Aufstellungsbeschluss
Beschlussvorschlag:
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt die Aufstellung der 46.
Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in
der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), das
zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509)
geändert worden ist.
Das Plangebiet liegt zwischen Kunibertstraße,
Lindenstraße, der Straße Am Lindengarten und der Straße Am Wiedenhof. Es
umfasst die Flurstücke 214, 218 921, 922, 940 und 1188 sowie Teile des
Flurstücks 1114 (die westliche Grenze verläuft im Bereich des fußläufigen Teils
der Straße Am Wiedenhof quer durch das Flurstück 1114 sowie entlang seiner
westlichen Grenze) in Flur 62 der Gemarkung Hilden.
Durch die Änderung
des Flächennutzungsplanes sollen nicht mehr benötigte Fläche für den Gemeinbedarf
(Schule, Sporthalle) und eine Grünfläche in Wohnbaufläche sowie öffentliche
Grünanlage umgewandelt werden. Ziel der Planung ist die Schaffung innerstädtischen
Wohnraums.
Erläuterungen und Begründungen:
Die im Plangebiet
vorhandenen Gemeinbedarfsnutzungen sollen aufgegeben werden, da die Albert-Schweitzer-Schule
als Schulstandort nicht mehr benötigt wird. Aufgrund des starken Bedarfs an
Wohnraum im Innenbereich der Stadt Hilden soll das Gebiet einer Neubebauung als
Wohngebiet zugeführt werden. Für die ebenfalls im Plangebiet befindliche Fabricius-Turnhalle
wurde als Ersatz bereits eine neue Dreifachsporthalle an der Grünstraße
errichtet. Das Plangebiet befindet sich im Eigentum der Stadt.
Im Flächennutzungsplan der Stadt Hilden sind für das Grundstück „Fläche
für den Gemeinbedarf (Schule)“, „Fläche für den Gemeinbedarf (Sport- und
Turnhalle)“, sowie „Grünfläche (Spielplatz Typ B)“ und „Grünfläche“
dargestellt. Im Stadtentwicklungskonzept wird die Fläche als Wohnbaupotentialfläche
betrachtet, die mit gemischten Bautypologien für Nutzergruppen aller Generationen
bebaut werden könnte.
Um die geplante Wohnnutzung zu verwirklichen, muss der
Flächennutzungsplan geändert werden.
Aus diesem Grund wird die 46. Änderung des Flächennutzungsplans für das
Plangebiet Albert-Schweitzer-Schule aufgestellt. Es ist vorgesehen, die Fläche
als Wohnbaufläche und öffentliche Grünfläche, teilweise mit Zweckbestimmung
„Spielplatz“, darzustellen. Parallel hierzu findet die Bebauungsplanaufstellung
statt (siehe SV 61/153).
Nach erfolgtem Aufstellungsbeschluss wird zunächst der Städtebauliche
Entwurf im erforderlichen Umfang überarbeitet. Anschließend werden die
Verfahren zur Aufstellung der Flächennutzungsplanänderung und des
Bebauungsplanes mit der Beteiligung der Fachämter fortgeführt.
gez.
H. Thiele
Finanzielle Auswirkungen  nein