Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt beschließt nach
Vorberatung im Ausschuss für Schule und Sport den
„Bericht zur Schulentwicklungsplanung (SEP)
weiterführende Schulen“ in der vorliegenden Fassung.
Erläuterungen und Begründungen:
Die Stadt Hilden ist – wie alle Gemeinden, die Schulträgeraufgaben zu erfüllen haben - gem. § 80 Schulgesetz NRW (SchulG) verpflichtet, eine Schulentwicklungsplanung zu betreiben und durch schulorganisatorische  Maßnahmen  angemessene  Klassen- und  Schulgrößen  zu gewährleisten (§ 81 Abs. 1 SchulG). Im Rahmen des Schulentwicklungsplanes sind folglich die schulorganisatorischen und schulbaulichen Einzelmaßnahmen für die Stadt Hilden darzulegen und die zu ihrer Erreichung notwendigen Maßnahmen aufzuzeigen.
Die demographische Entwicklung und geänderte schulrechtliche Vorschriften machten 2010 eine Fortschreibung der aus dem Jahre 2007 datierenden Schulentwicklungsplanung erforderlich. Die Schulentwicklungsplanung für den Bereich der Grundschulen wurde im Jahr 2011 abgeschlossen und am 6.04.2011, nach Vorberatung am 24.02.2011 im Ausschuss für Schule und Sport, vom Rat beschlossen.
Im Abschluss an die Planungen im Primarbereich galt es auch die Schulentwicklungsplanung für die weiterführenden Schulen fortzuschreiben, da auch in diesem Bereich Änderungen und Herausforderungen zu berücksichtigen sind, die eine fachliche Analyse erforderlich machen.
Hierzu zählen u.a. folgende Faktoren:
· fortschreitender demographische Wandel und seine Auswirkungen auf die Schülerzahlen
· Veränderung der Schullandschaft durch das 6. Schulrechtsänderungsgesetz (Stichwort Sekundarschule)
· Landesweit sinkende  Nachfrage nach Hauptschulen
· Bedarf nach qualitativ hochwertiger und verlässlicher Ganztagsbetreuung
· Herausforderungen der Inklusion.
Auch die Bezirksregierung Düsseldorf hatte die Verwaltung aufgrund sinkender Schülerzahlen im Bereich der städtischen Haupt- und Realschule aufgefordert, die Schulentwicklungsplanung für den Bereich der weiterführenden Schulen fortzuschreiben. Eine besondere Herausforderung für die Schulentwicklungsplanung in Hilden ergibt sich auch aus der speziellen „Schullandschaft“ in Hilden, die durch 1 Gymnasium und 2 Realschulen in privater Trägerschaft (Ersatzschulen) und jeweils 1 städt. Gymnasium, Realschule und Hauptschule geprägt ist.
Im Rahmen der Schulentwicklungsplanung für die weiterführenden Schulen in Hilden galt es auch die Option einer Sekundarschule in Hilden zu prüfen. Der Entwicklungsprozess einer Sekundarschule in Hilden ist Gegenstand einer gesonderten Sitzungsvorlage (s. WP 09-14 SV 51/210).
Die Bezirksregierung Düsseldorf hat sich im Rahmen der Schulträgerberatung aktiv in die Schulentwicklungsplanung eingebracht. Als externer Berater wurde das im Bereich der Schulentwicklungsplanung erfahrene und renommierte Beratungsinstitut Dr. Garbe & Lexis beauftragt.
Darüber hinaus wurde der gesamte Prozess der Schulentwicklungsplanung für den Bereich der weiterführenden Schulen  - wie auch bereits der Prozess der Grundschulentwicklungsplanung -  durch einen Unterausschuss begleitet, der gemäß Beschluss des Ausschusses für Schule und Sport vom 08.12.2011 eingesetzt worden war. In diesem Unterausschuss war jede Fraktion mit einem Ratsmitglied oder mit einem Sachkundigen Bürger vertreten. Darüber hinaus gehörten ihm der Schuldezernent, Vertreterinnen und Vertreter des Amtes für Jugend, Schule und Sport, die drei städtischen Schulleitungen, je ein Elternvertreter der drei weiterführenden städt. Schulen, der zuständige Schulaufsichtsbeamte, ggf. ein Vertreter der Bezirksregierung Düsseldorf und der Gutachter an. Der Unterausschuss hat zweimal getagt und zwar am
                       06. Februar 2012                  und
                       31. Mai 2012.
Zu seinen Aufgaben gehörte die Vorbereitung und Beratung des Schulentwicklungsplanes für die weiterführenden Schulen einschl. der Sekundarschule – er hatte jedoch keine  Entscheidungsbefugnisse.
