Betreff
Neugestaltung "Alter Markt", Hier: Variantendarstellung und Festlegung der weiteren Vorgehensweise
Vorlage
WP 04-09 SV 66/025
Aktenzeichen
66.1 Alter Markt
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

1. Beschlussvariante unter Bezug auf den Ratsbeschluss vom 28.4.2004 (SV IV-2-200):

 

„Der Stadtentwicklungsausschuss  beschließt

eine provisorische Teilsanierung nach

            [ ]         Variante 1

oder

            [ ]         Variante 2

mit Belag in

            [ ]         Kleinpflaster

oder

            [ ]         Asphalt

und Verlagerung der Schaltschränke nach

            [ ]         Axlerhof (Vitrinenteilabriss)

oder

            [ ]         Kurt-Kappel-Str.

und Bau von

            [ ]         unterirdischen Hydranten und Elektroverteilern

zu und beauftragt die Verwaltung zur Erstellung von §10-Unterlagen für eine bauliche Realisierung in 2006“

 

oder

 

2. Beschlussvariante mit erneuter Beratung im Rat (s. Pkt 3 der Erläuterungen dieser SV)

 

„Nach Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss beschließt der Rat eine Modifizierung der ursprünglichen Beschlussfassung vom 28.4.2004 mit folgendem Inhalt:

„ Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Basis der Grundzüge der Vorentwurfsgrundlage Variante 3a aus 2003 in der Plangebietsausdehnung nach Variante C (s. Anlage 4, Beschränkung auf die jetzige Platzfläche) § 10 Unterlagen zu erarbeiten. Hierzu notwendige Planungskosten (ca. 35.000€) sind überplanmäßig bereitzustellen.

Die Platzplanung beinhaltet auch eine Realisierungsoption aus den Rahmenplanungen des Licht- und City-Konzeptes in Bezug auf Beleuchtung, Möblierung, Wegweisung etc. und die Verlagerung der Schaltschränke im Bereich Axlerhof (Vitrinenteilabbruch).

Die Verwaltung wird beauftragt, ein mit den Hauptnutzern und Anliegern abgestimmten Bauzeitplan zu erarbeiten. Dieser soll eine Realisierung der Gesamtmaßnahme in 2007 gewährleisten.

 

In die Planungsvorstellungen ist der Abschnitt Mittelstraße zum alten Markt hin einzubeziehen. Sollte ein Einvernehmen mit der Kirchengemeinde erzielt werden, kann das Plangebiet auf deren Gelände ausgedehnt werden.“

 

In Vertretung

 

 

Thiele

(1. Beigeordneter)

 

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

Auf der Basis der SV IV-2-200 (s. Anlage 1) fasste der Rat am 28.4.2004 nach Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss folgenden Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss die Weiterführung

der Planung zur Neugestaltung Alter Markt mit städtischem Personal in folgender ergänzter Variante F/E:

 

1.         Weiterführung der Planung im jetzigen Platzbereich mit den Zielen Höhenangleichung Alter Markt

            zur Mittelstraße (Wegfall der Stufen - Ausbaubereich der Stufenanlage), Wiedereinbau des jetzigen

            Platzbelages (im notwendigen Umfang), Verlagerung störender Aufbauten (Schaltschränke, Tele-

            fonhauben). Platzausstattung teilweise gemäß Vorentwurf (nur Sitzbank Friedenseiche).

 

2.         Die Verwaltung wird beauftragt, alternativ die Kosten für die Wiederherstellung im Ausbaubereich

            der Stufenanlagen mit einem Natursteinpflaster (heutige Qualität) und ein Betonpflaster zu ermit-

            teln und dem Ausschuss zu gegebener Zeit zur Entscheidung wieder vorzulegen.

 

3.         Außerdem soll die Verwaltung prüfen, welche Kosten verbunden sind mit dem unterirdischen

            Anbringen weiterer Hydranten und Elektroschaltkästen (ca. 2-3 Stück)."

