Hier: überplanmäßige Mittelbereitstellung
Beschlussvorschlag:
„Der Rat der Stadt Hilden beschließt die Bereitstellung einer
überplanmäßigen Auszahlung für den Neubau der Forstarbeiterunterkunft (I0826000379)
in Höhe von 89.241,00 Euro. Die Deckung erfolgt durch vorhandene liquide
Mittel.
Erläuterungen
und Begründungen:
Da die Forstarbeiterunterkunft im Stadtwald
aufgrund altersbedingter baulicher Mängel erhebliche Feuchtigkeitsschäden mit
Schimmelbildung aufwies und dringend erneuert werden musste, waren bereits im
Haushaltsplan 2011 für den Neubau der incl. einer Holzhackschnitzelheizung 155.478,00
€ veranschlagt. In diesem Ansatz waren auch der Abriss und die Entsorgung des alten
Gebäudes enthalten. Nach Berechnung über den Baukostenindex 2010/2011 als
Standardwerk für Baukostenkalkulationen waren für den Neubau 96.000€ brutto und
für die Haustechnik 34.000 € brutto, also insgesamt 130.000 € in Ansatz zu
bringen, sodass die seinerzeit vorhandenen Mittel auskömmlich erschienen.
An der im Juni 2011 durchgeführten
öffentlichen Ausschreibung hatten sich nur 2 Firmen beteiligt, obwohl 9 Bieter
die Angebotsunterlagen anforderten. Die Angebotspreise lagen dann mit
184.450,00 € und 211.820,00 € deutlich über den vorhandenen Haushaltsmitteln.
Dies wurde im Rahmen der Auswertung der Angebote auf die Auslastung der
bietenden Firmen aufgrund des noch laufenden Konjunkturpaketes 2 zurückgeführt,
so dass die Ausschreibung aufgehoben wurde.
Die Markterkundung, warum die angebotenen
Preise so gravierend von den Baukostenindex-Daten abweichen ergab Folgendes:
-
Unternehmen
nehmen nicht mehr an jeder Ausschreibung teil, da die Auftragsbücher voll sind,
siehe oben.
-
Das
Auftragsvolumen ist zu gering, da das Gebäude zu klein ist, um für den Bieter
einen attraktiven Auftrag zu begründen.
-
Kostensteigerungen
von rund 8% im Holz- und Sanitärmarkt (sonst übliche Preissteigerung pro Jahr
ca. 3%).
Im weiteren Verlauf wurden mit den 2 Bietern
dennoch Vergabeverhandlungen durchführt, um die Möglichkeit einer Realisierung
des Projektes zu angemessenen Preisen auszuloten. Die VerhandÂlungen haben
jedoch selbst unter Minderung der Qualität des Objektes zu keiner ausreichenden
bzw. angemessenen Kostensenkung geführt.
Die Verwaltung hat deshalb 2011 entschieden,
das Projekt bis nach Ablauf des KonjunkturÂpaketes 2 zurückzustellen und in
2012 diese Maßnahme erneut auszuschreiben. Darüber hinaus wurden die Qualität
des Gebäudes so weit wie möglich dem Mindeststandard angepasst und alternative
Bauweisen zuzulassen, um somit ein breiteres Bieterspektrum zu erreichen. Eine
Verminderung der Kubatur war nicht möglich, hier sind die Vorgaben des
Arbeitsschutzes einzuhalten.
Nach Ãœberarbeitung der Ausschreibungsunterlagen
unter den oben genannten Gesichtspunkten wurde dann im April 2012 erneut eine
öffentliche Ausschreibung vorgenommen, an der sich vier Firmen beteiligten. Die
Angebotspreise lagen diesmal mit 116.265,38 € bis 210.934,74 € zumindest beim niedrigst
Bietenden innerhalb der vorhandenen Haushaltsmittel. Die mindestbietende Firma
erschien auch auf Grund des gemeinsamen Bauvorhabens „OGATA-Erweiterung
Kalstert 86“ aus der näheren Vergangenheit als zuverlässig und wurde am
11.05.2012 schriftlich beauftragt.
Die Firma beantwortete dieses
Auftragsschreiben am 18.05.2012 mit dem Hinweis, dass das AngeÂbot nicht
auskömmlich sei, da ihr bei der Erstellung des Angebots grobe
Kalkulationsfehler unterlaufen seien. Eine daraufhin vorgenommene erneute Prüfung,
der von der Firma benannÂten Einzelpositionen (Arbeiten sollten zu einem
Pauschalpreis durchgeführt werden) ergab, dass hierbei tatsächlich
Kalkulationsfehler enthalten waren, die aufgrund des Pauschalpreises bei der
ursprünglichen Wertung nicht aufgefallen waren. Somit war eine „Nichtauskömmlichkeit“
in den benannten Einzelpositionen nicht zu wiederlegen und nach VOB ein
Einspruch gegen die Vergabe grundsätzlich möglich. Insofern erfolgte die
Aufhebung der Ausschreibung am 24.05.2012.
Daraufhin hat die Verwaltung unverzüglich
mit 4 Firmen freie Verhandlungen aufgenommen und die Ausschreibung nochmals auf
Einsparungspotenziale hin geprüft. Als Ergebnis liegen nun zwei Angebote mit
verlässlichen Baukosten zur Fertigstellung vor, diese belaufen sich zurzeit auf
einen Auftragswert von 203.000,- € für den Neubau und die technische
Ausrüstung. Hinzu kommen noch Kosten für die Miete von Ersatzcontainern,
Baustrom etc. von ca. 7.000,- €, somit ergibt sich ein Gesamtbedarf von
210.000,- €.
Zur Verfügung stehen aktuell nach Abriss der alten Unterkunft noch 120.759,14 €, so dass trotz der erneuten Ausschreibung und den anschließenden Verhandlungen überplanmäßig noch 89.240,86 € benötigt werden. Da auch nach Prüfung des Rechnungsprüfungsamtes leider keine Möglichkeit eine kostengünstigeren Erstellung der Forstarbeiterunterkunft erkennbar ist, bittet die Verwaltung um die zusätzliche Mittelbereitstellung in vorgenannter Höhe, um den dringend erforderlichen Neubau der Forstarbeiterunterkunft herstellen zu können. Eine Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes ist als Anlage beigefügt.
gez. Horst Thiele
Bürgermeister
Finanzielle Auswirkungen Â
Finanzielle
Auswirkungen (ja/nein) |
ja |
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Produktnummer
/ -bezeichnung |
011 303 |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
I082600037 |
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Haushaltsjahr: |
2012 |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
X (hier ankreuzen) |
Freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
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Die Mittel stehen in folgender Höhe zur
Verfügung: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag |
011 303 0010 |
Investitionen |
096020 |
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120.759,14 € |
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Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
011 303 0010 |
Investitionen |
096020 |
|
89.240,86 € |
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Die Deckung ist gewährleistet
durch: vorhandene liquide Mittel. |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus
entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung?
(ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein X (hier ankreuzen) |
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Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind
auf drei Jahre befristet. Die Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die
Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft
– siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein X (hier ankreuzen) |
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Finanzierung: |
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Vermerk Kämmerer Gesehen Klausgrete |