Beschlussvorschlag:
Der Stadtentwicklungsausschuss beauftragt
die Verwaltung mit der Prüfung, ob eine Förderfähigkeit von Maßnahmen zur Stärkung
des Stadtzentrums gegeben ist.
Es ist ein Erlebnisbericht vorzulegen, in
dem bei einer positiven Einschätzung der Förderfähigkeit die erforderlichen
Schritte dargelegt werden.
Erläuterungen und Begründungen:
In der Sitzung
des Stadtentwicklungsausschusses am 30.5.2012 wurde die Verwaltung beauftragt
zur Sitzung nach der Sommerpause das aus 2006/2007 stammende City- und
Lichtkonzept noch einmal vorzustellen. Weiterhin sollte, soweit möglich, über
Umsetzbarkeiten und Kosten berichtet werden.
Neben den
nachfolgenden Erläuterungen, die einen kurzen Abriss über die Konzepthistorie sowie
Kosten gibt, sei auf die beigefügte Präsentation verwiesen.
Am 22.6.05 wurde im
Stadtentwicklungsausschuss die Vergabe eines Planungsauftrages zu einem City-
und Lichtkonzept beschlossen. Am 30.11.05 erfolgte ein erster Bericht (SV
66/045) im Stadtentwicklungsausschuss. Die Verwaltung wurde damals beauftragt,
die Planung auf der Basis des Zwischenstandes weiter zu führen. Am 27.3.06
wurde in einem weiteren Schritt die Planung der Bürgerschaft vorgestellt.
Der Planer des o.a. Konzeptes erhielt auch
den Auftrag zur Umgestaltung „Alter Markt“, dessen Realisierung allerdings
nicht zum Tragen gekommen ist (Bürgerentscheid / Ratsbeschluss). Die Planungen
zum Gesamtkonzept konnten daher erst im Laufe des Jahres 2007 abgeschlossen und
dem Stadtentwicklungsausschuss in der Sitzung am 8.8.2007 vorgelegt werden.
Als Einzelmaßnahme aus dem Konzept wurde die
Beleuchtung der Reformationskirche realisiert. Im weiteren Sinne wurden im
Projekt Sparkasse / Dr.- Ellen-Wiederhold-Platz auch Elemente des
Gesamtkonzeptes realisiert wie:
-Einbeziehung der Itter / Erlebbarmachung
-Illumination
-Funktionalbeleuchtung
-Möblierung
Auch wenn die Umgestaltung des „Alten
Marktes“ nicht erfolgte, so ist die Ausgangslage für das City- und Lichtkonzept
immer noch aktuell. Die Innenstadt mit der Fußgängerzone ist das attraktive
Zentrum Hildens. Hier gilt es vorausschauend tätig zu sein, um die
Attraktivität langfristig zu sichern und zu entwickeln. Hier zeigt das
erarbeitete Konzept Problembereiche und Handlungsmöglichkeiten auch unabhängig
vom „Alten Markt“ auf.
Die wesentlichen Inhalte des City- und
Lichtkonzeptes sind in der beigefügten Präsentation dargestellt, soweit sie
nicht zwischenzeitlich überholt sind.
Zu einigen Bereichen wurden damals auch
Kostenschätzungen erstellt. Diese wurden der aktuellen Preisbasis angepasst.
Ebenfalls wurden Einzelmaßnahmen aus damaliger Sicht in kurz- bis langfristig
realisierbar eingeteilt.
Im Stadtentwicklungsausschuss am 30.5.2012
wurde die Verwaltung aufgefordert eine Einschätzung zur Realisierbarkeit von
Einzelmaßnahmen aus heutiger Sicht abzugeben. Aus hiesiger Sicht stellt sich
die Situation so dar:
-Einzelilluminationen von Brücken und Bäumen lassen sich technisch relativ problemlos und mit überschaubarem Investitionsbedarf realisieren. Sie sind in der Regel unabhängig von anderen Vorarbeiten bzw. Entscheidungen.
►Brückenbeleuchtung ca. 40.000€/Stck.
►Baumbeleuchtung ca. 2.000 - 4.000€/Stck.
-Gebäudeilluminationen lassen sich nur an städtischen Objekten relativ einfach realisieren. Denkbar ist hier das Bürgerhaus, wobei die denkmalschützerischen Belange noch zu klären wären. Bei Fremdobjekten ist ein entsprechender Vorlauf für Abstimmungen mit dem Eigentümer nötig. Denkbar ist hier die Kirche St. Jakobus.
►Gebäude ca. ab 40.000€/Stck.
