Betreff
Bürgerbus in Hilden, Hier: 1. Bericht über die Beteiligung der betroffenen Bürgervereine, 2. Beschluss über die weitere Vorgehensweise
Vorlage
WP 04-09 SV 61/231
Aktenzeichen
IV/61.1 Groll-ÖPNV
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussvorschlag:

 

„Beschlussfassung wird anheim gestellt.“

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

 

Die Stadt Hilden verfügt über ein gutes öffentliches Busnetz mit insgesamt sieben Linien. Dieses Liniennetz deckt den Großteil des Hildener Stadtgebietes ab.

Es gibt allerdings auch Siedlungsrandlagen, die nicht über eine gute Anbindung an das Bus-Liniennetz verfügen.

 

Zu diesen Siedlungsrandlagen gehören beispielsweise die Ortsweiler Elb und Schönholz, Teile der Köbener Straße im Hildener Nordwesten sowie Bereiche wie Örkhaus und Bolthaus im Hildener Südwesten.

 

Versuche, einige dieser Gebiete durch klassischen Buslinien-Verkehr zu erschließen, sind bisher nicht erfolgreich gewesen; es sei hier an das gescheiterte Angebot der Linie 782 für den Bereich Köbener Straße erinnert.

 

In der Folge ist von der Verwaltung, auch als Reaktion auf weiter vorgetragene Wünsche aus der Bürgerschaft zu einer besseren ÖPNV-Anbindung, das Modell des „Bürgerbusses“ in die Diskussion eingebracht worden. Hierbei sollten insbesondere die Bereiche des Wohnweilers Elb sowie des Hildener Nordwestens (Meide) durch einen Bürgerbus mit dem Hildener Bahnhof und der Stadtmitte verbunden werden.

 

Der Stadtentwicklungsausschuss hat sich zuletzt in seiner Sitzung am 17.10.2007 mit dem Thema beschäftigt (Sitzungsvorlage Nr. 61/180) und die Verwaltung beauftragt, „das Bürgerbuskonzept weiter auszuarbeiten und hierbei insbesondere die Aspekte Kosten, Fahrweg, Fahrplan sowie Vereinsgründung [für eine Bürgerbusverein] zu untersuchen.“

Anschließend sollte ein präzisiertes Konzept wieder dem Ausschuss vorgelegt werden.

 

Kernstück der Bürgerbus-Idee ist die Zusammenarbeit von Gemeinde, Verkehrsunternehmen und Bürgerbus-Verein, wobei der Bürgerbus-Verein der Ausdruck des ehrenamtlichen bürgerschaftlichen Engagements sowie des Wunsches zu einer besseren ÖPNV-Anbindung ist.

 

Die Verwaltung hat daher zunächst auf fachlicher Ebene noch Lücken geschlossen, etwa hinsichtlich der Möglichkeiten zur Partizipation von Senioren im Bürgerbus-System (Gesundheits-Thematik) und hinsichtlich der Beförderung von behinderten Personen/ Rollstuhlfahrer. Im Ergebnis kann gesagt werden, dass es hier keine ausschließenden Hindernisse gibt, sollte ein Bürgerbus-System in Hilden eingerichtet werden.

Auch wurde die Größenordnung für die notwendigen freiwilligen (ehrenamtlichen) Fahrerinnen und Fahrer aufgrund der Erfahrungen bereits existierender Bürgerbus-Systeme präzisiert. Für ein Mindestangebot zur Einhaltung der Förderbestimmungen sind ca. 25-30 Fahrer erforderlich.

 

Des weiteren wurde mit den besonders betroffenen Bürgervereinen im Hildener Norden und Nordwesten Kontakt aufgenommen, um dort die Idee des Bürgerbusses auf ihre Resonanz bei den Betroffenen zu überprüfen.

 

Hierbei ist mit dem Bürgerverein Hilden-Nord trotz mehrfacher Versuche kein Kontakt zustande gekommen.

