Betreff
Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hilden für den Bereich Gerresheimer Straße/ Augustastraße, Hier: Antrag der „Bürgeraktion“ vom 11.06.2008
Vorlage
WP 04-09 SV 61/224
Aktenzeichen
IV/61.1 FNP Groll
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussvorschlag:

 

„ Der Antrag der Bürgeraktion vom 11.06.2008 auf Aufstellung einer Flächennutzungsplanänderung

für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 236 (Gerresheimer Straße/Augustastraße) wird abgelehnt.“

 

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

 

In der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 11. Juni 2008 stellte die Fraktion „Bürgeraktion“ den als Anlage beigefügten Antrag.

Der Antrag zielt darauf ab, für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 236 zwischen Gerresheimer Straße, Augustastraße und Hoffeldstraße den Flächennutzungsplan zu ändern – und zwar im besonderen für den Teil, der östlich des Weiterbildungszentrums „Altes Helmholtz“ liegt.

 

Dieser Grundstücksbereich in städtischem Eigentum wurde auf Flächennutzungsplan-Ebene von „Fläche für den Gemeinbedarf“ in „Wohnbaufläche“ umgewidmet, und zwar im Zuge des Verfahrens zur Aufstellung der 40. Änderung des Flächennutzungsplanes im Jahr 2004/2005. Rechtskraft erhielt die 40. Änderung des Flächennutzungsplanes im Juli 2005.

 

Neben der Ausweisung einer Wohnbaufläche (Hintergrund ist dabei die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 236 mit dem Ziel einer Wohnbebauung in dem betroffenen Bereich) wurden in der 40. Änderung des FNP auch die verbleibenden „Gemeinbedarfsflächen“ in ihrer Nutzung präzisiert, d.h. auf die heutigen Nutzungen abgestimmt.

 

Der Antrag der „Bürgeraktion“ benennt zwei Möglichkeiten für eine Neuausweisung, entweder „Grünfläche“ oder „Fläche für den Gemeinbedarf“. –

 

In der gleichen Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 11.06.2008, in der die Bürgeraktion ihren Antrag stellte, wurde die weitere Vorgehensweise zum unwirksamen Bebauungsplan Nr. 236 beraten, in Form der Sitzungsvorlage Nr. 61/211, die hierzu verschiedene Handlungsvorschläge machte.

 

Diese Handlungsvorschläge seien hier nochmals stichwortartig aufgeführt:

 

1.         Verfahren zur Aufstellung eines neuen Bebauungsplanes mit dem Ziel der Wohnbauland-Ausweisung.

 

2.         Sanierung des alten Schulgebäudes und Neunutzung des Gebäudes (für Gemeinbedarfsszwecke)

 

3.                    Abriss des Schulgebäudes und Anlegung einer Freifläche

 

Beide von der Bürgeraktion in ihrem Antrag genannten möglichen Planungsziele für eine Änderung des Flächennutzungsplanes wurden also bereits beraten (hier: Punkt 2 und 3).

 

Im Ergebnis führte die Diskussion am 11.06.2008 im Stadtentwicklungsausschuss letztendlich zu dem Ergebnis, dass zur Zeit (aus Sicht der Ausschuss-Mehrheit) kein Handlungsbedarf bestehe. Keine der genannten Alternativen für eine weitere Vorgehensweise wurde beschlossen, die Situation vor Ort bleibt also zunächst auf dem heutigen Stand.

 

Aus Sicht der Verwaltung besteht demnach momentan kein Spielraum für eine abweichende Beschlussfassung im Sinne des vorliegenden Antrages der „Bürgeraktion“.

 

 

G. Scheib