Beschlussvorschlag:
1. Beschlussvariante unter Bezug auf den
Ratsbeschluss vom 28.4.2004 (SV IV-2-200):
„Der
Stadtentwicklungsausschuss beschließt
eine provisorische Teilsanierung nach
[
] Variante 1
oder
[
] Variante 2
mit Belag in
[
] Kleinpflaster
oder
[
] Asphalt
und Verlagerung der Schaltschränke nach
[
] Axlerhof (Vitrinenteilabriss)
oder
[
] Kurt-Kappel-Str.
und Bau von
[
] unterirdischen Hydranten und
Elektroverteilern
zu und beauftragt die Verwaltung zur
Erstellung von §10-Unterlagen für eine bauliche Realisierung in 2006“
oder
2.
Beschlussvariante mit erneuter Beratung im Rat (s. Pkt 3 der Erläuterungen
dieser SV)
„Nach Vorberatung im
Stadtentwicklungsausschuss beschließt der Rat eine Modifizierung der ursprünglichen
Beschlussfassung vom 28.4.2004 mit folgendem Inhalt:
„ Die Verwaltung wird beauftragt, auf der
Basis der Grundzüge der Vorentwurfsgrundlage Variante 3a aus 2003 in der
Plangebietsausdehnung nach Variante C (s. Anlage 4, Beschränkung auf die
jetzige Platzfläche) § 10 Unterlagen zu erarbeiten. Hierzu notwendige
Planungskosten (ca. 35.000€) sind überplanmäßig bereitzustellen.
Die Platzplanung beinhaltet auch eine
Realisierungsoption aus den Rahmenplanungen des Licht- und City-Konzeptes in
Bezug auf Beleuchtung, Möblierung, Wegweisung etc. und die Verlagerung der
Schaltschränke im Bereich Axlerhof (Vitrinenteilabbruch).
Die Verwaltung wird beauftragt, ein mit den
Hauptnutzern und Anliegern abgestimmten Bauzeitplan zu erarbeiten. Dieser soll
eine Realisierung der Gesamtmaßnahme in 2007 gewährleisten.
In
die Planungsvorstellungen ist der Abschnitt Mittelstraße zum alten Markt hin
einzubeziehen. Sollte ein Einvernehmen mit der Kirchengemeinde erzielt werden,
kann das Plangebiet auf deren Gelände ausgedehnt werden.“
In Vertretung
Thiele
(1. Beigeordneter)
Erläuterungen und Begründungen:
Auf der Basis der SV IV-2-200 (s. Anlage 1)
fasste der Rat am 28.4.2004 nach Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss
folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach
Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss die Weiterführung
der Planung zur Neugestaltung Alter Markt mit
städtischem Personal in folgender ergänzter Variante F/E:
1. Weiterführung der Planung im jetzigen
Platzbereich mit den Zielen Höhenangleichung Alter Markt
zur Mittelstraße (Wegfall der Stufen
- Ausbaubereich der Stufenanlage), Wiedereinbau des jetzigen
Platzbelages (im notwendigen
Umfang), Verlagerung störender Aufbauten (Schaltschränke, Tele-
fonhauben). Platzausstattung
teilweise gemäß Vorentwurf (nur Sitzbank Friedenseiche).
2. Die Verwaltung wird beauftragt,
alternativ die Kosten für die Wiederherstellung im Ausbaubereich
der Stufenanlagen mit einem
Natursteinpflaster (heutige Qualität) und ein Betonpflaster zu ermit-
teln und dem Ausschuss zu gegebener
Zeit zur Entscheidung wieder vorzulegen.
3. Außerdem soll die Verwaltung prüfen,
welche Kosten verbunden sind mit dem unterirdischen
Anbringen weiterer Hydranten und
Elektroschaltkästen (ca. 2-3 Stück)."
Die
Entwurfsplanung einschließlich Kostenberechnung ist anschließend den
politischen Gremien zur Beschlussfassung vorzulegen.
