Beschlussvorschlag:
Der
Stadtentwicklungsausschuss beschließt:
A)Â Â Â Â Â Â Â Den
Fußweg zwischen Hugo-Wolf-Straße und Werner-Egk-Straße bleibt in seiner jetzigen
Form unverändert bestehen.
           Oder
B)       Der Fußweg zwischen Hugo-Wolf-Straße und
Werner-Egk-Straße wird für die Öffentlichkeit gesperrt und entwidmet.
           Oder
C)       Der Fußweg zwischen Hugo-Wolf-Straße und
Werner-Egk-Straße wird asphaltiert. Die Kosten von 10.000€ sollen im Haushalt
2008 beim Produkt 120101 –Verkehrsflächen und Brücken- zusätzlich vorgesehen
werden.
Weiterhin
soll der kommunale Ordnungsdienst eine verstärkte Überwachung des Weges vornehmen.
Ergänzter Beschluss:Â
Der Stadtentwicklungsausschuss fasste einstimmig
nachstehenden ergänzten Beschluss:
„Der Fußweg zwischen Hugo-Wolf-Straße und
Werner-Egk-Straße bleibt in seiner jetzigen Form unverändert bestehen.
Zusätzlich
wurde die Verwaltung beauftragt, evtl. in Verbindung mit dem Bürgerverein einen
Hundetütenautomaten zu errichten, die Wegeverbindung stärker zu kontrollieren
und zur gegebenen Zeit einen Erfahrungsbericht im Stadtentwicklungsausschuss zu
präsentieren.“Â
Erläuterungen und Begründungen:
Zwischen der
Hugo-Wolf-Straße und der Werner-Egk-Str verläuft ein 1,80-2,80m breiter gewidmeter
Fußweg (s. beigefügter Plan). Der angesprochene Fussweg wird in den
Bebauungsplänen Nr. 57A (Rechtskraft: 31.12.1969), Nr. 96 (Rechtskraft:
09.05.1970) und 57A, 2. Änderung (Rechtskraft: 09.12.1974) als „öffentliche
Verkehrsfläche“ mit der Zweckbestimmung Fußweg festgesetzt und ist auch zu
dieser Zeit entstanden.
Der Fußweg ist
straßenrechtlich mit Rechtskraft seit dem 27.03.2000 als Gemeindestraße dem
Fußgänger- und Fahrradverkehr gewidmet. Straßenverkehrsrechtlich ist der Weg
als „Fußweg“ ausgeschildert.
Die Wegefläche befindet sich zudem im Eigentum der Stadt Hilden.
In 2007 haben sich
mehrfach Anlieger über die mangelnde Sauberkeit des Weges bei der Verwaltung
beschwert. Es wurde Klage darüber geführt, dass der Weg von Tierhaltern als
öffentliche Hundetoilette zweckentfremdet wird. Es wird eine wiederkehrende
Reinigung durch die Stadt oder alternativ eine Schließung des Weges gefordert.
Eine örtliche
Überprüfung durch die Verwaltung bestätigte die beklagte Situation. Es wurden
entsprechende „Hinterlassenschaften“ in großer Anzahl festgestellt.
Nach der
Straßenreinigungssatzung ist der Weg bezüglich Reinigung und Winterdienst auf
die Anlieger übertragen. Da aber kaum eines der Anliegergrundstücke einen
Zugang zu diesem Weg hat, dürfte es nachvollziehbar sein, dass einer Erfüllung
dieser Verpflichtung wenig Neigung entgegengebracht wird. Hinzu kommt
erschwerend, dass der Weg nur einen Schotterbelag hat. Dies ist für einen
Fußweg ausreichend, macht aber eine Reinigung mit Besen oder Rechen in diesem
Fall praktisch unmöglich.
Eine Beschilderung
des Fußweges mit „Antihundekotschildern“ wie auch eine verstärkte Kontrolle des
Ordnungsamtes hat zu keiner Verbesserung der Situation geführt.
Es sind hier drei
grundsätzliche Möglichkeiten einer Entscheidung denkbar:
1. Die
Wegesituation bleibt wie sie jetzt ist. Ein Teil der jetzigen Wegenutzer sind
ja die besagten Hundebesitzer, welche ja scheinbar kein Problem mit einer
Verunreinigung des Weges haben. Insofern wäre es nur konsequent, eine Reinigung
nicht den Anliegern oder der Allgemeinheit (sprich Zentraler Bauhof)
aufzubürden.
