Betreff
Fußgängerquerung an der Ampelanlage Klotzstraße/Mittelstraße, Antrag der dUH
Vorlage
WP 09-14 SV 66/118
Aktenzeichen
IV/66.1
Art
Antragsvorlage

Erläuterungen zum Antrag:

 

Begründung:

Die Ampeln an den beiden oben genannten Überwegen sind am 07.05.2012 vormittags bis ca. 14.00 Uhr ausgefallen. Fußgänger, die die mehrspurige Fahrbahn queren wollten, wurden von Autofahrern mit entsprechenden Gesten bedacht.

Nicht nur für Behinderte und ältere Menschen ist das Überqueren dieser stark befahrenen mehrspurigen Straße bei Ampelausfall mit Gefahren verbunden.


Antragstext:

 

Antrag der dUH  (Herr Pohlmann) im StEA am 27.06.2012

 

Der Stadtentwicklungsausschuss möge beschließen:

 

„Die beiden Fußgängerüberwege Benrather Straße am Ende der Mittelstraße zur Stadthalle / Stadtpark werden für den Ausfall der Ampeln sicherer gestaltet.

Dies kann geschehen z. B. durch Aufbringen eines Zebrastreifens mit entsprechender Beschilderung.

Die Verwaltung soll entsprechende Vorschläge machen.

Die Kosten sollen aus der allgemeinen Straßenunterhaltung bestritten werden.“


Stellungnahme der Verwaltung:

 

Das Straßenverkehrsrecht (StVO)  und einschlägige Regelwerke zur Verkehrsplanung  nennen zur Sicherung des Fußgängers beim Überqueren der Fahrbahn einmal den „Fußgängerüberweg“ (= Zebrastreifen) und zum anderen die „Fußgängerfurt“ an Lichtzeichenanlagen (= Ampelanlagen).

Eine Kombination beider Regelungen, in dem bei Ausfall der Ampel die Fußgängerfurt zum Fußgängerüberweg wird - wie vom Antragsteller vorgeschlagen -  sieht der Gesetzesgeber nicht vor.

Bei einer solchen Regelung wie vorgeschlagen könnte es zu verheerenden Missverständnissen kommen, wenn beispielsweise bei nur Ausfall einzelner  Verkehrslampen (bedingt keine Abschaltung der Gesamtanlage) im Fußgängersignalgeber der Fußgänger den Vorrang eines Zebrastreifens in Anspruch nimmt, während der Kfz-Verkehr bei Grünlicht mit freier Fahrt rechnen darf.

 

Der Antrag muss  aus zuvor genannten Gründen abgelehnt werden.

 

 

Ein Blick ins Kontrollheft der Ampelanlage Klotzstraße – L404 / Mittelstraße zeigt, dass es glücklicherweise nur wenige Ausfälle  (6 in letzten 12 Monaten) gegeben hat.  Wichtig ist, damit die Ausfallzeiten möglichst kurz sind, die Störungen für Anlagen an den Bundes- und Landesstraßen an die Straßenmeisterei Velbert  (02053 / 98140) als zuständige Stelle von „Straßen NRW“  oder ersatzweise an die Stadt zu melden.

Die Anlagen der Stadt hingegen werden online überwacht, so dass hier Ausfälle frühzeitig bekannt sind und die Störmeldungen auch automatisch an den Störungsdienst der entsprechenden Signalfirma gesandt werden.

 

 

Horst Thiele