hier: Vorstellung eines Vorentwurfes
Beschlussvorschlag:
„Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt den Vorentwurf zur Kenntnis.“
G. Scheib
Erläuterungen und Begründungen:
Am 17.10.2007 hatte der Stadtentwicklungsausschuss den
Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 253 gefasst. Ziel ist es,
Planungsrecht für die Errichtung einer Soft- und Baseballanlage zu schaffen.
Inzwischen liegt ein Entwurf des Architekten inklusive einer Erläuterung
(Siehe Anlage) vor, der einerseits die Wünsche des SV Hilden Ost sowie
andererseits die örtlichen Gegebenheiten hinsichtlich der Bodennutzbarkeit
berücksichtigt.
Die Anlage soll in drei Bauabschnitten verwirklicht werden. Der erste
Bauabschnitt umfasst die Herstellung der verkehrlichen Erschließung und der
Spielfelder inklusive der Zäune. Im zweiten Abschnitt soll das Vereinsgebäude
mit den Tribünen errichtet werden und im dritten Abschnitt dann die Flutlichtanlage.
Ergänzende Möglichkeiten zur Erweiterung der Nutzung bestehen dann nicht mehr,
da die Kapazitäten des Grundstückes ausgeschöpft sind.
Die vorgesehene Haupterschließung des Geländes wird durch den Verlauf
der verschiedenen Leitungstrassen auf dem Grundstück bestimmt, deren Überbauung
sehr kostenintensiv ist.Â
Es verbleibt daher nur die Erschließungsmöglichkeit nördlich des Sees,
wobei an einer Stelle stark in den Uferbereich eingegriffen werden muss um dem
vorhandenen Strommast auszuweichen. Der größte Teil der Erschließung soll mit
offenporigen Belagsarten erfolgen, da er zur Ãœberbauung der Leitungen geeignet
und in der Anschaffung günstig ist. Da die Erschließung bis in den Süden des
Grundstückes reicht und die Flächen mit offenporigen Belagsarten daher einen
relativ hohen Anteil an der überplanten Fläche ausmachen, wird aus Sicht der
Verwaltung ein sehr hoher Pflegeaufwand verursacht. Dies beeinflusst die Kosten
für die Unterhaltung.
Bezüglich der Stellplätze ist darauf hinzuweisen, dass die 40 geplanten
Stellplätze bauordnungsrechtlich als Nachweis nicht ausreichen. Für den
Trainingsbetrieb von Montags bis Freitag werden die Stellplätze eventuell
ausreichen, aber an den Spieltagen, wenn Zuschauer kommen und beide Felder
belegt sind, werden auch schon im ersten Bauabschnitt Stellplätze fehlen. Im
zweiten Bauabschnitt ist eine Tribüne für ca. 500 Zuschauer geplant. Hier muss
eine rechtlich einwandfreie Lösung für den Nachweis der Stellplätze während des
Bebauungsplanverfahrens erarbeitet und später gesichert werden.
Auch wurde noch nicht geklärt, wie bis zum zweiten Bauabschnitt, welcher
zeitlich noch ungeklärt ist, mit der Frage bezüglich Duschen, Umkleiden,
Toiletten umgegangen wird, da diese Nutzungen im zweiten Bauabschnitt alle im Vereinsgebäude
untergebracht werden sollen. Zumindest die Bereitstellung von Toiletten wird
für die Nutzung des Geländes, insbesondere an Spieltagen mit Zuschauern in
einem Zeitrahmen von 13.00 bis 18.00 Uhr, unerlässlich sein. Da nicht klar ist,
wann das Vereinsgebäude errichtet wird, sollte es zum Schutz des
Landschaftsbildes und der Ansehnlichkeit der Sportanlage vermieden werden,
unansehnliche Blechcontainer „vorübergehend“ auf die Anlage zu stellen.
Für das Bebauungsplanverfahren müssen verschieden Gutachten beauftragt
werden. Hierfür muss das Maximalkonzept bis zum dritten Bauabschnitt
berücksichtigt werden, welches vorsieht an diesem Standort für den Softball ein
Landesleistungszentrum zu entwickeln.
