Betreff
Schulentwicklungsplanung (SEP) weiterführende Schulen
Vorlage
WP 09-14 SV 51/209
Aktenzeichen
III/51.1
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt beschließt nach Vorberatung im Ausschuss für Schule und Sport den

„Bericht zur Schulentwicklungsplanung (SEP) weiterführende Schulen“ in der vorliegenden Fassung.


 

Erläuterungen und Begründungen:

 

Die Stadt Hilden ist – wie alle Gemeinden, die Schulträgeraufgaben zu erfüllen haben - gem. § 80 Schulgesetz NRW (SchulG) verpflichtet, eine Schulentwicklungsplanung zu betreiben und durch schulorganisatorische  Maßnahmen  angemessene  Klassen- und  Schulgrößen  zu gewährleisten (§ 81 Abs. 1 SchulG). Im Rahmen des Schulentwicklungsplanes sind folglich die schulorganisatorischen und schulbaulichen Einzelmaßnahmen für die Stadt Hilden darzulegen und die zu ihrer Erreichung notwendigen Maßnahmen aufzuzeigen.

 

Die demographische Entwicklung und geänderte schulrechtliche Vorschriften machten 2010 eine Fortschreibung der aus dem Jahre 2007 datierenden Schulentwicklungsplanung erforderlich. Die Schulentwicklungsplanung für den Bereich der Grundschulen wurde im Jahr 2011 abgeschlossen und am 6.04.2011, nach Vorberatung am 24.02.2011 im Ausschuss für Schule und Sport, vom Rat beschlossen.

Im Abschluss an die Planungen im Primarbereich galt es auch die Schulentwicklungsplanung für die weiterführenden Schulen fortzuschreiben, da auch in diesem Bereich Änderungen und Herausforderungen zu berücksichtigen sind, die eine fachliche Analyse erforderlich machen.

 

Hierzu zählen u.a. folgende Faktoren:

·    fortschreitender demographische Wandel und seine Auswirkungen auf die Schülerzahlen

·    Veränderung der Schullandschaft durch das 6. Schulrechtsänderungsgesetz (Stichwort Sekundarschule)

·    Landesweit sinkende  Nachfrage nach Hauptschulen

·    Bedarf nach qualitativ hochwertiger und verlässlicher Ganztagsbetreuung

·    Herausforderungen der Inklusion.

 

 

Auch die Bezirksregierung Düsseldorf hatte die Verwaltung aufgrund sinkender Schülerzahlen im Bereich der städtischen Haupt- und Realschule aufgefordert, die Schulentwicklungsplanung für den Bereich der weiterführenden Schulen fortzuschreiben. Eine besondere Herausforderung für die Schulentwicklungsplanung in Hilden ergibt sich auch aus der speziellen „Schullandschaft“ in Hilden, die durch 1 Gymnasium und 2 Realschulen in privater Trägerschaft (Ersatzschulen) und jeweils 1 städt. Gymnasium, Realschule und Hauptschule geprägt ist.

 

Im Rahmen der Schulentwicklungsplanung für die weiterführenden Schulen in Hilden galt es auch die Option einer Sekundarschule in Hilden zu prüfen. Der Entwicklungsprozess einer Sekundarschule in Hilden ist Gegenstand einer gesonderten Sitzungsvorlage (s. WP 09-14 SV 51/210).

 

Die  Bezirksregierung Düsseldorf hat sich im Rahmen der Schulträgerberatung aktiv in die Schulentwicklungsplanung eingebracht. Als externer Berater wurde das im Bereich der Schulentwicklungsplanung erfahrene und renommierte Beratungsinstitut Dr. Garbe & Lexis beauftragt.

 

Darüber hinaus wurde der gesamte Prozess der Schulentwicklungsplanung für den Bereich der weiterführenden Schulen  - wie auch bereits der Prozess der Grundschulentwicklungsplanung -  durch einen Unterausschuss begleitet, der gemäß Beschluss des Ausschusses für Schule und Sport vom 08.12.2011 eingesetzt worden war. In diesem Unterausschuss war jede Fraktion mit einem Ratsmitglied oder mit einem Sachkundigen Bürger vertreten. Darüber hinaus gehörten ihm der Schuldezernent, Vertreterinnen und Vertreter des Amtes für Jugend, Schule und Sport, die drei städtischen Schulleitungen, je ein Elternvertreter der drei weiterführenden städt. Schulen, der zuständige Schulaufsichtsbeamte, ggf. ein Vertreter der Bezirksregierung Düsseldorf und der Gutachter an. Der Unterausschuss hat zweimal getagt und zwar am

 

                        06. Februar 2012                   und

                        31. Mai 2012.

 

Zu seinen Aufgaben gehörte die Vorbereitung und Beratung des Schulentwicklungsplanes für die weiterführenden Schulen einschl. der Sekundarschule – er hatte jedoch keine  Entscheidungsbefugnisse.

