Beschlussvorschlag:
Auf der Grundlage der Schulentwicklungsplanung
(SEP) für die weiterführenden Schulen in Hilden und dem Ergebnis der
Elternbefragung fasst der Rat der Stadt nach Vorberatung im Ausschuss für
Schule und Sport folgenden Beschluss:
1.
Die städt.
Hauptschule Theodor-Heuss wird gem. § 81 Schulgesetz NRW (SchulG) beginnend mit
dem Schuljahr 2012/2013 sukzessive aufgelöst. Die Auflösung erfolgt in der
Weise, dass ab dem Schuljahr 2012/2013 an der Theodor-Heuss-Hauptschule keine
Schüler für die Eingangsklasse aufgenommen werden und folglich keine
Eingangsklasse gelbildet wird. Die Theodor-Heuss-Hauptschule wird so lange
auslaufend fortgeführt, wie ein ordnungsgemäßer Schulbetrieb aufrechterhalten
werden kann (s. Beschlussvorschlag zur Sitzungsvorlage WP 09-14 51/208).
2.
Die
Wilhelm-Fabry-Realschule wird beginnend mit dem Schuljahr 2013/2014 sukzessive
aufgelöst und so lange auslaufend fortgeführt, wie ein ordnungsgemäßer Schulbetrieb
aufrechterhalten werden kann. Eingangsklassen werden ab dem Schuljahr 2013/2014
nicht mehr gebildet.
3.
Die
Stadt Hilden stellt auf der Grundlage des Ergebnisses der Elternbefragung
(Anlage 1) und der Prognose der Schülerzahlen im Sekundarbereich (Anlage 2) fest,
dass für die Errichtung einer Sekundarschule in Hilden ein Bedarf besteht.
4.
Zum
Schuljahresbeginn 2013/2014 wird eine teilintegrierte Sekundarschule mit drei Zügen
im gebundenen Ganztag errichtet.
5.
Das
Schulprogramm orientiert sich an dem als Anlage 3 beigefügten Pädagogischen
Konzept für die Sekundarschule in Hilden.
6.
Auf Grundlage
der als Anlage 4 beigefügten Kooperationsvereinbarungen gehen
·
die
Sekundarschule und das Städt. Helmholtz-Gymnasium
und
·
die
Sekundarschule und das Berufskolleg Hilden des Kreises Mettmann
eine
verbindliche Kooperation ein.
7.
Die
Sekundarschule nimmt ihren Betrieb zum Schuljahresbeginn 2013/2014 in den
Räumlichkeiten der städt. Wilhelm-Fabry-Realschule, Am Holterhöfchen 26, 40724
Hilden, auf.
8.
Die
Festlegung des Schulnamens erfolgt durch separaten Beschluss.
9.
Die
erforderlichen baulichen Investitionen im Zusammenhang mit der Errichtung der
Sekundarschule orientieren sich an der mit der Sitzungsvorlage WP 09-14 51/211
vorgelegten Architektenplanung.Â
Ãœber die Bereitstellung der
erforderlichen Haushaltsmittel wird im Rahmen der Haushaltsplanberatungen
entschieden.
Erläuterungen und Begründungen:
Mit Sitzungsvorlage WP 09-14 SV 51/209 wurde die Schulentwicklungsplanung für die weiterführenden Schulen in Hilden vorgestellt und die notwendigen schulorganisatorischen Maßnahmen eingehend erläutert. Wie bereits in dieser Sitzungsvorlage dargestellt machen die aktuellen Schülerzahlen sowie die im Schulentwicklungsplan aufgezeigten Prognosen eine Änderung der Schulangebote für den Sekundarbereich I erforderlich. Der Schulplaner Herr Dr. Garbe weist in seinem Bericht zudem daraufhin, dass das Elternwahlverhalten in NRW zunehmend und beschleunigt dazu führt, dass die Kinder an Schulformen angemeldet werden, die den Weg zum Abitur ermöglichen und die Entscheidungen über die Schullaufbahn möglichst lange offen halten. Als geeignete Maßnahme um dem Rechnung zu tragen empfiehlt der Schulentwicklungsplan die Gründung einer Sekundarschule.
Bei der Sekundarschule handelt es sich um eine neue Schulform der Sekundarstufe I. Sie umfasst die Jahrgänge 5 bis 10 und ist in der Regel eine Ganztagsschule. Sie ist mindestens dreizügig und für die Einrichtung sind mindestens 25 Schülerinnen und Schüler pro Klasse erforderlich. Die Sekundarschule bereitet Schülerinnen und Schüler sowohl auf die berufliche Ausbildung als auch auf die Hochschulreife vor.
Der Unterricht bietet von Anfang an auch gymnasiale Standards. Die zweite Fremdsprache im sechsten Jahrgang wird fakultativ angeboten; ein weiteres Angebot für die zweite Fremdsprache wird, wie am Gymnasium und der Gesamtschule, ab Jahrgangsstufe acht eröffnet.
