Beschlussvorschlag:
Beschlussfassung wird anheim gestellt.
Erläuterungen und Begründungen:
Die FDP-Fraktion hat in der Ratssitzung am 18.6.08 den als Anlage
beigefügten Antrag gestellt. Da die Beschlussfassungen zum Thema „Alter Markt“
schon längere Zeit her sind, werden sie nachfolgend noch einmal in Erinnerung
gerufen:
1. Beschluss des Rates vom 20.9.2006
SV 01/064 –Bürgerbegehren „Hände weg vom „Alten Markt““
(Auszug aus dem Sitzungsprotokoll)
„Der
Rat stellt fest, dass das Bürgerbegehren „Hände weg vom 'Alten Markt'“ zulässig
ist
und
beschließt,
1.  Dem Bürgerbegehren zur
Umgestaltung des Alten Marktes wird entsprochen. Der Ratsbeschluss vom
21.06.2006 zu diesem Thema wird aufgehoben.
2.  Da die grundsätzliche
Sanierungsnotwendigkeit des Alten Marktes weiterhin besteht, wird der Bürgermeister
beauftragt, die möglichen Alternativen für eine künftige Sanierung des Marktes
zusammen zu stellen und die hierfür bereits ermittelten Kosten darzustellen.
Dies betrifft insbesondereÂ
§
Erhalt aller dort vorhandenen Bäume;
§
Erhalt und - soweit erforderlich
-Ausbesserung und Wiederherstellung des vorhandenen Kleinpflasters;
§
Entrümpelung, d. h. Beseitigung/Verlegung der
Telefonzelle, Stromkästen und Geländer;
§
Verzicht auf Errichtung einer Sitzmauer
zwischen dem „Alten Markt" und dem Gelände der evangelischen
Kirchengemeinde;
§
Aufstellung einer „Jaubank" um die
„Friedenseiche";
§
Verzicht auf zwölf Lichtstelen, auf bis zu 15
fest installierte Sonnenschirme und auf die von der Stadtverwaltung auf einer
Musterfläche präsentierte „Möblierung";
§
Erhalt der Trennung zwischen „Alter
Markt" und Mittelstraße, d. h. das Pflaster der Mittelstraße bleibt
unverändert.
     Die Alternativen sind in
einer Sitzungsvorlage dem Stadtentwicklungsausschuss in einer der nächsten
Sitzungen vorzustellen und sollen danach mit den Bürgerinnen und Bürgern
diskutiert werden.
3.  Die Zusammenarbeit mit dem
bisherigen Planungsbüro ist zu beenden.
2. Beschluss des Rates vom 31.1.2007
SV 66/059 –Umgestaltung „Alter Markt“, Bericht vom Ratsbeschluss vom
20.9.06
(Auszug aus dem Sitzungsprotokoll)
„Der
Rat spricht sich für eine Instandsetzung
des Alten Marktes gemäß Alternative E aus.
Die
unterschiedlichen Nutzungskonzepte sollen von der Verwaltung im Vorfeld der Bürgerinformationsveranstaltung
mit ihren Voraussetzungen und Folgen aufgezeigt werden, möglichst unter
Verzicht auf Fahrzeugverkehr über 7,5 t.
Die
Verwaltung wird beauftragt, dies bei einer durch einen externen Moderator
durchgeführten Bürgerinformationsveranstaltung mit den Bürgerinnen und Bürgern
zu diskutieren.
Danach
soll eine endgültige Entscheidung durch den Rat erfolgen.
3. Beschluss des Rates vom 25.4.2007
SV 66/086 – „Alter Markt“, Bericht über die
Bürgerinformationsveranstaltung
(Auszug aus dem Sitzungsprotokoll)
„Der Rat der Stadt Hilden nimmt den Bericht über die
Bürgerinformationsveranstaltung vom 16.04.2007 zur Kenntnis. Der im Rat am
31.01.2007 getroffene Beschluss zur Instandsetzung des "Alten
Marktes" nach Alternative E bleibt bestehen. Bezüglich der Platznutzung
beschließt der Rat der Stadt Hilden:
1.  Die bisherige Platznutzung bleibt
bestehen.
2.  Der „Alte Markt" wird für den Gesamtverkehr gesperrt. Die
Durchfahrt von Marktstr. und Kurt‑Kappel‑Str. wird durch die Installation von
Polleranlagen verhindert.
3.  Nach seiner Instandsetzung darf der Platz nur noch mit
Sondergenehmigung des Ordnungsamts von Fahrzeugen bis 7,5 t Gesamtgewicht
befahren werden.
