Betreff
Schulentwicklungsplanung - Auflösung der Theodor-Heuss-Hauptschule
Vorlage
WP 09-14 SV 51/208
Aktenzeichen
III/51.1 Schg
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussvorschlag:

 

 

Der Rat der Stadt beschließt nach Vorberatung im Ausschuss für Schule und Sport:

 

1.    Die städt. Hauptschule Theodor-Heuss wird gem. § 81 Schulgesetz NRW (SchulG) sukzessiv aufgelöst. Die Auflösung erfolgt in der Weise, dass ab dem Schuljahr 2012/2013 an der Theodor-Heuss-Hauptschule keine Schüler für die Eingangsklasse aufgenommen werden  und folglich keine Eingangsklasse gebildet wird. Die Theodor-Heuss-Hauptschule wird so lange weitergeführt, wie ein ordnungsgemäßer Schulbetrieb Aufrecht erhalten werden kann. 

2.    Die Verwaltung wird beauftragt, die Beteiligung der Schule gem. § 76 SchulG und das Genehmigungsverfahren nach § 81 SchulG einzuleiten.


 

Erläuterungen und Begründungen:

 

 

Der mit Sitzungsvorlage WP 09-14 SV 51/209 zur Beratung vorgelegte Bericht „Schulentwicklungsplanung (SEP) weiterführende Schulen“ kommt zu dem Ergebnis, dass „auf Basis der Entwicklung der Schülerzahlen und mit Blick auf die geltenden gesetzlichen Regelungen der Schulträger schulorganisatorische Maßnahmen ergreifen muss, da die Mindestgröße für die Theodor-Heuss-Schule nicht mehr gesichert ist.“ Der Schulplaner kommt zu der Aussage, dass „die Hauptschule auslaufend aufzulösen ist“.

 

Für die Eingangsklasse des kommenden Schuljahres 2012/2013 liegen der Theodor-Heuss-Hauptschule lediglich 8 Anmeldungen vor – damit erreicht die Schule nicht mehr die erforderliche Mindestgröße von 18 Schülern in der Eingangsklasse, die zur Aufrechterhaltung eines ordnungsgemäßen Schulbetriebs notwendig sind. Aufgrund der stark zurückgegangenen Schülerzahlen ist unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben der Schulträger verpflichtet, eine Entscheidung über die Zukunft der Schule zu treffen und die Schule aufzulösen.

 

Die Abwägungsaspekte und Entscheidungsgründe gehen im Einzelnen aus dem o.g. Schulentwicklungsplan hervor und sind auch ausführlich und intensiv mit allen Beteiligten einschl. der Bezirksregierung Düsseldorf erörtert worden.

 

Um den derzeitigen Schülern der Theodor-Heuss-Hauptschule grundsätzlich die Möglichkeit zu bieten, ihren Abschluss auf dieser Schule zu erreichen, soll die Schule sukzessiv aufgelöst werden. Durch die Nichteinrichtung einer Eingangsklasse zum Schuljahr 2012/2013 wird dieser Prozess eingeleitet. Die Abwicklung der sukzessiven Auflösung und damit der Bestand der sich auflösenden Schule sind so lange möglich, wie ein ordnungsgemäßer Unterrichtsbetrieb aufrechterhalten werden kann. Sobald dieser bedroht ist, kommt eine Verlagerung des Schulbetriebs in die geplante Sekundarschule im Gebäude Holterhöfchen (derzeit Wilhelm-Fabry-Realschule) in Verbindung mit der Abordnung von Lehrern der Sekundarschule zur Hauptschule in Frage. Alternativ wäre die Aufnahme der Schüler in umliegende Schulen mit gleichem Angebot möglich.

 


 

Finanzielle Auswirkungen  

 

Finanzielle Auswirkungen (ja/nein)

ja

Produktnummer / -bezeichnung

Produkt 030102

Hauptschulen

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Haushaltsjahr:

2012 ff.

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

X

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Die Mittel stehen in folgender Höhe zur Verfügung:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Deckung ist gewährleistet durch:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung:

 

Die finanziellen Auswirkungen werden in den kommenden Haushaltsplänen dargestellt.

 

Vermerk Kämmerer

 

Gesehen Klausgrete

 

 

 



Personelle Auswirkungen

 

Im Stellenplan enthalten:

 

ja

 

Planstelle(n):

Nach der sukzessiven Schließung der Hauptschule entfällt eine Teilzeitstelle Schulsekretärin und ein Stellenanteil für Hausmeistertätigkeiten.

 

 

Vermerk Personaldezernent