Anträge der Fraktionen SPD, CDU, dUH, FDP und Bündnis´90/Die Grünen sowie BA/CDf im StEA am 27.06.2012 und der Fraktion FL im Rat am 04.07.2012
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach
Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss:
1Â Â Â Â Â Â Â Bei
der Weiterentwicklung des städtebaulichen Entwurfs des Büros Meurer ist zu berücksichtigen:
1.1Â Â Â Â Die
südwestliche Gebäudereihe auf der heutigen Spielplatzfläche entfällt.
1.2Â Â Â Â Das
private Grundstück Am Lindengarten 1 wird nicht in die Planung aufgenommen.
1.3Â Â Â Â Die
First- und Traufhöhen bzw. Gebäudehöhen (je nach Dachform) werden im Bebauungsplan
festgeschrieben.
1.4Â Â Â Â Der
mittig gelegene gepflasterte Platz wird zugunsten der Grünanlage verkleinert.
2.      Die
Verwaltung wird beauftragt:
2.1Â Â Â Â In
Zusammenarbeit mit dem Planungsbüro ist ein Verkehrskonzept für den ruhenden Verkehr
vorzulegen, in dem alternative Vorschläge zur Anzahl (bis zu 1,5 Stellplätze je
Wohneinheit) und Anlegung (ober- und unterirdisch) der Stellplätze untersucht
werden.
2.2Â Â Â Â In
Zusammenarbeit mit dem Planungsbüro sind Alternativen aufzuzeigen, wo welche
Dachformen (Satteldach, Pultdach, Flachdach, etc.) festgesetzt werden sollen.
Es wird empfohlen, dass die maximale Gebäudehöhe bei zwei Geschossen 8,5 m und
bei drei Geschossen 11 m über Geländeoberfläche nicht überschreiten soll.
2.3Â Â Â Â Aus
Gründen der Nachhaltigkeit soll im weiteren Verfahren ein
Energieversorgungskonzept erstellt werden. Hier ist insbesondere auf
alternative Energien Wert zu legen. Es ist die Errichtung von Gebäuden mit
einer hohen Energieeffizienz (Niedrig-Energie-Häuser/ Passiv-Häuser/ Plus-Energie-Häuser)
anzustreben.
2.4Â Â Â Â In
der weiteren Planung ist ein Grüngestaltungsplan zu erstellen.
2.5Â Â Â Â Eine
Renaturierung des Baches unter Einbeziehung einer ökologischen Umgestaltung des
Spielplatzes soll erfolgen.
Erläuterungen und Begründungen:
In der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 27.06.2012 wurden zum städtebaulichen Entwurf des Büros Meurer Anträge der Fraktionen SPD, CDU, dUH, Bündnis´90/ Die Grünen und FDP sowie BA/CDf gestellt, die der Sitzungsvorlage beigefügt sind (siehe auch Niederschrift des Stadtentwicklungsausschusses vom 27.06.2012). Zusätzlich hat die Fraktion FL in der Ratssitzung am 04.07.2012 einen Antrag zur Fortschreibung dieses städtebaulichen Entwurfs gestellt.
Die Beschlüsse des Stadtentwicklungsausschusses über die städtebaulichen
Zielvorstellungen für den Bereich Albert-Schweitzer-Schule müssen - dem Beschluss
des Stadtentwicklungsausschusses vom 02.02.2011 entsprechend - abschließend vom
Rat entschieden werden.
Auf Bitten von Frau Alkenings hatte die Verwaltung zum Schluss der Sondersitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 27.06.2012 zugesagt, die Beschlüsse und Diskussionen sowie Anträge des Ausschusses in kurzer Beschlussform für die Ratssitzung aufzubereiten.
Die Anträge zur Anzahl der Wohneinheiten wurden von den Fraktionen in der StEA-Sitzung am 27.06.2012 auf Empfehlung der Verwaltung zurückgezogen, da die Zahl der Wohneinheiten insbesondere vom Vermarktungskonzept abhängt, das erst erstellt werden muss. Der Antrag der BA/CDf zum städtebaulichen Entwurf ist im Stadtentwicklungsausschuss abgelehnt worden und ist durch den Beschluss des Rates vom 04.07.2012 erledigt bzw. abgelehnt. Die weiteren Beschlüsse und Diskussionen sowie Anträge werden im Beschlussvorschlag in dieser Sitzungsvorlage zusammengefasst vorgelegt.
Da der Antrag der Fraktion FL nicht im Stadtentwicklungsausschuss
beraten, sondern unmittelbar im Rat gestellt wurde, wird an dieser Stelle
besonders auf den Antrag eingegangen.
