Beschlussvorschlag:
„Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über
den Stand der Bauleitplanverfahren der Stadt Hilden zur Kenntnis und
beschließt, dass im Jahr 2008 folgende Bauleitplan-Verfahren von der
Stadtverwaltung mit Vorrang bearbeitet werden sollen:
-     17. Änderung des FNP für den Bereich
Bahnhofsallee/Eisenbahntrasse/(alte)Ellerstraße
-     45. Änderung des FNP für den Bereich
Düsseldorfer Str./Horster Allee/Itterbach/Stadtgrenze
-     Bebauungsplan Nr. 10C für den Bereich
Poststr./Bahnhofsallee/Benrather Str.
-     Bebauungsplan Nr. 73A, 5. Änderung (VEP)
für den Bereich Mittelstr./Bismarckstr./Itter/Dr.-Ellen-Wiederhold-Platz
-     Bebauungsplan Nr. 106, 3. Änderung für den
Bereich Stockshausstr./Auf dem Sand
-     Bebauungsplan Nr. 106A, 5. Änderung, für
den Bereich Gerresheimer Str./StocksÂhausstr./Herderstr./Wasserleitung
-     Bebauungsplan Nr. 148, 14. Änderung für
den Bereich Walder Str./Ostring
-     Bebauungsplan Nr. 165A für den Bereich
Walder Str./Krankenhaus
-     Bebauungsplan Nr. 165B (VEP) für den
Bereich des Krankenhauses
-     Bebauungsplan Nr. 228 für den Bereich
Bahnhofsallee/Eisenbahntrasse/(alte)Ellerstraße
-     Bebauungsplan Nr. 240 für den Bereich
Benrather Str./Poststr.
-     Bebauungsplan Nr. 253 für den Bereich
Düsseldorfer Str./Horster Allee/Itterbach/StadtÂgrenze
sowie die noch aufzustellenden
Bauleitplanverfahren:
-     46. Änderung des FNP für den Bereich der Albert-Schweitzer-Schule
und Umgebung
-     Bebauungsplan Nr. 254 für den Bereich der
Albert-Schweitzer-Schule und Umgebung
und
die
-Â Â Â Â Â Neuaufstellung
des Flächennutzungsplans“
Ergänzung
Stadtentwicklungsausschuss 16.01.2008:
- Bebauungsplan 14B, 1. Änderung für den Bereich Am Kronengarten
Erläuterungen und Begründungen:
Den letzten Bericht über den Stand der Bauleitplanverfahren und der
sonstigen Satzungen auf Grundlage des Baugesetzbuches und der Bauordnung NRW
hat die Verwaltung dem Stadtentwicklungsausschuss in seiner Sitzung am 14.02.2007
vorgelegt. Am 05.12.2007 hat der Ausschuss beschlossen, dass dieser Bericht
halbjährlich dem Stadtentwicklungsausschuss zur Kenntnis zu geben ist.
Im Jahr 2007 wurden folgende
Bauleitplanverfahren abgeschlossen, die im übrigen der Stadtentwicklungsausschuss
am 14.02.2007 alle in die Prioritätenliste aufgenommen hatte:
-     44. Änderung des FNP für den Bereich des
Grundstücks Westring 7
      (Bau-, Heimwerker- und Gartenfachmarkt
(OBI) und weiterer nicht-zentrenÂrelvanter Einzelhandel)
-     Bebauungsplan Nr. 2A, 1. Änderung, (VEP
Nr. 8) für den Bereich Richrather Str./Lehmkuhler Weg
      (Ansiedlung eines
Lebensmitteldiscounters, Getränkemarkt und Garagenhof)
-Â Â Â Â Â Bebauungsplan Nr. 66B, 2.
