Betreff
Gestaltungsrichtlinien für den Dr. Ellen-Wiederhold-Platz:
Antrag der Fraktion BA/CDf vom 04.07.2012
Vorlage
WP 09-14 SV 61/155
Aktenzeichen
IV/61.1 STEP
Art
Antragsvorlage

Erläuterungen zum Antrag:

 

Die Antragsteller begründen ihren Antrag wie folgt:

 

Die Stadt Hilden hat mit hohem Aufwand (1,9 Mio. Euro) den Ellen-Wiederhold-Platz neu gestaltet. Der Platz wurde nach Fertigstellung 2011 den Bürgern übergeben. Er gibt einen wesentlichen Impuls für die Aufwertung der Innenstadt.

 

Die Neugestaltung des zentralen Platzraums war auf einen attraktiven Aufenthaltsbereich orientiert, der die örtliche Spezifik zwischen Alt- und Neubebauung einschließlich des z.T. denkmalgeschützten Gebäudeensembles von Bürgerhaus und Altem Meldeamt spiegelt. Im Ergebnis hat die Freiraumplanung den Platz bewusst von überflüssigen Elementen befreit und durch Reduzierung von Form und Material einen homogenen und ruhigen Ausdruck erzielt.

 

Diese attraktive städtebauliche Gestaltung gilt es vor einem störenden Gestaltungsdurcheinander insbesondere bei der Möblierung zu schützen. Die Möblierung des öffentlichen Raums ist ein wesentliches Gestaltungsmerkmal und bedeutsam bei der Frage, ob ein Raum ästhetisch wahrgenommen wird.

 

Deshalb muss es Ziel sein, bei der Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen die Gestaltung und die Gegebenheiten des Platzes zu schützen. So sollte die Möblierung der Außengastronomie mit dem Erscheinungsbild des Platzes harmonieren und die Funktionalität der öffentlichen Ruhezonen gesichert sein.

 

Dazu sind Gestaltungsrichtlinien zu entwickeln, die es ermöglichen, Anträge auf Sondernutzungen des öffentlichen Platzes auch unter gestalterischen Gesichtspunkten zu begleiten und zu bearbeiten. In diesem Zusammenhang ist es wichtig, den Nutzern aufzuzeigen, dass sie einen wertvollen Beitrag zur Gestaltung leisten können. Die Richtlinien sollten auch eine Sensibilisierung bewirken und für den Grundkonsens werben, dass eine gute Gestaltung allen zugute kommt.

 

Insbesondere der hohe Investitionsaufwand, den die Stadt vertreten durch den Rat bei der Herrichtung des Platzes betrieben hat, rechtfertigt es, als Eigentümer  Einfluss auf die Gestaltung der Möblierung zu nehmen. Denn auch die ansässigen Gastronomiebetriebe profitieren von einem attraktiven Platz.“


Antragstext:

 

Der Rat der Stadt möge beschließen:

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, zum Schutz des Platzcharakters für den Bereich des Ellen-Wiederhold-Platzes Gestaltungsrichtlinien für die Platzmöblierung zu erarbeiten. Das Regelwerk ist dem Rat der Stadt vorzulegen.


Stellungnahme der Verwaltung:

 

In der Sitzung des Rates der Stadt Hilden am 04.07.2012 stellte die Fraktion BA/CDf den als Anlage beigefügten Antrag.

Ziel des Antrages ist es, durch die Verwaltung für den Dr. Ellen-Wiederhold-Platz „Gestaltungsrichtlinien“ ausarbeiten zu lassen, die dann wiederum durch den Rat der Stadt Hilden beschlossen werden sollen.

 

Begründet wird dieses Ziel damit, die attraktive städtebauliche Gestaltung des Platzes vor einem „störenden Gestaltungsdurcheinander“ insbesondere bei der Möblierung der Außengastronomie zu schützen.

 

Die Außengastronomie ist auf dem Dr. Ellen-Wiederhold-Platz – einer als Fußgängerzone gewidmeten öffentlichen Verkehrsfläche – grundsätzlich möglich und auch vertraglich zwischen der Stadt Hilden und interessierten Grundstücksnachbarn geregelt.

 

Eine Gestaltungsrichtlinie, die sich sachgemäß auf Themenbereiche wie Typologie der Möblierung, Farbgestaltung von Tischen und Sitzgelegenheiten, Größe und Art von (Sonnen-) Schirmen beziehen würde, setzt eine Reihe von Vorarbeiten voraus und erzeugt zugleich eine Reihe von Nacharbeiten.

 

Im Vorfeld besteht zunächst die Notwendigkeit, geeignete Muster für eine Möblierung zu identifizieren und mit den Betroffenen (in erster Linie Gastronomen) zu diskutieren, um hier auf eine gemeinsame Lösung zu kommen. Ohne guten Willen von Seiten der Betroffenen wären Gestaltungsrichtlinien nur schwer umzusetzen.

Eine von „oben“ aufoktroyierte Lösung stieße aller Wahrscheinlichkeit auf erheblichen Widerstand und wäre für die Stadt Hilden schwerlich gerichtsfest um- und durchzusetzen.

 

Im Nachgang wird es erforderlich, sich auch Gedanken über die Durchsetzung einer „Richtlinie“ zu machen; also etwa auf der Basis einer kommunalen Satzung die Möglichkeit zu Sanktionen zu erhalten, sollte die Richtlinie durch die tatsächliche Möblierung auf dem Dr. Ellen-Wiederhold-Platz nicht eingehalten werden.

Ohne Sanktionsmechanismus ist eine Satzung ein „zahnloser Tiger“, die Umsetzung von Sanktionen wiederum ein sehr streitbefangenes Geschäft der Verwaltung, welches letzten Endes Personalkapazitäten bindet.

Gleiches gilt für die notwendigen Kontrollen.

 

Es sei an dieser Stelle daran erinnert, dass ähnliche Absichten der Verwaltung und des Stadtmarketings, nämlich einen einheitlichen Gestaltungs-Kanon für die Möblierung der Außengastronomie zu entwickeln und einzuführen, im Zusammenhang mit der einige Jahre zurückliegenden Planung zur Umgestaltung des Alten Marktes rigoros abgelehnt worden sind – seitens einer politischen Mehrheit ebenso wie von der Hildener Gastronomie.

 

Abschließend muss darauf hingewiesen werden, dass es nicht zu vermitteln ist, warum es eine Gestaltungsrichtlinie für den Dr. Ellen-Wiederhold-Platz geben sollte, nicht aber für die sonstigen Außengastronomie-Bereiche in den Hildener Fußgängerzonen.

 

Fachlich und sachlich lässt sich eine Ausnahmerolle für den Dr. Ellen-Wiederhold-Platz nicht definieren, da „Störungen ästhetischer Art“, wie sie im Antrag beschrieben werden, auch an anderen Stellen im Denkmalbereich Innenstadt immer wieder auftreten. Bei der Diskussion ist auch zu beachten, dass es durchaus subjektiv unterschiedliche Betrachtungsweisen gibt, was „Störungen ästhetischer Art“ sind.

Die Stadt Hilden hat sich bisher zu einer weitgehenden Wahlfreiheit hinsichtlich des Mobiliars der Außengastronomie bekannt.

Eine Umkehr hiervon wäre nur bei einem umfassenden Ansatz und einer nachdrücklichen politischen Unterstützung aller Fraktionen wirklich realisierbar.

 

gez.
Thiele