Beschlussvorschlag:
„Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt den
Bericht des Sachgebietes Bauaufsicht zur Teilnahme am interkommunalen Vergleich
von Städten in NRW (50.000 bis 100.000 Einwohner) im Bereich Bauordnung zur
Kenntnis.“
Günter Scheib
Erläuterungen und Begründungen:
Auf Einladung der
Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) im März 2005
wurde auf Initiative interessierter Kommunen ein Kreis potentieller Vergleichsringpartner (hier auch die Stadt Hilden) angesprochen und
zusammengestellt, um sich untereinander in bestimmten Verwaltungsbereichen
vergleichen zu können. Dabei wurde auf weitgehende Vergleichbarkeit der
beteiligten Kommunen geachtet, insbesondere bezüglich der Größe, des kommunalrechtlichen
Status sowie des rechtlich definierten Aufgabenrahmens. Die Einladung bezog
sich auf einen interkommunalen Vergleich von Städten in NRW (50.000 bis 100.000
Einwohner) im Bereich Bauordnung.
Die Auftaktveranstaltung der KGSt zur abschließenden Entscheidung einer
Teilnahme fand am 31.05.2005 in Köln statt. Nach Abschluss einer entsprechenden
Projektvereinbarung mit der KGSt und der
Entscheidung des Verwaltungsvorstandes in seiner Sitzung am 06.07.2005 zur
Teilnahme des Sachgebietes Bauaufsicht an diesem Vergleichsring erfolgte die
verbindliche Teilnahmezusage am 19.07.2005. Die mit dieser Teilnahme
verbundenen Kosten in Höhe von 3.550,--€ wurden jeweils zur Hälfte in 2005 und
2006 bereitgestellt.
Zur Teilnahme
entschlossen sich neben der Stadt Hilden die Städte Ahlen, Bad Salzuflen, Euskirchen,
Gladbeck, Gütersloh, Iserlohn, Lüdenscheid, Lünen und Viersen. Die Kommunen vereinbarten,
dass die namentliche Verwendung der zu ermittelnden Werte der jeweils anderen
Kommunen nur zu internen Zwecken genutzt werden dürfen und daher ein
Abschlussbericht zum Vergleichsring nur in anonymisierter Fassung verwendet
werden darf.
Auf
Basis der Projektvereinbarung wurde in mehreren Arbeitssitzungen für die
weitere Arbeit ein Kennzahlensystem
erarbeitet, um dieses mit den berechneten Kennzahlenwerten der beteiligten Kommunen vergleichend darstellen zu können. Die KGSt lieferte im Laufe der
Vergleichsringarbeit die notwendigen fachlichen Ergänzungen und leistet die
Entwicklungs- und Anpassungsarbeit der Kennzahlen.
Zunächst erfolgte
die Abstimmung der Produkte und Kennzahlen sowie in der Zeit vom 01.04. bis 30.06.2006 eine Probeerhebung
in den Bereichen
·
Genehmigungsverfahren, differenziert nach
o
Wohnbauvorhaben
o
gewerbliche/landwirtschaftliche Vorhaben
o
sonstige Vorhaben
o
Freistellungsverfahren nach § 67 BauO NRW
o
Vorbescheide
·
Stellungnahmeverfahren
·
Bauüberwachung und Überprüfung
·
Bauberatung
Außer Betracht
blieben alle sonstigen im Aufgabenbereich der Unteren Bauaufsichtsbehörden
liegenden Verfahren, wie
·
wiederkehrende Prüfungen
·
Verwaltungsverfahren zu Brandschauen
·
Gewerbeüberprüfungen
·
Baulasten
·
Grundstücksteilungen
·
Vorkaufsrechtsangelegenheiten
·
Wohnungseigentumsrecht
·
allgemeine Bürgeranfragen und Auskünfte
·
Beschwerden, Widersprüche, Klagen
·
verwaltungsinterne
Stellungnahme-/Beteiligungsverfahren
·
sonstige Verfahren der Eingriffsverwaltung
·
etc.
Die aus der
Probeerhebung gewonnenen Erkenntnisse wurden in der Arbeitssitzung am
20.09.2006 ausgewertet und das Kennzahlensystem entsprechend angepasst. Die Echterhebung erfolgte dann in der zeit
vom 01.12.2006 bis 31.03.2007. In der Arbeitssitzung am 13.06.2007 erfolgte
die Analyse der Kennzahlen und die dabei festgestellten Wertekorrekturen fanden
Berücksichtigung in dem von der KGSt vorgelegten Abschlussbericht vom 31.08.2007.