Der beiliegende Antrag der Fraktion Freie Liberale vom 04.07.2012 betrifft
1.
Vorgaben
des „Strategischen
Stadtentwicklungskonzepts“ (Beschluss im April 2011):
In diesem Konzept
wurde - neben 18 anderen Flächen im Stadtgebiet - das Gebiet
Albert-Schweitzer-Schule hinsichtlich seiner Eignung für den Wohnungsbau
untersucht. Dazu wurde auf Grund einer typisierenden Betrachtungsweise eine Entwurfsskizze
verwendet. Aufgrund dieser Betrachtungsweise wurde angenommen, dass auf der
Fläche beispielsweise 65 Wohneinheiten entwickelt werden könnten. Die
tatsächliche Bebauung jeder Fläche muss allerdings im jeweiligen Bebauungsplanverfahren
entwickelt werden. Die Anzahl der tatsächlich zu verwirklichenden Wohneinheiten
können je nach Bebauungskonzept und zu Grunde gelegten Wohnungsgrößen, Bautypen
etc. erheblich variieren.
Der Entwurf des
Büros Meurer legt das Konzept zugrunde, einen mäßig verdichteten Wohnungsbau
mit gemischten Bautypen zu verwirklichen. Dieser wurde in dem vom Rat beschlossenen
Auslobungstext auch gefordert. Der Rat hat in seiner Sitzung am 04.07.
abschließend und mehrheitlich entschieden, den städtebaulichen Entwurf des Büros Meurer
(Frankfurt) als Grundlage für den aufzustellenden Bebauungsplan zu nehmen.
2.
die Planung geringerer Geschossigkeit, als im Entwurf des Büros Meurer
vorgesehen:
Vorgabe der Auslobung war, dass „die geplante Neubebauung (…) in der Höhe drei Vollgeschosse möglichst nicht überschreite(t)“. Diese Vorgabe wird im Entwurf eingehalten, jeder Gebäuderiegel verfügt über zwei- und dreigeschossige Anteile.
3.
den Erhalt der vorhandenen Grünfläche unter Wegfall der südwestlichen
Gebäudereihe und Sanierung des Garather Mühlenbachs
Der Wegfall der
südwestlichen Gebäudereihe wurde bereits im Rahmen der Vorberatung im
Stadtentwicklungsausschuss beschlossen und ist Teil des zusammenfassenden
Beschlussvorschlages.
4.
die Beratung der Fragen zur sozialen Durchmischung, Energieeffizienz, zu
maximalen Höhen, Dachformen, ruhendem und fließendem Verkehr usw. nach der
Sommerpause
Mit der
Sitzungsvorlage WP 09-14 SV 61/153 soll das Bebauungsplanverfahren mit dem Aufstellungsbeschluss
begonnen werden. Im Zuge dieses Verfahrens ist es möglich, die Fragen zu behandeln.
Zu den maximalen Gebäudehöhen und dem Verkehr wurden bereits im Rahmen der
Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss Beschlüsse gefasst, ebenso in Bezug
auf die Dachformen, die Energieeffizienz und die Stellplätze, für die Varianten
bzw. eigene Konzepte erarbeitet werden sollen. Diese Punkte sind im
zusammenfassenden Beschlussvorschlag enthalten.
Die soziale
Durchmischung des Neubaugebietes wird insbesondere davon abhängen, welche Form
der Vermarktung beschlossen wird (z.B. Verkauf an Investoren, Baugruppen und / oder
private Bauherren) und welcher Preis dem zugrunde gelegt wird. Somit ist das
nur am Rande eine Frage der Bauleitplanung. Sollte eine Integration von
Wohneinheiten mit öffentlich gefördertem Wohnungsbau gewünscht werden, muss
hierfür die Anlage oberirdischer Stellplätze ermöglicht werden, was sich auf
die räumliche Gestaltung auswirkt. Ebenso spielt eine Rolle, ob die einzelnen
Baukörper in vorgesehener Durchmischung von verschieden großen Reihenhaustypen
und Geschosswohnungsbauten verwirklicht werden, und ob Sonderformen wie beispielsweise
Seniorenwohnungen verwirklicht werden sollen. Der beschlossene städtebauliche
Entwurf ist hierfür offen genug angelegt.
Die Verwaltung empfiehlt, die diversen
Anträge im Rat aufgrund des o.g. Selbstbindungsbeschlusses de Stadtzentwicklungsausschusses
vom 02.02.2011 dem Beschlussvorschlag gemäß zu entscheiden. Die weiteren
Planungsschritte und Entscheidungen sollten dann gemäß den Regelungen der
Zuständigkeitsordnung des Rates beraten und beschlossen werden.
gez. H. Thiele