In der Sekundarschule lernen die Kinder und Jugendlichen mindestens in den Klassen fünf und sechs gemeinsam. Ab dem 7. Jahrgang kann der Unterricht auf der Grundlage eines Beschlusses des Schulträgers integriert, teilintegriert oder in mindestens zwei getrennten Bildungsgängen (kooperativ) erfolgen.
Die Sekundarschule verfügt über keine eigene Oberstufe, sie geht aber mindestens eine verbindliche Kooperation mit der Oberstufe eines Gymnasiums, einer Gesamtschule oder eines Berufskollegs ein. Damit ist sichergestellt, dass Eltern bei der Anmeldung genau wissen, wo ihr Kind das Abitur machen kann.
Die Gründung einer Sekundarschule ist an folgende Voraussetzungen geknüpft:
•          Über den Zeitraum von fünf Jahren muss ein Einschulungspotential an einheimischen Schülern größer 75 vorhanden sein (= 3 Eingangsklassen)
•          Bei der Elternbefragung (mindestens der Jahrgangsstufen 3 und 2 der Grundschulen) muss ein Bedarf größer 75 nachgewiesen werden.
•          Ein pädagogisches Konzept für die neue Schule muss vorgelegt und vom Rat der Stadt beschlossen werden.
•          Ein Kooperationsvertrag mit einem oder mehreren Partner für die gymnasiale Oberstufe muss vorgelegt werden.
•          Die Infrastrukturvoraussetzungen (= räumliche Unterbringung der neuen wie der auslaufenden Schule) müssen nachgewiesen werden; gegebenenfalls müssen notwendige finanzielle Aufwendungen in der mittelfristige Finanzplanung berücksichtigt werden.
•          Wenn nach der Anmeldung mindestens 75 Anmeldungen vorliegen, kann die neue Schule errichtet werden.
Auf der Grundlage der Schülerzahlenprognose, der Schulträgerberatung durch die Bezirksregierung Düsseldorf und der Schulentwicklungsplanung durch Dr. Garbe & Lexis hat die Verwaltung im Januar 2012 eine Konzeptgruppe Sekundarschule gebildet, deren Aufgabe die Entwicklung des pädagogischen Konzeptes für die neu zugründende Sekundarschule war. Das von der Konzeptgruppe entwickelte Pädagogische Konzept für die Sekundarschule, in das auch die Ergebnisse von Elternworkshop und Lehrerworkshop eingeflossen sind, ist als Anlage 3 dieser Sitzungsvorlage beigefügt. Nach Abstimmungsgesprächen mit den Schulleitungen der Ersatzschulen in Hilden und Information der umliegenden Schulträgern wurden zwei Elterninformationsveranstaltungen zur Sekundarschule sowie zahlreichen Informationsveranstaltungen bei Organisationen, Institutionen etc. durchgeführt.
Im
Anschluss daran fand in der Zeit vom 30.4. bis 11.05.2012 eine Elternbefragung
für die Klassen 2 und 3 statt. Die Auswertung der Elternbefragung (s. Anlage 1)
ergab bei einer Gesamtrücklaufquote über alle Jahrgänge von 86,68 % eine
Zustimmung für die Sekundarschule von 238 bei Klasse 2 und 223 bei Klasse 3 (Hochrechnung gem. Landesregierung). Damit
liegt die Zahl der zu erwartenden Anmeldungen deutlich über den geforderten 75.
Die Elternbefragung hat den Bedarf zur
Errichtung einer Sekundarschule ausgewiesen, sodass das weitere formelle
Verfahren durchgeführt werden kann, dass einen Einrichtungsbeschluss durch den
Rat der Stadt vorsieht.
Sowohl die mit Sitzungsvorlage WP 09–14 SV 51/209 vorgelegte
Schulentwicklungsplanung für die weiterführenden Schulen als auch das Ergebnis
der Elternbefragung ermöglichen die Errichtung einer Sekundarschule in Hilden.
Die Errichtung der Sekundarschule ist mit den benachbarten Schulträgern
interkommunal abgestimmt.
Wie bereits in der Sitzungsvorlage WP 09–14 SV 208 dargestellt muss die
Theodor-Heuss-Haupt-schule aufgrund der geringen Anmeldezahlen und der nicht
zustande kommenden Eingangsklasse zum Schuljahr 2012/13 in Folge sukzessiv
auslaufen. Mit Einrichtungsbeschluss des Rates für die Stadt Hilden zur
Gründung einer Sekundarschule ist ebenfalls eine sukzessive Auflösung der Wilhelm-Fabry-Realschule
ab dem Schuljahr 2013/2014 verbunden, sodass auch an dieser Schule beginnend
mit dem Unterrichtsbetrieb der neuen Sekundarschule keine neue Eingangsklasse
mehr gebildet wird. Die auslaufende Auflösung beider Schulen wird durch die
Bezirksregierung Düsseldorf begleitet.