 

Die Entwurfsplanung einschließlich Kostenberechnung ist anschließend den politischen Gremien zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

Die Verwaltung hat auf Basis dieser Beschlusslage entsprechende Planungen vorgenommen, die nachfolgend dargestellt werden. Zur Vorbereitung auf die Thematik und damit ein realistischer örtlicher Eindruck vermittelt wird, wurde in der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 11.5.05 ein Ortstermin durchgeführt. Dort wurden von der Verwaltung die wesentlichen Planungselemente und deren Umsetzungsmöglichkeit erläutert.

Neben der Vorstellung dieser Planung in einer SV wurde die Verwaltung in der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 11.5.05  weiterhin beauftragt, weitergehende Umgestaltungsvorschläge auf der Basis der SV IV-2-200 nochmals vorzustellen.

 

 

1. Vorschläge zur provisorischen Teilsanierung

 

Planungselemente:

1.         Wegfall der Stufen

Für die Lösung dieser Aufgabenstellung gibt es zwei Möglichkeiten:

Bei der ersten Variante (s. Anlage 2)  werden die Stufen und ein Teil der jetzigen Platzflächenbefestigung (zwischen Stufen und Eiche) entfernt. Dieser Platzteil wird dann, mit einem steileren Gefälle als bisher, neu hergestellt und höhengleich an das jetzige Klinkerpflaster in der Mittelstr. angeschlossen. Das max. Gefälle in dieser Fläche liegt dann bei ca. 5% und ist damit rd. doppelt so hoch wie üblich. Auf der Gesamtfläche Mittelstr/Alter Markt entstehen damit mehrere Flächen mit unterschiedlichem Gefälle. Dies ist zwar technisch machbar, aber weder gestalterisch noch benutzungsorientiert zu empfehlen.

Bei der zweiten Variante (s. Anlage 3) wird neben der o.a. Fläche auch die Mittelstr. bis zur „Straßen“mitte bearbeitet. Die gesamte Fläche wird dann mit einem einheitlichen Gefälle versehen. Im Vergleich mit dem jetzigen Zustand wird dabei der Bereich Mittelstr. leicht angehoben und der Bereich Alter Markt leicht abgesenkt. Das Gefälle liegt mit ca. 2% im normalen Rahmen. Während im Bereich Alter Markt neues Material für die Platzbefestigung eingesetzt werden muss, kann in der Mittelstr. das vorhandene Klinkerpflaster wieder verwendet werden.

Bei beiden Varianten entsteht zwischen Alter Markt und Kirchengelände ein Höhenversatz, der durch eine kleine Mauer (Natursteinmaterial analog Mauer unter dem Fabry-Denkmal) auszugleichen ist.

Bei der Wiederherstellung der Fläche Alter Markt können, je nach Zielrichtung, unterschiedliche Materialien zum Einsatz kommen. Wenn das Ganze auch als optisches Provisorium akzeptiert wird, erscheint der Einbau einer Asphaltdecke als sinnvoll. Dies ist so auch bei der Verfüllung der Abrissbaugrube Toilettenanlage geschehen. Dieses Material ist kostengünstig, den Belastungen gewachsen und schnell einzubauen. Alternativ dazu wird auch über das vorhandene Kleinnatursteinpflaster zu diskutieren sein. Auf die Problematik dieses Materials in Bezug auf seine Nutzbarkeit bei den Belastungsverhältnissen durch die Platznutzung ist bereits im Ortstermin und auch in der SV IV-2-200 umfangreich  hingewiesen worden. Hinzu kommen höhere Kosten und eine wesentlich längere Bauzeit. Von der Verwaltung wird daher vom Einsatz des Kleinpflasters abgeraten.