Die Verwaltung hat auf Basis dieser
Beschlusslage entsprechende Planungen vorgenommen, die nachfolgend dargestellt
werden. Zur Vorbereitung auf die Thematik und damit ein realistischer örtlicher
Eindruck vermittelt wird, wurde in der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses
vom 11.5.05 ein Ortstermin durchgeführt. Dort wurden von der Verwaltung die
wesentlichen Planungselemente und deren Umsetzungsmöglichkeit erläutert.
Neben der Vorstellung dieser Planung in einer
SV wurde die Verwaltung in der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom
11.5.05 weiterhin beauftragt, weitergehende
Umgestaltungsvorschläge auf der Basis der SV IV-2-200 nochmals vorzustellen.
1. Vorschläge
zur provisorischen Teilsanierung
Planungselemente:
1. Wegfall
der Stufen
Für die Lösung dieser Aufgabenstellung gibt
es zwei Möglichkeiten:
Bei der ersten Variante (s. Anlage 2) werden die Stufen und ein Teil der jetzigen
Platzflächenbefestigung (zwischen Stufen und Eiche) entfernt. Dieser Platzteil
wird dann, mit einem steileren Gefälle als bisher, neu hergestellt und
höhengleich an das jetzige Klinkerpflaster in der Mittelstr. angeschlossen. Das
max. Gefälle in dieser Fläche liegt dann bei ca. 5% und ist damit rd. doppelt
so hoch wie üblich. Auf der Gesamtfläche Mittelstr/Alter Markt entstehen damit
mehrere Flächen mit unterschiedlichem Gefälle. Dies ist zwar technisch machbar,
aber weder gestalterisch noch benutzungsorientiert zu empfehlen.
Bei der zweiten Variante (s. Anlage 3) wird
neben der o.a. Fläche auch die Mittelstr. bis zur „Straßen“mitte bearbeitet.
Die gesamte Fläche wird dann mit einem einheitlichen Gefälle versehen. Im
Vergleich mit dem jetzigen Zustand wird dabei der Bereich Mittelstr. leicht
angehoben und der Bereich Alter Markt leicht abgesenkt. Das Gefälle liegt mit
ca. 2% im normalen Rahmen. Während im Bereich Alter Markt neues Material für
die Platzbefestigung eingesetzt werden muss, kann in der Mittelstr. das
vorhandene Klinkerpflaster wieder verwendet werden.
Bei beiden Varianten entsteht zwischen Alter
Markt und Kirchengelände ein Höhenversatz, der durch eine kleine Mauer
(Natursteinmaterial analog Mauer unter dem Fabry-Denkmal) auszugleichen ist.
Bei der Wiederherstellung der Fläche Alter
Markt können, je nach Zielrichtung, unterschiedliche Materialien zum Einsatz
kommen. Wenn das Ganze auch als optisches Provisorium akzeptiert wird, erscheint
der Einbau einer Asphaltdecke als sinnvoll. Dies ist so auch bei der Verfüllung
der Abrissbaugrube Toilettenanlage geschehen. Dieses Material ist
kostengünstig, den Belastungen gewachsen und schnell einzubauen. Alternativ
dazu wird auch über das vorhandene Kleinnatursteinpflaster zu diskutieren sein.
Auf die Problematik dieses Materials in Bezug auf seine Nutzbarkeit bei den
Belastungsverhältnissen durch die Platznutzung ist bereits im Ortstermin und
auch in der SV IV-2-200 umfangreich
hingewiesen worden. Hinzu kommen höhere Kosten und eine wesentlich
längere Bauzeit. Von der Verwaltung wird daher vom Einsatz des Kleinpflasters
abgeraten.
In der o.a. Beschlussfassung zu Pkt. 2 ist
die Verwaltung auch beauftragt worden, die Kosten der Wiederherstellung der
Platzfläche mit Betonpflaster zu untersuchen. Technisch ist ein solcher Belag
sinnvoll, da er den Benutzungsansprüchen genügt und kostenmäßig ist er mit
einer Asphaltdecke vergleichbar. Allerdings fügt er sich gestalterisch noch
schlechter in das Gesamtbild ein als die Bitumendecke.
