Betreff
Antrag nach § 24 Gemeindeordnung Hier: Umgestaltung Warringtonplatz
Vorlage
WP 04-09 SV 66/131
Aktenzeichen
IV/66
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussvorschlag:

„Beschlussfassung wird anheim gestellt“

 

Günter Scheib

 

Stadtentwicklungsausschuss 11. 06.2008:

„Die Mitglieder des Stadtentwicklungsausschusses sprachen sich für eine Ortsbe-

sichtigung und Beratung in der nächsten Sitzung aus.“

 

 

Beschluss Stadtentwicklungsausschuss 13.08.2008:

„1. Der Antrag nach § 24 Gemeindeordnung Umgestaltung Warringtonplatz Platz

      wird abgelehnt.

  2. Die Verwaltung wird beauftragt:

      a. Sämtliche Bäume im Bereich des Warrington Platzes sind zu erhalten.

          An den Bäumen soll ein Pflegeschnitt durchgeführt werden.

          Der Einzelbaum im Bereich der Fahrradabstellanlage ist von „Todholz“ zu befreien und

          in Form zu schneiden.

      b. Der Bambus im Bereich des Kinderspielplatzes ist einmal jährlich so

          zurückzuschneiden, dass keine Sichtbehinderungen mehr bestehen.

      c. Das Beet im Bereich der Tiefgaragenabfahrt ist in regelmäßigen Abständen intensiv

          zu pflegen.“

 


 

Zusätzliche Erläuterungen und Begründungen:

 

 

Der Antragssteller hatte in der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 16.04.2008 die Möglichkeit erhalten, seinen Antrag mündlich zu begründen.

 

Als wesentliche Begründung für seinen Wunsch, alle Bäume auf dem Warringtonplatz zu entfernen trug er vor, dass es sich bei den Robinien um hochgiftige Bäume handelt, die allein aus Sicherheitsgründen entfernt werden müssen.

 

Hierzu ist Folgendes anzumerken:

 

Bei den angesprochenen Bäumen handelt es sich ausnahmslos um Bäume der Baumart Robinia pseudoacadia „Umbraculifera“ (Kugelakazie), einem kleinen Kugelbaum mit dichter Krone, der insbesondere für Kübel und Container geeignet ist.

 

Auf dem Warringtonplatz sind die Bäume in der Fußgängerzone in Hochbeete gepflanzt, vielfach findet diese Baumart auch Verwendung im privaten Bereich, so etwa vorzugsweise im Vorgartenbereich zur Kennzeichnung von Hauseingangsbereichen.

In der „Straßenbaumliste 2006 des GALK-Arbeitskreises Stadtbäume“ wird die Baumart als geeignet für die Verwendung im öffentlichen Straßenraum angesehen.

 

Zur Giftigkeit der Bäume ist festzustellen, dass vor allem die Rinde, weniger die Samen und Blätter giftig sind. Eine sich dadurch ergebende Beschränkung der Verwendung von Robinien im öffentlichen Straßenraum oder gar eine Fällung von Bäumen ist nicht bekannt.

 

So sehen auch die Informationen des Gemeindeunfallversicherungsverbandes zu Giftpflanzen (GUV-SI 8018(bisher GU 29.15) wie auch die entsprechende Broschüre des Ministers für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW selbst für den Bereich der äußerst sensiblen Kinderspielplätze keine Verwendungsverbote für Robinien vor.

 

Bundesweit wird für Spielplätze empfohlen nur vier wegen ihrer Früchte besonders auffallenden Gehölzarten den Goldregen, das Pfaffenhütchen, die Stechpalme und den Seidelbast –nicht an Spielplätzen anzupflanzen. Diese Verfahrenweise wird auch im Stadtgebiet Hilden praktiziert.

 

Der Stadtentwicklungsausschuss hatte dann die Verwaltung beauftragt, mit den Eigentümern und Mietern am Warringtonplatz und dem Stadtmarketing Hilden GmbH noch einmal ein Gespräch zur Attraktivierung des Warringtonplatzes zu führen. Dieses Gespräch wurde auf Einladung von Herrn Geschäftsführer Hillebrand am 15.05.2008 im Beisein von ca. 20 Mietern bzw. Eigentümern geführt.

