Erläuterungen zum
Antrag:
Die Gewerbetreibenden beklagen sich über das ‚Funzellicht‘, das gerade im Winter die Innenstadt nur trübe erhellt und nicht dazu geeignet ist, Kunden eine Wohlfühlatmosphäre zu vermitteln und sie zum Verweilen und zum Shoppen anzuregen. Zudem dürfte es sich um eine extrem preiswerte Möglichkeit handeln, einen Teil des City-Licht-Konzepts umzusetzen.
Antragstext:
Die Glaskörper der Lichtträger auf der Mittelstraße und auf dem Alten Markt sind zu überprüfen. Im Falle der Glasalterung und –trübung sind sie zu ersetzen, im Falle einer langjährigen Verschmutzung sind sie gründlich zu säubern; die Lichtquellen sind ggf. auszutauschen.
Stellungnahme der
Verwaltung:
Die Stadtwerke Hilden GmbH betreibt im Auftrag der Stadt die öffentliche Straßenbeleuchtung.
Die Stadt bezahlt dafür ein pauschaliertes Entgelt. Zu den Vertragsinhalten gehören auch die regelmäßige Wartung und damit auch die Reinigung der Lampen sowie die Auswechslung der Leuchtmittel.
Aus der beigefügten Stellungnahme der Stadtwerke geht hervor, dass ein kompletter Leuchtmittelwechsel zu einer gewissen Verbesserung führen könnte. Die Kosten dafür würden sich auf rd. 7.000,- € belaufen, wenn man die gesamte Fußgängerzone einbezieht. Bei einer Beschränkung auf die Mittelstraße liegen die Kosten bei rd. 3.500,- €.
Wenn, wie beantragt, außerhalb des regelmäßigen Turnus (4 Jahre) zusätzliche Reinigungen und Leuchtmittelwechsel erfolgen sollen, so ist dies nicht mehr über das Pauschalentgelt abgedeckt. Die hierfür benötigten Mittel müssten überplanmäßig bereitgestellt werden.
Wenn
man einer solchen Lösung folgt, dann ist allerdings damit aber nur Zeit
gewonnen, aber die Grundproblematik der Quecksilberdampflampe nicht gelöst.
Über kurz oder lang muss man sich insgesamt mit der Beleuchtung beschäftigen,
sei es über komplett neue Leuchten oder auch nur neue Leuchtenköpfe.
Horst Thiele
Finanzielle Auswirkungen Â
Finanzielle Auswirkungen (ja/nein) |
Je nach Beschluss |
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Produktnummer / -bezeichnung |
120101 |
Verkehrsflächen+Brücken |
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Investitions-Nr./ -bezeichnung: |
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Haushaltsjahr: |
2012 |
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Pflichtaufgabe oder freiwillige Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
x (hier
ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
(hier
ankreuzen) |
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Die Mittel
stehen in folgender Höhe zur Verfügung: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Der
Mehrbedarf besteht in folgender Höhe: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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1201010010 |
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3500-7000 |
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Die Deckung ist gewährleistet durch: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen für
den o. a. Zweck Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder
der EU zur Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier
ankreuzen) |
nein (hier
ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier
ankreuzen) |
nein (hier
ankreuzen) |
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Finanzierung: |
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Vermerk
Kämmerer Gesehen
Klausgrete |
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