Beschlussvorschlag:
„Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt
1. dem Antrag der Kath. Kirchengemeinde St.
Jacobus auf Änderung des Bauplanungsrechtes für den Bereich „Reichshof“
zuzustimmen. Dabei soll die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 73A als
Vorhabenbezogener Bebauungsplan (VEP) durch einen von der Kath. Kirchengemeinde
St. Jacobus noch zu bestimmenden Vorhabenträger durchgeführt werden, das Flächennutzungsplan-Änderungsverfahren
durch die Stadt Hilden. Die Verwaltung wird beauftragt, die Aufstellungsbeschlüsse
für die Bauleitplan-Verfahren zur Beratung vorzulegen, sobald die Voraussetzungen
gegeben sind;
2. als Grundlage für die genannten
Bauleitplan-Verfahren den städtebaulichen Entwurf sowie die Bau- und
Nutzungskonzeption der Wohnen NRW GmbH, Haan, in Zusammenarbeit mit dem
Architekten Ch. Gemeiner, Hilden.“
Erläuterungen und Begründungen:
Das hier betroffene Gebiet liegt in der nordwestlichen „Ecke“ der
Hildener Innenstadt im Knotenpunktbereich von Berliner Straße und Hochdahler
Straße; es bildet sozusagen das dortige „Entree“ zur Innenstadt.
Die städtebauliche Situation ist insgesamt unbefriedigend, bedingt durch
eine wenig qualitätvolle heterogene Bebauung, durch Leerstände, durch
Unternutzung von Flächen (privater Parkplatz Mühlenstraße), starke
Verkehrslärmbelastung und unattraktive, wenig nutzbare öffentliche Räume. Die
St. Jacobus-Kirche, obwohl selbst ein Denkmal, wird durch Anbauten in
ihrer Erscheinung beeinträchtigt und durch die sonstige vorhandene Bebauung auf
der Nord- und Ostseite stark „eingezwängt“.
Insofern wurde die Absicht der Kath. Kirchengemeinde St. Jacobus Hilden,
eine neue Nutzung des Areals mit Hilfe eines Investorenauswahlverfahrens
anzustoßen, sehr begrüßt.
Inzwischen sind die Ergebnisse dieses Verfahrens sowohl in der
Kirchengemeinde als auch in der Presse-Öffentlichkeit dargestellt worden; und
auch die Stadt Hilden ist ausführlich informiert worden.
Um nun den von der Kirchengemeinde initiierten Anstoß fortzuführen,
stellte diese einen (als Anlage beigefügten) Antrag an die Stadt Hilden, das
derzeit geltende Planungsrecht für den Bereich zu ändern. Außerdem sollen –
auch damit die Kirchengemeinde für ihre weitere Arbeit hinreichend Klarheit hat
– eine bestimmte Bau- und Nutzungskonzeption sowie ein dazugehöriger städtebaulicher
Entwurf ausgewählt werden.
Diesem Zweck dient die vorliegende Sitzungsvorlage.
Neben dem eigentlichen Antragsschreiben der Kath. Kirchengemeinde sind
der Vorlage weitere Unterlagen beigefügt:
-   die Präsentation des Kirchenvorstandes für
die Gemeindemitglieder, aus der die Motivationen der Kirchengemeinde für den
drastischen Schritt eines „Abriss-Neubau-Verfahrens“ sowie die Ergebnisse des
Investorenauswahlverfahrens insgesamt hervorgehen;
-Â Â Â die Verfahrensunterlagen des von der
Kirchengemeinde auf den ersten Platz gesetzten Teams;
-Â Â Â der Brief eines benachbarten
Grundstückseigentümers, der in das zukünftige Planänderungsverfahren einbezogen
werden möchte.
Im Beschlussvorschlag wird unter Punkt 1 zunächst der Antrag der
Kirchengemeinde zur Änderung des geltenden Planungsrechtes angesprochen.
Dieses Planungsrecht in Form des Bebauungsplanes Nr. 73 A (aus dem Jahr
1983) ist, will man eine neue Konzeption umsetzen, abzuändern. Derzeit gilt im
wesentlichen eine Ausweisung als „Fläche für den Gemeinbedarf (Zweckbestimmung
Kirche)“, eingebettet in ein Kerngebiet (MK). Die Flächen für den Gemeinbedarf
wären zu verkleinern.