Änderung (VEP Nr. 7) für den Bereich des Grundstücks Westring 7
      (Bau-, Heimwerker- und Gartenfachmarkt
(OBI) und weiterer nicht-zentrenÂrelvanter Einzelhandel)
-     Bebauungsplan Nr. 161, 2 Änderung für den
Bereich der Elb
(Neue Zuordnung der Ausgleichsflächen -> Öko-Konto)
-Â Â Â Â Â Bebauungsplan
Nr. 231, 2. Änderung für den Bereich Max-Volmer-Str./Kalstert/Qiagenstr.
      (Erweiterung
der Firma Wielpütz (u.a. Hochregallager))
-     Bebauungsplan Nr. 231, 3. Änderung für den
Bereich Max-Volmer-Str./Qiagenstr./Kalstert/ Ohligser Str./Grenzstr./Fußweg
(Masterkonzept der Firma Qiagen mit neuer Betriebszufahrt)
-Â Â Â Â Â Bebauungsplan
Nr. 247 für den Bereich Düsseldorfer Str./Walter-Wiederhold-Str.
      (Ausschluss
von zentren- und nahversorgungsrelevanten Einzelhandel)
-Â Â Â Â Â Bebauungsplan
Nr. 251 für den Bereich In den Hesseln
      (Abrundung
der Wohnbaufläche / Wendehammer)
Von der damaligen Prioritätenliste befinden sich noch folgende Pläne
weiter in Bearbeitung:
-     Neuaufstellung des Flächennutzungsplans
-     17. Änderung des FNP für den Bereich
Bahnhofsallee/Eisenbahntrasse/(alte)Ellerstraße
(Entwicklung von gewerblich nutzbaren Bauflächen)
-     43. Änderung des FNP für den Bereich Zur
Bredharter Heide/Krabbenburg/Südfriedhof
(Wohnbaufläche)
-     Bebauungsplan Nr. 38B für den Bereich
Südfriedhof/Zur Bredharter Heide/Krabbenburg
(Einzel- und Doppelhäuser)
-     Bebauungsplan Nr. 73A, 5. Änderung (VEP)
für den Bereich Mittelstr./Bismarckstr./Itter/Dr.-Ellen-Wiederhold-Platz
(Sparkassennneubau mit großflächigem Einzelhandel)
-     Bebauungsplan Nr. 106A, 5. Änderung, für
den Bereich Gerresheimer Str./StocksÂhausstr./ HerderÂstr./Wasserleitung
      (Ausschluss von Einzelhandel, Vergnügungsstätten
und Speditionen)
-Â Â Â Â Â Bebauungsplan
Nr. 228 für den Bereich Bahnhof Hilden/Eisenbahntrasse/(alte)Ellerstraße
      (Entwicklung von gewerblichen Bauflächen)
-     BebauungsplanNr. 240 für den Bereich
Benrather Str. / Poststr.
(Museum und Umgebung)
Die Verfahren zur Aufstellung der beiden
Bauleitpläne für den Bereich Zur Bredharter Heide/ KrabÂbenburg/Südfriedhof
(43. Änderung des Flächennutzungsplans sowie der Bebauungsplan Nr. 38B) wurden
durch Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses am 08.08.2007 und am
17.10.2007 in der weiteren Bearbeitung ausgesetzt, bis die Verwaltungsgerichte
über den Bau der CO-Pipeline abschließend entschieden haben.
Auch das Jahr 2007 hat wieder deutlich
gemacht, dass es nur eingeschränkt möglich ist, den Verlauf von Bauleitplanverfahren
im Detail zu planen. Vielmehr gibt es zahlreiche Einflussgrößen und politische
Entscheidungen, die ein Bebauungsplanverfahren verzögern können. So wurde im
Laufe des Jahres 2007 zum Beispiel festgelegt, dass zusätzlich auch die
Bebauungspläne Nr. 10C für den Bereich Poststr. / Bahnhofsallee / Benrather
Str. und Nr. 165A für den Bereich Walder Str. / Krankenhaus von Rat und
Verwaltung mit Priorität zu bearbeiten sind.
