Beschlussvorschlag:
"Der Stadtentwicklungsausschuss
der Stadt Hilden beschließt den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr.
165A vom 31.10.2001 (bekannt gemacht im Amtsblatt am 07.03.2002) gemäß § 2 Abs.
1 Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.12.2006 (BGBl. I S. 3316) in der zurzeit
gültigen Fassung mit neuem, verkleinerten Plangebiet und leicht modifiziertem
Planungsziel zu ändern.
Das Plangebiet liegt weiterhin südlich der
Walderstraße am östlichen Rand des Stadtzentrums. Es beinhaltet nunmehr nur
noch die Flurstücke 127, 128, 418, 486, 487, 488, 498, 1046 (teilweise) und 155 (teilweise) der Flur 59.
Die Planungsziele bestehen darin, mit Hilfe eines Bebauungsplan-Verfahren in diesem Bereich der Innenstadt
a) qualifiziertes Planungsrecht für eine moderne Wohnbebauung im Plangebiet
zu schaffen und
b) durch den Bau einer Planstraße die demnächst angrenzenden
Parkplatzflächen des Sankt-Josef-Krankenhauses (B-Plan Nr. 165B)
verkehrstechnisch zu erreichen sowie zukünftige Erschließungsmöglichkeiten für
die Grundstücke südlich und westlich des Plangebietes zu schaffen.
Erläuterungen und Begründungen:
Dem
Stadtentwicklungsausschuss wurde in seiner Sitzung am 17.10.2007 der
überarbeitete städtebauliche Entwurf für den Bebauungsplan Nr. 165A
vorgestellt. Grund für die Überarbeitung des Entwurfes aus dem Jahre 2005 war
der Wunsch des Stadtentwicklungsausschusses, die Erschließung der Mitarbeiter-
und Besucherparkplätze südlich des Krankenhaus-Gebäudes (B-Plan Nr. 165B)
künftig nicht mehr über die Gartenstraße und die Straße Am Holterhöfchen
(Schulweg, Grünanlage, Bodendenkmal) zu führen, sondern den Verkehr über eine
neue Erschließungsstraße – möglichst über die Flurstücke 127, 128 und 418
(heutige Nutzung: Garagenhof und Hyundai-Kfz-Handel und Werkstatt) - zur Walder
Straße zu führen. Deshalb wurde in der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses
am 08.08.2007 beschlossen, das Bebauungsplanverfahren Nr. 165A wieder mit
Priorität zu bearbeiten.
Der überarbeitete
Entwurf beinhaltete 3 Module, die zusammen den städtebaulichen Gesamtentwurf
darstellen.
Der Ausschuss
entschied sich mit Mehrheit dafür, lediglich ein Modul weiter beplanen zu
lassen, nämlich das Modul „Kern“. DiesesÂ
Modul dient im Wesentlichen der Ãœberplanung der ehemaligen Tankstelle
(heute Autohandel), dem dortigen Garagenhof und dem Bau der
Erschließungsstraße.
Die Erschließung des
Plangebietes erfolgt über eine neu zu erstellende Stichstraße von der Walder
Straße aus. Diese Stichstraße endet in einem langgestreckten Wendehammer, von
wo aus auch die demnächst angrenzenden
Parkplatzflächen des Sankt-Josef-Krankenhauses (B-Plan Nr. 165B) verkehrstechnisch
angebunden werden. Das südliche Ende der Wendeanlage befindet sich in
einer Tiefe von ca. 13m auf dem Grundstück des Krankenhauses (Flurstück 124)
und auf einem 3m breiten Streifen auf dem Grundstück Kirchhofstraße 15 (Flurstück
155).
Auf Wunsch des
Stadtentwicklungsausschusses vom 17.10.2007 soll das Modul „Kern“ weniger dicht
bebaut werden. Im Modul „Kern“ sollen künftig II- bis zu III-geschossige Häuser
in offener Bauweise errichtet werden. Die planungsrechtliche Ausweisung erfolgt
als „Allgemeines Wohngebiet (WA)“. Die
Unterbringung des ruhenden Verkehrs wird ausschließlich in Tiefgaragen erfolgen.
Die
Planungsmaßnahme wird ca. 50 bis 60 Wohneinheiten umfassen.
Das Gebäude Walder
Straße 24a mit der denkmalgeschützten Fassade wird als eigenständiges Gebäude
erhalten bleiben. Auch soll sich die mögliche Neubebauung entlang der Walder
Straße von den Gebäuden Walder Straße 2 bis 10 mit den erhaltenswerten Fassaden
(Denkmalbereich, aber kein Denkmal) durch einen Abstand von ca. 10m absetzen.
(G. Scheib)