Betreff
Bürgerinformation bei Straßenbenennungen /- umbenennungen verbessern,
Hier: Antrag der Fraktion Bürgeraktion vom 05.03.2008
Vorlage
WP 04-09 SV 61/214
Aktenzeichen
IV/61.2-62 32 00/01
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussvorschlag:

 

„Beschlussfassung wird anheim gestellt“

 

( G. Scheib )

 

 

Beschluss Stadtentwicklungsausschuss 16.04.2008:

 

„ Die Verwaltung wird beauftragt bei Straßenumbenennungen in bebauten Gebieten eine Bürgerbeteiligung / Anwohnerbeteiligung sicherzustellen, indem eine Informationsschrift an alle betroffenen Haushalte und Eigentümer nach Erstberatung im Stadtentwicklungsausschuss versandt wird. Nach Eingang von Anregungen sind diese im Stadtentwicklungsausschuss zu beraten und den weiteren politischen Gremien zur Beschlussfassung vorzulegen.“

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

 

Rechtsgrundlagen der Benennung:

 

            Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen

§ 4 Straßenverzeichnisse und Straßennummern

(1) Für die Landesstraßen, Kreisstraßen und Gemeindestraßen werden Straßenverzeichnisse als Bestandsverzeichnisse geführt. Die Landschaftsverbände führen die Verzeichnisse für die in ihrem Gebiet gelegenen Landesstraßen und Kreisstraßen. Die Gemeinden führen die Verzeichnisse für die Gemeindestraßen. …

(2) … Die Gemeinden können die öffentlichen Straßen mit einem Namen bezeichnen oder nummerieren.

 

 

Straßenneu- und -umbenennungen werden in Hilden durch die Verwaltung vorbereitet und in den Ausschüssen beraten und durch den Rat beschlossen. Nach Bekanntgabe im Amtsblatt gilt der Straßenname mit Straßenschlüssel als rechtsgültig.

 

Bei Straßenneubenennungen werden Vorschlägen der Verwaltung den politischen Gremien zur Beratung und Entscheidung vorgelegt.

Beispiel:  Diekhaus

               Zum Jägerhof

 

In Neubaugebieten, die ausschließlich von einem Investor bebaut werden, nimmt die Verwaltung Vorschläge der Investoren entgegen und leitet diese mit Vorschlägen der Verwaltung an die politischen Gremien weiter.

Beispiel:  BF-Bau Blang: Dietrich-Bonhoeffer-Straße

               Qiagen: Innovationsstrasse

               Calliston: Nordpark

In diesen Gebieten sind in der Regel die antragstellenden Firmen ausschließlich von der Neubenennung betroffen, eine weitergehende Bürgerinformation ist hier aus Sicht der Verwaltung nicht sinnvoll.

 

Bei Straßenumbenennungen werden durch die Verwaltung Vorschläge an die politischen Gremien zur Beratung und Entscheidung weitergeleitet.

Der Antrag auf Umbenennung einer Straße wird in den häufigsten Fällen durch Investoren oder Firmen gestellt, selten von der Verwaltung.

Beispiel:  Qiagen: Umbenennung einer Teilfläche der Max-Volmer-Straße in Qiagen Straße

               CIV-Versicherung: Umbenennung der Kreuzung Neustraße/Hofstraße in ProACTIV-Platz.

 

Die Verwaltung benennt Straßen und Gebäude nur dann nach Beschluss des Rates der Stadt Hilden um, wenn Gründe des allgemeinen Personenschutzes und/oder der allgemeinen Sicherheit dies für notwendig erachten. Diesen Umbenennungen gehen Abstimmungen mit den Sicherheitsbehörden voraus. In seltenen Fällen werden Umbenennungen wegen unklarer postalischer Zuordnung vorgenommen.

 

Die letzte Umbenennung, die der Umbenennung der Straße Giesenheide in „Diekhaus“ voran ging, war die Namensänderung einer Teilfläche der Hülsenstraße in Großhülsen.

Von der Umbenennung waren im Jahr 2000 insgesamt sieben Firmen - meist Mieter - und 14 Eigentümer betroffen. Im ganzen Verfahren gab es eine Rücksprache mit einem Eigentümer und die Anfrage eines Eigentümers auf eine weitere Hausnummer. Eine Bürgerinformation wurde nicht an die Eigentümer im Vorfeld verteilt.

 

1997 wurde der östliche Teil der Eichenstraße der Otto-Hahn-Straße postalisch angegliedert. Betroffen waren dort 18 Grundstückseigentümer.

Zwischen der Beratung im Stadtentwicklungsausschuss und der Beratung im Haupt- und Finanzausschuss wurde eine Bürgerinformation an die Eigentümer, Anlieger und Mieter versandt. Im Nachgang zu den Informationsschriften kam es vermehrt zu Beschwerden.

 

 

Straßenumbenennungen wurden in Hilden bisher mit Stichtag gültig: ab 1. Januar des folgenden Jahres, so dass die betroffenen Eigentümer und Mieter Zeit hatten, sich an den „neuen“ Straßennamen zu gewöhnen.

Die Deutsche Post AG hält ein weiteres Jahr die alten Adressen parallel zu den neuen vor, so dass auch „Spätummelder“ noch postalisch erreichbar bleiben.

 

Da der größte Teil der Umbenennungen durch ansässige Firmen oder Investoren vorgeschlagen wird und der Rat der Stadt Hilden diese Umbenennungen beschließt, empfiehlt die Verwaltung von einer Bürgerbeteiligung in diesen Fällen weiter abzusehen.

 

Bei Straßenumbenennungen in bebauten Gebieten ist eine Bürgerbeteiligung / Anwohnerbeteiligung möglich, indem eine Informationsschrift an alle betroffenen Haushalte und Eigentümer nach Erstberatung im Stadtentwicklungsausschuss versandt wird. Nach Eingang von Anregungen können diese erneut im Stadtentwicklungsausschuss beraten und dann weiteren politischen Gremien zur Beschlussfassung vorgelegt werden.

 

(G. Scheib)

 


 

Finanzielle Auswirkungen  

Nein

 



Personelle Auswirkungen

Nein