Als Ergebnis kann
grundsätzlich festgehalten werden, dass die Leistungen der einzelnen Unteren
Bauaufsichtsbehörden durchaus miteinander vergleichbar sind, da es sich um
gesetzlich normierte, öffentliche Aufgaben handelt. Allerdings bestehen aus
vielfältigen Gründen Unterschiede in der Wahrnehmung und Erledigung der
einzelnen Aufgaben vor Ort.
Daher war eine
präzise Definition der zu erhebenden Daten unter Berücksichtigung der örtlichen
Strukturen des jeweils teilnehmenden Bauaufsichtsamtes besonders wichtig.
Die wesentlichen
Ergebnisse der Erhebung sind dem als Anlage
Nr. 1 beigefügten Abschlussbericht der KGSt vom 31.08.2007 (Seite 1-18 und
21-34) zu entnehmen. Die Seiten 19 u. 20 wurden aus Gründen der Anonymität
(Teilnehmerliste) entfernt. Im Abschlussbericht wurde zur besseren
Überschaubarkeit auf die Darstellung sämtlicher Einzelergebnisse verzichtet.
Jedoch liegen sämtliche Einzelergebnisse
den teilnehmenden Kommunen vor.
Rein zufällig und ohne besondere Sortierung
sind in den Unterlagen alle die Stadt
Hilden betreffenden Erhebungsdaten dem Buchstaben
„H“ zugeordnet. Alle weiteren Zuordnungen wurden willkürlich von der KGSt
festgelegt.
Aus den erfassten,
im Abschlussbericht nicht näher erläuterten, Einzelergebnissen sind für die Untere
Bauaufsichtsbehörde der Stadt Hilden folgende Vergleichergebnisse
(Durchschnittswerte) bei der Bearbeitung von
Bauanträgen/Vorbescheiden/Bauvorlagen besonders herauszustellen:
·
trotz langer
„Wartezeiten“ auf Vollständigkeit/Prüffähigkeit
o
bei Wohnbauvorhaben                                Rang
10 von 10Â Â Â Â Â Â Â Â Â
o
bei gewerblichen Vorhaben                        Rang Â
7 von 10Â Â Â Â Â Â Â Â Â
o
bei sonstigen Vorhaben                              Rang Â
6 von 10
·
und durchschnittlich kurzer Bearbeitungszeiten nach Vollständigkeit/Prüffähigkeit
o
bei Wohnbauvorhaben                                Rang  5 von 10        Â
o
bei gewerblichen Vorhaben                        Rang Â
4 von 10Â Â Â Â Â Â Â Â Â
o
bei sonstigen Vorhaben                              Rang Â
3 von 10
·
besonders kurze
Gesamtlaufzeiten in den Genehmigungsverfahren
o
bei Wohnbauvorhaben                                Rang  3 von 10        Â
o
bei gewerblichen Vorhaben                        Rang Â
2 von 10
o
bei sonstigen Vorhaben                              Rang Â
4 von 10
·
besonders kurze
Gesamtlaufzeiten bei Vorbescheiden
o
alle Vorhabenarten                                      Rang  2 von 10
·
Gesamtrang                                                           Rang  2 von 10.
Laufzeiten bei
Freistellungsverfahren nach § 67 BauO NRW spielten bedingt durch die gesetzlich
fixierte 4-Wochen-Frist und der damit einhergehenden Genehmigungsfiktion keine
Rolle.
Mit einem Anteil des Bauberatungsaufwandes am
Gesamtpersonalaufwand von 5,72 % und einem Vollzeitäquivalent von 0,67 VZK (Vollzeitkraft) bewegt sich der
Aufwand der Stadt Hilden zum Durchschnittswert
aller Kommunen von 7,32 % bzw. 0,81 VZK in einem noch vertretbaren Rahmen.
Einige Kommunen überschreiten diese Durchschnittswerte deutlich und verbrauchen
dadurch kaum noch zu vertretenden Personalaufwand, der eigentlich zum honorarpflichtigen Aufgabenbereich der
Architektenschaft gehört. Hier wurden aber - als Bestätigung auch der Auffassung der Stadt Hilden - mangelnde Kenntnisse
bauvorlageberechtigter Entwurfsverfasser von
öffentlich-rechtlichen Vorschriften beklagt. Dies erklärt auch die langen „Wartezeiten“
auf Vollständigkeit bzw. Prüffähigkeit eingereichter Bauvorlagen, nicht nur bei
der Stadt Hilden. Durchgängig sind die hier erhobenen Daten aller teilnehmenden
Kommunen unverhältnismäßig hoch. Diese Aussage wird auch durch den auffallend
hohen Zeitaufwand der Bauberatung innerhalb laufender Verfahren bestätigt. Hier
hat man in der Regel nur mit bauvorlageberechtigten Entwurfsverfassern zu tun. Die
in den letzten Jahren praktizierte „Bürgerfreundlichkeit“ in Bezug auf
eigentlich gebührenpflichtig zurück zu weisende Anträge wegen fehlender oder mangelhafter
Bauvorlagen wurde in 2007 beibehalten. Aufgrund der im Vergleichsring gewonnenen
Erkenntnisse ist jedoch beabsichtigt, die bisher großzügige Handhabung zu
straffen.