In der o.a. Beschlussfassung zu Pkt. 2 ist die Verwaltung auch beauftragt worden, die Kosten der Wiederherstellung der Platzfläche mit Betonpflaster zu untersuchen. Technisch ist ein solcher Belag sinnvoll, da er den Benutzungsansprüchen genügt und kostenmäßig ist er mit einer Asphaltdecke vergleichbar. Allerdings fügt er sich gestalterisch noch schlechter in das Gesamtbild ein als die Bitumendecke.

Eine dauerhafte Lösung für den Bereich Alter Markt ist mit keiner der Lösungen zu erwarten. Beim Ortstermin des STEA wurde dazu unter anderem auf die auch dann weiter bestehende Problematik des Kleinpflasters hingewiesen. Hierzu wurde auch erläutert, dass großflächig vor 4 Jahren sanierte Flächen wieder Schäden aufweisen. Die Verwaltung kann daher die Realisierung einer solchen provisorischen Lösung nicht befürworten.

2.         Schaltkästen

Auch hier gibt es generell zwei Lösungsmöglichkeiten zur Verlagerung der Anlagen:

Insgesamt handelt es sich um Elektroverteiler der Ish, der Telekom, der Stadtwerke Hilden und der Stadt Hilden. Ein Schrank der Stadt Hilden für die Platzversorgung (Kirmes etc.) kann durch unterirdische Kleinverteiler ersetzt werden. Diese Realisierung entspricht auch dem Punkt 3 des o.a. Ratsbeschlusses. Ein weiterer Schrank für die Beleuchtung der Kirche kann evtl. entfallen, wenn die Kirche bereit ist, in ihrem Gebäude einen Sicherungskasten installieren zu lassen.

Die restlichen Schränke können entweder an den Beginn Axlerhof oder an den Beginn Kurt-Kappel-Str verlegt werden (s. Anlage 2).

An der Giebelwand des Eckhauses Mittelstr./Axlerhof steht eine private Werbevitrinenanlage auf städtischem Grund. Die Nutzung ist über einen bis 2009 laufenden Gestattungsvertrag geregelt. Eine Vertragskündigung ist jedoch jederzeit aus wichtigem öffentlichem Interesse möglich. Dies wäre hier gegeben. Ein Teil der Vitrinenanlage wäre abzubrechen und an dieser Stelle die Schaltkästen zu installieren. Alternativ könnte über diesen Schaltkästen auch wieder eine verkleinerte Vitrine installiert werden. Dieser Aufstellort ist für die Schaltkästen äußerst günstig. Es ist nur eine kurze Entfernung zu den bisherigen Schaltkästen. Damit entstehen niedrige Baukosten und eine kurze Bauzeit. Auch stadtgestalterisch dürfte diese Lösung als akzeptabel anzusehen sein.

Bei dem Alternativstandort ist die Situation ungünstiger. Hier müssten die neuen Schränke neben 2 bereits vorhandenen aufgestellt werden. Es entsteht damit einen „Schaltanlagenbatterie“, deren optischen Eindruck nur als verheerend bezeichnet werden kann. Dies dann auch noch direkt gegenüber dem eingetragenen Denkmal „Markt Haus Nr.6“. Hinzu kommt, dass die neu zu verlegenden Kabel von den alten Schränken quer über dem Platz verlegt werden müssen. Neben hohen Kosten und einer langen Bauzeit entstehen erhebliche Nutzungsausfälle des Platzes. Entsprechende Bilder über das „Kabelgewirr“ aus der alten Abrissbaugrube der Toilettenanlage haben das beim Ortstermin des STEA verdeutlicht.

Die Möglichkeit von unterirdischen Schaltkästen wurde mit den SWH auch erörtert. Wegen der sehr hohen Baukosten, der langen Bauzeit (Nutzungsausfall Platz) und der eingeschränkten Nutzbarkeit der Platzfläche (jederzeitiger Zugang notwendig) kann Die Verwaltung davon nur abraten. Hinzu kommt, dass die Schaltkastenverlagerungen der Firmen Ish und Telekom damit nicht gelöst sind.

