Beschlussvorschlag:
„Beschlussfassung wird anheim gestellt“
Günter Scheib
Stadtentwicklungsausschuss
11. 06.2008:
„Die Mitglieder des
Stadtentwicklungsausschusses sprachen sich für eine Ortsbe-
sichtigung und Beratung in der nächsten
Sitzung aus.“
Beschluss Stadtentwicklungsausschuss
13.08.2008:
„1. Der Antrag nach § 24 Gemeindeordnung
Umgestaltung Warringtonplatz Platz
     wird
abgelehnt.
 2. Die
Verwaltung wird beauftragt:
     a.
Sämtliche Bäume im Bereich des Warrington Platzes sind zu erhalten.
         An
den Bäumen soll ein Pflegeschnitt durchgeführt werden.
         Der
Einzelbaum im Bereich der Fahrradabstellanlage ist von „Todholz“ zu befreien
und
         in
Form zu schneiden.
     b. Der
Bambus im Bereich des Kinderspielplatzes ist einmal jährlich so
        Â
zurückzuschneiden, dass keine Sichtbehinderungen mehr bestehen.
     c. Das
Beet im Bereich der Tiefgaragenabfahrt ist in regelmäßigen Abständen intensiv
         zu
pflegen.“
Zusätzliche
Erläuterungen und Begründungen:
Der
Antragssteller hatte in der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am
16.04.2008 die Möglichkeit erhalten, seinen Antrag mündlich zu begründen.
Als
wesentliche Begründung für seinen Wunsch, alle Bäume auf dem Warringtonplatz zu
entfernen trug er vor, dass es sich bei den Robinien um hochgiftige Bäume
handelt, die allein aus Sicherheitsgründen entfernt werden müssen.
Hierzu
ist Folgendes anzumerken:
Bei
den angesprochenen Bäumen handelt es sich ausnahmslos um Bäume der Baumart
Robinia pseudoacadia „Umbraculifera“ (Kugelakazie), einem kleinen Kugelbaum mit
dichter Krone, der insbesondere für Kübel und Container geeignet ist.
Auf
dem Warringtonplatz sind die Bäume in der Fußgängerzone in Hochbeete gepflanzt,
vielfach findet diese Baumart auch Verwendung im privaten Bereich, so etwa
vorzugsweise im Vorgartenbereich zur Kennzeichnung von Hauseingangsbereichen.
In
der „Straßenbaumliste 2006 des GALK-Arbeitskreises Stadtbäume“ wird die Baumart
als geeignet für die Verwendung im öffentlichen Straßenraum angesehen.
Zur
Giftigkeit der Bäume ist festzustellen, dass vor allem die Rinde, weniger die Samen
und Blätter giftig sind. Eine sich dadurch ergebende Beschränkung der
Verwendung von Robinien im öffentlichen Straßenraum oder gar eine Fällung von
Bäumen ist nicht bekannt.
So
sehen auch die Informationen des Gemeindeunfallversicherungsverbandes zu
Giftpflanzen (GUV-SI 8018(bisher GU 29.15) wie auch die entsprechende Broschüre
des Ministers für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW selbst für den Bereich
der äußerst sensiblen Kinderspielplätze keine Verwendungsverbote für Robinien
vor.
Bundesweit
wird für Spielplätze empfohlen nur vier wegen ihrer Früchte besonders
auffallenden Gehölzarten den Goldregen, das Pfaffenhütchen, die Stechpalme und
den Seidelbast –nicht an Spielplätzen anzupflanzen. Diese Verfahrenweise wird
auch im Stadtgebiet Hilden praktiziert.
Der
Stadtentwicklungsausschuss hatte dann die Verwaltung beauftragt, mit den
Eigentümern und Mietern am Warringtonplatz und dem Stadtmarketing Hilden GmbH
noch einmal ein Gespräch zur Attraktivierung des Warringtonplatzes zu führen.
Dieses Gespräch wurde auf Einladung von Herrn Geschäftsführer Hillebrand am
15.05.2008 im Beisein von ca. 20 Mietern bzw. Eigentümern geführt.
In
einer sehr konstruktiven Gesprächsatmosphäre wurden die verschiedenen Punkte
erörtert.