Mit einer Genehmigungsquote von 94,19 % liegt die
Untere Bauaufsichtsbehörde der Stadt Hilden im Mittelfeld der verglichenen
Kommunen (Durchschnittswert 97,30 %).
Der Aufwand der
Bearbeitung am Gesamtpersonalaufwand liegt in Hilden Â
o
bei Wohnbauvorhaben                    10,88
% Â Â Â Â Â Â Â Â (Durchschnittswert 11,71 %)
o
bei gewerblichen Vorhaben            12,43 %         (Durchschnittswert
12,13 %)
o
bei sonstigen Vorhaben                    6,69 %         (Durchschnittswert  6,00 %)
o
bei Vorbescheiden                           1,12 %         (Durchschnittswert  1,16 %)
o
bei Freistellungsverfahren                0,64 %         (Durchschnittswert  0,53 %).
Der Anteil der technischen Mitarbeiter bei der Unteren
Bauaufsichtsbehörde der Stadt Hilden mit 46,15
% ist deutlich geringer als der ermittelte Durchschnittswert von 61,09 %. Die Altersstruktur aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bewegt sich
dagegen in einem „zukunftsorientierten“ Rahmen. Auffällig ist der für Hilden
ermittelte Personalkostenwert je
Vollzeitstelle für den Erhebungszeitraum (4. Monate). Dieser liegt mit 12.996,-- € an unterster Stelle und
bleibt auch deutlich unter dem Mittelwert
der verglichenen Kommunen mit 15.941,--
€.
Der Kostendeckungsgrad bei
Genehmigungsverfahren (GebühreneinnahmenóPersonalkosten)
liegt in Hilden
o bei
Wohnbauvorhaben                    146,18 %       (Durchschnittswert
132,93 %)
o
bei gewerblichen Vorhaben            456,35 %       (Durchschnittswert
377,85 %)
o
bei Vorbescheiden                          109,89
%Â Â Â Â Â Â (Durchschnittswert
114,77 %)Â
o
bei Bauüberwachung/Abnahmen   117,62 %      (Durchschnittswert 178,08 %).
Unberücksichtigt
blieben dabei sie sogenannten „verlorenen
Gebühren“ (Gebührenfreiheit, städt. Maßnahmen etc.). Der Kostendeckungsgrad
bei Vorbescheiden dürfte auch künftig kaum zu steigern sein; diese Verfahren
sind teilweise aufwändiger zu bearbeiten, da viele Faktoren erst grundlegend zu
prüfen sind. Bei der Bauüberwachung bzw.
den Abnahmen ist eine Steigerung des Kostendeckungsgrades durchaus möglich,
geht aber zu Lasten der Bürgerfreundlichkeit.
So werden in der Regel in Hilden bei „kleineren“ Bauvorhaben keine Rohbauabnahmen mehr durchgeführt, da
schon die am Bau Beteiligten per Gesetz entsprechende Verantwortungen
übernehmen und hoheitliche Rohbauabnahmen reine Formalität sind. Schließlich
müssten auch für kleinere Baumaßnahmen entsprechende Gebühren erhoben werden.
Nicht übersehen werden darf hierbei überdies der notwendige Einsatz der technischen
Mitarbeiter, der wichtigeren Aufgabenbereichen verloren geht.
Resümierend kann
festgestellt werden, dass für die Untere Bauaufsichtsbehörde der Stadt Hilden
in fast allen verglichenen Bereichen sehr positive
Ergebnisse ermittelt werden konnten. Hier wird nochmals auf die Inhalte und
die Mehrfachnennungen der Stadt Hilden
(„H“) im Abschlussbericht der KGSt verwiesen.
Die guten
Ergebnisse sind aber nicht nur Bestätigung korrekter Aufgabenerledigung,
sondern auch Ansporn, den wieder gewonnenen guten Ruf der Unteren
Bauaufsichtsbehörde der Stadt Hilden durch ständige Verbesserung der
Verfahrensabläufe weiter zu stärken.
Günter Scheib
Â
Finanzielle Auswirkungen Â
Nein
Personelle Auswirkungen
Nein