Beschlussvorschlag (mit Ergänzung):
Der Stadtentwicklungsausschuss stimmt dem städtebaulichen Entwurf zu und
beauftragt die Verwaltung, auf dieser Basis das Verfahren zur Aufstellung des
Bebauungsplans Nr. 10C fortzusetzen und nach Erstellung einer
Lärmimmissionsprognose eine Bürgeranhörung zum Bebauungsplanentwurf
durchzuführen.
Auf dieser Grundlage soll anschließend geprüft werden, ob die Einleitung
eines Umlegungsverfahrens zur Umsetzung der Bauleitplanung sinnvoll ist.
Erläuterungen und Begründungen:
Am 07.02.2001 hat der Stadtentwicklungsausschuss die Aufstellung des
Bebauungsplanes Nr. 10C beschlossen mit dem Ziel, zeitgemäßes Planungsrecht für
das Plangebiet zu schaffen.
Das Plangebiet liegt zwischen Poststraße, Bahnhofsallee und Benrather
Straße. Im Flächennutzungsplan (Rechtskraft 30.08.1993) ist es zum großen Teil
der Wohnbebauung vorbehalten. In der Poststraße 19-23 befindet sich die
ehemalige Hauptpost, deren Grundstück dem Gemeinbedarf (Post) dient. Westlich
grenzt ein Kerngebiet an, das bis zum Gebäude Bahnhofsallee 22/24 am
Bahnhofsvorplatz reicht.
Seit 2008 steht der Bebauungsplan Nr. 10C auf der Liste der durch den
Stadtentwicklungsausschuss beschlossenen durch das Planungs- und Vermessungsamt
prioritär zu bearbeitenden Bebauungspläne.
Für die „Nördliche Unterstadt“ (Gebiet zwischen Bahntrasse, Ellerstraße,
Benrather Straße und Körnerstraße/ Terrania- Gelände) wurde ab Oktober 2003
eine Städtebauliche Voruntersuchung durch das Planungs- und Vermessungsamt
erarbeitet. Auf dieser Grundlage wurde ein Städtebaulicher Rahmenplan für die
„Nördliche Unterstadt“ erarbeitet. Aus diesem resultiert das Handlungsprogramm,
das am 25.04.2007 durch den Rat beschlossen wurde. Für das Plangebiet des Bebauungsplans
Nr. 10C gibt es keine darin festgelegten Maßnahmen, doch sind im direkten
Umfeld die Umgestaltung des Bahnhofsvorplatzes sowie der Kreuzung Poststraße/
Feldstraße und die Verengung des Einmündungsbereiches der Poststraße in die
Benrather Straße zu nennen. Schon in der Voruntersuchung wurde die mangelhafte
Versorgung des gesamten Gebietes mit Grünflächen festgestellt.
Derzeitiges Planungsrecht
Die Bebauungspläne 10B (Rechtskraft 17.10.1973), 10B, 1. Änderung (Rechtskraft 31.01.1990) und 10A (Rechtskraft 31.07.1962) regeln derzeit das
Verbindliche Planungsrecht im Plangebiet:
Für den gesamten Bereich ist eine Kerngebietsnutzung festgesetzt (der Bebauungsplan Nr. 10 A setzt für das Grundstück Benrather
Straße 40/40a, Ecke Poststraße/ Benrather Straße ein „Geschäftsgebiet“ fest,
was der heutigen Kerngebietsausweisung entspricht).
Die Blockrandbebauung wird überwiegend zwingend viergeschossig ausgewiesen,
für zwei Wohnhäuser in der Poststraße zwingend zweigeschossig, am
Bahnhofsvorplatz jedoch zwingend achtgeschossig und an der Ecke Poststraße/
Benrather Straße siebengeschossig ‚(in Teilbereichen darf noch ein
Staffelgeschoss aufgesetzt werden). Im Blockinnenbereich wird überwiegend eingeschossige
Bebauung ausgewiesen, teilweise auch eine 3-geschossige Bebauung mit Grossgaragen.
Die Grundstücke der Häuser Poststraße 19, 21 und 23 werden als
Gemeinbedarfsfläche (Post) ausgewiesen.
Für die eingeschossigen Bauwerke sind begehbare Flachdächer
vorgeschrieben, die gärtnerisch zu gestalten sind und als Erholungs- und
Spielflächen den anliegenden Wohnbauten zugeordnet werden. Auch die Zufahrten
zu den Garagen und Stellplätzen müssen überdacht werden.
Der Bebauungsplan Nr. 10B, 1. Änderung schließt im
Plangebiet Spielhallen, Sex-Shops, Bordelle u.ä. Betriebe aus bzw. lässt sie in
einem Teilbereich nur ausnahmsweise zu. Weitere Nutzungsbeschränkungen gibt es
nicht, so dass beispielsweise Einzelhandelsbetriebe heute unbeschränkt zulässig
wären.