Die Verwaltung schlägt den Standort Axlerhof/Vitrinenanlage zur Realisierung vor. Dabei sollten diese Arbeiten unabhängig und vorlaufend vor den, wie auch immer gearteten, Platzsanierungen erfolgen. Nur dann besteht dort freies Baufeld und Bauzeitverzögerungen aus komplizierten Kabelverlegungen können vermieden werden. Wenn dies noch in 2005 erfolgen soll, müssten ÜPL-Mittel zur Verfügung gestellt werden. Über die genaue Höhe wären dann noch Gespräche mit den Versorgungsträgern zu führen.

 

 

3.         Telefonzellen

Über eine Verlagerung/Aufgabe wurden Vorgespräche mit der Telekom geführt. Grundsätzlich ist die Telekom hier offen. Wenn ein öffentliches Telefon in Planungsbereich bestehen bleiben soll, so wäre dies im Anfangsbereich der Kurt-Kappel-Str. möglich. Voraussetzung ist, dass dort keine Schaltkästen hin sollen.

Die Verwaltung schlägt die Verlagerung einer Telefonanlage zur Kurt-Kappel-Str. vor. Dort sollte aber aus gestalterischen Gründen (auch wieder das gegenüberliegende Denkmal) nur eine Säule ohne Haube zum Einsatz kommen.

4.         Sitzbank an der Eiche

Grundsätzlich sind natürlich unterschiedlichste gestalterische Möglichkeiten denkbar. Zum Schutz der Baumwurzeln der Eiche sollte ein System möglichst ohne tiefe Fundamente und ggfls. auch (teil)demontierbar zum Einsatz kommen. Über die Gestaltung sollte jetzt noch keine Beschlussfassung erfolgen, sondern innerhalb des Projektes Lichtplanung/City-Konzept behandelt werden.

5.         Unterirdische Hydranten und Elektroverteiler

Wie bereits unter Punkt 1 erwähnt ist eine solche verbesserte Versorgung technisch möglich. Genaue Standorte müssten noch mit den Veranstaltern und den SWH festgelegt werden. Es wir aber hier noch einmal deutlich darauf hingewiesen, dass je nach Standort umfangreiche Aufgrabungen der Platzfläche nötig werden können. Dies kann entsprechende Auswirkungen auf die Platznutzung haben.

6.         Kosten

Da die Planungen für die einzelnen Arbeiten unterschiedlich weit sind, sind auch die folgenden Angaben verschieden zu bewerten. Während die reinen Straßenbaukosten für den Wegfall der Stufenanlage eine hohe Kostengenauigkeit haben, handelt es sich bei den weiteren Angaben derzeit erst um Richtwerte.

Wegfall Stufenanlage Variante 1 (s. Anlage 2) mit Kleinpflaster                             55.000€

Wegfall Stufenanlage Variante 1 (s. Anlage 2) mit Asphaltdecke                43.000€

Wegfall Stufenanlage Variante 2 (s. Anlage 3) mit Kleinpflaster                             79.000€

Wegfall Stufenanlage Variante 2 (s. Anlage 3) mit Asphaltdecke                71.000€

Schaltkästen zum Axlerhof/Teilabbruch Vitrine                                                       70.000€

Schaltkästen zur Kurt-Kappel-Str.                                                               90.000€

Unterirdische Hydranten und Elektroverteiler                                                            8.000€ (pro Stück)

Sitzbank Eiche                                                                                                         10.000€

Telefonzellen                                                                                                  5.000€

 

Je nach Variante liegen die Gesamtkosten damit bei                                  128.000-232.000€

 

7.         Bauzeit

Die Angabe einer Gesamtbauzeit ist derzeit bei der Zahl unterschiedlicher Bauvarianten nicht möglich. Wichtig in der Betrachtung ist der Umstand, dass die Platzbefestigungs- und die Elektroarbeiten praktisch nicht gleichzeitig durchgeführt werden können.