In einer sehr konstruktiven Gesprächsatmosphäre wurden die verschiedenen Punkte erörtert.

Der Verlauf des Gespräches und die von den Eigentümern bzw. Mietern geäußerten Wünsche sind in dem anhängenden Vermerk von Herrn Beigeordneten Danscheidt treffend wiedergegeben.

 

Es ist daher zu entscheiden, welchen Wünschen der Anlieger man nachkommen will. Wie im Vermerk erwähnt, können das Entfernen des Bambus und das Beet hinter der Tiefgarageneinfahrt mit „Bordmittel“ entfernt werden. Die Entfernung von Bäumen kostet wie auch in der Ursprungssitzungsvorlage erwähnt, pro Standort rund 2.900,- Euro. Alle weiteren Wünsche zur Platzumgestaltung müssten bei entsprechendem Auftrag durch den Stadtentwicklungsausschuss von der Verwaltung kalkuliert werden.

 

 

Günter Scheib

Anlage

 

Erläuterungen und Begründungen:

 

Ein Hauseigentümer an dem zur Heiligenstr. liegenden Teil des Warringtonplatzes hat die Verwaltung wegen einer Umgestaltung eines Teiles des Platzes (s. Bild 1) angeschrieben (s. Anlage). Da es sich hier nicht mehr um ein „laufendes Geschäft der Verwaltung“ handelt, ist eine Behandlung im Sinne eines Antrages nach § 24 GO erforderlich.

 

Im August 2007 hat es bereits auf Wunsch einer Gruppe von Einzelhändlern dieses Bereiches zusammen mit Herrn Hillebrand (Stadtmarketing) bei mir gegeben. Dabei wurden geschäftliche Probleme aus mangelnder Kundenfrequenz aufgezeigt. Dies wurde unter anderem darauf zurückgeführt, dass keine der stattfinden Veranstaltungen in der Fußgängerzone sich bis in Ihren Geschäftsbereich erstreckt. Auch eine aus dortiger Sicht nicht attraktive Gestaltung des öffentlichen Raumes wurde problematisiert.

 

Bezüglich der Platzgestaltung wurde folgendes vereinbart:

-das Pflanzbeet im Bereich der Tiefgaragenzufahrt wird mit dem Ziel umgestaltet, eine niedrigere Bepflanzung dort vorzusehen. Der hoch wachsende Bambus im Bereich des Spielplatzes wird zurückgeschnitten. Diese Maßnahmen sollen die Sichtbeziehungen verbessern.

►Die Maßnahmen sind noch in 2007 umgesetzt worden.

-probeweise soll an der Pflanzung der Tiefgaragenzufahrt eine Bank aufgestellt werden. Es ist abzuwarten, ob sich nächtliche Probleme durch „Nutzer“ aus dem Bereich Tanzmühle o.ä. ergeben.

►Die Maßnahme ist kürzlich umgesetzt worden.

 

Das Thema Veranstaltungen wurde sehr intensiv besprochen. Sie beklagten, dass alle Veranstaltungen in der Fußgängerzone sich auf den Bereich Mittelstr./ Alter Markt/ Nove-Mesto-Platz beschränken. Es solle doch dafür Sorge getragen werden, dass auch andere Fußgängerzonenbereiche wie z.B. Warringtonplatz genutzt werden. Die Einzelhändler hatten dabei die Vorstellung, dass Veranstaltern vorgegeben werden könne, Feste u.ä. in dem in Rede stehenden Abschnitt des Warringtonplatzes durchzuführen.

Herr Hillebrand vom Stadtmarketing erläuterte dazu ausführlich, dass von seiner Seite immer wieder versucht werde, Veranstalter für diesen Bereich zu interessieren. Wegen der, im Vergleich zur Mittelstr., geringen Fußgängerfrequenz sei dies aber nicht gelungen. Es helfe auch nicht weiter, Veranstalter auf diesen Platz zu zwingen, da diese dann im Zweifelsfall sich dann generell nicht mehr für Hilden interessieren würden. Wenn man hier doch Veranstaltungen etablieren wolle, so sei dies wohl nur mit intensiver Vorbereitung und hohem Engagement der Einzelhändler (ggfls. auch der Hauseigentümer) möglich.