Der
Verlauf des Gespräches und die von den Eigentümern bzw. Mietern geäußerten
Wünsche sind in dem anhängenden Vermerk von Herrn Beigeordneten Danscheidt
treffend wiedergegeben.
Es
ist daher zu entscheiden, welchen Wünschen der Anlieger man nachkommen will.
Wie im Vermerk erwähnt, können das Entfernen des Bambus und das Beet hinter der
Tiefgarageneinfahrt mit „Bordmittel“ entfernt werden. Die Entfernung von Bäumen
kostet wie auch in der Ursprungssitzungsvorlage erwähnt, pro Standort rund
2.900,- Euro. Alle weiteren Wünsche zur Platzumgestaltung müssten bei
entsprechendem Auftrag durch den Stadtentwicklungsausschuss von der Verwaltung
kalkuliert werden.
Günter
Scheib
Anlage
Erläuterungen
und Begründungen:
Ein Hauseigentümer an
dem zur Heiligenstr. liegenden Teil des Warringtonplatzes hat die Verwaltung
wegen einer Umgestaltung eines Teiles des Platzes (s. Bild 1) angeschrieben (s.
Anlage). Da es sich hier nicht mehr um ein „laufendes Geschäft der Verwaltung“
handelt, ist eine Behandlung im Sinne eines Antrages nach § 24 GO erforderlich.
Im August 2007 hat es
bereits auf Wunsch einer Gruppe von Einzelhändlern dieses Bereiches zusammen
mit Herrn Hillebrand (Stadtmarketing) bei mir gegeben. Dabei wurden
geschäftliche Probleme aus mangelnder Kundenfrequenz aufgezeigt. Dies wurde
unter anderem darauf zurückgeführt, dass keine der stattfinden Veranstaltungen
in der Fußgängerzone sich bis in Ihren Geschäftsbereich erstreckt. Auch eine
aus dortiger Sicht nicht attraktive Gestaltung des öffentlichen Raumes wurde
problematisiert.
Bezüglich der Platzgestaltung
wurde folgendes vereinbart:
-das Pflanzbeet im
Bereich der Tiefgaragenzufahrt wird mit dem Ziel umgestaltet, eine niedrigere
Bepflanzung dort vorzusehen. Der hoch wachsende Bambus im Bereich des
Spielplatzes wird zurückgeschnitten. Diese Maßnahmen sollen die
Sichtbeziehungen verbessern.
►Die Maßnahmen sind
noch in 2007 umgesetzt worden.
-probeweise soll an
der Pflanzung der Tiefgaragenzufahrt eine Bank aufgestellt werden. Es ist abzuwarten,
ob sich nächtliche Probleme durch „Nutzer“ aus dem Bereich Tanzmühle o.ä.
ergeben.
â–ºDie
Maßnahme ist kürzlich umgesetzt worden.
Das
Thema Veranstaltungen wurde sehr intensiv besprochen. Sie beklagten, dass alle
Veranstaltungen in der Fußgängerzone sich auf den Bereich Mittelstr./ Alter
Markt/ Nove-Mesto-Platz beschränken. Es solle doch dafür Sorge getragen werden,
dass auch andere Fußgängerzonenbereiche wie z.B. Warringtonplatz genutzt
werden. Die Einzelhändler hatten dabei die Vorstellung, dass Veranstaltern
vorgegeben werden könne, Feste u.ä. in dem in Rede stehenden Abschnitt des Warringtonplatzes
durchzuführen.
Herr
Hillebrand vom Stadtmarketing erläuterte dazu ausführlich, dass von seiner
Seite immer wieder versucht werde, Veranstalter für diesen Bereich zu
interessieren. Wegen der, im Vergleich zur Mittelstr., geringen Fußgängerfrequenz
sei dies aber nicht gelungen. Es helfe auch nicht weiter, Veranstalter auf
diesen Platz zu zwingen, da diese dann im Zweifelsfall sich dann generell nicht
mehr für Hilden interessieren würden. Wenn man hier doch Veranstaltungen
etablieren wolle, so sei dies wohl nur mit intensiver Vorbereitung und hohem
Engagement der Einzelhändler (ggfls. auch der Hauseigentümer) möglich.