Trotzdem schlägt die Verwaltung wieder 15 Bauleitplanverfahren
aus der beiliegenden Liste aller Bauleitplanverfahren vor, die in 2008 seitens
des Planungs- und Vermessungsamts vorrangig oder „mit Priorität“ zu bearbeiten
sind. Wie bereits in den letzten Sachstandsberichten immer wieder dargelegt,
sollten auf Grund der Bündelung der Kräfte im Bereich Stadtplanung maximal 15
Verfahren zur vorrangigen Bearbeitung festgelegt werden. Eine Gewichtung
innerhalb dieser nach Nummern der Bauleitplanverfahren geordneten Auswahl wird
nicht festgelegt.
An dieser Stelle soll noch einmal deutlich gemacht werden, dass aus der
bisherige Erfahrung der vergangenen Aufstellungsverfahren für vorhabenbezogene
Bebauungspläne, die ja alle grundsätzlich von privaten Ingenieurbüros
bearbeitet und betreut wurden, festzustellen ist, dass der Arbeitsaufwand in
der Verwaltung für derartige Verfahren im Vergleich zu „normalen“ Verfahren
nicht geringer wird. Nur die Art der Arbeit und der möglichen Einflussnahme
ändert sich erheblich. Es entsteht viel mehr Koordinations- und Prüfaufwand
wobei die eigentliche Sachbearbeitung sich etwas reduziert.
Mit Blick auf die nur begrenzt zur Verfügung
stehenden Personalressourcen im Bereich der Stadtplanung und der immer
vorliegenden Einzelfallentscheidung bei Bauanfragen ist es wichtig, dass die
vorhandene Kapazität auf die Bereiche konzentriert wird, in denen aus
unterschiedlichsten Gründen aktueller Handlungsbedarf besteht. Deswegen schlägt
die Verwaltung folgende Bauleitplanverfahren vor:
-     Neuaufstellung des Flächennutzungsplans
(Überprüfung und Aktualisierung)
-     17. Änderung des FNP den Bereich
Bahnhofsallee/Eisenbahntrasse/(alte)Ellerstraße
(Entwicklung von gewerblich nutzbaren Bauflächen)
-     45. Änderung des FNP für den Bereich
Düsseldorfer Str./Horster Allee/Itterbach/Stadtgrenze
(Base- und Softballanlage)
-     Bebauungsplan Nr. 10C für den Bereich
Poststr./Bahnhofsallee/Benrather Str.
(Wohnbauflächen / Überarbeitung der Kerngebietsfestsetzung)
-     Bebauungsplan Nr. 73A, 5. Änderung (VEP)
für den Bereich Mittelstr./Bismarckstr./Itter/Dr.-Ellen-Wiederhold-Platz
(Neubau der Sparkasse mit Einzelhandel)
-     Bebauungsplan Nr. 106, 3. Änderung für den
Bereich Stockshausstr./Auf dem Sand
(Ausschluss von zentren- und nahversorgungsrelevanten Einzelhandel)
-     Bebauungsplan Nr. 106A, 5. Änderung, für
den Bereich Gerresheimer Str./StocksÂhausstr./ Herderstr./Wasserleitung
      (Ausschluss von Einzelhandel,
Vergnügungsstätten und Speditionen; Festlegung einer privaten Grünfläche)
-     Bebauungsplan Nr. 148, 14. Änderung für
den Bereich Walder Str./Ostring
(Nachfolgenutzung OBI)
-     Bebauungsplan Nr. 165A für den Bereich
Walder Str./Krankenhaus
(innenstadtnahe Wohnbauflächen und Erschließung des Krankenhauses)
-     Bebauungsplan Nr. 165B (VEP) für den
Bereich des Krankenhauses
(Modernisierung und Ausbau des Krankenhauses)
-Â Â Â Â Â Bebauungsplan
Nr. 228 für den Bereich Bahnhof Hilden/Eisenbahntrasse/(alte)Ellerstraße
      (Entwicklung von gewerblichen Bauflächen)
-     Bebauungsplan Nr. 240 für den Bereich
Benrather Str./Poststr.