4.  In Ausnahmefällen (Festzelt‑Aufbau bei Hildener
Traditionsveranstaltungen u. ä.) wird die Verwaltung ermächtigt, auch das
Befahren mit schwereren Fahrzeugen zu gestatten. In diesen Fällen ist mit dem
Veranstalter vor dem Befahren und dem Aufbau von technischen Konstruktionen
(wie Festzelt, Fahrgeschäfte o. ä.) sowie nach dem Abbau gemeinsam mit dem
Ordnungsamt eine Platzbegehung durchzuführen und dabei der Zustand des Platzes
in einem gemeinsam zu unterzeichnenden Protokoll festzustellen. Die Veranstalter
haften für alle im Rahmen der Durchführung der Veranstaltung entstandenen
Schäden. Bezüglich des Pflasters werden die den Marktplatz nutzenden
Veranstalter im Rahmen der Sondernutzungsgenehmigung verpflichtet, unverzüglich
nach Räumung des Platzes alle Schäden in Abstimmung mit der Stadt fachmännisch
im eigenen Auftrag und auf eigene Kosten beseitigen zu lassen.
5.  Es dürfen von der Verwaltung nur Veranstaltungen genehmigt werden,
welche die Einhaltung der vorgenannten Auflagen gewährleisten. Die
Beschränkungen gelten nicht für die jetzt schon bestehenden Sondergenehmigungen
für Anlieger sowie für den Einsatz von Feuerwehr und sonstigen
Rettungsfahrzeugen. Bezüglich der Müllentsorgung sowie der Platzreinigung sind
von der Verwaltung kurzfristig entsprechende Konzepte zur Beschlussfassung
vorzulegen.
6.  Die an der „Friedenseiche" vorgesehene „Jaubank" wird so
gestaltet, dass sie im Bedarfsfall demontierbar ist.“
4. Beschluss des Rates vom 19.9.2007
SV 66/087 – „Alter Markt“, Umsetzung des Ratsbeschlusses vom 25.4.07
(Auszug aus dem Sitzungsprotokoll)
„Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach
Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss:
1. Â Â Â Â Â Es wird eine elektrische Polleranlage am
Übergang Marktstr / „Alter Markt“ installiert. Hierfür werden im Produkt 120101
35.000€ in den Haushalt 2008 eingestellt. Diese Mittel werden in 2008 im
Vorgriff auf den Haushalt freigegeben.
2.a    Es werden keine zusätzlichen Hydranten zur
Wasserversorgung für Veranstaltungen installiert
         3. Für
die Kostenforderungen der T-Com und der Unitymedia nach dem Telekommunikationsgesetz
für die Schaltschrankverlagerung werden vorsorglich 46.000€ im Produkt 120101
in den Haushalt 2008 eingestellt. Diese Mittel werden in 2008 im Vorgriff auf
den Haushalt freigegeben.
4.      Zur Müllentsorgung können die städtischen
Fahrzeuge weiterhin die „Platzumfahrung“ benutzen. Die Platzreinigung wird von
Kehrmaschinenreinigung auf Handreinigung umgestellt.“
Die vom Rat in den
4 Sitzungen beschlossenen Maßnahmen wurden von der Verwaltung folgendermaßen
umgesetzt:
1.
Pflasterreparatur
Vom Rat ist am
25.4.2007 der Umfang nochmals festgelegt worden. Es solle die Variante E umgesetzt
werden. Diese beinhaltet (Auszug aus der SV 66/059):
E |
Austausch der Asphaltflächen
auf dem Platz gegen Mosaikpflaster (Reparatur), Entrümpelung, Jaubank,
Reparatur Pflaster Mittelstr, Beibehaltung der sonstigen Ausstattung und des
Straßenoberbaus |
ca. 90.000€ |
jetzige Nutzung wird beibehalten |
Diese Arbeiten
sind zwischenzeitlich durchgeführt und abgenommen worden. Die Ausführung ist
fachlich richtig nach Vorgabe der Verwaltung ausgeführt worden. Im Bereich der
großen zusammenhängenden Asphaltfläche der ehemaligen Toilettenanlage erfolgte
dabei die Verfugung des Mosaikpflasters probeweise mit einem
Kunststoffmaterial. Im Bereich der kleinen Einzelreparaturstellen ist das
Pflaster in einem Zement/Sandgemisch versetzt und die Fugen sind mit
Sand/Splitt verschlossen. Dies ist eine fachgerechte Standardbauweise. Die
Kunststoffverfugung ist bei den gegebenen Randbedingungen nicht einsetzbar.