Für die Fußgänger,
welche saubere Gehwege nutzen wollen, bietet sich als Verbindung zwischen
Silcherstraße und Schumannstraße der Bürgersteig der Hugo-Wolf-Straße an, ohne
das damit ein merkbar längerer Gehweg verbunden wäre.
2. Der Weg wird
als öffentlicher Gehweg aufgegeben. Die Zugänge werden gesperrt. Da aber auf
dem Gehweg Bäume stehen, müssen zur Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht
hier halbjährlich Baumkontrollen stattfinden.
Es handelt sich auch
bei diesem Fußweg um ein Element des stadtweiten Netzes an Verbindungs- und
Abkürzungswegen für die nicht-motorisierten Verkehrsteilnehmer.
Insgesamt gibt es
im Hildener Stadtgebiet eine sehr große Anzahl derartiger Wege, die einen erheblichen
Beitrag zu der „Stadt der kurzen Wege“ leisten.
Aus stadt- und
verkehrsplanerischer Sicht ermöglicht das genannte Wegenetz Fußgängern und Radlern
eine Mobilität abseits der Hauptverkehrsstraßen. Je mehr Fußläufigkeit, desto
besser für die Verkehrssituation der gesamten Stadt.
3. Der bisher
geschotterte Weg wird asphaltiert. Damit sind zumindest die Möglichkeiten für
eine Reinigung geschaffen. Ob Hundehalter von der bisherigen Nutzung als
Hundetoilette abgehalten werden, darüber kann man allerdings nur spekulieren.
Hier kann über den
kommunalen Ordnungsdienst unter Anwendung des Ortsrechtes entsprechende
Unterstützung geleistet werden:
„Ordnungsbehördliche Verordnung zur
Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Stadt Hilden“
§ 5 Tiere
(1)  Auf Verkehrsflächen, in den
Anlagen und auf dem öffentlichen Nutzen dienenden Flächen sind Tiere so zu halten,
dass sie weder Personen noch Tiere oder Sachen verletzen, beschädigen,
gefährden oder verunreinigen können. Wer auf den vorgenannten Flächen oder in
Anlagen Tiere, insbesondere Pferde und Hunde, mit sich führt, hat die durch die
Tiere verursachten Verunreinigungen unverzüglich und schadlos zu beseitigen.
§ 6 Verunreinigungsverbot
(1)Â Â Jede Verunreinigung der
Verkehrsflächen, Anlagen und der dem öffentlichen Nutzen dienenden Flächen ist
untersagt.…
§ 14    Ordnungswidrigkeiten
(1)  Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder
fahrlässig         …
      4.   die
Bestimmungen hinsichtlich der Haltung und Fütterung von Tieren gemäß § 5 der Verordnung;
       5.   das
Verunreinigungsverbot gemäß § 6 der Verordnung;  …
      verletzt.
(2)  Verstöße
gegen Vorschriften dieser Verordnung können mit einer Geldbuße nach den Bestimmungen
des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG), in der Fassung der Bekanntmachung
vom 19.02.1987 (BGBl. I. S. 602) in der jeweils gültigen Fassung, geahndet
werden, soweit sie nicht nach Bundes- oder Landesrecht mit Strafen oder
Geldbußen bedroht sind.
Die Kosten für
eine solche Asphaltierung werden mit 10.000€ kalkuliert. Sie müssten zusätzlich
im Haushalt 2008 zur Verfügung gestellt werden.
In Vertretung
Horst Thiele
1. Beigeordneter
ja |
|
|||
Produktnummer: |
120101 |
Bezeichnung: |
Verkehrsflächen und
Brücken |
|
Mittel
stehen zur Verfügung: |
|
|||
Investitions-Nr.: |
|
|
||
Haushaltsjahr |
Auszahlung |
Einzahlung |
Investitions-haushalt |
Beschreibung |
€ |
€ |
nein |
||
2008 |
10.000 |
|
|
Asphaltierung
des Fußweges |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Sichtvermerk
Kämmerer |
Nein |