Betreff
Geschäftsbericht 2011 des Amtes für Jugend, Schule und Sport
Vorlage
WP 09-14 SV 51/206
Aktenzeichen
III/51sw
Art
Mitteilungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss bzw. der Ausschuss für Schule und Sport nimmt den Geschäftsbericht 2011 des Amtes für Jugend, Schule und Sport zur Kenntnis.

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

In der Anlage wird der zweite Geschäftsbericht des Amtes für Jugend, Schule und Sport vorgelegt. Er bezieht sich auf das Jahr 2011.

 

Der Geschäftsbericht ist Teil eines langfristig angelegten Strategie- und Qualitätsentwicklungsprozesses, zu dem mehrere Komponenten zählen. Details können der Sitzungsvorlage WP 4-19 51/131 entnommen werden.

 

Der Geschäftsbericht gibt einen Überblick über das Aufgabenspektrum des Amtes für Jugend, Schule und Sport im zurückliegenden Jahr. Er wird jeweils in der Sommersitzung den Fachausschüssen vorgelegt. Der Bericht gewährt einen transparenten Einblick in die Arbeit des Fachamtes. Dabei werden neben den inhaltlichen Beschreibungen auch finanzielle Rahmenbedingungen, wichtige Kennzahlen und kommunale Zahlen, Daten und Fakten abgebildet.

 

Bei Bedarf können ausgewählte Themen auch weiterhin mit einer eigenen, detaillierten Sitzungsvorlage bedacht werden


 

Finanzielle Auswirkungen:  

 

Finanzielle Auswirkungen (ja/nein)

Ja

Produktnummer / -bezeichnung

 

 

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Haushaltsjahr:

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Die Mittel stehen in folgender Höhe zur Verfügung:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Deckung ist gewährleistet durch:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung:

 

 

 

Vermerk Kämmerer

 

 

 

 

 


Personelle Auswirkungen: nein