Betreff
Aufstellung einer Messstation für Luftemissionen im Hildener Norden
hier: Antrag der dUH vom 24.04.2012
Vorlage
WP 09-14 SV 66/114
Aktenzeichen
IV/66.3-Hen
Art
Antragsvorlage

Erläuterungen zum Antrag:

 


Antragstext:

 

 


Stellungnahme der Verwaltung:

 

Die beschriebenen Beobachtungen sind weder beim Ordnungsamt  noch beim Bauamt der Stadt Hilden  bekannt.

Ferner wurde mit dem Umweltamt  des Kreises Mettmann,  Untere Immissionsschutzbehörde,  Rücksprache gehalten. Auch dort ist  der geschilderte Fall nicht bekannt.

 

Grundsätzlich ist festzustellen, dass  der Kreis Mettmann für Immissionen zuständig ist, sofern es sich um gewerbliche Betriebe handelt, bei Kleinfeuerungsanlagen in privaten Wohngebäuden ist die örtliche Bauaufsicht zuständig. Trotz einiger sehr konkreter Angaben im Antrag (Uhrzeiten, chemischer Stoff Gruppe 960) ist eine Zuordnung nicht möglich. Hier bedarf es weiterer Informationen, bevor die zuständige Behörde tätig werden kann.

 

Unabhängig  davon ob es sich hier um einen gewerblichen bzw. privaten Verursacher handelt,  stellt der Kreis Mettmann keine Messstationen auf, zuständig ist  hier die Bezirksregierung.

 

Nach Einschätzung des Kreises Mettmann bedarf es jedoch auch hierfür zusätzlicher Informationen bzw. einer weiteren Konkretisierung, bevor die Aufstellung einer Messstation erfolgt. In der Regel wird durch eine vorab durchgeführte Abschätzung (Screening) überprüft, ob eine Grenzwertüberschreitung zu erwarten ist.

 

 

 

 

 

 

Thiele