Beschlussvorschlag:
Der Sozialausschuss nimmt die Ausführung der Verwaltung zur Kenntnis.
Erläuterungen und Begründungen:
Erläuterungen
und Begründungen:
Der Behindertenbeirat wurde
im Juli 1976 gegründet und bildet seit dem die Dachorganisation für Vereine,
Verbände, Selbsthilfegruppen u. ä. und hat einen dementsprechend hohen
Stellenwert in der Öffentlichkeit.
Da die Wahrung der Belange
von Menschen mit Behinderungen in Hilden schon seit Jahren ein wichtiger
Bestandteil der Arbeit von Rat und Verwaltung ist, wurde mit Beschluss des
Rates am 20.9.2006 die Satzung über die Wahrung der Belange von Menschen mit
Behinderungen in Hilden beschlossen worden; die Satzung ist am 30.9.2006 in
Kraft getreten.
Mit der Satzung hat der Rat
dem Behindertenbeirat die Aufgaben eines Behindertenbeauftragten übertragen.
Nach § 5 der Satzung ist der Behindertenbeirat berechtigt, mit der Stadt Hilden
auf der Grundlage des Behindertengleichstellungsgesetzes des Landes
Nordrhein-Westfalen (BGG NRW) zur Herstellung der Barrierefreiheit
Zielvereinbarungen abzuschließen.
Die Stadt Hilden hat im
Dezember 2007 mit dem Behindertenbeirat eine Zielvereinbarung abgeschlossen.
Erstmals verpflichtete sich eine Stadt in NRW zu einer so weitgehenden
Verpflichtung zur Schaffung besserer Lebenssituationen für Menschen mit Behinderungen.
Der Bericht des
Behindertenbeirates für das Jahr 2011 ist als Anlage dieser Sitzungsvorlage beigefügt.
Zusammengefasst kann man
sagen, dass die Zusammenarbeit zwischen der Stadt Hilden und Behindertenbeirat
positiv verlaufen ist. Seitens des Behindertenbeirats, wie auch der Verwaltung
wird eine gute und enge Zusammenarbeit betont.
Dennoch gibt es an der
einen oder anderen Stelle Kritikpunkte.
Beispiele hierzu sind:
- Leiteinrichtungen im
und um das Bahnhofsgebäude herum
Auszug aus dem Bericht des
Behindertenbeirates:
„Hier
geht es um Leiteinrichtungen für sehbehinderte und blinde Menschen als
Wegweiser zu den Gleisanlagen. Das Bahnhofsgebäude und ein Großteil der darum
befindlichen Grundstücke sind Eigentum der städtischen Grundstücksgesellschaft,
die somit auch für die das Thema „Leiteinrichtungen“ zuständig ist.
In unserem Bericht 2010 haben wir davon gesprochen, dass im Oktober 2009 einen
Ortstermin stattgefunden hat und hierbei zugesagt worden ist, dass nach dem
Vorliegen der noch einzuholenden Angebote die Leiteinrichtungen eingebaut werden.
Die Angebote liegen mittlerweile seit nunmehr zwei Jahren vor, aber die Zusage
für den Einbau der Leiteinrichtungen wurde bis heute nicht umgesetzt.“
Anmerkung der Verwaltung:
Hier
besteht noch weiterer Gesprächsbedarf mit der städtischen Grundstücksgesellschaft,
dem Behindertenbeirat und des Blindenvereins Mettmann.
- Verkehrssituation
Fritz-Gressard-Platz
           Auszug aus dem Bericht
des Behindertenbeirates:
„In
unserem letzten Bericht haben wir auch auf die Verkehrssituation am
Fritz-Gressard-Platz hingewiesen, hier speziell die Anordnung der
Bushaltestelle auf der östlichen Seite des Fritz-Gressard-Platzes. Dort kann
sich nur ein Bus ordnungsgemäß hinstellen. Da dort aber oftmals zwei Busse
stehen, stellt der zweite Bus den Fußgängerübergang, der auch mit einer
Blindenampel versehen ist, unüberwindlich zu.
Hier
wollte die Stadt Hilden schon vor längerer Zeit Lösungsvorschläge erarbeiten
und uns vorlegen. Dies ist bis heute auch noch offen.“
           Anmerkung der
Verwaltung:
Hier
steht noch ein Gespräch zwischen der Rheinbahn, der Taxizentrale, des Behindertenbeirates
und der Verwaltung aus. Ziel ist die Verlegung des Taxistandes.
- Barrierefreier Zugang
Parkhaus Rathauscenter zur neuen Sparkasse
           Auszug aus dem Bericht
des Behindertenbeirates:
 „Alle Verbindungstüren zwischen Parkhaus und
Sparkasse sollten mittels Taster geöffnet werden können, so die Absprache mit
Bauleitung Sparkasse und Stadtverwaltung. Nach Fertigstellung der Baumaßnahme
mussten wir feststellen, dass es keine Taster gibt und damit Rollstuhlfahrer,
ältere Menschen mit und ohne Rollator sowie auch Eltern mit einem Kinderwagen
vor Türen sitzen/stehen, die sich als Hindernis erweisen. Hinzukommt, dass
diese Türen            sehr schwer sind
und auch schon für andere Personen nur mit einem gewissen Kraftaufwand geöffnet
werden können.
Wir
haben seit der Einweihung der Sparkasse schon mehrfach auf diesen Missstand
hingewiesen und von der Stadt die Erklärung erhalten, dass man mit der
Sparkasse im Gespräch sei und dass es bald eine Lösung geben werde. Nur ist bis
heute noch nichts geschehen.
