Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Hilden beschließt gemäß §§ 3 bis 5 der Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches vom 7.7.1987 in der zur Zeit gültigen Fassung die Wiederwahl von
Herrn Ltd. Vermessungsdirektor Rudolf Kaiser
zum stellvertretenden Bewertungssachverständigen des Umlegungsausschusses der Stadt Hilden.
Die Amtsdauer der Sachverständigenmitglieder des Umlegungsausschusses beträgt nach der vorgenannten Durchführungsverordnung weitere 5 Jahre.
(Günter Scheib)
Erläuterungen und Begründungen:
Die fünfjährige
Amtszeit des Herrn Kaiser als stellvertretender Sachverständiger für Bewertungsfragen
des Umlegungsausschusses endet zum 8.8.2005. Er wurde am 28.6.2000 vom Rat der
Stadt Hilden erstmalig bei zwei Enthaltungen einstimmig gewählt.
Herr Kaiser wird in
Kürze 62 Jahre alt. Er ist Leiter des Liegenschafts- und Vermessungsamtes der
Stadt Neuss und nimmt gleichzeitig die Aufgaben des Geschäftsführers des
Umlegungsausschusses der Stadt Neuss war. Seinem Aufgabenbereich ist auch die
Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für Grundstückswerte der Stadt Neuss
zugeordnet.
Weiterhin ist Herr
Kaiser derzeit Sachverständiger für Bewertungsfragen im Umlegungsausschuss der
Stadt Meerbusch. Außerdem ist er Mitglied in der Fachkommission des Deutschen
Städtetages für Vermessung und Liegenschaften sowie als Prüfer im
Oberprüfungsamt für den höheren technischen Verwaltungsdienst tätig.
Herr Kaiser konnte
bisher durch sein Fachwissen die Arbeit des Umlegungsausschusses positiv
beeinflussen und ist mit den derzeit anstehenden Aufgaben bestens vertraut.
Er hat sich bereit
erklärt, auch für die nächste fünfjährige Amtsdauer im Hildener Umlegungsausschuss
mitzuwirken. Gemäß § 5 der Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuchs vom
7.7.1987 ist eine Wiederwahl zulässig.
Die Verwaltung
schlägt daher vor, dieses Mitglied für die Zeit bis zum 8.8.2010 wieder zu
wählen.