Auch die vorhandenen Baugrenzen und Nutzungsgrenzen sind nicht geeignet
für die hier von der Kirchengemeinde gewählte neue Konzeption.
Da im Flächennutzungsplan ebenfalls „Flächen für den Gemeinbedarf“
ausgewiesen sind, was aber nach einer neuen Bebauung und Nutzung nicht mehr
komplett der Fall sein wird, muss auch der FNP geändert werden.
Es bestehen seitens der Verwaltung keine Bedenken, das
Bebauungsplan-Verfahren – wie von der Kirchengemeinde beantragt – als
Vorhabenbezogenen Bebauungsplan (VEP) extern durch ein entsprechend
qualifiziertes Planungsbüro ausarbeiten zu lassen. Dieses müsste – genauso wie
ein konkreter Vorhabenträger – zu einem späteren Zeitpunkt von der
Kirchengemeinde benannt werden.
Ein Aufstellungsbeschluss für beide Planänderungsverfahren kann zur
Beschlussfassung vorgelegt werden, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen
hierfür insgesamt geschaffen sind.
Im zweiten Punkt des Beschlussvorschlages geht es um die Auswahl einer
Nutzungskonzeption und eines städtebaulichen Entwurfes.
Die Kath. Kirchengemeinde hat sich für die Vorschläge der WohnenNRW
GmbH, Haan, ausgesprochen, die mit dem Architekten Ch. Gemeiner, Hilden,
ausgearbeitet wurden.
Dies ist aus Sicht der Verwaltung die richtige Entscheidung. Die
Konzeption mit den Elementen Wohnen, Kirchennutzungen, Gastronomie und
Einzelhandel sowie einer lediglich privat nutzbaren Tiefgarage stellt für
diesen Teil der Innenstadt eine verträgliche neue Ausrichtung dar. Das gilt
umso mehr, als dass die Einzelhandelsflächen (mit ca. 1200m²) vergleichsweise
gering ausfallen.
Zusammen mit der städtebaulichen Grundidee, die Kirche St.Jacobus durch
einen eigenen Kirchplatz frei zu stellen und den Platz selbst durch eine
entsprechende Bebauung vom Verkehrslärm abzuschirmen, kann durch die hier
favorisierte Lösung eine nachhaltige Attraktivierung der östlichen Mittelstraße
erreicht werden.
Dies gilt umso mehr, wenn es gelingt, auch die Hochdahler Straße selbst
zumindest in dem Bereich der Gabelung gestalterisch einzubinden.
Eine besondere Chance für die Stadt Hilden ergibt sich durch die
Bereitschaft eines weiteren Grundstücksbesitzers von der Mühlenstraße, in das
Bebauungsplan-Verfahren einbezogen zu werden. Zum einen würde das Planungsrecht
auch für das heute eklatant untergenutzte Parkplatzgrundstück aktualisiert
werden, zum andern besteht dann die Möglichkeit, dass dieses neue Planungsrecht
tatsächlich auch ausgenutzt wird.
Dies wäre durchaus ein Glücksfall für diesen Teil der Hildener
Innenstadt, denn die Aufwertungsbemühungen würden damit komplettiert.
Ein besonderer Gegenstand der Diskussion ist das „Kopfgebäude“ des alten
Reichshofes. Auch dieses Thema wird im vorliegenden Entwurf aufgegriffen und
aus Sicht der Verwaltung überzeugend neu interpretiert. Über bauliche Details
kann dabei zu gegebener Zeit noch ausführlich diskutiert werden.
Aus diesen Beweggründen heraus empfiehlt die Verwaltung daher im zweiten
Teil des Beschlussvorschlages, sich dem Votum des Kirchenvorstandes für den
Vorschlag der WohnenNRW GmbH, Haan, anzuschließen.
Auf diese Weise würde die Kath. Kirchengemeinde ausreichend Klarheit für
ihre weiteren Verhandlungen bekommen, das Verfahren zur Neuordnung dieses
wichtigen Teiles der Hildener Innenstadt könnte ohne Verzögerungen weiter
geführt werden.
Zudem würde dadurch auch die nötige Grundlage geschaffen, über hiermit
verbundene Fragen zu sprechen und nach Lösungen zu suchen (als Beispiel sei
genannt die Unterbringung der verschiedenen ausländischen Kulturvereine mit
ihren ausdrücklich nicht-kirchlichen Nutzungen).
(G. Scheib)