Eine dauerhafte Lösung für den Bereich Alter
Markt ist mit keiner der Lösungen zu erwarten. Beim Ortstermin des STEA wurde
dazu unter anderem auf die auch dann weiter bestehende Problematik des
Kleinpflasters hingewiesen. Hierzu wurde auch erläutert, dass großflächig vor 4
Jahren sanierte Flächen wieder Schäden aufweisen. Die Verwaltung kann daher die
Realisierung einer solchen provisorischen Lösung nicht befürworten.
2. Schaltkästen
Auch hier gibt es generell zwei
Lösungsmöglichkeiten zur Verlagerung der Anlagen:
Insgesamt handelt es sich um Elektroverteiler
der Ish, der Telekom, der Stadtwerke Hilden und der Stadt Hilden. Ein Schrank
der Stadt Hilden für die Platzversorgung (Kirmes etc.) kann durch unterirdische
Kleinverteiler ersetzt werden. Diese Realisierung entspricht auch dem Punkt 3
des o.a. Ratsbeschlusses. Ein weiterer Schrank für die Beleuchtung der Kirche
kann evtl. entfallen, wenn die Kirche bereit ist, in ihrem Gebäude einen
Sicherungskasten installieren zu lassen.
Die restlichen Schränke können entweder an
den Beginn Axlerhof oder an den Beginn Kurt-Kappel-Str verlegt werden (s.
Anlage 2).
An der Giebelwand des Eckhauses
Mittelstr./Axlerhof steht eine private Werbevitrinenanlage auf städtischem
Grund. Die Nutzung ist über einen bis 2009 laufenden Gestattungsvertrag
geregelt. Eine Vertragskündigung ist jedoch jederzeit aus wichtigem
öffentlichem Interesse möglich. Dies wäre hier gegeben. Ein Teil der
Vitrinenanlage wäre abzubrechen und an dieser Stelle die Schaltkästen zu
installieren. Alternativ könnte über diesen Schaltkästen auch wieder eine
verkleinerte Vitrine installiert werden. Dieser Aufstellort ist für die
Schaltkästen äußerst günstig. Es ist nur eine kurze Entfernung zu den
bisherigen Schaltkästen. Damit entstehen niedrige Baukosten und eine kurze
Bauzeit. Auch stadtgestalterisch dürfte diese Lösung als akzeptabel anzusehen
sein.
Bei dem Alternativstandort ist die Situation
ungünstiger. Hier müssten die neuen Schränke neben 2 bereits vorhandenen
aufgestellt werden. Es entsteht damit einen „Schaltanlagenbatterie“, deren
optischen Eindruck nur als verheerend bezeichnet werden kann. Dies dann auch
noch direkt gegenüber dem eingetragenen Denkmal „Markt Haus Nr.6“. Hinzu kommt,
dass die neu zu verlegenden Kabel von den alten Schränken quer über dem Platz
verlegt werden müssen. Neben hohen Kosten und einer langen Bauzeit entstehen
erhebliche Nutzungsausfälle des Platzes. Entsprechende Bilder über das
„Kabelgewirr“ aus der alten Abrissbaugrube der Toilettenanlage haben das beim
Ortstermin des STEA verdeutlicht.
Die Möglichkeit von unterirdischen
Schaltkästen wurde mit den SWH auch erörtert. Wegen der sehr hohen Baukosten,
der langen Bauzeit (Nutzungsausfall Platz) und der eingeschränkten Nutzbarkeit
der Platzfläche (jederzeitiger Zugang notwendig) kann Die Verwaltung davon nur
abraten. Hinzu kommt, dass die Schaltkastenverlagerungen der Firmen Ish und
Telekom damit nicht gelöst sind.