(Museum und Umgebung)
-     Bebauungsplan Nr. 253 für den Bereich
Düsseldorfer Str./Horster Allee/Itterbach/StadtÂgrenze
(Base- und Softballanlage)
Außerdem ist es absehbar, dass folgende Bauleitpläne
in 2008 neu aufgestellt werden, die nach ihrer Aufstellung mit gleicher
Priorität bearbeitet werden sollten:
-     46. Änderung des FNP für den Bereich der
Albert-Schweitzer-Schule und Umgebung
(Wohnbaufläche)
-     Bebauungsplan Nr. 254 für den Bereich der
Albert-Schweitzer-Schule und Umgebung
(Wohnbaufläche und Grünfläche)
Neben diesen beiden Bauleitplänen werden auf
Seite 7 der Anlage 1 noch weitere Verfahren erläutert, die bereits zum Teil im
Stadtentwicklungsausschuss – wie z.B. die Bau- und Nutzungskonzeption zum
Reichshof-Areal oder die Umnutzung an der Friedenskirche – beraten wurden. Auch
diese Projekte sind für die Hildener Stadtentwicklung wichtig. In diesen Fällen
ist – sobald die Verfahrensvoraussetzungen tatsächlich vorliegen – bei der
Beratung der jeweiligen Aufstellungsbeschlüsse festzulegen, mit welcher
Priorität diese Verfahren seitens der Verwaltung zu betreuen sind.
Als zusätzliche Information ist diesem
Sachstandsbericht wieder eine Auflistung der rechtsverbindlichen Bebauungspläne
oder übergeleiteten Durchführungspläne beigefügt, in denen die Baunutzungsverordnung
von 1962 oder 1968 innerhalb von Gewerbe- und Industriegebieten anzuwenden ist
und somit auf deren Grundlage in diesen Gebieten grundsätzlich großflächige
Einzelhandelsansiedlungsvorhaben zulässig wären.
Wie aus der beigefügten Liste und
insbesondere aus dem Vorschlag zur Prioritätenliste zu erkennen ist, führt die
Stadt Hilden bereits eine Reihe von Bebauungsplanverfahren zur planungsrechtlichen
Steuerung von Einzelhandelsansiedlungen durch. Deshalb empfiehlt die Verwaltung
weiterhin, zunächst diese aktuellen Fälle zu bearbeiten und abzuschließen. In
diesem Zusammenhang möchte die Verwaltung auf die Ergebnisse der Beratung der
Sitzungsvorlagen SV 61/197 und SV 61/198 im Stadtentwicklungsausschuss am
05.12.2007 verweisen.
( G. Scheib )
Finanzielle
Auswirkungen: |
ja |
|
|
Produktnummer: |
090101 |
Bezeichnung: |
Stadtplanung |
Mittel
stehen zur Verfügung: |
|
Um
bei der Aufstellung von Bebauungsplänen sowie der Überprüfung und
Aktualisierung des Flächennutzungsplans das städtebauliche Abwägungsmaterial
zusammenstellen zu können, ist in der Regel die Erstellung von diversen
Gutachten für die Untersuchung von z.B. Lärmemissionen und –immissionen,
Bodenverhältnissen, etc. erforderlich.
Investitions-Nr.: |
|
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Haushaltsjahr |
Auszahlung |
Einzahlung |
Investitions-haushalt |
Beschreibung |
€ |
€ |
ja/nein |
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2008 |
35.000,- +
35.000,- |
|
nein |
Bebauungsplanung |
2009 |
15.000,- +
25.000,- +Â Â 1.000,- |
|
nein |
Bebauungsplanung |
2010 |
15.000,- +Â Â 5.000,- +Â Â 1.000,- |
|
nein |
Bebauungsplanung |
2011 |
15.000,- +Â Â 5.000,- +Â Â 1.000,- |
|
nein |
Bebauungsplanung |
|
|
|
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|
|
|
|
Sichtvermerk
Kämmerer |