Betreff
Verschiebung der Straßensanierung „Kirschenweg“
Vorlage
WP 04-09 SV 66/139
Aktenzeichen
66.1
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussvorschlag:

 

„Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt:

 

a) Entsprechend der bisherigen Beschlusslage und dem Haushaltsplan 2008 bleibt es bei der Straßensanierung Kirschenweg in 2008/2009

 

oder

 

b) Der Baubeginn wird auf 2009 verschoben. Die Maßnahme wird zum Haushaltsplan 2009 neu angemeldet.“

 

 

Beschluss Stadtentwicklungsausschuss 13.08.2008:

 

„Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt:

Der Baubeginn wird auf 2009 verschoben. Die Maßnahme wird zum Haushaltsplan 2009 neu angemeldet.“

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

 

Der Rat hat am 12.12.2007 nach Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss folgenden Beschluss gefasst:

 

 „Der Rat beschließt nach Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss den Ausbau des Kirschenweges und stimmt den nach § 14 GemHVO vorgelegten Unterlagen und den ermittelten Gesamtkosten in Höhe von 375.000,00 Euro zu.

 

Nach Bereitstellung eines 1. Ansatzes für die  Bauvorbereit. im Jahre  2005        =   11.500,00 €

   und eines 2. Ansatzes im Jahre 2007       =   20.000,00 €

        soll der Restbetrag        = 343.500,00 €

nach dem Bauzeitenplan unter Beachtung des Kassenwirksamkeitsprinzips folgendermaßen

veranschlagt werden:                        Ansatz 2008= 243.500,00 €   bei VE für 2009 von 100.000,00 €                                                    Ansatz 2009= 100.000,00 €

 

 

Über die Aufnahme der Maßnahme in die Finanzplanung wird im Rahmen der weiteren Haushaltsplanung 2008 entschieden.“

 

Die Finanzmittel für die Durchführung der Maßnahme wurden dann auch im Haushalt 2008 bereitgestellt. Zwischenzeitlich wurde die Ausführungsplanung und die Ausschreibung durch die Verwaltung erstellt. Das Projekt könnte somit wie geplant in Kürze ausgeschrieben und gebaut werden.

 

Leitende Mitarbeiter des Bauvereins informierten nunmehr die Verwaltung darüber, dass Überlegungen zu einer ergänzenden Wohnbebauung auf eigenen Grundstücken im Bereich Kirschenweg und Umgebung angestellt werden. Zwischenzeitlich wurde auch ein Auftrag an ein Planungsbüro zur Erstellung einer städtebaulichen Planung erteilt. Weiterhin hat der Bauverein im Zusammenhang mit technischen Detailabstimmungen bei der Erstellung der städt. Straßenbauausschreibung mitgeteilt, dass er die Schmutzwasserhausanschlüsse im Kirschenweg in der nächsten Zeit einer Dichtigkeitsprüfung unterziehen lassen will. Soweit erforderlich sollen diese dann auch saniert werden.

 

Bei diesen Randbedingungen sollte neu entschieden werden, ob es bei der 2008/2009 geplanten Realisierung bleibt oder eine (ggfls. befristete) Verschiebung erfolgt. Es werden daher Pro und Kontra eines Baus zum jetzigen Zeitpunkt dargelegt:

 

1. Pro Bau in 2008

-Die Anlage befindet sich in einem schadhaften Zustand. Vordringliches Ziel ist die Erneuerung der Konstruktion, also die Wiederherstellung eines einwandfreien baulichen Zustandes.

Die vorhandene Befestigung und insbesondere die mangelhafte Straßenentwässerung entsprechen nicht den Erfordernissen der technischen Regelwerke. Die Ergebnisse der Zustandserfassung im Straßenkataster bestätigen die Baunotwendigkeit.

 

Weiterhin ist vorgesehen, die unzureichende Straßenraumgestaltung den vorhandenen Nutzungsansprüchen anzupassen und damit gleichzeitig die zum Teil gefährlichen Verkehrsverhältnisse zu verbessern.

 

-Der Ausbau ist als verkehrsberuhigter Bereich geplant. Die Anbindung einer neuen Wohnbebauung im Hinterland oder zusätzliche Zufahrten aus einer Bebauungsverdichtung sind dabei recht problemlos und mit relativ geringem Aufwand möglich.

 

 

2. Kontra Bau in 2008

-Die vom Bauverein geplante Sanierung der Schmutzwasserhausanschlüsse würde einen Aufbruch der gerade sanierten Straße bedeuten, wenn sie nicht vor oder mit dem Straßenbau erfolgt. Gleiches ist zu erwarten, wenn die SWH bei einer Realisierung der zusätzlich angedachten Bebauung neue Leitungen für Gas, Wasser und Strom verlegen müssten. Ob diese Notwendigkeit besteht, kann derzeit noch nicht abgeschätzt werden.

 

-Die Entwässerung der sanierten Straße wird nicht über einen Kanal erfolgen. Aus technischen und wirtschaftlichen Gründen wird eine versickerungsfähige Konstruktion für die Straßenfläche vorgesehen. Diese reagiert aber empfindlich auf Verschmutzungen, wie sie mit umfangreichen Erdaushubmaßnahmen für eine zusätzliche Wohnbebauung verbunden sein können. Natürlich lässt sich dies technisch regeln, es ist aber mit zusätzlichem Aufwand verbunden.

 

Günter Scheib

 

 


 

 

Finanzielle Auswirkungen:

ja

 

Produktnummer:

120101

Bezeichnung: 

Verkehrsflächen und Brücken

Mittel stehen zur Verfügung:

ja

 

Investitions-Nr.:

I076600051

 

Haushaltsjahr

Auszahlung

Einzahlung

Investitions-haushalt

Beschreibung 

€

€

ja

2008

243.500

 

 

 

2009

100.000

242.186 (KAG)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sichtvermerk Kämmerer