Betreff
Antrag gemäß § 24 GO NW:
Einrichtung einer Bewohnerparkzone für den Bereich Schillerstraße / Ecke Fabriciusstraße
Vorlage
WP 09-14 SV 61/148
Aktenzeichen
IV/61.1 Groll-VEP
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Beschlussfassung wird anheim gestellt.


Erläuterungen und Begründungen:

 

Mit Schreiben vom 30.Mai 2012 haben verschiedene Anlieger der Schillerstraße den als Anlage beigefügten Antrag gestellt, für die Schillerstraße sowie für den Abschnitt der Fabriciusstraße zwischen Schillerstraße und Körnerstraße eine „Bewohnerparkzone“ einzurichten.

 

Argumentiert wird mit der zunehmenden Inanspruchnahme der im öffentlichen Straßenraum vorhandenen KFZ-Stellplätze durch Besucher des Facharzt-Zentrums „Medi-Tower“ (ca. 150-180m entfernt) sowie durch die Beschäftigten im Gewerbegebiet „Gewerbepark Terrania“ an der Ellerstraße (der an der Schillerstraße einen Fußgängerzugang hat).

 

Ziel der Anlieger ist es, „Stellmöglichkeiten vor der Tür“ zu erhalten.

Dieser Wunsch ist zwar menschlich verständlich, jedoch durch das Instrument „Bewohnerparken“ nicht zu erreichen.

 

Beim „Bewohnerparken“ handelt es sich um eine im Straßenverkehrsgesetz vorgesehene und in der Straßenverkehrsordnung im Detail geregelte Möglichkeit, Bewohner städtischer Quartiere von geltenden verkehrsrechtlichen Parkraumbeschränkungen auszunehmen oder für sie privilegierende Regelungen zu treffen (§ 45 Abs. 1b Satz 2a StVO).

 

Hierbei gilt bereits seit 1998, aufgrund eines Urteils des Bundesverwaltungsgerichtes, dass keine enge räumliche Verbindung zwischen Wohnung und PKW-Abstellort verlangt werden kann, wenn eine Bewohner-Parkzone eingerichtet wird. Im Umkehrschluss führt dies dazu, dass die Einrichtung einer Bewohner-Parkzone eben nicht bedeutet, einen „eigenen“ PKW-Stellplatz „vor der Tür“ zu bekommen.

Im Gegenteil kann davon ausgegangen werden, dass auch weitere Wege in Kauf genommen werden müssen. Größere Entfernungen als 1000 m werden selbst in Großstädten rechtlich nicht akzeptiert, in kleineren Städten wie etwa Hilden müssen aber immer noch Entfernungen von 200 bis 300 m akzeptiert werden. Angesichts der Tatsache, dass die Schillerstraße selbst kaum 80m lang ist, passt hier das Verhältnis nicht mehr.

 

In der Schillerstraße sind insgesamt 17 öffentliche Parkplätze markiert. Sie erfüllen ihre ihnen zugedachte öffentliche Funktion für Besucher des Bahnhofes oder der umliegenden kleinen Läden, Praxen usw.

Diese Parkplätze sind im Tagesverlauf praktisch nie vollständig belegt; das hat zumindest eine länger angelegte Beobachtung im Juni 2012 ergeben. Defizite ergeben sich lediglich in den Abend- und Nachtstunden. In der Umgebung der Schillerstraße selbst sind aber immer noch Stellplätze im öffentlichen Straßenraum verfügbar gewesen.

Eine Bewohnerparkregelung würde also an der bestehenden Situation nichts ändern, denn auch dann wäre kein Stellplatz „vor der Haustür“ gesichert.

 

Darüber hinaus ist es nicht die Angelegenheit der Stadt, private Stellplatzprobleme zu lösen. Jeder Autohalter ist zunächst einmal für seine Abstellmöglichkeit selbst verantwortlich. Das bedeutet auch, dass man im Zweifelsfall in der Umgebung für einen Garagenplatz o.ä. Miete bezahlen muss.

In der Umgebung der Schillerstraße sind derartige Garagenhöfe vorhanden.

 

Über eigene Stellplätze für Kunden, Besucher und Beschäftigte verfügen zudem das im Antrag genannte Facharztzentrum „Medi-Tower“ (im Eckbereich Bahnhofsallee/ Benrather Straße) sowie die einzelnen Firmen im „Gewerbepark Terrania“ (Ellerstraße).

 

In Hilden gibt es derzeit Bewohnerparkzonen im wesentlichen nur im unmittelbaren Innenstadtbereich sowie im Bereich der Pungshausstraße (Schulzentrum Holterhöfchen).

Der Stadtentwicklungsausschuss hat sich seinerzeit (1995/97) bewusst dagegen entschieden, außerhalb der Innenstadt (mit der Nordgrenze der Berliner Straße) Bewohnerparkzonen auszuweisen. Denn nur in der Innenstadt sind grundsätzlich die Voraussetzungen gegeben, die die StVO für die Errichtung solcher Zonen genannt werden.

 

Seitens der Verwaltung kann daher nicht die Einrichtung einer Bewohnerparkzone für den Bereich der Schillerstraße empfohlen werden; die von den Antragstellern erwünschten „Parkplätze vor der Haustür“ können damit nicht geschaffen werden.

 

 

H. Thiele


Finanzielle Auswirkungen  

 

Finanzielle Auswirkungen (ja/nein)

nein

Produktnummer / -bezeichnung

 

 

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Haushaltsjahr:

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Die Mittel stehen in folgender Höhe zur Verfügung:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

Die Deckung ist gewährleistet durch:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung:

 

 

 

Vermerk Kämmerer