Die Sekundarschule wird am jetzigen Standort der
Wilhelm-Fabry-Realschule, Am Holterhöfchen 26, errichtet. Lt. vorliegendem
Raumprogramm (Teil II des Schulentwicklungsplanes von Dr. Garbe & Lexis)
ist die Raumkapazität im Gebäudekomplex Holterhöfchen 26 für die Unterbringung
einer dreizügigen Sekundarschule ausreichend. Das bestehende Gebäude bietet
genügend Unterrichts-räume, Fachräume, Nebenräume etc. – das Raumangebot ist
sogar ausreichend für den Fall, dass die Anmeldungen zur die Sekundarschule in
1 oder 2 Jahrgängen eine 4-zügigkeit erfordern. Lediglich die vorhandenen Räume
der Mensa sind für den Ganztagsbetrieb einer 3-zügigen Sekundarschule nicht
geeignet. Hier bedarf es einer Erweiterung in Form eines Ausbaus des vorhandenen
Lichthofes – s. hierzu Sitzungsvorlage WP 09-14 SV 51/211.
Der Unterricht an der neu zugründenden Sekundarschule wird in den
Klassen 5 und 6 in integrierter und binnendifferenzierender Form im Klassenverband
stattfinden. Ab Klasse 7 sieht das von der Konzeptgruppe entwickelte
pädagogische Konzept die teilintegrierte Unterrichtsform vor – näheres ergibt
sich aus dem als Anlage ebenfalls beigefügten Pädagogischen Konzept.
Zur Sicherstellung der gymnasialen Oberstufe wurden bereits
Kooperationsvereinbarungen zwischen der Stadt Hilden als Schulträger und dem
städt. Helmholtz-Gymnasium und dem Berufskolleg des Kreises Mettmann
abgeschlossen. Die unterzeichneten Kooperationsvereinbarungen sind Bestandteil
des vorliegenden pädagogischen Konzeptes.
Unter der Voraussetzung, das nach Vorberatung im Ausschuss für Schule
und Sport der Rat der Stadt in seiner Sitzung am 04.07.2012 den
Einrichtungsbeschluss für die Sekundarschule in Hilden fassen wird, wird die
Verwaltung den Antrag auf Errichtung der neuen Sekundarschule und die
Durchführung des verbindlichen Anmeldeverfahrens bei der Bezirksregierung
Düsseldorf stellen. Nach Genehmigung des Errichtungsbeschusses durch die
Bezirksregierung Düsseldorf findet das Anmeldeverfahren für die neu zugründende
Sekundarschule dann im Februar 2013 statt. Unter der Voraussetzung, dass die
notwendigen Mindestschülerzahlen erreicht werden – hiervon ist auf der
Grundlage der Ergebnisse der Elternbefragung und der Prognose in der Schulentwicklungsplanung
für die weiterführenden Schulen auszugehen – wird ein Gründungskollegium
gebildet, das die organisatorische und pädagogische Vorbereitung des ersten
Schuljahres vorzunehmen hat.
Fazit
Die Schulentwicklungsplanung für die weiterführenden Schulen in Hilden
empfiehlt aufgrund der demographischen Entwicklung der Schülerzahlen und der
Nachfragesituation an Haupt- und Realschule die Einrichtung einer
Sekundarschule in Hilden zum Schuljahr 2013/2014 unter Auflösung der
Theodor-Heuss-Hauptschule und der Wilhelm-Fabry-Realschule. Nach Darstellung
des Gutachters „besteht letztlich für die Stadt Hilden keine Alternative zur
Errichtung einer Sekundarschule, weil sowohl die Hauptschule als auch die
Realschule aufgrund der faktischen Entwicklung und der Prognosen aufgelöst
werden müssen“.
Die vom 30.04. bis 11.05.2012 durchgeführte Elternbefragung hat den
Bedarf zur Errichtung einer Sekundarschule ebenfalls ausgewiesen, sodass das
weitere formelle Verfahren durchgeführt werden kann.
Finanzielle Auswirkungen Â
Finanzielle
Auswirkungen (ja/nein) |
ja |
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Produktnummer
/ -bezeichnung |
030102 030103 |
Hauptschule Realschule |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Haushaltsjahr: |
2012 ff. |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
X (hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
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Die Mittel stehen in folgender Höhe zur
Verfügung: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
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Betrag € |
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Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Die Deckung ist
gewährleistet durch: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus
entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung?
(ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind
auf drei Jahre befristet. Die Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die
Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft
– siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung: |
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Vermerk Kämmerer Gesehen Klausgrete |
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Personelle Auswirkungen
Im Stellenplan enthalten: |
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ja |
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Planstelle(n): Durch die sukzessive Auflösung
von Theodor-Heuss-Hauptschule und Wilhelm-Fabry-Realschule verbunden mit der
Neugründung einer Sekundarschule wird es Änderungen bei den Stellen der
Schulsekretärinnen und Hausmeister geben. |
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Vermerk Personaldezernent gesehen Danscheidt |