Bezüglich
Veranstaltungen wurde vereinbart, dass die Einzelhändler und Stadtmarketing
sich zusammensetzen, um die Möglichkeiten zu erörtern.
Der
Antragsteller schildert in seinem Antrag ähnliche Fragestellungen. Zur
Verbesserung der Situation hält er die Beseitigung der im Bereich vorhandenen
öffentlichen Bäume für notwendig. Damit sollen die Läden besser belichtet
werden, die Bäume seien sehr laubintensiv und es gebe dort Probleme mit
Hundeunrat. Weiterhin sei die Beseitigung der Bäume Voraussetzung zur Durchführung
verschiedener angedachter Veranstaltungsarten.
Zur
Entscheidungsfindung über diesen Wunsch können folgende Sachinformationen
gegeben werden:
1.
Wegen der unter dem Platz liegenden Tiefgarage stehen die Bäume in einzelnen ca
80 cm hohen “Pflanztöpfen“, welche mit Betonwänden eingefasst sind. Hundeunrat
wird man also schwerlich in diesen Beeten finden.
2.
Bei den Bäumen handelt es sich um Robinien. Diese haben sehr kleine Blätter und
sind im Vergleich z.B. zu Platanen auch nicht laubintensiv. Da der
Fußgängerzonenbereich weiterhin mehrmals wöchentlich von der Stadt gereinigt
wird, dürfte es aus diesem Bereich auch keine Probleme geben.
3. Ständig muss eine
ca. 3,5m breite Feuerwehrzufahrt sowie im Bereich der Anleiterflächen eine 5m
breite Fläche frei gehalten werden. Die ungefähre Lage dieser Flächen ist in
Bild 2 dargestellt.
4.
Es verbleiben dann noch eine Reihe von freien Plätzen, ohne das eine
Beseitigung der Bäume zwingend erforderlich ist (s. Bild 2).
5.
Ein Wegfall der Bäume führt nicht zu einer wesentlichen Vergrößerung
potentieller Veranstaltungsflächen.
6.
Die geschätzten Kosten zur Beseitigung der Bäume liegen pro Standort bei ca.
2.900 €. Bei 8 Bäumen also insgesamt bei 23.200 €.
Dem
Antragsteller ist allerdings zuzustimmen, dass die Bäume im gewissen Umfang die
Sicht auf die Läden nehmen und auch diese übermäßig beschatten. Dies liegt an
den, im Verhältnis zum Querschnitt der Verkehrsfläche, derzeit recht großen
Kronendurchmessern (5-6m) der Robinien. Hier ist eine Pflegemaßnahme an allen
Bäumen vorzunehmen. Vergleichbares ist in 2007 an den Bäumen in der Mittelstr.
erfolgt. Die Baumkrone wird dabei ausgelichtet und der Durchmesser auf ca. 3m
reduziert. Das angesprochene Problem dürfte damit beseitigt sein.
Günter
Scheib
Bild
1 angesprochener Bereich des Warringtonplatzes
Bild
2 Feuerwehrbewegungsflächen etc.Â
                    Aufstellflächen
für Buden etc.
Aufstellflächen für Bühnen etc.
Feuerwehrbewegungsfläche
Finanzielle Auswirkungen Â
Finanzielle Auswirkungen: |
ja |
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Produktnummer |
120101 |
Bezeichnung: |
Verkehrsflächen und Brücken |
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Investitions-Nr.: |
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Mittel stehen zur Verfügung: |
nein |
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Haushaltsjahr: |
2008 |
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Der Mehrbedarf besteht für folgendes Produkt: |
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Kostenstelle |
Kostenträger |
Konto |
Betrag € |
Sichtvermerk Kämmerer |
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Die Deckung ist durch folgendes Produkt gewährleistet: |
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Kostenstelle |
Kostenträger |
Konto |
Betrag € |
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Finanzierung: |
Bei einer Beschlussfassung im Sinne des Antragstellers ist eine
üpl-Mittelbereitstellung erforderlich. |
Personelle Auswirkungen
Nein