-Die
Funktionalbeleuchtung und Illumination Stadtpark ist ebenfalls in weiten
Bereichen technisch relativ einfach zu realisieren. Abhängigkeiten mit anderen
Maßnahmen gäbe es im Bereich des Parkeinganges von der Mittelstraße mit der
dort im Konzept vorgesehenen Umgestaltung. Grundsätzlich muss man sich
allerdings mit der Frage auseinandersetzen, ob für Park und Mittelstraße eine
einheitliche Funktionalbeleuchtung vorgesehen werden soll.
â–ºFunktionalbeleuchtung (Stelen wie
Dr-E-Wiederhold-Platz) ca. 350.000€ (50 Stck.)
►Brückenbeleuchtung ca. 120.000€ (3 Stck.)
►Bäume ca. 90.000€ (30 Stck.)
-Die Möblierung (Bänke, Fahrradständer,
Papierkörbe) in der Fußgängerzone läßt sich ebenfalls, nach Festlegung einer
neuen Gestaltungslinie, ändern. Bei den nachfolgenden Kostenangaben werden
Typen wie beim Dr.-E.-Wiederhold-Platz sowie ein eins zu eins Austausch
angenommen.
►Bänke 150.000€ (30 Stck.)
►Papierkörbe 80.000€ (80 Stck.)
►Fahrradständer 15.000€ (50 Doppelständer
Typ Hilden)
-Die Funktionalbeleuchtung in der
Fußgängerzone lässt sich auch, nach Festlegung einer neuen Gestaltungslinie,
ändern. Hier ist aber, wegen der dann geänderten Beleuchtungssituation, eine
Neuberechnung der Gesamtbeleuchtung nötig. Es ist nicht auszuschließen, dass
sich daraus neue Leuchtenstandorte ergeben. Diese passen dann evtl. nicht mehr
so gut in das vorh. Pflasterverlegemuster bzw. zu Standorten der sonstigen
Ausstattung. Genauere Angaben dazu sind aber derzeit noch nicht möglich. Bei
den Kosten wird wieder der Typ Dr.-E.-W.-Platz angesetzt und davon ausgegangen,
dass keine neue Verkabelung nötig ist. Die Kosten sind aber ganz entscheidend
vom gewählten Lampentyp abhängig. So können die u.a. Gesamtkosten ggfls. auch
nur bei 50% der angegebenen Größenordnung liegen.
►Funktionalbeleuchtung ca. 1.200.000€ (ca. 200
Stck.)
Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, das
die jetzige Beleuchtung noch einen Restbuchwert von 162.000 Euro hat.
-Die im Konzept vorgeschlagenen
Platzumbauten lassen sich jeweils als Einzelmaßnahmen bauen.
â–ºFritz-Gressard-Platz (Ãœbergang
Park-Mittelstr) 1.000.000€
►Stadthallenumgebung 1.000.000€
►Robert-Gies-Straße
(Schulstr-Axlerhof) 500.000€
â–ºWarrington-Platz
(keine Kostenschätzung vorh. s.u.)
Zu den anderen Plätzen sind im Konzept keine
Kostenangaben enthalten. Je nach Baustandard dürfte mit 150-250€/m² zu bauender
Fläche zu rechnen sein.
Fördermöglichkeiten
In NRW gibt es im Rahmen der
Städtebauförderung ein Programm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“. Ziel
dieses Förderschwerpunktes ist es, die Substanz, Funktionsfähigkeit und
Vitalität der Zentren zu erhalten und zu stärken.
Das o.a. Konzept zeigt eine Reihe von
Maßnahmevorschlägen für die Innenstadt auf. Es erscheint daher als sinnvoll zu
prüfen, ob und ggfls. unter welchen Randbedingungen eine Förderfähigkeit von
Maßnahmen im Stadtzentrum gegeben sein könnte.
Insofern schlägt die Verwaltung für, dies
mit dem Fördergeber zu klären und dem Stadtentwicklungsausschuss zu berichten.
Horst Thiele
Finanzielle Auswirkungen Â
Finanzielle
Auswirkungen (ja/nein) |
Bei Realisierung ja |
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Produktnummer
/ -bezeichnung |
120101 |
Verkehrsflächen+Brücken |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Haushaltsjahr: |
2012 ff |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
x |
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Die Mittel stehen in folgender Höhe zur
Verfügung: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Die Deckung ist
gewährleistet durch: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus
entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung?
(ja/nein) |
Muss geprüft werden |
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Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind
auf drei Jahre befristet. Die Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die
Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft
– siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung: Im Haushalt 2012 sowie in der
mittelfristigen Finanzplanung sind keine Mittel vorgesehen |
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Vermerk Kämmerer |
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