           Anmerkung der
Verwaltung:
Es
ist richtig, dass der Behindertenbeirat schon seit der Einweihung der neuen Sparkasse
auf den nicht barrierefreien Zugang zum Parkhaus hingewiesen hat. Diesbezüglich
steht die Stadt Hilden in regem und regelmäßigem Kontakt zur Sparkasse.
Mit
dem Neubau der Sparkasse wurde auch die Eingangssituation zur Tiefgarage unter
dem Rathaus umgestaltet und dabei neue Türen eingebaut. Damit war dann auch der
Bestandsschutz für die alten Zugangstüren zur Tiefgarage hinfällig. Die neue
Eingangssituation musste dann aber sehr wohl den gesetzlichen Anforderungen
entsprechen. Nicht nur die Stadt Hilden, sondern auch die Sparkasse Hilden-Ratingen-Velbert
als Bauherr waren natürlich an einer behindertengerechten Ausstattung der
Türanlagen interessiert.
Nach
einigen Diskussionen mit dem Generalunternehmer hatte dieser Anfang November
2011 der Sparkasse die Freigabe erteilt, den Auftrag zur Installation von Türöffner
selbst zu vergeben. Nach Klärung der technischen Voraussetzungen zwischen
Bauherrn, Architekten und Errichterfirma ist der Auftrag Mitte Dezember 2011
dann erteilt worden.
Nachdem
in den Monaten keinerlei (Arbeits-)Aktivitäten festzustellen waren, hat der
Architekt der Sparkasse auf Hinweis der Stadt Hilden umgehend Kontakt zum
Auftragnehmer aufgenommen. Aus hier nicht bekannten Gründen ist der Auftrag
nicht ausgeführt worden. Dies sollte sodann am 21.03.2012 geschehen.
Dabei wurde allerdings festgestellt, dass die notwendigen 24 Volt
E-Öffner in den Türzargen zur Tiefgarage nicht vorhanden waren und zunächst
noch beauftragt und installiert werden mussten. Auch im Hause der Sparkasse war
man davon ausgegangen, dass mit der dann folgenden Installation der E-Öffner
die elektrischen Türantriebe in Betrieb genommen werden können.
Leider
war dies dann aber nicht die letzte unerfreuliche Nachricht. Am 04. Mai 2012
teilte die Sparkasse HRV dann mit, dass sich die beauftragte Türbaufirma  mit fadenscheinigen Argumenten dem nachträglichen
Einbau der E-Öffner entzogen hat. Daraufhin hat der
Architekt der Sparkasse eine andere Fachfirma gebeten, den Einbau zu prüfen und
anzubieten. Dabei wurde allerdings festgestellt, dass die verbauten
Brandschutztüren und Zargen nicht zum nachträglichen Einbau von elektrischen
Türöffnern geeignet sind und auch nicht nachgerüstet werden können. Die Folge
ist, dass Türen und Zargen ausgetauscht werden müssen. Dieser Sachverhalt
befindet sich in der Klärung mit dem Generalunternehmer. Weitere Erkenntnisse
oder Ergebnisse hierzu hat die Stadt Hilden derzeit nicht.
- Barrierefreiheit in
Wohnungen der Hildener Wohnungsbaugesellschaft (WGH)
           Auszug aus dem Bericht
des Behindertenbeirates:
„Hier
ging es um den Einbau einer barrierefreien Dusche in eine WGH-Wohnung, die von
einer über 80 Jahren alten und sehr kranke Dame mit einem Behinderungsgrad von
100% bewohnt wird. Auf eine detaillierte Schilderung verzichten wir an dieser
Stelle und verweisen für Interessenten auf unseren Bericht 2010.
Nur
soviel, die Dame hat inzwischen ihren Wunsch nach einem barrierefreien
Duscheinbau entnervt und enttäuscht aufgegeben. Selbstständiges Duschen ist
somit für sie nach wie vor nur im nahegelegenen Hildorado machbar oder nicht
selbstständiges Duschen in ihrer Badewanne mit Unterstützung von Familienangehörigen.
Der
Behindertenbeirat konnte und kann noch immer kein Verständnis für das Verhalten
der Verantwortlichen bei der WGH und damit bei der Stadt Hilden aufbringen.
Barrierefreiheit
in Wohnungen, besonders in städtischen Wohnungen, darf nichtnur ein
Lippenbekenntnis sein, sondern muss zur Selbstverständlichkeit werden.
Deshalb
haben wir auch im Zusammenhang mit diesem speziellen und personenbezogenen
Thema vorgeschlagen, dass es eine generelle Festlegung für barrierefreie
Umbauten in WGH Wohnungen geben muss. Die Bevölkerung wird älter und auch
Behinderungen werden immer häufiger auftreten. Hier    besteht nach unserer Auffassung Handlungsbedarf.
Wir
haben deshalb darum gebeten, dass dieses Thema von der WGH auf-gegriffen und
dort nach Lösungen gesucht wird. Leider haben wir bis heute noch keine
Vorschläge von der WGH erhalten.“
Â
           Anmerkung der
Verwaltung:
           Da dies Angelegenheit
der WGH ist, kann verwaltungsseitig keine          Stellungnahme
abgegeben werden.
gez. Horst Thiele
Finanzielle Auswirkungen Â
Finanzielle
Auswirkungen (ja/nein) |
ja |
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Produktnummer
/ -bezeichnung |
010104 |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Haushaltsjahr: |
2012 |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
X (hier ankreuzen) |
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Die Mittel stehen in folgender Höhe zur
Verfügung: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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0101042000 |
Behindertenbeirat |
531800 |
Zuschüsse |
2.500 € |
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Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Die Deckung ist
gewährleistet durch: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus
entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung?
(ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind
auf drei Jahre befristet. Die Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die
Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft
– siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung: |
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Vermerk Kämmerer Gesehen Klausgrete |
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