Außerdem wurden zahlreiche Gespräche mit Schulleitungen, Kollegien, Fachexperten, Eltern etc. geführt, um ein für alle Beteiligten transparentes, dialogorientiertes und beherrschbares Verfahren zu gewährleisten.
Der bereits mit Beginn des Planungsprozesses festgelegte Handlungs- und Zeitplan sah eine erste Vorstellung und Beratung der Zwischenergebnisse der Schulentwicklungsplanung für die weiterführenden Schulen im Ausschuss für Schule und Sport am 07.03.2012 vor. Die abschließende Beratung des Schulentwicklungsplanes erfolgt in der Sitzung des Fachausschusses am 27.06.2012 mit dem Ziel der Beschlussfassung durch den Rat der Stadt am 04.07. 2012.
Herr Dr. Garbe vom Planungsinstitut Dr. Garbe & Lexis wird die wesentlichen Ergebnisse der Schulentwicklungsplanung für die weiterführenden Schulen in der Sitzung des Fachausschusses zusammenfassen und erläutern. Der Schulentwicklungsplan ist zudem als Anlage beigefügt.
Im Ergebnis ist festzustellen, dass das städt. Helmholtz-Gymnasium auch künftig von einer gesicherten 4-zügigkeit ausgehen kann, die städt. Wilhelm-Fabry-Realschule aufgrund der demographischen Entwicklung künftig von rückläufigen Schülerzahlen ausgehen muss und in ihrem Bestand gefährdet sein wird und die städt. Theodor-Heuss-Hauptschule aufgrund stark rückläufiger Übergangsquoten bereits zum Schuljahr 2012/2013 nicht mehr über die erforderlichen Anmeldungen zur Bildung einer Eingangsklasse verfügt und aufgrund schulrechtlicher Vorgaben sukzessive aufgelöst werden muss (s. hierzu WP 09-14 SV 51/208). Um auch künftig ein städtisches wohnortnahes Angebot für Kinder der Sekundarstufe I zu gewährleisten wird die Errichtung einer Sekundarschule für Hilden vorgeschlagen – s. hierzu WP 09 – 14 SV 51/210.
Die gesetzlich vorgeschriebene Abstimmung mit den benachbarten Schulträgern hat bereits stattgefunden – Einwände gegen die vorliegende Planung ergaben sich nicht. Somit kann nach erfolgter Beratung im Ausschuss für Schule und Sport der Schulentwicklungsplan für die weiterführenden Schulen in der Sitzung des Rates am 04.07.2012 beschlossen werden.
Finanzielle Auswirkungen Â
Finanzielle
Auswirkungen (ja/nein) |
ja |
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Produktnummer
/ -bezeichnung |
030102 030103 030104 |
Hauptschulen Realschule Gymnasium |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Haushaltsjahr: |
2012 ff. |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
X (hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
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Die Mittel stehen in folgender Höhe zur
Verfügung: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Die Deckung ist
gewährleistet durch: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus
entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung?
(ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind
auf drei Jahre befristet. Die Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die
Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft
– siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung: |
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Vermerk Kämmerer Gesehen
Klausgrete |
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Personelle Auswirkungen
Im Stellenplan enthalten: |
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ja |
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Planstelle(n): Nach der sukzessiven Schließung der Hauptschule werden eine Teilzeitstelle Schulsekretärin und Stellenanteile im Bereich Hausmeistertätigkeiten entfallen. Mit der Gründung einer neuen Schule – Sekundarschule – werden Stellen
für Schulsekretärin und Hausmeistertätigkeiten erforderlich bei
gleichzeitigem Wegfall der bisherigen Stellen für Schulsekretärin und
Hausmeistertätigkeiten an der Wilhelm-Fabry-Realschule. |
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Vermerk Personaldezernent Die Verschiebungen sind zu
gegebener Zeit in den Stellenplan einzuarbeiten. Danscheidt |