 

Bezüglich Veranstaltungen wurde vereinbart, dass die Einzelhändler und Stadtmarketing sich zusammensetzen, um die Möglichkeiten zu erörtern.

 

Der Antragsteller schildert in seinem Antrag ähnliche Fragestellungen. Zur Verbesserung der Situation hält er die Beseitigung der im Bereich vorhandenen öffentlichen Bäume für notwendig. Damit sollen die Läden besser belichtet werden, die Bäume seien sehr laubintensiv und es gebe dort Probleme mit Hundeunrat. Weiterhin sei die Beseitigung der Bäume Voraussetzung zur Durchführung verschiedener angedachter Veranstaltungsarten.

 

Zur Entscheidungsfindung über diesen Wunsch können folgende Sachinformationen gegeben werden:

1. Wegen der unter dem Platz liegenden Tiefgarage stehen die Bäume in einzelnen ca 80 cm hohen “Pflanztöpfen“, welche mit Betonwänden eingefasst sind. Hundeunrat wird man also schwerlich in diesen Beeten finden.

2. Bei den Bäumen handelt es sich um Robinien. Diese haben sehr kleine Blätter und sind im Vergleich z.B. zu Platanen auch nicht laubintensiv. Da der Fußgängerzonenbereich weiterhin mehrmals wöchentlich von der Stadt gereinigt wird, dürfte es aus diesem Bereich auch keine Probleme geben.

3. Ständig muss eine ca. 3,5m breite Feuerwehrzufahrt sowie im Bereich der Anleiterflächen eine 5m breite Fläche frei gehalten werden. Die ungefähre Lage dieser Flächen ist in Bild 2 dargestellt.

4. Es verbleiben dann noch eine Reihe von freien Plätzen, ohne das eine Beseitigung der Bäume zwingend erforderlich ist (s. Bild 2).

5. Ein Wegfall der Bäume führt nicht zu einer wesentlichen Vergrößerung potentieller Veranstaltungsflächen.

6. Die geschätzten Kosten zur Beseitigung der Bäume liegen pro Standort bei ca. 2.900 €. Bei 8 Bäumen also insgesamt bei 23.200 €.

 

Dem Antragsteller ist allerdings zuzustimmen, dass die Bäume im gewissen Umfang die Sicht auf die Läden nehmen und auch diese übermäßig beschatten. Dies liegt an den, im Verhältnis zum Querschnitt der Verkehrsfläche, derzeit recht großen Kronendurchmessern (5-6m) der Robinien. Hier ist eine Pflegemaßnahme an allen Bäumen vorzunehmen. Vergleichbares ist in 2007 an den Bäumen in der Mittelstr. erfolgt. Die Baumkrone wird dabei ausgelichtet und der Durchmesser auf ca. 3m reduziert. Das angesprochene Problem dürfte damit beseitigt sein.

 

 

 

 

 

Günter Scheib

 

Bild 1 angesprochener Bereich des Warringtonplatzes

Bild 2 Feuerwehrbewegungsflächen etc. 

 

 

                     Aufstellflächen für Buden etc.

 

Aufstellflächen für Bühnen etc.

 

Feuerwehrbewegungsfläche

 

 


 

Finanzielle Auswirkungen  

 

Finanzielle Auswirkungen:

ja

 

Produktnummer

 120101

Bezeichnung:

Verkehrsflächen und Brücken

Investitions-Nr.:

 

 

Mittel stehen zur Verfügung:

nein

 

Haushaltsjahr:

2008

 

Der Mehrbedarf besteht für folgendes Produkt:

 

Kostenstelle

Kostenträger

Konto

Betrag €

Sichtvermerk Kämmerer

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Deckung ist durch folgendes Produkt gewährleistet:

Kostenstelle

Kostenträger

Konto

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzierung:

Bei einer Beschlussfassung im Sinne des Antragstellers ist eine üpl-Mittelbereitstellung erforderlich.

 



Personelle Auswirkungen

 

Nein