Es trifft nicht
zu, dass eine „lieblose und schlampige Arbeit“ (Antragbegründung) von der ausführenden
Firma abgeliefert worden ist.
Die im FDP-Antrag
monierte fehlende Instandsetzung von Bodenwellen war bisher nicht Inhalt der
o.a. Ratsbeschlüsse. Die Bodenwellen verteilen sich praktisch über den ganzen
Platz. Wenn man diese komplett und sachgerecht beseitigen wollte, führt das
praktisch zu einer kompletten Neuverlegung des Mosaikpflasters. Auf die
grundsätzliche Nichteignung des Mosaikpflasters bei der gegebenen Platznutzung
und die unzureichende Untergrundbefestigung hat die Verwaltung in den Sitzungsvorlagen
bereits ausführlich hingewiesen.
Auch auf die von
der Antragstellerin angesprochene Gewährleistungsproblematik hatte die Verwaltung
bereits in der Vergangenheit hingewiesen.Â
Die Kosten für
eine komplette Neuverlegung des Pflasters waren in der SV 66/059 einmal mit
218.000€ geschätzt worden. Ein neuer Untergrund zusätzlich mit 125.000€.
Die in der
Variante E enthaltene Pflasterreparatur in der Mittelstr wurde ebenfalls
durchgeführt.
Die im Antrag
unter Punkt 2 geforderte Beseitigung der Fugenvermoosung sollte tunlichst unterbleiben.
Diese Vermoosung stabilisiert die Fugen und damit das gesamte Pflaster. Eine
Beseitigung der Vermoosung öffnet wieder die Fugen und es können wieder neue
Schwachpunkte im Pflasterverbund entstehen. Bezüglich der Verunkrautung wird
eine (temporäre) Beseitigung über abflämmen durchgeführt.
2. Entrümpelung
Hierunter war eine
Verlagerung von Schaltschränken und Telefonzellen vorgesehen. Eine Telefonsäule
wurde am Übergang Kurt-Kappel-Str/“Alter Markt“ aufgestellt. Die Schaltschränke
wurden am Anfang Axlerhof aufgestellt.
3. Jaubank
Mit dieser
Thematik hat sich der Stadtentwicklungsausschuss in 2 Sitzungen beschäftigt. Es
wurde ein bestimmter Typ ausgewählt und die Verwaltung beauftragt, eine
Ausschreibung durchzuführen. Dies ist zwischenzeitlich geschehen. Der Auftrag
ist erteilt und die Aufstellung dürte in den nächsten 2 Monaten erfolgen.
4. Versenkbarer
Poller
Am Ãœbergang
Marktstraße/ „Alter Markt“ ist eine elektrisch versenkbare Polleranlage
installiert worden.
5. Befahrung des
„Alten Markt“
Mit seinen Beschlüssen
hat der Rat eine beschränkte Befahrung des Platzes weiter zugelassen. Eine
Beschilderung nach StVO ist vorgenommen worden. Im Rahmen der allgemeinen
Verkehrsüberwachung erfolgt eine Kontrolle des Platzes.
Zu weiteren
Punkten des Antrages:
1. Lackierung der
Laternen
Dies können, wenn
gewünscht, von den Stadtwerken im Rahmen des Pauschalvertrages neu lackiert
werden. Sie sind allerdings eigentlich „noch nicht dran“.
2. Beleuchtung der
Reformationskirche
Der Rat hat im
Haushalt 2008ff bereits Mittel für eine Beleuchtung durch Bodenstrahler und
eine Beseitigung der Scheinwerfermasten bewilligt. Zusätzlicher
Mittelbereitstellungen bedarf es daher nicht.
3. Abpollerung der
Schulstr
Diese Abpollerung
kann aus Sicht der Verwaltung Sinn machen. Sie steht aber nicht im direkten
Zusammenhang mit dem Thema „Alter Markt“. Sie unterbindet auch nicht die
Befahrungsmöglichkeit des „Alten Markt“, da ja während der Lieferzeiten die
Poller abgesenkt werden.
Die Kosten für
eine Abpollerung werden auf 25.000-30.000€ geschätzt.
Günter Scheib
ja |
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Produktnummer: |
120101 |
Bezeichnung: |
Verkehrsflächen
und Brücken |
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Mittel
stehen zur Verfügung: |
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Investitions-Nr.: |
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Haushaltsjahr |
Auszahlung |
Einzahlung |
Investitions-haushalt |
Beschreibung |
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Ja/nein |
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Je
nach Beschlussfassung müssen ggfls. üpl-Mittel in 2008 oder im Mittel im
Rahmen des HPL 2009 bereitgestellt werden |
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Sichtvermerk
Kämmerer |