Betreff
Präsentation City- und Lichtkonzept
Vorlage
WP 09-14 SV 66/113
Aktenzeichen
66.1 Citykonzept
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss beauftragt die Verwaltung mit der Prüfung, ob eine Förderfähigkeit von Maßnahmen zur Stärkung des Stadtzentrums gegeben ist.

Es ist ein Erlebnisbericht vorzulegen, in dem bei einer positiven Einschätzung der Förderfähigkeit die erforderlichen Schritte dargelegt werden.

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

In der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 30.5.2012 wurde die Verwaltung beauftragt zur Sitzung nach der Sommerpause das aus 2006/2007 stammende City- und Lichtkonzept noch einmal vorzustellen. Weiterhin sollte, soweit möglich, über Umsetzbarkeiten und Kosten berichtet werden.

 

Neben den nachfolgenden Erläuterungen, die einen kurzen Abriss über die Konzepthistorie sowie Kosten gibt, sei auf die beigefügte Präsentation verwiesen.

 

 

Am 22.6.05 wurde im Stadtentwicklungsausschuss die Vergabe eines Planungsauftrages zu einem City- und Lichtkonzept beschlossen. Am 30.11.05 erfolgte ein erster Bericht (SV 66/045) im Stadtentwicklungsausschuss. Die Verwaltung wurde damals beauftragt, die Planung auf der Basis des Zwischenstandes weiter zu führen. Am 27.3.06 wurde in einem weiteren Schritt die Planung der Bürgerschaft vorgestellt.

 

Der Planer des o.a. Konzeptes erhielt auch den Auftrag zur Umgestaltung „Alter Markt“, dessen Realisierung allerdings nicht zum Tragen gekommen ist (Bürgerentscheid / Ratsbeschluss). Die Planungen zum Gesamtkonzept konnten daher erst im Laufe des Jahres 2007 abgeschlossen und dem Stadtentwicklungsausschuss in der Sitzung am 8.8.2007 vorgelegt werden.

 

Als Einzelmaßnahme aus dem Konzept wurde die Beleuchtung der Reformationskirche realisiert. Im weiteren Sinne wurden im Projekt Sparkasse / Dr.- Ellen-Wiederhold-Platz auch Elemente des Gesamtkonzeptes realisiert wie:

-Einbeziehung der Itter / Erlebbarmachung

-Illumination

-Funktionalbeleuchtung

-Möblierung

 

Auch wenn die Umgestaltung des „Alten Marktes“ nicht erfolgte, so ist die Ausgangslage für das City- und Lichtkonzept immer noch aktuell. Die Innenstadt mit der Fußgängerzone ist das attraktive Zentrum Hildens. Hier gilt es vorausschauend tätig zu sein, um die Attraktivität langfristig zu sichern und zu entwickeln. Hier zeigt das erarbeitete Konzept Problembereiche und Handlungsmöglichkeiten auch unabhängig vom „Alten Markt“ auf.

 

Die wesentlichen Inhalte des City- und Lichtkonzeptes sind in der beigefügten Präsentation dargestellt, soweit sie nicht zwischenzeitlich überholt sind.

 

Zu einigen Bereichen wurden damals auch Kostenschätzungen erstellt. Diese wurden der aktuellen Preisbasis angepasst. Ebenfalls wurden Einzelmaßnahmen aus damaliger Sicht in kurz- bis langfristig realisierbar eingeteilt.

 

Im Stadtentwicklungsausschuss am 30.5.2012 wurde die Verwaltung aufgefordert eine Einschätzung zur Realisierbarkeit von Einzelmaßnahmen aus heutiger Sicht abzugeben. Aus hiesiger Sicht stellt sich die Situation so dar:

 

-Einzelilluminationen von Brücken und Bäumen lassen sich technisch relativ problemlos und mit überschaubarem Investitionsbedarf realisieren. Sie sind in der Regel unabhängig von anderen Vorarbeiten bzw. Entscheidungen.

►Brückenbeleuchtung ca. 40.000€/Stck.

►Baumbeleuchtung ca. 2.000 - 4.000€/Stck.

 

-Gebäudeilluminationen lassen sich nur an städtischen Objekten relativ einfach realisieren. Denkbar ist hier das Bürgerhaus, wobei die denkmalschützerischen Belange noch zu klären wären. Bei Fremdobjekten ist ein entsprechender Vorlauf für Abstimmungen mit dem Eigentümer nötig. Denkbar ist hier die Kirche St. Jakobus.

►Gebäude ca. ab 40.000€/Stck.