Gemäß der Maximalkonzeption werden folgende Gutachten notwendig:
1. Bodengutachten
Dieses ist notwendig, um die Versickerungsfähigkeit des Bodens
nachzuweisen, was insbesondere für den Bau der Dränagen auf den Spielfeldern
wichtig ist.
2. Verkehrsgutachten
Bei einer geplanten Beteiligung von maximal 500 Zuschauern und den
Spielern ist es notwendig die Verträglichkeit der Verkehrsbewegung innerhalb
des Geländes (mit teilweise nur einseitig befahrbaren Wegen) und außerhalb der
Anlage an den Verkehrsknotenpunkten zu untersuchen, z.B. an der Düsseldorfer
Straße, und falls eine Stellplatznutzung bei 3M möglich ist, an der Horster
Allee. Zudem ist auch eine gastronomische Nutzung des Vereinsgebäudes
vorgesehen, evtl. mit Außengastronomie, die auch weiteren Verkehr erzeugen
kann.
3. Lärmgutachten
Auf der Anlage wird durch verschiedene Verursacher (Spieler, Zuschauer,
Verkehr, Lautsprecheranlage) ein Lärmpegel entstehen, der insbesondere auch
sonntags in die Ruhezeit fällt. Es muss daher untersucht werden, inwieweit die
nächstgelegenen Anwohner betroffen sind.
4. Lichtgutachten
Mit dem dritten Bauabschnitt ist die Aufstellung von ca. 8
Flutlichtmasten mit 20 m Höhe geplant. Es sollen ca. 40 bis 60 Strahler
angebracht werden. Hier muss untersucht werden, welche Auswirkungen das auf die
Tierwelt in der direkten Umgebung hat, insbesondere, da sich südlich an das Plangebiet
ein Landschaftsschutzgebiet anschließt.
5. Landschaftspflegerischer Fachbeitrag
Da im Sinne der Gesetzgebung ein Eingriff in verschiedene Bereiche von
Natur und Landschaft stattfindet, muss eine Bilanzierung erfolgen, die
wahrscheinlich zum Ergebnis hat, das Ersatzmaßnahmen erforderlich sind. In zwei
Bereichen (dort wo das Baseballfeld an die Böschung des Itterbaches angrenzt
sowie am nördlichen Uferbereich des Sees) wird die Rodung von Büschen und
Bäumen notwendig. Des Weiteren wird die bisherige Ackerfläche teilweise
versiegelt. Außerdem ergibt sich ein erheblicher Eingriff in das
Landschaftsbild, der insbesondere durch die Errichtung eines II-geschossigen
Gebäudes (welches zur Itter hin zum Ausgleich des Geländes um einen Meter
erhöht wird), die 20 Meter hohen Flutlichtmasten und dem 8 Meter hohen
Ballfangzaun begründet wird (Siehe Anlage).
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Da die Planung und die konkretisierenden Erläuterungen jetzt vorliegen,
können diesen Monat die Gutachten in Auftrag gegeben werden.
Nach Erhalt der Gutachten werden die Bürgeranhörung und die Beteiligung
der internen und externen Fachbehörden stattfinden, so dass im Oktober 2008 der
Offenlagebeschluss gefasst werden könnte, soweit sich keine gravierenden
Probleme während des Verfahrens herausstellen.
In der Anlage liegt in folgender Reihenfolge bei:
-Â Â Â die
Erläuterung des Bauvorhabens durch den Architekten
-Â Â Â der
Planentwurf mit einem Luftbild unterlegt
-Â Â Â der
Gestaltungsplan zum Gesamtkonzept
-Â Â Â eine Ansicht wie es in Zukunft aussehen
könnte, wenn man von Benrath aus an der Itter entlang nach Hilden spazieren
geht
-Â Â Â eine Ansicht wie es in Zukunft aussehen
könnte, wenn man über die südlich des Plangebietes liegende Brücke die die
Itter quert auf das Gelände zugeht
G. Scheib
Finanzielle Auswirkungen Â
Finanzielle Auswirkungen: |
Ja |
|
Die finanziellen Auswirkungen sind in der SV 51/207 (H+F 22.08.2007 und
Rat 19.09.2007) beschrieben. |
Sichtvermerk Kämmerer |
Personelle Auswirkungen
Nein