Betreff
Reparatur und Instandsetzung „Alter Markt“, Antrag der FDP-Fraktion in der Ratssitzung am 18.6.08
Vorlage
WP 04-09 SV 66/138
Aktenzeichen
66
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussvorschlag:

 

Beschlussfassung wird anheim gestellt.

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

 

Die FDP-Fraktion hat in der Ratssitzung am 18.6.08 den als Anlage beigefügten Antrag gestellt. Da die Beschlussfassungen zum Thema „Alter Markt“ schon längere Zeit her sind, werden sie nachfolgend noch einmal in Erinnerung gerufen:

 

1. Beschluss des Rates vom 20.9.2006

SV 01/064 –Bürgerbegehren „Hände weg vom „Alten Markt““

(Auszug aus dem Sitzungsprotokoll)

 

„Der Rat stellt fest, dass das Bürgerbegehren „Hände weg vom 'Alten Markt'“ zulässig ist

 

und beschließt,

 

1.   Dem Bürgerbegehren zur Umgestaltung des Alten Marktes wird entsprochen. Der Ratsbeschluss vom 21.06.2006 zu diesem Thema wird aufgehoben.

 

2.   Da die grundsätzliche Sanierungsnotwendigkeit des Alten Marktes weiterhin besteht, wird der Bürgermeister beauftragt, die möglichen Alternativen für eine künftige Sanierung des Marktes zusammen zu stellen und die hierfür bereits ermittelten Kosten darzustellen. Dies betrifft insbesondere 

§    Erhalt aller dort vorhandenen Bäume;

§    Erhalt und - soweit erforderlich -Ausbesserung und Wiederherstellung des vorhandenen Kleinpflasters;

§    Entrümpelung, d. h. Beseitigung/Verlegung der Telefonzelle, Stromkästen und Geländer;

§    Verzicht auf Errichtung einer Sitzmauer zwischen dem „Alten Markt" und dem Gelände der evangelischen Kirchengemeinde;

§    Aufstellung einer „Jaubank" um die „Friedenseiche";

§    Verzicht auf zwölf Lichtstelen, auf bis zu 15 fest installierte Sonnenschirme und auf die von der Stadtverwaltung auf einer Musterfläche präsentierte „Möblierung";

§    Erhalt der Trennung zwischen „Alter Markt" und Mittelstraße, d. h. das Pflaster der Mittelstraße bleibt unverändert.

 

      Die Alternativen sind in einer Sitzungsvorlage dem Stadtentwicklungsausschuss in einer der nächsten Sitzungen vorzustellen und sollen danach mit den Bürgerinnen und Bürgern diskutiert werden.

 

3.   Die Zusammenarbeit mit dem bisherigen Planungsbüro ist zu beenden.

 

 

2. Beschluss des Rates vom 31.1.2007

SV 66/059 –Umgestaltung „Alter Markt“, Bericht vom Ratsbeschluss vom 20.9.06

(Auszug aus dem Sitzungsprotokoll)

 

„Der Rat  spricht sich für eine Instandsetzung des Alten Marktes gemäß Alternative E aus.

 

Die unterschiedlichen Nutzungskonzepte sollen von der Verwaltung im Vorfeld der Bürgerinformationsveranstaltung mit ihren Voraussetzungen und Folgen aufgezeigt werden, möglichst unter Verzicht auf Fahrzeugverkehr über 7,5 t.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, dies bei einer durch einen externen Moderator durchgeführten Bürgerinformationsveranstaltung mit den Bürgerinnen und Bürgern zu diskutieren.

Danach soll eine endgültige Entscheidung durch den Rat erfolgen.

 

 

 

3. Beschluss des Rates vom 25.4.2007

SV 66/086 – „Alter Markt“, Bericht über die Bürgerinformationsveranstaltung

(Auszug aus dem Sitzungsprotokoll)

 

„Der Rat der Stadt Hilden nimmt den Bericht über die Bürgerinformationsveranstaltung vom 16.04.2007 zur Kenntnis. Der im Rat am 31.01.2007 getroffene Beschluss zur Instandsetzung des "Alten Marktes" nach Alternative E bleibt bestehen. Bezüglich der Platznutzung beschließt der Rat der Stadt Hilden:

 

1.   Die bisherige Platznutzung bleibt bestehen.

2.   Der „Alte Markt" wird für den Gesamtverkehr gesperrt. Die Durchfahrt von Marktstr. und Kurt‑Kappel‑Str. wird durch die Installation von Polleranlagen verhindert.