Die Verwaltung schlägt den Standort
Axlerhof/Vitrinenanlage zur Realisierung vor. Dabei sollten diese Arbeiten
unabhängig und vorlaufend vor den, wie auch immer gearteten, Platzsanierungen erfolgen.
Nur dann besteht dort freies Baufeld und Bauzeitverzögerungen aus komplizierten
Kabelverlegungen können vermieden werden. Wenn dies noch in 2005 erfolgen soll,
müssten ÜPL-Mittel zur Verfügung gestellt werden. Über die genaue Höhe wären
dann noch Gespräche mit den Versorgungsträgern zu führen.
3. Telefonzellen
Über eine Verlagerung/Aufgabe wurden
Vorgespräche mit der Telekom geführt. Grundsätzlich ist die Telekom hier offen.
Wenn ein öffentliches Telefon in Planungsbereich bestehen bleiben soll, so wäre
dies im Anfangsbereich der Kurt-Kappel-Str. möglich. Voraussetzung ist, dass
dort keine Schaltkästen hin sollen.
Die Verwaltung schlägt die Verlagerung einer
Telefonanlage zur Kurt-Kappel-Str. vor. Dort sollte aber aus gestalterischen
Gründen (auch wieder das gegenüberliegende Denkmal) nur eine Säule ohne Haube
zum Einsatz kommen.
4. Sitzbank
an der Eiche
Grundsätzlich sind natürlich
unterschiedlichste gestalterische Möglichkeiten denkbar. Zum Schutz der
Baumwurzeln der Eiche sollte ein System möglichst ohne tiefe Fundamente und
ggfls. auch (teil)demontierbar zum Einsatz kommen. Über die Gestaltung sollte
jetzt noch keine Beschlussfassung erfolgen, sondern innerhalb des Projektes
Lichtplanung/City-Konzept behandelt werden.
5. Unterirdische
Hydranten und Elektroverteiler
Wie bereits unter Punkt 1 erwähnt ist eine
solche verbesserte Versorgung technisch möglich. Genaue Standorte müssten noch
mit den Veranstaltern und den SWH festgelegt werden. Es wir aber hier noch einmal
deutlich darauf hingewiesen, dass je nach Standort umfangreiche Aufgrabungen
der Platzfläche nötig werden können. Dies kann entsprechende Auswirkungen auf
die Platznutzung haben.
6. Kosten
Da die Planungen für die einzelnen Arbeiten
unterschiedlich weit sind, sind auch die folgenden Angaben verschieden zu
bewerten. Während die reinen Straßenbaukosten für den Wegfall der Stufenanlage
eine hohe Kostengenauigkeit haben, handelt es sich bei den weiteren Angaben derzeit
erst um Richtwerte.
Wegfall Stufenanlage Variante 1 (s. Anlage 2)
mit Kleinpflaster 55.000€
Wegfall Stufenanlage Variante 1 (s. Anlage 2)
mit Asphaltdecke 43.000€
Wegfall Stufenanlage Variante 2 (s. Anlage 3)
mit Kleinpflaster 79.000€
Wegfall Stufenanlage Variante 2 (s. Anlage 3)
mit Asphaltdecke 71.000€
Schaltkästen zum Axlerhof/Teilabbruch Vitrine 70.000€
Schaltkästen zur Kurt-Kappel-Str. 90.000€
Unterirdische Hydranten und Elektroverteiler 8.000€ (pro Stück)
Sitzbank Eiche 10.000€
Telefonzellen 5.000€
Je nach Variante liegen die Gesamtkosten
damit bei 128.000-232.000€
7. Bauzeit
Die Angabe einer Gesamtbauzeit ist derzeit
bei der Zahl unterschiedlicher Bauvarianten nicht möglich. Wichtig in der
Betrachtung ist der Umstand, dass die Platzbefestigungs- und die Elektroarbeiten
praktisch nicht gleichzeitig durchgeführt
werden können.
