Beschlussvorschlag:
„ Der Antrag der
Bürgeraktion vom 11.06.2008 auf Aufstellung einer Flächennutzungsplanänderung
für den Bereich
des Bebauungsplanes Nr. 236 (Gerresheimer Straße/Augustastraße) wird
abgelehnt.“
Erläuterungen und Begründungen:
In der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 11. Juni 2008 stellte
die Fraktion „Bürgeraktion“ den als Anlage beigefügten Antrag.
Der Antrag zielt darauf ab, für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 236
zwischen Gerresheimer Straße, Augustastraße und Hoffeldstraße den
Flächennutzungsplan zu ändern – und zwar im besonderen für den Teil, der
östlich des Weiterbildungszentrums „Altes Helmholtz“ liegt.
Dieser Grundstücksbereich in städtischem Eigentum wurde auf
Flächennutzungsplan-Ebene von „Fläche für den Gemeinbedarf“ in „Wohnbaufläche“
umgewidmet, und zwar im Zuge des Verfahrens zur Aufstellung der 40. Änderung
des Flächennutzungsplanes im Jahr 2004/2005. Rechtskraft erhielt die 40.
Änderung des Flächennutzungsplanes im Juli 2005.
Neben der Ausweisung einer Wohnbaufläche (Hintergrund ist dabei die
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 236 mit dem Ziel einer Wohnbebauung in dem
betroffenen Bereich) wurden in der 40. Änderung des FNP auch die verbleibenden
„Gemeinbedarfsflächen“ in ihrer Nutzung präzisiert, d.h. auf die heutigen
Nutzungen abgestimmt.
Der Antrag der „Bürgeraktion“ benennt zwei Möglichkeiten für eine
Neuausweisung, entweder „Grünfläche“ oder „Fläche für den Gemeinbedarf“. –
In der gleichen Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 11.06.2008,
in der die Bürgeraktion ihren Antrag stellte, wurde die weitere Vorgehensweise
zum unwirksamen Bebauungsplan Nr. 236 beraten, in Form der Sitzungsvorlage Nr.
61/211, die hierzu verschiedene Handlungsvorschläge machte.
Diese Handlungsvorschläge seien hier nochmals stichwortartig aufgeführt:
1.        Verfahren zur Aufstellung eines neuen
Bebauungsplanes mit dem Ziel der Wohnbauland-Ausweisung.
2.        Sanierung des alten Schulgebäudes und
Neunutzung des Gebäudes (für Gemeinbedarfsszwecke)
3.
Abriss des Schulgebäudes und Anlegung einer
Freifläche
Beide von der Bürgeraktion in ihrem Antrag genannten möglichen
Planungsziele für eine Änderung des Flächennutzungsplanes wurden also bereits
beraten (hier: Punkt 2 und 3).
Im Ergebnis führte die Diskussion am 11.06.2008 im
Stadtentwicklungsausschuss letztendlich zu dem Ergebnis, dass zur Zeit (aus
Sicht der Ausschuss-Mehrheit) kein Handlungsbedarf bestehe. Keine der genannten
Alternativen für eine weitere Vorgehensweise wurde beschlossen, die Situation
vor Ort bleibt also zunächst auf dem heutigen Stand.
Aus Sicht der Verwaltung besteht demnach momentan kein Spielraum für
eine abweichende Beschlussfassung im Sinne des vorliegenden Antrages der
„Bürgeraktion“.
G. Scheib