Bestand und Nutzungen
Im Plangebiet besteht eine - teilweise gründerzeitliche -
Blockrandbebauung, die an verschiedenen Stellen unterbrochen ist. Die
bestehende Blockrandbebauung ist meist zwei- bis dreigeschossig, insbesondere
an der Bahnhofsallee viergeschossig. Am Bahnhofsvorplatz nutzen das Wohn- und
Geschäftsgebäude Bahnhofsallee 22/24 sowie ein gerade im Bau befindliches
Gebäude „Bahnhofsallee 20“ die nach Bebauungsplan Nr. 10B zulässige
Geschossigkeit von acht Geschossen aus.
Eine auffallende Baulücke ist insbesondere am Kreuzungsbereich Benrather
Straße/ Bahnhofsallee vorhanden. Ein großer Teil der Gebäude an der Benrather
Straße liegt in einem Denkmalbereich, von dem u.a. Kubatur, Fassaden und die
Parzellenstruktur betroffen sind. Die Gebäude Benrather Straße 48, 50 und 52
sind Denkmäler.
Die in den bestehenden o.g. Bebauungsplänen festgesetzten
städtebaulichen Zielsetzungen sind zwar für die bestehende Blockrandbebauung
weitgehend erreicht worden, im Blockinneren jedoch sind beispielsweise die
Großgaragen nicht errichtet worden. Das Gebiet ist dennoch stark versiegelt.
Auch gibt es keine gärtnerisch gestalteten Flachdächer und überdachte
Zufahrten, obwohl ein großer Teil der Blockinnenbebauung eingeschossig errichtet
worden ist.
Auch kann von einer Kerngebietsnutzung im gesamten Plangebiet nicht die
Rede sein, es gibt zwar einige Geschäfte und sonstige gewerbliche Nutzungen
sowie einen großen Schreinereibetrieb im Gebiet, die Nutzung insgesamt
entspricht jedoch einem allgemeinen Wohngebiet. Die Gebäude der ehemaligen
Hauptpost in der Poststraße werden für die Post in Zukunft nicht mehr benötigt.
Bewertung der planungsrechtlichen Situation
Die Städtebaulichen Zielsetzungen der bestehenden Bebauungspläne
entsprechen nicht mehr den heutigen Nutzungen und Anforderungen. Dies betrifft
insbesondere die Kerngebietsnutzung im gesamten Gebiet sowie die Großgaragen,
die im Bebauungsplan Nr. 10B für den Blockinnenraum vorgesehen sind. Beide
Festsetzungen vertragen sich nicht mit der heute vorwiegenden Wohnnutzung im
Plangebiet.
Die zwingende Festsetzung nahezu der gesamten Blockrandbebauung auf 4
Geschosse sollte ebenfalls überdacht werden, da an verschiedenen Stellen
3-geschossige Bauten angrenzen. Die festgesetzte Begrünung eingeschossiger
Flachbauten im Blockinnenbereich wurde hier nicht durchgeführt und hat daher
nicht zu einer besseren Freiraumsituation geführt, die aber in einem faktischen
Allgemeinen Wohngebiet erforderlich wäre.
Der gegenwärtige Bau eines 8-geschossigen Wohngebäudes am
Bahnhofsvorplatz, welches sich städtebaulich eindeutig nicht einpasst, jedoch
wie bereits beschrieben nach derzeitigem Planungsrecht zulässig ist, führt
ebenfalls vor Augen, dass das Planungsrecht im Plangebiet überarbeitet werden
muss.
Die Gebäude der ehemaligen Hauptpost können als Wohngebäude umgenutzt
bzw. durch solche ersetzt werden.
Auch die derzeitige Zulässigkeit nahezu aller Arten von
Einzelhandelsbetrieben ist nicht zeitgemäß, da sie den Ausschluss des Verkaufs
zentrenrelevanter Sortimente nicht gewährleistet, wie es im Einzelhandels- und Nahversorgungskonzept der Stadt Hilden laut
Beschluss des Rates der Stadt Hilden vom 01.03.2006 angestrebt wird.
Aus diesen Gründen besteht im Plangebiet der Bedarf, das Planungsrecht
zu ändern.
Entwurf
Der Entwurf sieht vor, den gründerzeitlichen Stadtgrundriss zu
respektieren und die Blockrandbebauung an mehreren Stellen zu schließen.
Hierdurch wird ein geschlossenes Straßenbild erreicht. Ferner wird der Blockinnenraum,
der in diesem durch den Bahnverkehr und die stark befahrene Benrather Straße
belasteten Bereich einen wichtigen Rückzugs- und Erholungsraum für die Bewohnerinnen
und Bewohner des Gebietes bildet, stärker geschützt.
Die neuen Blockrandgebäude sollen sich in ihrer Bauhöhe einpassen. Eine
Besonderheit ergibt sich an der Bahnhofsallee, denn an dieser sind die
bestehenden Gebäude viergeschossig und am Bahnhofsvorplatz (Bahnhofsallee 20 –
24) achtgeschossig.
Die Gebäude mit mehr als 4 Geschossen sind städtebauliche „Fremdkörper“
in dem Gebiet, wie es auch schon in der Voruntersuchung zum Städtebaulichen
Rahmenplan Nördliche Unterstadt festgestellt worden ist. Der Bahnhofsvorplatz
wird an anderen Seiten durch die Gebäude Poststraße 42 sowie Schillerstraße 2
und 4 mit jeweils vier Geschossen sowie das Bahnhofsgebäude mit nur ein bis
zwei Geschossen begrenzt.
