Hier: Antrag der Fraktion Bürgeraktion vom 05.03.2008
Beschlussvorschlag:
„Beschlussfassung wird anheim gestellt“
( G. Scheib )
Beschluss
Stadtentwicklungsausschuss 16.04.2008:
„ Die Verwaltung
wird beauftragt bei Straßenumbenennungen in bebauten Gebieten eine Bürgerbeteiligung
/ Anwohnerbeteiligung sicherzustellen, indem eine Informationsschrift an alle
betroffenen Haushalte und Eigentümer nach Erstberatung im Stadtentwicklungsausschuss
versandt wird. Nach Eingang von Anregungen sind diese im
Stadtentwicklungsausschuss zu beraten und den weiteren politischen Gremien zur
Beschlussfassung vorzulegen.“
Erläuterungen und Begründungen:
Rechtsgrundlagen
der Benennung:
           Straßen- und
Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen
§ 4 Straßenverzeichnisse und Straßennummern
(1) Für die Landesstraßen, Kreisstraßen und
Gemeindestraßen werden Straßenverzeichnisse als Bestandsverzeichnisse geführt.
Die Landschaftsverbände führen die Verzeichnisse für die in ihrem Gebiet
gelegenen Landesstraßen und Kreisstraßen. Die
Gemeinden führen die Verzeichnisse für die Gemeindestraßen. …
(2) … Die
Gemeinden können die öffentlichen Straßen mit einem Namen bezeichnen oder
nummerieren.
Straßenneu- und
-umbenennungen werden in Hilden durch die Verwaltung vorbereitet und in den
Ausschüssen beraten und durch den Rat beschlossen. Nach Bekanntgabe im
Amtsblatt gilt der Straßenname mit Straßenschlüssel als rechtsgültig.
Bei Straßenneubenennungen
werden Vorschlägen der Verwaltung den politischen Gremien zur Beratung und
Entscheidung vorgelegt.
Beispiel:Â Diekhaus
              Zum Jägerhof
In Neubaugebieten,
die ausschließlich von einem Investor bebaut werden, nimmt die Verwaltung
Vorschläge der Investoren entgegen und leitet diese mit Vorschlägen der
Verwaltung an die politischen Gremien weiter.
Beispiel: BF-Bau Blang: Dietrich-Bonhoeffer-Straße
              Qiagen: Innovationsstrasse
              Calliston: Nordpark
In diesen Gebieten
sind in der Regel die antragstellenden Firmen ausschließlich von der Neubenennung
betroffen, eine weitergehende Bürgerinformation ist hier aus Sicht der
Verwaltung nicht sinnvoll.
Bei Straßenumbenennungen
werden durch die Verwaltung Vorschläge an die politischen Gremien zur Beratung und
Entscheidung weitergeleitet.
Der Antrag auf
Umbenennung einer Straße wird in den häufigsten Fällen durch Investoren oder Firmen
gestellt, selten von der Verwaltung.
Beispiel: Qiagen: Umbenennung einer Teilfläche der
Max-Volmer-Straße in Qiagen Straße
              CIV-Versicherung: Umbenennung der
Kreuzung Neustraße/Hofstraße in ProACTIV-Platz.
Die Verwaltung benennt Straßen und Gebäude nur dann nach Beschluss des
Rates der Stadt Hilden um, wenn Gründe des allgemeinen Personenschutzes
und/oder der allgemeinen Sicherheit dies für notwendig erachten. Diesen
Umbenennungen gehen Abstimmungen mit den Sicherheitsbehörden voraus. In
seltenen Fällen werden Umbenennungen wegen unklarer postalischer Zuordnung vorgenommen.
Die letzte
Umbenennung, die der Umbenennung der Straße Giesenheide in „Diekhaus“ voran
ging, war die Namensänderung einer Teilfläche der Hülsenstraße in Großhülsen.
Von der
Umbenennung waren im Jahr 2000 insgesamt sieben Firmen - meist Mieter - und 14
Eigentümer betroffen. Im ganzen Verfahren gab es eine Rücksprache mit einem
Eigentümer und die Anfrage eines Eigentümers auf eine weitere Hausnummer. Eine
Bürgerinformation wurde nicht an die Eigentümer im Vorfeld verteilt.
1997 wurde der
östliche Teil der Eichenstraße der Otto-Hahn-Straße postalisch angegliedert. Betroffen
waren dort 18 Grundstückseigentümer.
Zwischen der
Beratung im Stadtentwicklungsausschuss und der Beratung im Haupt- und Finanzausschuss
wurde eine Bürgerinformation an die Eigentümer, Anlieger und Mieter versandt.
Im Nachgang zu den Informationsschriften kam es vermehrt zu Beschwerden.
Straßenumbenennungen
wurden in Hilden bisher mit Stichtag gültig: ab 1. Januar des folgenden Jahres,
so dass die betroffenen Eigentümer und Mieter Zeit hatten, sich an den „neuen“
Straßennamen zu gewöhnen.
Die Deutsche Post
AG hält ein weiteres Jahr die alten Adressen parallel zu den neuen vor, so dass
auch „Spätummelder“ noch postalisch erreichbar bleiben.
Da der größte Teil
der Umbenennungen durch ansässige Firmen oder Investoren vorgeschlagen wird und
der Rat der Stadt Hilden diese Umbenennungen beschließt, empfiehlt die
Verwaltung von einer Bürgerbeteiligung in diesen Fällen weiter abzusehen.
Bei
Straßenumbenennungen in bebauten Gebieten ist eine Bürgerbeteiligung /
Anwohnerbeteiligung möglich, indem eine Informationsschrift an alle betroffenen
Haushalte und Eigentümer nach Erstberatung im Stadtentwicklungsausschuss
versandt wird. Nach Eingang von Anregungen können diese erneut im
Stadtentwicklungsausschuss beraten und dann weiteren politischen Gremien zur
Beschlussfassung vorgelegt werden.
(G. Scheib)
Finanzielle Auswirkungen Â
Nein
Personelle Auswirkungen
Nein