Betreff
Zustand Straßenbeleuchtung Mittelstraße, Antrag der Fraktion FL
Vorlage
WP 09-14 SV 66/116
Aktenzeichen
IV/66
Art
Antragsvorlage

Erläuterungen zum Antrag:

 

Die Gewerbetreibenden beklagen sich über das ‚Funzellicht‘, das gerade im Winter die Innenstadt nur trübe erhellt und nicht dazu geeignet ist, Kunden eine Wohlfühlatmosphäre zu vermitteln und sie zum Verweilen  und zum Shoppen anzuregen. Zudem dürfte es sich um eine extrem preiswerte Möglichkeit handeln, einen Teil des City-Licht-Konzepts umzusetzen.


Antragstext:

 

Die Glaskörper der Lichtträger auf der Mittelstraße und auf dem Alten Markt sind zu überprüfen. Im Falle der Glasalterung und –trübung sind sie zu ersetzen, im Falle einer langjährigen Verschmutzung sind sie gründlich zu säubern; die Lichtquellen sind ggf. auszutauschen.

 


Stellungnahme der Verwaltung:

 

Die Stadtwerke Hilden GmbH betreibt im Auftrag der Stadt die öffentliche Straßenbeleuchtung.

Die Stadt bezahlt dafür ein pauschaliertes Entgelt. Zu den Vertragsinhalten gehören auch die regelmäßige Wartung und damit auch die Reinigung der Lampen sowie die Auswechslung der Leuchtmittel.

 

Aus der beigefügten Stellungnahme der Stadtwerke geht hervor, dass ein kompletter Leuchtmittelwechsel zu einer gewissen Verbesserung führen könnte. Die Kosten dafür würden sich auf rd. 7.000,- € belaufen, wenn man die gesamte Fußgängerzone einbezieht. Bei einer Beschränkung auf die Mittelstraße liegen die Kosten bei rd. 3.500,- €.

 

Wenn, wie beantragt, außerhalb des regelmäßigen Turnus (4 Jahre) zusätzliche Reinigungen und Leuchtmittelwechsel erfolgen sollen, so ist dies nicht mehr über das Pauschalentgelt abgedeckt. Die hierfür benötigten Mittel müssten überplanmäßig bereitgestellt werden.

 

Wenn man einer solchen Lösung folgt, dann ist allerdings damit aber nur Zeit gewonnen, aber die Grundproblematik der Quecksilberdampflampe nicht gelöst. Über kurz oder lang muss man sich insgesamt mit der Beleuchtung beschäftigen, sei es über komplett neue Leuchten oder auch nur neue Leuchtenköpfe.

 

 

Horst Thiele

 


Finanzielle Auswirkungen  

 

Finanzielle Auswirkungen (ja/nein)

Je nach Beschluss

Produktnummer / -bezeichnung

120101

Verkehrsflächen+Brücken

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Haushaltsjahr:

2012

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

x

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Die Mittel stehen in folgender Höhe zur Verfügung:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

1201010010

 

 

 

3500-7000

 

Die Deckung ist gewährleistet durch:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung:

 

 

Vermerk Kämmerer

 

Gesehen Klausgrete