Wegfall Stufenanlage Variante 1 (s. Anlage 2)
mit Kleinpflaster 7 Wochen
Wegfall Stufenanlage Variante 1 (s. Anlage 2)
mit Asphaltdecke 3 Wochen
Wegfall Stufenanlage Variante 2 (s. Anlage 3)
mit Kleinpflaster 10
Wochen
Wegfall Stufenanlage Variante 2 (s. Anlage 3)
mit Asphaltdecke 6 Wochen
Schaltkästen zum Axlerhof/Teilabbruch Vitrine 4 Wochen
Schaltkästen zur Kurt-Kappel-Str. 8 Wochen
Unterirdische Hydranten und Elektroverteiler 1 Woche (pro Stück)
2.
Vorschläge zur Gesamtsanierung
Grundlage für die folgenden Ausführungen ist
der Vorentwurf (Variante 3a, Wettbewerbsplanung, s. Anlage 1) aus 2003 und die
SV IV-2-200. Dabei ist das Kirchengelände auszuklammern, da mit der evangelischen
Kirchengemeinde keine Übereinkunft zur dortigen Umgestaltung im Sinne der
damaligen städtischen Wettbewerbsplanung erzielt werden konnte.
Weiterhin wird das Ergebnis der
Ortsbesichtigung und der Aussprache im STEA vom 11.5.2005 zur Grundlage
genommen.
Aus der o.a. SV
bleibt damit die Variante C „Weiterführung
der Planung auf der Basis des Vorentwurfes (Variante 3a), welche mit SV
IV-1-301 von STEA und Rat in 2003 beschlossen worden sind, allerdings im
wesentlichen ohne Einbeziehung des Kirchengeländes und der Mittelstrasse
(Beschränkung der Planung auf die jetzige Platzfläche).“ zu diskutieren.
In der SV IV-2-200 wurde dazu u.a.
ausgeführt: „Ziel dieses Planungsansatzes
ist es mehr, die störenden Stufen zu beseitigen, den Platzbelag und die
Infrastruktur den Nutzungsanforderungen anzupassen, störende Aufbauten zu
beseitigen sowie die gestalterischen Aspekte in der Platzausstattung auf der
Basis des Vorentwurfes zu verbessern.“
Hierbei sollte das Planungskonzept so
aufgebaut werden, dass eine spätere Einbeziehung der Mittelstr. möglich ist,
wenn dies einmal gewünscht wird.
Die Kosten wurden damals mit 0,83 Mio. € geschätzt. Neuere
Kostenschätzungen liegen nicht vor. Belastbare Überlegungen zu einer Bauzeit
konnten bisher wegen der unklaren Randbedingungen noch nicht angestellt werden.
Allein auf der Basis der herzustellenden Flächen und technischen Einrichtungen
dürfte eine Bauzeit von 6-9 Monaten zu erwarten sein. Der Zeitbedarf wird dabei
wesentlich von der Notwendigkeit zur Umlegung von Infrastrukturleitungen
geprägt.
Die Variante C stellt einen grundhaften
Neubau des Platzes dar. Neben der Erfüllung gestalterischer Anforderungen muss
bei der Materialauswahl auch auf die vielfältigen und intensiven Nutzungen des
Platzes Rücksicht genommen werden. Nur dann ist die angestrebte dauerhafte Schadensfreiheit
zu gewährleisten.
Mit einer Entscheidung zur Realisierung der
Variante C besteht die klare Chance, die Attraktivität dieses Kernbereiches der
Stadt Hilden dauerhaft wieder herzustellen und zu sichern. Wegen der jetzt auch
anlaufenden Lichtplanung/City-Konzept wäre der Weg frei für einen integrierten
Planungsansatz. Mit einer Realisierung kann der Nachweis für die Richtigkeit
des umfassenden Planungsansatzes erbracht werden. Dies könnte der Ausgangspunkt
dafür sein, dass auf privatwirtschaftlichem Sektor (Gewerbetreibende,
Immobilienbesitzer) konkret Mitmachende für die Umsetzung des Konzeptes
gewonnen werden.