 

Außerdem wurden zahlreiche Gespräche mit Schulleitungen, Kollegien, Fachexperten, Eltern etc. geführt, um ein für alle Beteiligten transparentes, dialogorientiertes und beherrschbares Verfahren zu gewährleisten.

 

Der bereits mit Beginn des Planungsprozesses festgelegte Handlungs- und Zeitplan sah eine erste Vorstellung und Beratung der Zwischenergebnisse der Schulentwicklungsplanung für die weiterführenden Schulen im Ausschuss für Schule und Sport am 07.03.2012 vor. Die abschließende Beratung des Schulentwicklungsplanes erfolgt in der Sitzung des Fachausschusses am 27.06.2012 mit dem Ziel der Beschlussfassung durch den Rat der Stadt am 04.07. 2012.

 

Herr Dr. Garbe vom Planungsinstitut Dr. Garbe & Lexis wird die wesentlichen Ergebnisse der Schulentwicklungsplanung für die weiterführenden Schulen in der Sitzung des Fachausschusses zusammenfassen und erläutern. Der Schulentwicklungsplan ist zudem als Anlage beigefügt.

Im Ergebnis ist festzustellen, dass das städt. Helmholtz-Gymnasium auch künftig von einer gesicherten 4-zügigkeit ausgehen kann, die städt. Wilhelm-Fabry-Realschule aufgrund der demographischen Entwicklung künftig von rückläufigen Schülerzahlen ausgehen muss und in ihrem Bestand gefährdet sein wird und die städt. Theodor-Heuss-Hauptschule aufgrund stark rückläufiger Übergangsquoten bereits zum Schuljahr 2012/2013 nicht mehr über die erforderlichen Anmeldungen zur Bildung einer Eingangsklasse verfügt und aufgrund schulrechtlicher Vorgaben sukzessive aufgelöst werden muss (s. hierzu WP 09-14 SV 51/208). Um auch künftig ein städtisches wohnortnahes Angebot für Kinder der Sekundarstufe I zu gewährleisten wird die Errichtung einer Sekundarschule für Hilden vorgeschlagen – s. hierzu WP 09 – 14 SV 51/210.

 

Die gesetzlich vorgeschriebene Abstimmung mit den benachbarten Schulträgern hat bereits stattgefunden – Einwände gegen die vorliegende Planung ergaben sich nicht. Somit kann nach erfolgter Beratung im Ausschuss für Schule und Sport der Schulentwicklungsplan für die weiterführenden Schulen in der Sitzung des Rates am 04.07.2012 beschlossen werden.

 


 

Finanzielle Auswirkungen  

 

Finanzielle Auswirkungen (ja/nein)

ja

Produktnummer / -bezeichnung

030102

030103

030104

Hauptschulen

Realschule

Gymnasium

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Haushaltsjahr:

2012 ff.

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

X

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Die Mittel stehen in folgender Höhe zur Verfügung:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Deckung ist gewährleistet durch:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung:

 

 

 

Vermerk Kämmerer

Gesehen Klausgrete

 

 

 

 



Personelle Auswirkungen

 

Im Stellenplan enthalten:

 

ja

 

Planstelle(n):

Nach der sukzessiven Schließung der Hauptschule werden eine Teilzeitstelle Schulsekretärin und Stellenanteile im Bereich Hausmeistertätigkeiten entfallen.

Mit der Gründung einer neuen Schule – Sekundarschule – werden Stellen für Schulsekretärin und Hausmeistertätigkeiten erforderlich bei gleichzeitigem Wegfall der bisherigen Stellen für Schulsekretärin und Hausmeistertätigkeiten an der Wilhelm-Fabry-Realschule.

 

 

 

Vermerk Personaldezernent

 

Die Verschiebungen sind zu gegebener Zeit in den Stellenplan einzuarbeiten.

 

Danscheidt