3.   Nach seiner Instandsetzung darf der Platz nur noch mit Sondergenehmigung des Ordnungsamts von Fahrzeugen bis 7,5 t Gesamtgewicht befahren werden.

4.   In Ausnahmefällen (Festzelt‑Aufbau bei Hildener Traditionsveranstaltungen u. ä.) wird die Verwaltung ermächtigt, auch das Befahren mit schwereren Fahrzeugen zu gestatten. In diesen Fällen ist mit dem Veranstalter vor dem Befahren und dem Aufbau von technischen Konstruktionen (wie Festzelt, Fahrgeschäfte o. ä.) sowie nach dem Abbau gemeinsam mit dem Ordnungsamt eine Platzbegehung durchzuführen und dabei der Zustand des Platzes in einem gemeinsam zu unterzeichnenden Protokoll festzustellen. Die Veranstalter haften für alle im Rahmen der Durchführung der Veranstaltung entstandenen Schäden. Bezüglich des Pflasters werden die den Marktplatz nutzenden Veranstalter im Rahmen der Sondernutzungsgenehmigung verpflichtet, unverzüglich nach Räumung des Platzes alle Schäden in Abstimmung mit der Stadt fachmännisch im eigenen Auftrag und auf eigene Kosten beseitigen zu lassen.

5.   Es dürfen von der Verwaltung nur Veranstaltungen genehmigt werden, welche die Einhaltung der vorgenannten Auflagen gewährleisten. Die Beschränkungen gelten nicht für die jetzt schon bestehenden Sondergenehmigungen für Anlieger sowie für den Einsatz von Feuerwehr und sonstigen Rettungsfahrzeugen. Bezüglich der Müllentsorgung sowie der Platzreinigung sind von der Verwaltung kurzfristig entsprechende Konzepte zur Beschlussfassung vorzulegen.

6.   Die an der „Friedenseiche" vorgesehene „Jaubank" wird so gestaltet, dass sie im Bedarfsfall demontierbar ist.“

 

 

4. Beschluss des Rates vom 19.9.2007

SV 66/087 – „Alter Markt“, Umsetzung des Ratsbeschlusses vom 25.4.07

(Auszug aus dem Sitzungsprotokoll)

 

„Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss:

1.       Es wird eine elektrische Polleranlage am Übergang Marktstr / „Alter Markt“ installiert. Hierfür werden im Produkt 120101 35.000€ in den Haushalt 2008 eingestellt. Diese Mittel werden in 2008 im Vorgriff auf den Haushalt freigegeben.

2.a     Es werden keine zusätzlichen Hydranten zur Wasserversorgung für Veranstaltungen installiert

          3. Für die Kostenforderungen der T-Com und der Unitymedia nach dem Telekommunikationsgesetz für die Schaltschrankverlagerung werden vorsorglich 46.000€ im Produkt 120101 in den Haushalt 2008 eingestellt. Diese Mittel werden in 2008 im Vorgriff auf den Haushalt freigegeben.

4.       Zur Müllentsorgung können die städtischen Fahrzeuge weiterhin die „Platzumfahrung“ benutzen. Die Platzreinigung wird von Kehrmaschinenreinigung auf Handreinigung umgestellt.“

 

 

Die vom Rat in den 4 Sitzungen beschlossenen Maßnahmen wurden von der Verwaltung folgendermaßen umgesetzt:

 

1. Pflasterreparatur

Vom Rat ist am 25.4.2007 der Umfang nochmals festgelegt worden. Es solle die Variante E umgesetzt werden. Diese beinhaltet (Auszug aus der SV 66/059):

 

E

Austausch der Asphaltflächen auf dem Platz gegen Mosaikpflaster (Reparatur), Entrümpelung, Jaubank, Reparatur Pflaster Mittelstr, Beibehaltung der sonstigen Ausstattung und des Straßenoberbaus

 

 

ca. 90.000€

jetzige Nutzung wird beibehalten

 

Diese Arbeiten sind zwischenzeitlich durchgeführt und abgenommen worden. Die Ausführung ist fachlich richtig nach Vorgabe der Verwaltung ausgeführt worden. Im Bereich der großen zusammenhängenden Asphaltfläche der ehemaligen Toilettenanlage erfolgte dabei die Verfugung des Mosaikpflasters probeweise mit einem Kunststoffmaterial. Im Bereich der kleinen Einzelreparaturstellen ist das Pflaster in einem Zement/Sandgemisch versetzt und die Fugen sind mit Sand/Splitt verschlossen. Dies ist eine fachgerechte Standardbauweise. Die Kunststoffverfugung ist bei den gegebenen Randbedingungen nicht einsetzbar.