Wegfall Stufenanlage Variante 1 (s. Anlage 2) mit Kleinpflaster                 7   Wochen

Wegfall Stufenanlage Variante 1 (s. Anlage 2) mit Asphaltdecke    3   Wochen

Wegfall Stufenanlage Variante 2 (s. Anlage 3) mit Kleinpflaster                 10 Wochen

Wegfall Stufenanlage Variante 2 (s. Anlage 3) mit Asphaltdecke    6   Wochen

Schaltkästen zum Axlerhof/Teilabbruch Vitrine                                           4   Wochen

Schaltkästen zur Kurt-Kappel-Str.                                                   8   Wochen

Unterirdische Hydranten und Elektroverteiler                                               1   Woche (pro Stück)

 

 

2. Vorschläge zur Gesamtsanierung

 

Grundlage für die folgenden Ausführungen ist der Vorentwurf (Variante 3a, Wettbewerbsplanung, s. Anlage 1) aus 2003 und die SV IV-2-200. Dabei ist das Kirchengelände auszuklammern, da mit der evangelischen Kirchengemeinde keine Übereinkunft zur dortigen Umgestaltung im Sinne der damaligen städtischen Wettbewerbsplanung erzielt werden konnte.

Weiterhin wird das Ergebnis der Ortsbesichtigung und der Aussprache im STEA vom 11.5.2005 zur Grundlage genommen.

Aus der o.a. SV bleibt damit die Variante C „Weiterführung der Planung auf der Basis des Vorentwurfes (Variante 3a), welche mit SV IV-1-301 von STEA und Rat in 2003 beschlossen worden sind, allerdings im wesentlichen ohne Einbeziehung des Kirchengeländes und der Mittelstrasse (Beschränkung der Planung auf die jetzige Platzfläche).“ zu diskutieren.

In der SV IV-2-200 wurde dazu u.a. ausgeführt: „Ziel dieses Planungsansatzes ist es mehr, die störenden Stufen zu beseitigen, den Platzbelag und die Infrastruktur den Nutzungsanforderungen anzupassen, störende Aufbauten zu beseitigen sowie die gestalterischen Aspekte in der Platzausstattung auf der Basis des Vorentwurfes zu verbessern.“

Hierbei sollte das Planungskonzept so aufgebaut werden, dass eine spätere Einbeziehung der Mittelstr. möglich ist, wenn dies einmal gewünscht wird.

Die Kosten wurden damals mit 0,83 Mio. € geschätzt. Neuere Kostenschätzungen liegen nicht vor. Belastbare Überlegungen zu einer Bauzeit konnten bisher wegen der unklaren Randbedingungen noch nicht angestellt werden. Allein auf der Basis der herzustellenden Flächen und technischen Einrichtungen dürfte eine Bauzeit von 6-9 Monaten zu erwarten sein. Der Zeitbedarf wird dabei wesentlich von der Notwendigkeit zur Umlegung von Infrastrukturleitungen geprägt.

 

Die Variante C stellt einen grundhaften Neubau des Platzes dar. Neben der Erfüllung gestalterischer Anforderungen muss bei der Materialauswahl auch auf die vielfältigen und intensiven Nutzungen des Platzes Rücksicht genommen werden. Nur dann ist die angestrebte dauerhafte Schadensfreiheit zu gewährleisten.

Mit einer Entscheidung zur Realisierung der Variante C besteht die klare Chance, die Attraktivität dieses Kernbereiches der Stadt Hilden dauerhaft wieder herzustellen und zu sichern. Wegen der jetzt auch anlaufenden Lichtplanung/City-Konzept wäre der Weg frei für einen integrierten Planungsansatz. Mit einer Realisierung kann der Nachweis für die Richtigkeit des umfassenden Planungsansatzes erbracht werden. Dies könnte der Ausgangspunkt dafür sein, dass auf privatwirtschaftlichem Sektor (Gewerbetreibende, Immobilienbesitzer) konkret Mitmachende für die Umsetzung des Konzeptes gewonnen werden.

