Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt beschließt nach
Vorberatung im Ausschuss für Schule und Sport:
1.
Die
städt. Hauptschule Theodor-Heuss wird gem. § 81 Schulgesetz NRW (SchulG) sukzessiv
aufgelöst. Die Auflösung erfolgt in der Weise, dass ab dem Schuljahr 2012/2013
an der Theodor-Heuss-Hauptschule keine Schüler für die Eingangsklasse
aufgenommen werden und folglich keine
Eingangsklasse gebildet wird. Die Theodor-Heuss-Hauptschule wird so lange
weitergeführt, wie ein ordnungsgemäßer Schulbetrieb Aufrecht erhalten werden
kann.Â
2.
Die
Verwaltung wird beauftragt, die Beteiligung der Schule gem. § 76 SchulG und das
Genehmigungsverfahren nach § 81 SchulG einzuleiten.
Erläuterungen und Begründungen:
Der mit Sitzungsvorlage WP 09-14 SV 51/209 zur Beratung vorgelegte Bericht „Schulentwicklungsplanung (SEP) weiterführende Schulen“ kommt zu dem Ergebnis, dass „auf Basis der Entwicklung der Schülerzahlen und mit Blick auf die geltenden gesetzlichen Regelungen der Schulträger schulorganisatorische Maßnahmen ergreifen muss, da die Mindestgröße für die Theodor-Heuss-Schule nicht mehr gesichert ist.“ Der Schulplaner kommt zu der Aussage, dass „die Hauptschule auslaufend aufzulösen ist“.
Für die Eingangsklasse des kommenden Schuljahres 2012/2013 liegen der Theodor-Heuss-Hauptschule lediglich 8 Anmeldungen vor – damit erreicht die Schule nicht mehr die erforderliche Mindestgröße von 18 Schülern in der Eingangsklasse, die zur Aufrechterhaltung eines ordnungsgemäßen Schulbetriebs notwendig sind. Aufgrund der stark zurückgegangenen Schülerzahlen ist unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben der Schulträger verpflichtet, eine Entscheidung über die Zukunft der Schule zu treffen und die Schule aufzulösen.
Die Abwägungsaspekte und Entscheidungsgründe gehen im Einzelnen aus dem o.g. Schulentwicklungsplan hervor und sind auch ausführlich und intensiv mit allen Beteiligten einschl. der Bezirksregierung Düsseldorf erörtert worden.
Um den derzeitigen Schülern der Theodor-Heuss-Hauptschule grundsätzlich die Möglichkeit zu bieten, ihren Abschluss auf dieser Schule zu erreichen, soll die Schule sukzessiv aufgelöst werden. Durch die Nichteinrichtung einer Eingangsklasse zum Schuljahr 2012/2013 wird dieser Prozess eingeleitet. Die Abwicklung der sukzessiven Auflösung und damit der Bestand der sich auflösenden Schule sind so lange möglich, wie ein ordnungsgemäßer Unterrichtsbetrieb aufrechterhalten werden kann. Sobald dieser bedroht ist, kommt eine Verlagerung des Schulbetriebs in die geplante Sekundarschule im Gebäude Holterhöfchen (derzeit Wilhelm-Fabry-Realschule) in Verbindung mit der Abordnung von Lehrern der Sekundarschule zur Hauptschule in Frage. Alternativ wäre die Aufnahme der Schüler in umliegende Schulen mit gleichem Angebot möglich.
Finanzielle Auswirkungen Â
Finanzielle
Auswirkungen (ja/nein) |
ja |
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Produktnummer
/ -bezeichnung |
Produkt 030102 |
Hauptschulen |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Haushaltsjahr: |
2012 ff. |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
X (hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
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Die Mittel stehen in folgender Höhe zur
Verfügung: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Die Deckung ist
gewährleistet durch: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus
entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung?
(ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind
auf drei Jahre befristet. Die Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die
Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft
– siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung: Die finanziellen Auswirkungen werden in
den kommenden Haushaltsplänen dargestellt. |
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Vermerk Kämmerer Gesehen Klausgrete |
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Personelle Auswirkungen
Im Stellenplan enthalten: |
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ja |
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Planstelle(n): Nach der sukzessiven Schließung
der Hauptschule entfällt eine Teilzeitstelle Schulsekretärin und ein
Stellenanteil für Hausmeistertätigkeiten. |
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Vermerk Personaldezernent |