Es trifft nicht zu, dass eine „lieblose und schlampige Arbeit“ (Antragbegründung) von der ausführenden Firma abgeliefert worden ist.

 

Die im FDP-Antrag monierte fehlende Instandsetzung von Bodenwellen war bisher nicht Inhalt der o.a. Ratsbeschlüsse. Die Bodenwellen verteilen sich praktisch über den ganzen Platz. Wenn man diese komplett und sachgerecht beseitigen wollte, führt das praktisch zu einer kompletten Neuverlegung des Mosaikpflasters. Auf die grundsätzliche Nichteignung des Mosaikpflasters bei der gegebenen Platznutzung und die unzureichende Untergrundbefestigung hat die Verwaltung in den Sitzungsvorlagen bereits ausführlich hingewiesen.

Auch auf die von der Antragstellerin angesprochene Gewährleistungsproblematik hatte die Verwaltung bereits in der Vergangenheit hingewiesen. 

Die Kosten für eine komplette Neuverlegung des Pflasters waren in der SV 66/059 einmal mit 218.000€ geschätzt worden. Ein neuer Untergrund zusätzlich mit 125.000€.

 

Die in der Variante E enthaltene Pflasterreparatur in der Mittelstr wurde ebenfalls durchgeführt.

 

Die im Antrag unter Punkt 2 geforderte Beseitigung der Fugenvermoosung sollte tunlichst unterbleiben. Diese Vermoosung stabilisiert die Fugen und damit das gesamte Pflaster. Eine Beseitigung der Vermoosung öffnet wieder die Fugen und es können wieder neue Schwachpunkte im Pflasterverbund entstehen. Bezüglich der Verunkrautung wird eine (temporäre) Beseitigung über abflämmen durchgeführt.

 

2. Entrümpelung

Hierunter war eine Verlagerung von Schaltschränken und Telefonzellen vorgesehen. Eine Telefonsäule wurde am Übergang Kurt-Kappel-Str/“Alter Markt“ aufgestellt. Die Schaltschränke wurden am Anfang Axlerhof aufgestellt.

 

3. Jaubank

Mit dieser Thematik hat sich der Stadtentwicklungsausschuss in 2 Sitzungen beschäftigt. Es wurde ein bestimmter Typ ausgewählt und die Verwaltung beauftragt, eine Ausschreibung durchzuführen. Dies ist zwischenzeitlich geschehen. Der Auftrag ist erteilt und die Aufstellung dürte in den nächsten 2 Monaten erfolgen.

 

 

 

4. Versenkbarer Poller

Am Übergang Marktstraße/ „Alter Markt“ ist eine elektrisch versenkbare Polleranlage installiert worden.

 

5. Befahrung des „Alten Markt“

Mit seinen Beschlüssen hat der Rat eine beschränkte Befahrung des Platzes weiter zugelassen. Eine Beschilderung nach StVO ist vorgenommen worden. Im Rahmen der allgemeinen Verkehrsüberwachung erfolgt eine Kontrolle des Platzes.

 

Zu weiteren Punkten des Antrages:

 

1. Lackierung der Laternen

Dies können, wenn gewünscht, von den Stadtwerken im Rahmen des Pauschalvertrages neu lackiert werden. Sie sind allerdings eigentlich „noch nicht dran“.

 

2. Beleuchtung der Reformationskirche

Der Rat hat im Haushalt 2008ff bereits Mittel für eine Beleuchtung durch Bodenstrahler und eine Beseitigung der Scheinwerfermasten bewilligt. Zusätzlicher Mittelbereitstellungen bedarf es daher nicht.

 

3. Abpollerung der Schulstr

Diese Abpollerung kann aus Sicht der Verwaltung Sinn machen. Sie steht aber nicht im direkten Zusammenhang mit dem Thema „Alter Markt“. Sie unterbindet auch nicht die Befahrungsmöglichkeit des „Alten Markt“, da ja während der Lieferzeiten die Poller abgesenkt werden.

Die Kosten für eine Abpollerung werden auf 25.000-30.000€ geschätzt.

 

 

 

 

Günter Scheib


 

Finanzielle Auswirkungen:

ja

 

Produktnummer:

120101

Bezeichnung: 

Verkehrsflächen und Brücken

Mittel stehen zur Verfügung:

nein

 

Investitions-Nr.:

 

 

Haushaltsjahr

Auszahlung

Einzahlung

Investitions-haushalt

Beschreibung 

€

€

Ja/nein

 

 

 

 

Je nach Beschlussfassung müssen ggfls. üpl-Mittel in 2008 oder im Mittel im Rahmen des HPL 2009 bereitgestellt werden

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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