Da die achtgeschossigen Gebäude an der Bahnhofsallee an der
nordwestlichen Ecke des Blockes stehen, verschatten sie einen relativ kleinen
Bereich des Blockinneren, in dem sich neben Gewerbebetrieben und Garagen auch
die privaten Grünflächen befinden. Eine Ausdehnung der höheren Gebäude an die
Südwestseite des Blockes, an der es zzt. Baulücken gibt, ist auch aus Gründen
der damit einhergehenden Verschattung nicht wünschenswert.
Ferner bildet der Bereich von der Ecke Bahnhofsallee/ Benrather Straße
bis zum Bahnhofsvorplatz eine städtebauliche Einheit und soll auch aus diesem
Grunde eine einheitliche Geschossigkeit (4 Geschosse) behalten.
In Teilbereichen, insbesondere bei Bauten innerhalb des
Denkmalbereiches, ist eine Einpassung bezüglich der Fassadengestaltung
erforderlich.
Das neue Blockrandgebäude Ecke Benrather Straße/ Bahnhofsallee kann mit
ca. 3600m² Bruttogeschossfläche in etwa 32 Wohneinheiten aufgeteilt werden (bei
Wohnungsgrößen zwischen 60 und 120 m²). Die zugehörigen Stellplätze können in
der vorgesehenen Tiefgarage untergebracht werden. Die übrigen drei neu
geplanten Gebäude in der Bahnhofsallee bieten ca. 20 – 25 Wohnungen Platz, auch
hier ist eine Tiefgarage erforderlich.
Der Blockinnenbereich soll von der derzeit vorherrschenden gewerblichen
– und Garagenbebauung teilweise entkernt werden und für das Wohnen erschlossen
werden. Wesentlicher Bestandteil des Entwurfes ist eine „Grüne Mitte“, die
nicht nur den Bewohnern des Blockinnenbereiches dienen soll.
Da es im gesamten Bereich der Nördlichen Unterstadt kaum nutzbare
Grünflächen gibt, kommt die Schaffung einer neuen öffentlichen Grünfläche allen
Stadtteilbewohnern zugute. Die Fläche wird durch die Anbindung an die Kreuzung
Bahnhofsallee/ Benrather Straße und an die Poststraße gut erschlossen.
Im Blockinneren entstehen nach dem vorgelegten Städtebaulichen Entwurf
ca. 22 Wohneinheiten (WE). Sieben Gebäude sind Doppel- oder Stadthäuser (à 2
WE), außerdem entstehen 2 Doppelhäuser und 4 Reihenhäuser. Die Reihenhäuser und
1 Doppelhaus werden von der Poststraße aus erschlossen, die übrigen Häuser von
der Bahnhofsallee aus. Beide Stichstraßen werden durch einen Fußweg entlang der
kleinen Grünanlage verbunden.
Die Erschließung des Südlichen Teiles (Stadthäuser und ein Doppelhaus)
erfolgt durch eine mindestens 4,50m hohe Zufahrt durch das Blockrandgebäude
Ecke Bahnhofsallee/ Benrather Straße, wie
sie in gründerzeitlichen Quartieren mit alter Bausubstanz öfter
vorhanden ist. Die Zufahrt wird den heutigen verkehrlichen Anforderungen
entsprechend ausgebildet (z.B. ausreichender Einblick auf Bürgersteig und
Fahrbahn der Bahnhofsallee). Im Zentrum des Plangebietes gibt es eine Wendeanlage
in für Müllsammelfahrzeuge ausreichender Dimension. Hier kann auch eine
Sammelstelle für Müll integriert werden.
Der nördliche Bereich wird von der Poststraße aus durch einen kurzen
Stichweg erschlossen, an dem es eine Müllsammelstelle gibt. Eine Zufahrt und
Wendeanlage ist aufgrund der Kürze des Weges (40m; ca. 30m bis zur
Müllsammelstelle) nicht erforderlich, eine Feuerwehrbewegungsfläche wird
vorgesehen.
Durch die Planung der Häuser mit jeweils eigenem Garten sowie die
öffentliche Grünanlage wird im Plangebiet eine (kleine) grüne Lunge erzeugt,
welche allen Anwohnern des Gebietes zugute kommt.
Das Gebiet soll in Zukunft als Allgemeines Wohngebiet festgesetzt
werden. Die zulässigen Nutzungen beinhalten nach der Baunutzungsverordnung 1990
im wesentlichen neben Wohngebäuden der Versorgung des Gebiets dienende
Betriebe, nicht störende Handwerksbetriebe und Anlagen für kirchliche,
kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke.
In Teilen des Plangebietes ist zur Realisierung des Städtebaulichen
Entwurfes eine Grundstücksneuordnung erforderlich, für die gegebenenfalls eine
Umlegung angeordnet werden muss.
Günter Scheib