hier: Antrag der dUH vom 24.04.2012
Erläuterungen zum
Antrag:
Antragstext:
Stellungnahme der
Verwaltung:
Die beschriebenen
Beobachtungen sind weder beim OrdnungsamtÂ
noch beim Bauamt der Stadt HildenÂ
bekannt.
Ferner wurde mit
dem Umweltamt des Kreises Mettmann, Untere Immissionsschutzbehörde, Rücksprache gehalten. Auch dort ist der geschilderte Fall nicht bekannt.
Grundsätzlich ist
festzustellen, dass der Kreis Mettmann
für Immissionen zuständig ist, sofern es sich um gewerbliche Betriebe handelt,
bei Kleinfeuerungsanlagen in privaten Wohngebäuden ist die örtliche Bauaufsicht
zuständig. Trotz einiger sehr konkreter Angaben im Antrag (Uhrzeiten,
chemischer Stoff Gruppe 960) ist eine Zuordnung nicht möglich. Hier bedarf es
weiterer Informationen, bevor die zuständige Behörde tätig werden kann.
Unabhängig davon ob es sich hier um einen gewerblichen
bzw. privaten Verursacher handelt,Â
stellt der Kreis Mettmann keine Messstationen auf, zuständig ist hier die Bezirksregierung.
Nach Einschätzung
des Kreises Mettmann bedarf es jedoch auch hierfür zusätzlicher Informationen
bzw. einer weiteren Konkretisierung, bevor die Aufstellung einer Messstation
erfolgt. In der Regel wird durch eine vorab durchgeführte Abschätzung
(Screening) überprüft, ob eine Grenzwertüberschreitung zu erwarten ist.
Thiele