins Hilden-Meide dagegen wurde
ausführlich gesprochen; daran anschließend warb der Bürgerverein in seiner
Mitgliedschaft für das Bürgerbus-Thema und fragte eine mögliche
Teilnahme-Bereitschaft nach (Mai/ Juni 2008).
Der Verein Ortsweiler Elb e.V. wurde ebenfalls in die Beteiligung
einbezogen. Hier gab es nicht nur ein Gespräch mit dem Vorstand, sondern auch
eine gut besuchte Informationsveranstaltung auf dem Hof Breloh in der Elb. Hier
schloss sich ebenfalls eine Umfrage des Vereins bei seinen Mitgliedern in Bezug
auf eine Mitarbeitsbereitschaft an.
Das Ergebnis ist negativ, speziell in Hinsicht auf die
Teilnahmebereitschaft der betroffenen Bevölkerung. Hierbei ist das Ergebnis im
Bereich Elb etwas besser als für den Bereich Meide. Die Rückmeldungen des
Bürgervereins Hilden-Meide sowie des Wohnweiler Elb e.V. sind der Sitzungsvorlage
als Anlage beigefügt.
Nun geht die Idee des Bürgerbusses davon aus, dass Menschen eines
Wohngebietes feststellen, dass ihre Mobilität durch ein fehlendes qualitativ
ansprechendes ÖPNV-Angebot eingeschränkt ist, und sie daher bereit sind, sich
an der Lösung des Problems zu beteiligen – durch ein ehrenamtliches Engagement
im Bürgerbus-Verein.
Dessen Kernelement sind die Fahrerinnen und Fahrer, die den 8-sitzigen
Kleinbus durch die Stadt fahren, nach einem selbst ausgearbeiteten Fahrplan auf
einer selbst ausgearbeiteten Strecke.
Wie aus den Rückmeldungen der Vereine hervorgeht, ist aus deren Reihen
ein zahlenmäßig ausreichendes Engagement nicht zu erwarten.
Ohne Bürgerbus-Verein und ohne die freiwilligen (ehrenamtlichen) Fahrer
ist ein Bürgerbus-System aber nicht umsetzbar.
Insofern kann seitens der Verwaltung zum jetzigen Zeitpunkt nur
empfohlen werden, weitere Arbeiten zu einem Bürgerbus-System in Hilden nicht
durchzuführen.
Es bleibt die Frage nach einer Alternative.
Die Rheinische Bahngesellschaft AG (Rheinbahn) hat von sich aus den sog.
„Taxibus“ in die Diskussion eingebracht.
Der Name „Taxi-Bus“ setzt sich aus zwei Teilen zusammen; vom (Linien-)
Bus hat er den festen Linienweg mit Haltestellen und Fahrplan, vom Taxi die
Eigenschaft, dass er nur nach Vorbestellung fährt. Gefahren wird meistens mit
„Minibussen“ (ähnlich Bürgerbus).
Weitere Informationen grundlegender Art über das Taxi-Bus-System sind
der Vorlage beigefügt (Auflistung der Rheinbahn).
Von besonderer Bedeutung – weil eine Art Nutzungsschwelle darstellend –
ist die Notwendigkeit, sich als Fahrgast mindestens 30 Minuten vor Abfahrt
entsprechend anzumelden.
So sind spontane oder zeitlich nicht exakt planbare Fahrten kaum
möglich. Auch die genauen Abfahrts- und Fahrtzeiten sind für die Fahrgäste nur
schwer vorhersehbar. Die Angebote sind daher für bestimmte Fahrgastgruppen
(Berufspendler; Schulkinder) nicht nutzbar.
Ein Linienweg für einen potentiellen „Taxi-Bus“ in Hilden ist noch nicht
ausgesucht worden.
Das System kann aus Sicht der Verwaltung noch nicht abschließend auf
seine Eignung für Hilden hin beurteilt werden. Es stellt aber, wie andere
Anruf-Systeme auch, das unterste Niveau einer ÖPNV-Versorgung dar.
Im Falle einer entsprechenden Beauftragung der Verwaltung durch den
Stadtentwicklungsausschuss könnten weitere Untersuchungen durchgeführt werden.
G. Scheib