Antrag der Fraktion BA/CDf vom 04.07.2012
Erläuterungen zum
Antrag:
Die Antragsteller begründen ihren Antrag wie folgt:
Die Stadt Hilden hat mit hohem Aufwand (1,9 Mio. Euro) den Ellen-Wiederhold-Platz neu gestaltet. Der Platz wurde nach Fertigstellung 2011 den Bürgern übergeben. Er gibt einen wesentlichen Impuls für die Aufwertung der Innenstadt.
Die Neugestaltung des zentralen Platzraums war auf einen attraktiven Aufenthaltsbereich orientiert, der die örtliche Spezifik zwischen Alt- und Neubebauung einschließlich des z.T. denkmalgeschützten Gebäudeensembles von Bürgerhaus und Altem Meldeamt spiegelt. Im Ergebnis hat die Freiraumplanung den Platz bewusst von überflüssigen Elementen befreit und durch Reduzierung von Form und Material einen homogenen und ruhigen Ausdruck erzielt.
Diese attraktive städtebauliche Gestaltung gilt es vor einem störenden Gestaltungsdurcheinander insbesondere bei der Möblierung zu schützen. Die Möblierung des öffentlichen Raums ist ein wesentliches Gestaltungsmerkmal und bedeutsam bei der Frage, ob ein Raum ästhetisch wahrgenommen wird.
Deshalb muss es Ziel sein, bei der Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen die Gestaltung und die Gegebenheiten des Platzes zu schützen. So sollte die Möblierung der Außengastronomie mit dem Erscheinungsbild des Platzes harmonieren und die Funktionalität der öffentlichen Ruhezonen gesichert sein.
Dazu sind Gestaltungsrichtlinien zu entwickeln, die es ermöglichen, Anträge auf Sondernutzungen des öffentlichen Platzes auch unter gestalterischen Gesichtspunkten zu begleiten und zu bearbeiten. In diesem Zusammenhang ist es wichtig, den Nutzern aufzuzeigen, dass sie einen wertvollen Beitrag zur Gestaltung leisten können. Die Richtlinien sollten auch eine Sensibilisierung bewirken und für den Grundkonsens werben, dass eine gute Gestaltung allen zugute kommt.
Insbesondere der hohe Investitionsaufwand, den die Stadt vertreten durch den Rat bei der Herrichtung des Platzes betrieben hat, rechtfertigt es, als Eigentümer Einfluss auf die Gestaltung der Möblierung zu nehmen. Denn auch die ansässigen Gastronomiebetriebe profitieren von einem attraktiven Platz.“
Antragstext:
Der Rat der Stadt möge beschließen:
Der Bürgermeister wird beauftragt, zum Schutz des Platzcharakters für den Bereich des Ellen-Wiederhold-Platzes Gestaltungsrichtlinien für die Platzmöblierung zu erarbeiten. Das Regelwerk ist dem Rat der Stadt vorzulegen.
Stellungnahme der
Verwaltung:
In der Sitzung des Rates der Stadt Hilden am
04.07.2012 stellte die Fraktion BA/CDf den als Anlage beigefügten Antrag.
Ziel des Antrages ist es, durch die
Verwaltung für den Dr. Ellen-Wiederhold-Platz „Gestaltungsrichtlinien“
ausarbeiten zu lassen, die dann wiederum durch den Rat der Stadt Hilden
beschlossen werden sollen.
Begründet wird dieses Ziel damit, die
attraktive städtebauliche Gestaltung des Platzes vor einem „störenden
Gestaltungsdurcheinander“ insbesondere bei der Möblierung der Außengastronomie zu
schützen.
Die Außengastronomie ist auf dem Dr.
Ellen-Wiederhold-Platz – einer als Fußgängerzone gewidmeten öffentlichen
Verkehrsfläche – grundsätzlich möglich und auch vertraglich zwischen der Stadt
Hilden und interessierten Grundstücksnachbarn geregelt.
Eine Gestaltungsrichtlinie, die sich
sachgemäß auf Themenbereiche wie Typologie der Möblierung, Farbgestaltung von
Tischen und Sitzgelegenheiten, Größe und Art von (Sonnen-) Schirmen beziehen
würde, setzt eine Reihe von Vorarbeiten voraus und erzeugt zugleich eine Reihe
von Nacharbeiten.
Im Vorfeld besteht zunächst die
Notwendigkeit, geeignete Muster für eine Möblierung zu identifizieren und mit
den Betroffenen (in erster Linie Gastronomen) zu diskutieren, um hier auf eine
gemeinsame Lösung zu kommen. Ohne guten Willen von Seiten der Betroffenen wären
Gestaltungsrichtlinien nur schwer umzusetzen.
Eine von „oben“ aufoktroyierte Lösung stieße
aller Wahrscheinlichkeit auf erheblichen Widerstand und wäre für die Stadt
Hilden schwerlich gerichtsfest um- und durchzusetzen.
Im Nachgang wird es erforderlich, sich auch
Gedanken über die Durchsetzung einer „Richtlinie“ zu machen; also etwa auf der
Basis einer kommunalen Satzung die Möglichkeit zu Sanktionen zu erhalten,
sollte die Richtlinie durch die tatsächliche Möblierung auf dem Dr.
Ellen-Wiederhold-Platz nicht eingehalten werden.
Ohne Sanktionsmechanismus ist eine Satzung
ein „zahnloser Tiger“, die Umsetzung von Sanktionen wiederum ein sehr
streitbefangenes Geschäft der Verwaltung, welches letzten Endes Personalkapazitäten
bindet.
Gleiches gilt für die notwendigen Kontrollen.
Es sei an dieser Stelle daran erinnert, dass
ähnliche Absichten der Verwaltung und des Stadtmarketings, nämlich einen
einheitlichen Gestaltungs-Kanon für die Möblierung der Außengastronomie zu
entwickeln und einzuführen, im Zusammenhang mit der einige Jahre
zurückliegenden Planung zur Umgestaltung des Alten Marktes rigoros abgelehnt
worden sind – seitens einer politischen Mehrheit ebenso wie von der Hildener
Gastronomie.
Abschließend muss darauf hingewiesen werden,
dass es nicht zu vermitteln ist, warum es eine Gestaltungsrichtlinie für den
Dr. Ellen-Wiederhold-Platz geben sollte, nicht aber für die sonstigen
Außengastronomie-Bereiche in den Hildener Fußgängerzonen.
Fachlich und sachlich lässt sich eine
Ausnahmerolle für den Dr. Ellen-Wiederhold-Platz nicht definieren, da „Störungen
ästhetischer Art“, wie sie im Antrag beschrieben werden, auch an anderen
Stellen im Denkmalbereich Innenstadt immer wieder auftreten. Bei der Diskussion
ist auch zu beachten, dass es durchaus subjektiv unterschiedliche
Betrachtungsweisen gibt, was „Störungen ästhetischer Art“ sind.
Die Stadt Hilden hat sich bisher zu einer
weitgehenden Wahlfreiheit hinsichtlich des Mobiliars der Außengastronomie
bekannt.
Eine Umkehr hiervon wäre nur bei einem
umfassenden Ansatz und einer nachdrücklichen politischen Unterstützung aller
Fraktionen wirklich realisierbar.
gez.
Thiele