Beschlussvorschlag:
„Die Verwaltung wird beauftragt in der nächsten Sitzung des
Stadtentwicklungsausschuss auf Basis des
Typ 2 konkrete Angebote und entsprechende Installationsvorschläge vorzulegen.“
Beschluss Stadtentwicklungsausschuss 14.05.2008:
„Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt am Alten Markt eine Rundbank
um die Friedenseiche entsprechend dem Typ 2 aufzustellen.
Die Rundbank soll unter Berücksichtigung der Belange von Behinderten im
Rahmen einer Ausschreibung durch eine Schreinerei gefertigt und aufgestellt
werden.“
Erläuterungen und Begründungen:
Im Zusammenhang mit der Sanierung der Platzfläche „Alter Markt“ ist auch
die Aufstellung einer Rundbank um die dort befindliche sogenannte Friedenseiche
vorgesehen, die die derzeit vorhandeneÂ
3-sitzige Metallgitterbank ersetzen soll. Der Stammfuß der Eiche ist mit
einer Einfassung aus 6 Betonfertigelementen umgeben, die die Eiche im unteren
Stammbereich vor Beschädigung schützen und unter denen sich an mehreren Stellen
direkt die Wurzeln der Eiche befinden.
Aus Gründen der äußersten Vorsorge im Hinblick auf den dauerhaften
Erhalt der Eiche soll deshalb die Baumumfassung zum Schutz der Wurzelanläufe im
Stammbereich auch bei der Aufstellung einer Rundbank erhalten bleiben. Das
gebrochene Teilelement der Einfassung wird deshalb durch ein neues
Betonfertigteil ersetzt.
Die geplante Rundbank wird -aus
Gründen der größtmöglichen Baumschonung-Â
demzufolge direkt vor der Baumeinfassung aufgestellt werden. Aus dieser
Vorgabe ergibt sich (je nach Bankkonstruktion) ein Innenradius der Rundbank von
mind. 1.65m. Daraus ergibt sich wiederum, ebenfalls abhängig vom gewählten
Banksystem, eine Sitzplatzanzahl von ca. 20-24.
Neben dieser Vorgabe aufgrund des Baumschutzes gilt es weiterhin die Nutzung des „Alten Marktes“ als
Veranstaltungsfläche zu berücksichtigen. Insbesondere ist hier der geringe
Abstand der Veranstaltungszelte zur Eiche hin zu beachten. Aus diesem Grund
erscheint es notwendig, den zur Platzfläche liegenden Bankteil so
auszugestalten, dass er bei Bedarf mit geringem Aufwand demontierbar ist.
Bei der Auswahl einer Rundbank sind die beiden oben genannten
Bedingungen in jedem Fall vorab zu berücksichtigen. Aufgrund der erforderlichen Demontierbarkeit
in einem Teilbereich und des dort benötigten „Bewegungsraumes“ muss dieser
Teilbereich oberirdisch frei von Aufbauten, Banksockeln etc. sein. Deshalb
wurden deshalb im Folgenden auch keine Banksysteme berücksichtigt, deren
Sitzauflagen auf Betonsockeln montiert sind. Für den Fall einer erforderlichen
Demontage ist auch bei lediglich aufstehenden Betonsockeln von einem erhöhten
Aufwand auszugehen. Zudem wirken diese Bänke in ihrer Optik relativ „plump“.
Auch sollte aus Unterhaltungs- und Haltbarkeitsgründen keine Bankkonstruktion
mit Holzfüßen gewählt werden. Weiterhin wird davon ausgegangen, dass für den
Standort „Alter Markt“ ein Banksystem mit Rückenlehne jedoch ohne zusätzliche
Armlehnen sinnvoll ist.
Nach Würdigung der oben genannten Fakten muss grundsätzlich die Frage
nach der Materialwahl (Holz/Metall oder Metall) entschieden werden. Neben den
optischen Unterschieden sind auch funktionale Unterschiede vorhanden
Metallsitzfläche:
Banksysteme mit Metallsitzflächen bestehen in der Regel aus einem
Drahtgitter, welches bei Niederschlägen sehr rasch abtrocknet und wenig
Auflagefläche für Verschmutzungen bietet. Konstruktionsbedingt bieten solche
Banksysteme ebenfalls weniger Angriffsfläche für Vandalismus. Bezüglich der
Haltbarkeit ist von einer hohen Haltbarkeit bei nur geringen
Unterhaltungskosten auszugehen.
In der Nutzung werden jedoch Bankauflagen aus Metall oft als weniger
bequem (im Vergleich zu Holz) sowie in der Optik als „kühler“ empfunden.
(Derzeit ist die Fußgängerzone in Hilden mit grünen Sitzbänken aus Einzelsitzen
in Metalldrahtgitterbauweise ausgestattet)
Holzsitzfläche:
Holzsitzflächen zeichnen sich durch ein „natürliches Aussehen“ und einen
angenehmen Sitzkomfort aus. Aufgrund der größeren Oberfläche trocknen die Bänke
im Vergleich zu Drahtgitterbänken langsamer ab und verschmutzen (z.B. Staub)
stärker. Aufgrund der Vielzahl der lieferbaren Holzqualitäten (unbehandelte
bzw. lasierte heimische Harthölzer, FSC-zertifizierte Hölzer) gewähren die
Hersteller bis zu 15 Jahren Garantie auf die Haltbarkeit.
