Betreff
Einrichtung einer Sekundarschule in Hilden
Vorlage
WP 09-14 SV 51/210
Aktenzeichen
III/51.1 Schg
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussvorschlag:

 

Auf der Grundlage der Schulentwicklungsplanung (SEP) für die weiterführenden Schulen in Hilden und dem Ergebnis der Elternbefragung fasst der Rat der Stadt nach Vorberatung im Ausschuss für Schule und Sport folgenden Beschluss:

 

1.    Die städt. Hauptschule Theodor-Heuss wird gem. § 81 Schulgesetz NRW (SchulG) beginnend mit dem Schuljahr 2012/2013 sukzessive aufgelöst. Die Auflösung erfolgt in der Weise, dass ab dem Schuljahr 2012/2013 an der Theodor-Heuss-Hauptschule keine Schüler für die Eingangsklasse aufgenommen werden und folglich keine Eingangsklasse gelbildet wird. Die Theodor-Heuss-Hauptschule wird so lange auslaufend fortgeführt, wie ein ordnungsgemäßer Schulbetrieb aufrechterhalten werden kann (s. Beschlussvorschlag zur Sitzungsvorlage WP 09-14 51/208).

 

2.    Die Wilhelm-Fabry-Realschule wird beginnend mit dem Schuljahr 2013/2014 sukzessive aufgelöst und so lange auslaufend fortgeführt, wie ein ordnungsgemäßer Schulbetrieb aufrechterhalten werden kann. Eingangsklassen werden ab dem Schuljahr 2013/2014 nicht mehr gebildet.

 

3.    Die Stadt Hilden stellt auf der Grundlage des Ergebnisses der Elternbefragung (Anlage 1) und der Prognose der Schülerzahlen im Sekundarbereich (Anlage 2) fest, dass für die Errichtung einer Sekundarschule in Hilden ein Bedarf besteht.

 

4.    Zum Schuljahresbeginn 2013/2014 wird eine teilintegrierte Sekundarschule mit drei Zügen im gebundenen Ganztag errichtet.

 

5.    Das Schulprogramm orientiert sich an dem als Anlage 3 beigefügten Pädagogischen Konzept für die Sekundarschule in Hilden.

 

6.    Auf Grundlage der als Anlage 4 beigefügten Kooperationsvereinbarungen gehen

 

·        die Sekundarschule und das Städt. Helmholtz-Gymnasium

und

·        die Sekundarschule und das Berufskolleg Hilden des Kreises Mettmann

 

eine verbindliche Kooperation ein.

 

7.    Die Sekundarschule nimmt ihren Betrieb zum Schuljahresbeginn 2013/2014 in den Räumlichkeiten der städt. Wilhelm-Fabry-Realschule, Am Holterhöfchen 26, 40724 Hilden, auf.

 

8.    Die Festlegung des Schulnamens erfolgt durch separaten Beschluss.

 

9.    Die erforderlichen baulichen Investitionen im Zusammenhang mit der Errichtung der Sekundarschule orientieren sich an der mit der Sitzungsvorlage WP 09-14 51/211 vorgelegten Architektenplanung. 

Ãœber die Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel wird im Rahmen der Haushaltsplanberatungen entschieden.


 

Erläuterungen und Begründungen:

 

Mit Sitzungsvorlage WP 09-14 SV 51/209 wurde die Schulentwicklungsplanung für die weiterführenden Schulen in Hilden vorgestellt und die notwendigen schulorganisatorischen Maßnahmen eingehend erläutert.  Wie bereits in dieser Sitzungsvorlage dargestellt machen die aktuellen Schülerzahlen sowie die im Schulentwicklungsplan aufgezeigten Prognosen eine Änderung der Schulangebote für den Sekundarbereich I erforderlich. Der Schulplaner Herr Dr. Garbe weist in seinem Bericht zudem daraufhin, dass das Elternwahlverhalten in NRW zunehmend und beschleunigt dazu führt, dass die Kinder an Schulformen angemeldet werden, die den Weg zum Abitur ermöglichen und die Entscheidungen über die Schullaufbahn möglichst lange offen halten. Als geeignete Maßnahme um dem Rechnung zu tragen empfiehlt  der Schulentwicklungsplan die Gründung einer Sekundarschule.

 

Bei der Sekundarschule handelt es sich um eine neue Schulform der Sekundarstufe I. Sie umfasst die Jahrgänge 5 bis 10 und ist in der Regel eine Ganztagsschule. Sie ist mindestens dreizügig und für die Einrichtung sind mindestens 25 Schülerinnen und Schüler pro Klasse erforderlich. Die Sekundarschule bereitet Schülerinnen und Schüler sowohl auf die berufliche Ausbildung als auch auf die Hochschulreife vor.

Der Unterricht bietet von Anfang an auch gymnasiale Standards. Die zweite Fremdsprache im sechsten Jahrgang wird fakultativ angeboten; ein weiteres Angebot für die zweite Fremdsprache wird, wie am Gymnasium und der Gesamtschule, ab Jahrgangsstufe acht eröffnet.

