Aufstellungsbeschluss
Beschlussvorschlag:
Der
Stadtentwicklungsausschuss beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr.
254 für den Bereich Kunibertstraße / Lindenstraße / Am Lindengarten / Am
Wiedenhof gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Juli 2011 (BGBl. I S.
1509) geändert wurde.
Das Plangebiet liegt im Bereich Kunibertstraße,
Lindenstraße, der Straße Am Lindengarten und der Straße Am Wiedenhof. Es
umfasst die Flurstücke 214, 218 921, 922, 940, 1112 und 1188 sowie Teile des
Flurstücks 1114 (die westliche Grenze verläuft im Bereich des fußläufigen Teils
der Straße Am Wiedenhof quer durch das Flurstück 1114 sowie entlang seiner
westlichen Grenze) in Flur 62 der Gemarkung Hilden.
Durch den Bebauungsplan sollen nicht mehr benötigte Flächen für den
Gemeinbedarf (Schule, Sporthalle) mit Sportplatz in eine Wohnbaufläche
umgewandelt werden, um innerstädtischen Wohnraum zu schaffen. Außerdem soll die
öffentliche Grünanlage mit Spielplatz in das Bebauungskonzept integriert
werden.
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Erläuterungen und Begründungen:
Die
Albert-Schweitzer-Schule wurde als Schulstandort aufgegeben und als Ersatz für
die ebenfalls im Plangebiet befindliche Fabricius-Turnhalle wurde bereits eine
neue Dreifachsporthalle an der Grünstraße errichtet. Das Plangebiet befindet
sich im Eigentum der Stadt. Das Gebiet soll einer Wohnnutzung zugeführt werden.
Hierfür ist die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 254 erforderlich.
Im Flächennutzungsplan der Stadt Hilden sind für das Grundstück „Fläche
für den Gemeinbedarf (Schule)“, „Fläche für den Gemeinbedarf (Sport- und
Turnhalle)“, sowie „Grünfläche (Spielplatz Typ B)“ und „Grünfläche“, dargestellt.
Im Stadtentwicklungskonzept wird die Fläche als Wohnbaupotentialfläche
betrachtet, die mit gemischten Bautypologien für Nutzergruppen aller
Generationen bebaut werden könnte.
Um die geplante Wohnnutzung zu verwirklichen, muss der
Flächennutzungsplan geändert werden. Daher wird die 46. Änderung des
Flächennutzungsplans parallel zum Bebauungsplan aufgestellt (siehe Sitzungsvorlage
WP 09-14 SV 61/152). Es ist vorgesehen, die Fläche als Wohnbaufläche und
öffentliche Grünfläche, teilweise mit Zweckbestimmung „Spielplatz“, darzustellen.
Der im Städtebaulichen Realisierungswettbewerb Albert-Schweitzer-Schule
vorgelegte Entwurf des Büros Meurer (1. Preisträger) soll nach Beschluss des
Rates der Stadt Hilden vom 04.07.2012 nach Überarbeitung als Grundlage für den
Bebauungsplan dienen.
Gemäß Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses soll das Plangebiet des
Bebauungsplanes Nr. 254 gegenüber dem Wettbewerbsgebiet verkleinert werden, da
die an das im Eigentum der Stadt befindliche Plangebiet angrenzenden privaten
Wohngrundstücke nicht überplant werden sollen. Im Beschlussvorschlag ist dies
berücksichtigt.
Die Verwaltung schlägt vor, die Kunibertstraße (Gemarkung Hilden Flur 62
Flurstück 1112) vollständig in das Plangebiet zu integrieren, um im Rahmen der
städtebaulichen Abwägung die aus heutiger Sicht notwendige Breite der
Straßenfläche (und somit den Verlauf der südlichen Straßengrenze) zu
diskutieren. Dadurch können auch im Hinblick auf spätere beitragsrechtliche
Abrechnungsverfahren die Anforderungen gemäß § 125 BauGB an die Herstellung von
Erschließungsstraßen erfüllt werden.
Nach erfolgtem Aufstellungsbeschluss wird gemäß Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses
vom 27.06.2012 und des Rates vom 04.07.2012 der Städtebauliche Entwurf
entsprechend der nochmals im Folgenden zitierten Empfehlung des Preisgerichts
überarbeitet:
„Bei der
Weiterbearbeitung des mit dem 1. Preis ausgezeichneten Entwurfs soll neben der
Beachtung der in der schriftlichen Beurteilung geäußerten Kritikpunkte
insbesondere Folgendes Berücksichtigung finden:
1.
Die Baumstandorte sollen im Hinblick auf ihren
möglichst weitgehenden Erhalt erneut überprüft werden.
2.
Die Funktionsfähigkeit der Erschließungsstruktur
ist nach den gültigen Regeln zu verbessern.
3.
Die Setzung und Dimensionierung des südwestlichen
Baufeldes in der bestehenden Grünfläche soll überprüft werden.
4.
Bei der Detaillierung der Baufelder sollten
Belichtung, Besonnung und Dimensonierung der privaten Gärten optimiert werden.
5.
Zu überprüfen ist auch, ob die Zeilen am Park nicht
von der Parkseite aus erschlossen werden könnten.“
Außerdem werden die Beschlüsse des Stadtentwicklungsausschusses vom 27.06.2012
zum städtebaulichen Entwurf – wie z.B. die Festsetzung von First- und Traufhöhen
bzw. Gebäudehöhen oder die Verkleinerung des mittig gelegenen Platzes zugunsten
der Grünanlage (siehe beigefügter vorläufiger Auszug aus der Niederschrift) – bei
der Überarbeitung berücksichtigt. Im weiteren Verfahren wird auch – wie von der
Verwaltung in der damaligen Sitzung zugesagt - in Zusammenarbeit mit dem Planungsbüro ein Verkehrskonzept für den
ruhenden Verkehr vorgelegt, in dem alternative Vorschläge zur Anzahl (bis zu
1,5 Stellplätze je Wohneinheit) und Anlegung (ober- und unterirdisch) der
Stellplätze untersucht werden. Auch werden in Zusammenarbeit mit dem Planungsbüro
Alternativen aufgezeigt, wo welche Dachformen (Satteldach, Pultdach, Flachdach,
etc.) festgesetzt werden sollen.
Mit Schreiben vom
12.07.2012 wurden dem Stadtplanungsbüro Meurer die Beschlüsse des Stadtentwicklungsausschusses
vom 27.06.2012 sowie des Rates am 04.07.2012 mitgeteilt. Das Büro wurde
aufgefordert, ein Angebot über die weitere Bearbeitung des Bebauungsplanes
bis Leistungsphase 4 - sowie optional bis Leistungsphase 5 - der HOAI 2009 zu erstellen.
gez.
H. Thiele