Betreff
Umgestaltung des ehem. Flugplatzes Kesselsweier
hier: Antrag der FL vom 04.07.2012
Vorlage
WP 09-14 SV 66/111
Aktenzeichen
IV/66.3-Hen
Art
Antragsvorlage

Erläuterungen zum Antrag:

 


Antragstext:

 

 


Stellungnahme der Verwaltung:

 

Nach der Einstellung des Flugbetriebs der Luftsportgemeinschaft (LSG) Kesselsweier, ist die Fläche derzeit ohne eine konkrete Nutzung. Die LSG wird zukünftig Ihren Flugbetrieb sowie Ihren Sitz nach Langenfeld verlegen, seit einiger Zeit versucht der Verein deshalb sowohl das ehemalige Gutsgebäude sowie die Segelflughalle zu veräußern. 

Derzeit ist noch nicht klar erkennbar, wie die vorhandenen Immobilien zukünftig genutzt werden, da deren Lage im Außenbereich sowie eine Reihe von weiteren Restriktionen (Landschaftsschutzgebiet, Nähe zum FFH-Gebiet etc.) zu beachten sind. Auch ist ein konkreter Zeitpunkt für den Verkauf aktuell nicht bestimmbar.

 

Um den Verkauf der Immobilien nicht weiter vorab einzuschränken wurde bislang noch kein abschließendes Nutzungskonzept für die Fläche entwickelt. Mit der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises Mettmann wurden jedoch erste Ideenskizzen entwickelt.

Aus der Lage der Fläche im Außenbereich und der Nachbarschaft zu den oben erwähnten Schutzgebieten ergibt sich die grundsätzliche Eignung der Fläche für  Nutzungen aus den Bereichen Freizeit- und Erholung, Land- und Forstwirtschaft sowie Natur- und Landschaftsschutz.

Sobald Klarheit über die zukünftige Nutzung der Immobilien besteht, können auch die bisherigen Ideenskizzen konkretisiert werden. Die Stadt würde gemeinsam mit der Unteren Landschaftsbehörde ein Nutzungskonzept entwickeln und im Ausschuss vorstellen. Die Fläche liegt im Landschaftsplan des Kreis Mettmann ist jedoch nicht im Maßnahmenkonzept (Mako) enthalten, welches kürzlich im Ausschuss für Klima- und Umweltschutz vorgestellt wurde.

 

Alternativ könnte bereits zum jetzigen Zeitpunkt ein Konzept entwickelt und mit dessen Umsetzung begonnen werden,  jedoch ist nicht absehbar inwieweit sich hieraus weitere Einschränkungen für  die spätere Gebäudenutzung ergeben und einen Verkauf erschweren.

 

 

 

 

 

 

 

 

Thiele