In der Sekundarschule lernen die Kinder und Jugendlichen mindestens in den Klassen fünf und sechs gemeinsam. Ab dem 7. Jahrgang kann der Unterricht auf der Grundlage eines Beschlusses des Schulträgers integriert, teilintegriert oder in mindestens zwei getrennten Bildungsgängen (kooperativ) erfolgen.

Die Sekundarschule verfügt über keine eigene Oberstufe, sie geht aber mindestens eine verbindliche Kooperation mit der Oberstufe eines Gymnasiums, einer Gesamtschule oder eines Berufskollegs ein. Damit ist sichergestellt, dass Eltern bei der Anmeldung genau wissen, wo ihr Kind das Abitur machen kann.

 

Die Gründung einer Sekundarschule ist an folgende Voraussetzungen geknüpft:

 

•           Über den Zeitraum von fünf Jahren muss ein Einschulungspotential an einheimischen Schülern größer 75 vorhanden sein (= 3 Eingangsklassen)

•           Bei der Elternbefragung (mindestens der Jahrgangsstufen 3 und 2 der Grundschulen) muss ein Bedarf größer 75 nachgewiesen werden.

•           Ein pädagogisches Konzept für die neue Schule muss vorgelegt und vom Rat der Stadt beschlossen werden.

•           Ein Kooperationsvertrag mit einem oder mehreren Partner für die gymnasiale Oberstufe muss vorgelegt werden.

•           Die Infrastrukturvoraussetzungen (= räumliche Unterbringung der neuen wie der auslaufenden Schule) müssen nachgewiesen werden; gegebenenfalls müssen notwendige finanzielle Aufwendungen in der mittelfristige Finanzplanung berücksichtigt werden.

•           Wenn nach der Anmeldung mindestens 75 Anmeldungen vorliegen, kann die neue Schule errichtet werden.

 

Auf der Grundlage der Schülerzahlenprognose, der Schulträgerberatung durch die Bezirksregierung Düsseldorf und der Schulentwicklungsplanung durch Dr. Garbe & Lexis hat die Verwaltung im Januar 2012 eine Konzeptgruppe Sekundarschule gebildet, deren Aufgabe die Entwicklung des pädagogischen Konzeptes für die neu zugründende Sekundarschule war. Das von der Konzeptgruppe entwickelte Pädagogische Konzept für die Sekundarschule, in das auch die Ergebnisse von Elternworkshop und Lehrerworkshop eingeflossen sind, ist als Anlage 3 dieser Sitzungsvorlage beigefügt. Nach Abstimmungsgesprächen mit den Schulleitungen der Ersatzschulen in Hilden und Information der umliegenden Schulträgern wurden zwei Elterninformationsveranstaltungen zur Sekundarschule sowie zahlreichen Informationsveranstaltungen bei Organisationen, Institutionen etc.  durchgeführt.

Im Anschluss daran fand in der Zeit vom 30.4. bis 11.05.2012 eine Elternbefragung für die Klassen 2 und 3 statt. Die Auswertung der Elternbefragung (s. Anlage 1) ergab bei einer Gesamtrücklaufquote über alle Jahrgänge von 86,68 % eine Zustimmung für die Sekundarschule von 238 bei Klasse 2 und 223 bei Klasse 3 (Hochrechnung gem. Landesregierung). Damit liegt die Zahl der zu erwartenden Anmeldungen deutlich über den geforderten 75.

 

Die Elternbefragung hat den Bedarf zur Errichtung einer Sekundarschule ausgewiesen, sodass das weitere formelle Verfahren durchgeführt werden kann, dass einen Einrichtungsbeschluss durch den Rat der Stadt vorsieht.

 

Sowohl die mit Sitzungsvorlage WP 09–14 SV 51/209 vorgelegte Schulentwicklungsplanung für die weiterführenden Schulen als auch das Ergebnis der Elternbefragung ermöglichen die Errichtung einer Sekundarschule in Hilden. Die Errichtung der Sekundarschule ist mit den benachbarten Schulträgern interkommunal abgestimmt.

 

Wie bereits in der Sitzungsvorlage WP 09–14 SV 208 dargestellt muss die Theodor-Heuss-Haupt-schule aufgrund der geringen Anmeldezahlen und der nicht zustande kommenden Eingangsklasse zum Schuljahr 2012/13 in Folge sukzessiv auslaufen. Mit Einrichtungsbeschluss des Rates für die Stadt Hilden zur Gründung einer Sekundarschule ist ebenfalls eine sukzessive Auflösung der Wilhelm-Fabry-Realschule ab dem Schuljahr 2013/2014 verbunden, sodass auch an dieser Schule beginnend mit dem Unterrichtsbetrieb der neuen Sekundarschule keine neue Eingangsklasse mehr gebildet wird. Die auslaufende Auflösung beider Schulen wird durch die Bezirksregierung Düsseldorf begleitet.