Mit dem Vorstand des Bürgervereins Hilden-Meide dagegen wurde ausführlich gesprochen; daran anschließend warb der Bürgerverein in seiner Mitgliedschaft für das Bürgerbus-Thema und fragte eine mögliche Teilnahme-Bereitschaft nach (Mai/ Juni 2008).

Der Verein Ortsweiler Elb e.V. wurde ebenfalls in die Beteiligung einbezogen. Hier gab es nicht nur ein Gespräch mit dem Vorstand, sondern auch eine gut besuchte Informationsveranstaltung auf dem Hof Breloh in der Elb. Hier schloss sich ebenfalls eine Umfrage des Vereins bei seinen Mitgliedern in Bezug auf eine Mitarbeitsbereitschaft an.

 

Das Ergebnis ist negativ, speziell in Hinsicht auf die Teilnahmebereitschaft der betroffenen Bevölkerung. Hierbei ist das Ergebnis im Bereich Elb etwas besser als für den Bereich Meide. Die Rückmeldungen des Bürgervereins Hilden-Meide sowie des Wohnweiler Elb e.V. sind der Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt.

 

Nun geht die Idee des Bürgerbusses davon aus, dass Menschen eines Wohngebietes feststellen, dass ihre Mobilität durch ein fehlendes qualitativ ansprechendes ÖPNV-Angebot eingeschränkt ist, und sie daher bereit sind, sich an der Lösung des Problems zu beteiligen – durch ein ehrenamtliches Engagement im Bürgerbus-Verein.

Dessen Kernelement sind die Fahrerinnen und Fahrer, die den 8-sitzigen Kleinbus durch die Stadt fahren, nach einem selbst ausgearbeiteten Fahrplan auf einer selbst ausgearbeiteten Strecke.

 

Wie aus den Rückmeldungen der Vereine hervorgeht, ist aus deren Reihen ein zahlenmäßig ausreichendes Engagement nicht zu erwarten.

Ohne Bürgerbus-Verein und ohne die freiwilligen (ehrenamtlichen) Fahrer ist ein Bürgerbus-System aber nicht umsetzbar.

 

Insofern kann seitens der Verwaltung zum jetzigen Zeitpunkt nur empfohlen werden, weitere Arbeiten zu einem Bürgerbus-System in Hilden nicht durchzuführen.

 

Es bleibt die Frage nach einer Alternative.

 

Die Rheinische Bahngesellschaft AG (Rheinbahn) hat von sich aus den sog. „Taxibus“ in die Diskussion eingebracht.

Der Name „Taxi-Bus“ setzt sich aus zwei Teilen zusammen; vom (Linien-) Bus hat er den festen Linienweg mit Haltestellen und Fahrplan, vom Taxi die Eigenschaft, dass er nur nach Vorbestellung fährt. Gefahren wird meistens mit „Minibussen“ (ähnlich Bürgerbus).

Weitere Informationen grundlegender Art über das Taxi-Bus-System sind der Vorlage beigefügt (Auflistung der Rheinbahn).

 

Von besonderer Bedeutung – weil eine Art Nutzungsschwelle darstellend – ist die Notwendigkeit, sich als Fahrgast mindestens 30 Minuten vor Abfahrt entsprechend anzumelden.

So sind spontane oder zeitlich nicht exakt planbare Fahrten kaum möglich. Auch die genauen Abfahrts- und Fahrtzeiten sind für die Fahrgäste nur schwer vorhersehbar. Die Angebote sind daher für bestimmte Fahrgastgruppen (Berufspendler; Schulkinder) nicht nutzbar.

Ein Linienweg für einen potentiellen „Taxi-Bus“ in Hilden ist noch nicht ausgesucht worden.

 

Das System kann aus Sicht der Verwaltung noch nicht abschließend auf seine Eignung für Hilden hin beurteilt werden. Es stellt aber, wie andere Anruf-Systeme auch, das unterste Niveau einer ÖPNV-Versorgung dar.

Im Falle einer entsprechenden Beauftragung der Verwaltung durch den Stadtentwicklungsausschuss könnten weitere Untersuchungen durchgeführt werden.

 

 

 

 

G. Scheib