Im Hinblick auf Vandalismus (z.B. Beschriftung) bieten Holzauflagen in
der Regel eine größere Angriffsfläche als Metallauflagen.
Neben den oben beschriebenen Vor- bzw. Nachteilen kann jedoch gesagt
werden, dass von Ihrer Eignung grundsätzlich beide Banksysteme am Standort
„Alter Markt“ aufgestellt werden können. Eine Entscheidung kann primär vor dem
Hintergrund der Einpassung in die örtliche Situation getroffen werden. Hier ist
sowohl die Anlehnung an die bisherige Möblierung der Mittelstraße (Metallbank)
als auch die Betonung eines hochwertigen Einzelstandortes (abweichendes Modell)
denkbar.
Um die grundsätzliche „Ausrichtung“ der Rundbank zu ermitteln sollen
nachfolgend beispielhaft 4 Bankmodelle vorgestellt werden.
Typ 1
Bankbeispiel: Banksystem mit Einzelsitzflächen und Rückenlehnen aus
Drahtgitter
Typ 2
Bankbeispiel: Banksystem (Zweisitzer) mit Sitzflächen und Rückenlehnen
aus Holz
Typ 3
Bankbeispiel: Banksystem mit Einzelsitzflächen und Rückenlehnen aus Holz
Typ 4
Bankbeispiel: Banksystem mit Einzelsitzflächen und Rückenlehnen aus Holz
Nach der Entscheidung für einen Banktyp (Holz/Metall) ist dann im
Einzelfall noch die Materialwahl (Holzart bzw. Edelstahl oder Farbton der
Metallbeschichtung) zu klären. Ebenfalls ist nach der Auswahl des Banksystems
vor Ort zu prüfen, inwieweit aufgrund von vorgefundenen Wurzeln als Fußkonstruktion
ein Aufstellfuß bzw. eine Verschraubung auf einem Punktfundament zu wählen ist.
Günter Scheib
Zusätzliche Erläuterungen zur Sitzungsvorlage
SV 66/130
In der Ausschusssitzung am 16.04.2008 wurde
die Verwaltung beauftragt zum dort vorgestellten Banktyp 2 eine Illustration
einer Vollkreis-Rundbank vorzulegen
Banktyp 2: Bankbeispiel Rundbank aus
Teilsegmenten mit Stahlunterkonstruktion und Sitzfläche und Rückenlehne aus
Massivholz (Bankkosten ohne Montage ca. 8.000€ netto) – Anm.: Für den in Hilden
benötigten Radius würden SitzelelementeÂ
als Zweisitzer Verwendung finden.
Weiterhin wurde die Verwaltung gebeten
zusätzliche Beispiele für Rundbänke mit Holzauflage zu präsentieren, die im
Unterschied zu den bislang gezeigten Bänken nicht als „Einzelsitz-Vieleckbank“
konstruiert sind sondern durchgehende Sitzflächen bzw. Rückenlehen ohne
„Lücken“ aufweisen.
Nachfolgend sind einige Beispiele für solche
Banksysteme abgebildet, wobei es sich bei den abgebildeten Bänken z.T. um
Kleinserien bzw. Einzelanfertigungen handelt und deshalb die konkreten
Abbildungen die Bänke nur als Teilkreis(bogen) bzw. auch als „Innensitzer“
darstellen.
Bei einer möglichen Aufstellung dieser Bänke
auch dem Alten Markt würden die Bänke als „Außensitzer“ gefertigt werden (siehe
Bankbeispiel Typ 6), wobei der der Innenradius jeweils ca. 3,30m und der Außenradius
ca. 4,50 m betragen würde.
Typ 4: Bankbeispiel: Rundbank aus Teilsegmenten
mit Stahlunterkonstruktion und Sitzfläche und Rückenlehne aus Massivholz
(Bankkosten ohne Montage ca. 15.000€ netto)
Typ 5: Bankbeispiel: Rundbank aus Teilsegmenten mit
Stahlunterkonstruktion und Sitzfläche und Rückenlehne aus Massivholz
(Bankkosten ohne Montage ca. 19.000€ netto)
Typ 6: Rundbank aus Teilsegmenten mit
Gussfüßen/Stahlunterkonstruktion und Sitzfläche und Rückenlehne aus Massivholz
(Bankkosten ohne Montage ca. 16.000€ netto)
Typ 7: Rundbank aus Teilsegmenten mit
Stahlunterkonstruktion und Sitzfläche und Rückenlehne aus Massivholz (Bankkosten
ohne Montage ca. 11.500€ netto)
Abschließend ist noch auf das
Thema Demontierbarkeit einzugehen:
Die hier vorgestellten Banktypen
haben alle eine Stahlunterkonstruktion und sind so konzipiert, dass eine wiederholte
Demontierbarkeit gewährleistet ist. Diese Anforderung resultiert aus dem
Ratsbeschluss vom 25.4.07, in dem dies ausdrücklich gefordert worden ist. Nach
hiesiger Einschätzung ist es daher auch nicht sinnvoll, die Bank als
Vollholzkonstruktion vorzusehen. Insofern geht die Verwaltung derzeit auch
davon aus, dass sich eine Herstellung durch eine hiesige Schreinerei nicht
anbietet. Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass die vorgestellten Bänke dem
Urheberrecht unterliegen und ggfls. mit Schutzrechten belegt sind. Ein Nachbau
durch Dritte ist daher so ohne weiteres nicht zulässig.
Günter Scheib