 

Die Sekundarschule wird am jetzigen Standort der Wilhelm-Fabry-Realschule, Am Holterhöfchen 26, errichtet. Lt. vorliegendem Raumprogramm (Teil II des Schulentwicklungsplanes von Dr. Garbe & Lexis) ist die Raumkapazität im Gebäudekomplex Holterhöfchen 26 für die Unterbringung einer dreizügigen Sekundarschule ausreichend. Das bestehende Gebäude bietet genügend Unterrichts-räume, Fachräume, Nebenräume etc. – das Raumangebot ist sogar ausreichend für den Fall, dass die Anmeldungen zur die Sekundarschule in 1 oder 2 Jahrgängen eine 4-zügigkeit erfordern. Lediglich die vorhandenen Räume der Mensa sind für den Ganztagsbetrieb einer 3-zügigen Sekundarschule nicht geeignet. Hier bedarf es einer Erweiterung in Form eines Ausbaus des vorhandenen Lichthofes – s. hierzu Sitzungsvorlage WP 09-14 SV 51/211.

 

Der Unterricht an der neu zugründenden Sekundarschule wird in den Klassen 5 und 6 in integrierter und binnendifferenzierender Form im Klassenverband stattfinden. Ab Klasse 7 sieht das von der Konzeptgruppe entwickelte pädagogische Konzept die teilintegrierte Unterrichtsform vor – näheres ergibt sich aus dem als Anlage ebenfalls beigefügten Pädagogischen Konzept.

Zur Sicherstellung der gymnasialen Oberstufe wurden bereits Kooperationsvereinbarungen zwischen der Stadt Hilden als Schulträger und dem städt. Helmholtz-Gymnasium und dem Berufskolleg des Kreises Mettmann abgeschlossen. Die unterzeichneten Kooperationsvereinbarungen sind Bestandteil des vorliegenden pädagogischen Konzeptes.

 

Unter der Voraussetzung, das nach Vorberatung im Ausschuss für Schule und Sport der Rat der Stadt in seiner Sitzung am 04.07.2012 den Einrichtungsbeschluss für die Sekundarschule in Hilden fassen wird, wird die Verwaltung den Antrag auf Errichtung der neuen Sekundarschule und die Durchführung des verbindlichen Anmeldeverfahrens bei der Bezirksregierung Düsseldorf stellen. Nach Genehmigung des Errichtungsbeschusses durch die Bezirksregierung Düsseldorf findet das Anmeldeverfahren für die neu zugründende Sekundarschule dann im Februar 2013 statt. Unter der Voraussetzung, dass die notwendigen Mindestschülerzahlen erreicht werden – hiervon ist auf der Grundlage der Ergebnisse der Elternbefragung und der Prognose in der Schulentwicklungsplanung für die weiterführenden Schulen auszugehen – wird ein Gründungskollegium gebildet, das die organisatorische und pädagogische Vorbereitung des ersten Schuljahres vorzunehmen hat.

 

 

Fazit

Die Schulentwicklungsplanung für die weiterführenden Schulen in Hilden empfiehlt aufgrund der demographischen Entwicklung der Schülerzahlen und der Nachfragesituation an Haupt- und Realschule die Einrichtung einer Sekundarschule in Hilden zum Schuljahr 2013/2014 unter Auflösung der Theodor-Heuss-Hauptschule und der Wilhelm-Fabry-Realschule. Nach Darstellung des Gutachters „besteht letztlich für die Stadt Hilden keine Alternative zur Errichtung einer Sekundarschule, weil sowohl die Hauptschule als auch die Realschule aufgrund der faktischen Entwicklung und der Prognosen aufgelöst werden müssen“.

Die vom 30.04. bis 11.05.2012 durchgeführte Elternbefragung hat den Bedarf zur Errichtung einer Sekundarschule ebenfalls ausgewiesen, sodass das weitere formelle Verfahren durchgeführt werden kann.

 

 

 

 

 


 

Finanzielle Auswirkungen  

 

Finanzielle Auswirkungen (ja/nein)

ja

Produktnummer / -bezeichnung

030102

030103

Hauptschule

Realschule

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Haushaltsjahr:

2012 ff.

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

X

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Die Mittel stehen in folgender Höhe zur Verfügung:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Deckung ist gewährleistet durch:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung:

 

 

 

Vermerk Kämmerer

 

Gesehen Klausgrete

 

 

 



Personelle Auswirkungen

 

Im Stellenplan enthalten:

 

ja

 

Planstelle(n):

Durch die sukzessive Auflösung von Theodor-Heuss-Hauptschule und Wilhelm-Fabry-Realschule verbunden mit der Neugründung einer Sekundarschule wird es Änderungen bei den Stellen der Schulsekretärinnen und Hausmeister geben.

 

 

Vermerk Personaldezernent

 

gesehen Danscheidt