 

Bei dem notwendigen Bauvorlauf für Planung und politische Entscheidung ist hier eine Realisierung erst in 2007 realistisch. Dies auch unter dem Gesichtspunkt, dass der Platz dann nicht für Veranstaltungen zur Verfügung steht. Unter dem Gesichtspunkt der o.a. integrierten Planung ist es sinnvoll noch in 2005 mit der Platzplanung zu beginnen. Die Planungsarbeiten für die provisorische Teilsanierung konnten mit eigenem Personal bearbeitet werden. Die Arbeiten für eine Gesamtplanung können aber nicht mit eigenem Personal erfolgen, da schon allein die Kapazitäten mit laufenden Projekten belegt sind. Sinnvoll wäre es (bei entsprechender Qualifikation), den Planer Licht/City-Konzept auch mit der Platzplanung zu beauftragen.

Das Planungshonorar für die Entwurfsplanung wird auf  35.000€ geschätzt und müsste ÜPL bereitgestellt werden. Als Deckung kann dafür die Hst. 7020.351.9605-RW-Kanalsanierung Klotzstr- herangezogen werden, da dort Minderausgaben entstehen.

 

3. Vorschlag der Verwaltung zur weiteren Vorgehensweise

 

Bei den geschilderten Randbedingungen ist eine provisorische Platzsanierung immer weniger sinnvoll. Es ist angezeigt, den Platz auf der Basis der Grundzüge der Vorentwurfsgrundlage Variante 3a aus 2003 zu sanieren. Allerdings beschränkt sich das Planungsgebiet dann entsprechend des Variante „C“ aus der SV IV-2-200 auf das jetzige Platzgebiet ohne Kirchengelände (s. Anlage 4). Bei der Planung sind dann auch die Vorschläge aus dem parallel laufenden Prozess Lichtplanung/City-Konzept zu integrieren. Die Planung sollte daher in 2005 aufgenommen werden, um im Frühjahr 2006 eine abgestimmte und entscheidungsreife Lösung vorstellen zu können. Eine bauliche Realisierung wäre dann in 2007 möglich.

 

Vor dem Hintergrund der vorgenannten Ausführungen empfiehlt die Verwaltung folgende Vorgehensweise:

„Nach Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss beschließt der Rat eine Modifizierung der ursprünglichen Beschlussfassung vom 28.4.2004 mit folgendem Inhalt:

„ Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Basis der Grundzüge der Vorentwurfsgrundlage Variante 3a aus 2003 in der Plangebietsausdehnung nach Variante C (s. Anlage 4, Beschränkung auf die jetzige Platzfläche) § 10 Unterlagen zu erarbeiten. Hierzu notwendige Planungskosten (ca. 35.000€) sind überplanmäßig bereitzustellen.

Die Platzplanung beinhaltet auch eine Realisierungsoption aus den Rahmenplanungen des Licht- und City-Konzeptes in Bezug auf Beleuchtung, Möblierung, Wegweisung etc. und die Verlagerung der Schaltschränke im Bereich Axlerhof (Vitrinenbildung).

Die Verwaltung wird beauftragt, ein mit den Hauptnutzern und Anliegern abgestimmten Bauzeitplan zu erarbeiten. Dieser soll eine Realisierung der Gesamtmaßnahme in 2007 gewährleisten“.

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen

 

 

Finanzielle Auswirkungen

Ja (je nach Beschluss)

 

Haushaltstelle:6310.282.9600

                                              

Bezeichnung: Markt, Umgestaltung des Alten Marktes

 

Kosten (je nach Beschlussfassung)                                     

 

Folgekosten                           

vorgesehen im VmH

 

 

Haushaltsjahr (je nach Beschlussfassung)

 

 

Mittel stehen nicht zur Verfügung

Finanzierung: Im HHPlan sind z.Zt. für 2006 220.000€ eingeplant

Sichtvermerk Kämmerer