 

-Die Funktionalbeleuchtung und Illumination Stadtpark ist ebenfalls in weiten Bereichen technisch relativ einfach zu realisieren. Abhängigkeiten mit anderen Maßnahmen gäbe es im Bereich des Parkeinganges von der Mittelstraße mit der dort im Konzept vorgesehenen Umgestaltung. Grundsätzlich muss man sich allerdings mit der Frage auseinandersetzen, ob für Park und Mittelstraße eine einheitliche Funktionalbeleuchtung vorgesehen werden soll.

►Funktionalbeleuchtung (Stelen wie Dr-E-Wiederhold-Platz) ca. 350.000€ (50 Stck.)

►Brückenbeleuchtung ca. 120.000€ (3 Stck.)

►Bäume ca. 90.000€ (30 Stck.)

 

-Die Möblierung (Bänke, Fahrradständer, Papierkörbe) in der Fußgängerzone läßt sich ebenfalls, nach Festlegung einer neuen Gestaltungslinie, ändern. Bei den nachfolgenden Kostenangaben werden Typen wie beim Dr.-E.-Wiederhold-Platz sowie ein eins zu eins Austausch angenommen.

►Bänke 150.000€ (30 Stck.)

►Papierkörbe 80.000€ (80 Stck.)

►Fahrradständer 15.000€ (50 Doppelständer Typ Hilden)

 

-Die Funktionalbeleuchtung in der Fußgängerzone lässt sich auch, nach Festlegung einer neuen Gestaltungslinie, ändern. Hier ist aber, wegen der dann geänderten Beleuchtungssituation, eine Neuberechnung der Gesamtbeleuchtung nötig. Es ist nicht auszuschließen, dass sich daraus neue Leuchtenstandorte ergeben. Diese passen dann evtl. nicht mehr so gut in das vorh. Pflasterverlegemuster bzw. zu Standorten der sonstigen Ausstattung. Genauere Angaben dazu sind aber derzeit noch nicht möglich. Bei den Kosten wird wieder der Typ Dr.-E.-W.-Platz angesetzt und davon ausgegangen, dass keine neue Verkabelung nötig ist. Die Kosten sind aber ganz entscheidend vom gewählten Lampentyp abhängig. So können die u.a. Gesamtkosten ggfls. auch nur bei 50% der angegebenen Größenordnung liegen.

►Funktionalbeleuchtung ca. 1.200.000€ (ca. 200 Stck.)

 

Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, das die jetzige Beleuchtung noch einen Restbuchwert von 162.000 Euro hat.

 

-Die im Konzept vorgeschlagenen Platzumbauten lassen sich jeweils als Einzelmaßnahmen bauen.

►Fritz-Gressard-Platz (Übergang Park-Mittelstr) 1.000.000€

►Stadthallenumgebung 1.000.000€

►Robert-Gies-Straße (Schulstr-Axlerhof) 500.000€

►Warrington-Platz (keine Kostenschätzung vorh. s.u.)

Zu den anderen Plätzen sind im Konzept keine Kostenangaben enthalten. Je nach Baustandard dürfte mit 150-250€/m² zu bauender Fläche zu rechnen sein.

 

 

Fördermöglichkeiten

In NRW gibt es im Rahmen der Städtebauförderung ein Programm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“. Ziel dieses Förderschwerpunktes ist es, die Substanz, Funktionsfähigkeit und Vitalität der Zentren zu erhalten und zu stärken.

 

Das o.a. Konzept zeigt eine Reihe von Maßnahmevorschlägen für die Innenstadt auf. Es erscheint daher als sinnvoll zu prüfen, ob und ggfls. unter welchen Randbedingungen eine Förderfähigkeit von Maßnahmen im Stadtzentrum gegeben sein könnte.

 

Insofern schlägt die Verwaltung für, dies mit dem Fördergeber zu klären und dem Stadtentwicklungsausschuss zu berichten.

 

 

Horst Thiele


 

Finanzielle Auswirkungen  

 

Finanzielle Auswirkungen (ja/nein)

Bei Realisierung ja

Produktnummer / -bezeichnung

120101

Verkehrsflächen+Brücken

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Haushaltsjahr:

2012 ff

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

x

 

 

Die Mittel stehen in folgender Höhe zur Verfügung:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

Die Deckung ist gewährleistet durch:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

Muss geprüft werden

 

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung:

Im Haushalt 2012 sowie in der mittelfristigen Finanzplanung sind keine Mittel vorgesehen

 

 

Vermerk Kämmerer