Bei dem notwendigen Bauvorlauf für Planung
und politische Entscheidung ist hier eine Realisierung erst in 2007
realistisch. Dies auch unter dem Gesichtspunkt, dass der Platz dann nicht für
Veranstaltungen zur Verfügung steht. Unter dem Gesichtspunkt der o.a.
integrierten Planung ist es sinnvoll noch in 2005 mit der Platzplanung zu
beginnen. Die Planungsarbeiten für die provisorische Teilsanierung konnten mit
eigenem Personal bearbeitet werden. Die Arbeiten für eine Gesamtplanung können
aber nicht mit eigenem Personal erfolgen, da schon allein die Kapazitäten mit
laufenden Projekten belegt sind. Sinnvoll wäre es (bei entsprechender
Qualifikation), den Planer Licht/City-Konzept auch mit der Platzplanung zu
beauftragen.
Das Planungshonorar für die Entwurfsplanung
wird auf 35.000€ geschätzt und müsste
ÜPL bereitgestellt werden. Als Deckung kann dafür die Hst.
7020.351.9605-RW-Kanalsanierung Klotzstr- herangezogen werden, da dort
Minderausgaben entstehen.
3.
Vorschlag der Verwaltung zur weiteren Vorgehensweise
Bei den geschilderten Randbedingungen ist
eine provisorische Platzsanierung immer weniger sinnvoll. Es ist angezeigt, den
Platz auf der Basis der Grundzüge der Vorentwurfsgrundlage Variante 3a aus 2003
zu sanieren. Allerdings beschränkt sich das Planungsgebiet dann entsprechend
des Variante „C“ aus der SV IV-2-200 auf das jetzige Platzgebiet ohne
Kirchengelände (s. Anlage 4). Bei der Planung sind dann auch die Vorschläge aus
dem parallel laufenden Prozess Lichtplanung/City-Konzept zu integrieren. Die
Planung sollte daher in 2005 aufgenommen werden, um im Frühjahr 2006 eine
abgestimmte und entscheidungsreife Lösung vorstellen zu können. Eine bauliche
Realisierung wäre dann in 2007 möglich.
Vor dem Hintergrund der vorgenannten
Ausführungen empfiehlt die Verwaltung folgende Vorgehensweise:
„Nach Vorberatung im
Stadtentwicklungsausschuss beschließt der Rat eine Modifizierung der ursprünglichen
Beschlussfassung vom 28.4.2004 mit folgendem Inhalt:
„ Die Verwaltung wird beauftragt, auf der
Basis der Grundzüge der Vorentwurfsgrundlage Variante 3a aus 2003 in der
Plangebietsausdehnung nach Variante C (s. Anlage 4, Beschränkung auf die
jetzige Platzfläche) § 10 Unterlagen zu erarbeiten. Hierzu notwendige
Planungskosten (ca. 35.000€) sind überplanmäßig bereitzustellen.
Die Platzplanung beinhaltet auch eine
Realisierungsoption aus den Rahmenplanungen des Licht- und City-Konzeptes in
Bezug auf Beleuchtung, Möblierung, Wegweisung etc. und die Verlagerung der
Schaltschränke im Bereich Axlerhof (Vitrinenbildung).
Die Verwaltung wird beauftragt, ein mit den Hauptnutzern
und Anliegern abgestimmten Bauzeitplan zu erarbeiten. Dieser soll eine
Realisierung der Gesamtmaßnahme in 2007 gewährleisten“.
Finanzielle
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen |
Ja (je nach Beschluss) |
|
|
Haushaltstelle:6310.282.9600 |
Bezeichnung: Markt, Umgestaltung des Alten Marktes |
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Kosten (je nach Beschlussfassung) Folgekosten |
vorgesehen im VmH |
Haushaltsjahr (je nach Beschlussfassung) |
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Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Finanzierung:
Im HHPlan sind z.Zt. für 2006 220.000€
eingeplant |
Sichtvermerk Kämmerer |
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