Betreff
Integration von Menschen mit Behinderungen - Bericht des Behindertenbeirates 2011
Vorlage
WP 09-14 SV 50/074
Aktenzeichen
III/50-Kl.
Art
Mitteilungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Sozialausschuss nimmt die Ausführung der Verwaltung zur Kenntnis.

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

Erläuterungen und Begründungen:

Der Behindertenbeirat wurde im Juli 1976 gegründet und bildet seit dem die Dachorganisation für Vereine, Verbände, Selbsthilfegruppen u. ä. und hat einen dementsprechend hohen Stellenwert in der Öffentlichkeit.

Da die Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderungen in Hilden schon seit Jahren ein wichtiger Bestandteil der Arbeit von Rat und Verwaltung ist, wurde mit Beschluss des Rates am 20.9.2006 die Satzung über die Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderungen in Hilden beschlossen worden; die Satzung ist am 30.9.2006 in Kraft getreten.

Mit der Satzung hat der Rat dem Behindertenbeirat die Aufgaben eines Behindertenbeauftragten übertragen. Nach § 5 der Satzung ist der Behindertenbeirat berechtigt, mit der Stadt Hilden auf der Grundlage des Behindertengleichstellungsgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (BGG NRW) zur Herstellung der Barrierefreiheit Zielvereinbarungen abzuschließen.

Die Stadt Hilden hat im Dezember 2007 mit dem Behindertenbeirat eine Zielvereinbarung abgeschlossen. Erstmals verpflichtete sich eine Stadt in NRW zu einer so weitgehenden Verpflichtung zur Schaffung besserer Lebenssituationen für Menschen mit Behinderungen.

 

Der Bericht des Behindertenbeirates für das Jahr 2011 ist als Anlage dieser Sitzungsvorlage beigefügt.

 

Zusammengefasst kann man sagen, dass die Zusammenarbeit zwischen der Stadt Hilden und Behindertenbeirat positiv verlaufen ist. Seitens des Behindertenbeirats, wie auch der Verwaltung wird eine gute und enge Zusammenarbeit betont.

 

Dennoch gibt es an der einen oder anderen Stelle Kritikpunkte.

Beispiele hierzu sind:

 

  1. Leiteinrichtungen im und um das Bahnhofsgebäude herum

 

Auszug aus dem Bericht des Behindertenbeirates:

„Hier geht es um Leiteinrichtungen für sehbehinderte und blinde Menschen als Wegweiser zu den Gleisanlagen. Das Bahnhofsgebäude und ein Großteil der darum befindlichen Grundstücke sind Eigentum der städtischen Grundstücksgesellschaft, die somit auch für die das Thema „Leiteinrichtungen“ zuständig ist.

In unserem Bericht 2010 haben wir davon gesprochen, dass im Oktober 2009 einen Ortstermin stattgefunden hat und hierbei zugesagt worden ist, dass nach dem Vorliegen der noch einzuholenden Angebote die Leiteinrichtungen eingebaut werden.

Die Angebote liegen mittlerweile seit nunmehr zwei Jahren vor, aber die Zusage für den Einbau der Leiteinrichtungen wurde bis heute nicht umgesetzt.“




Anmerkung der Verwaltung:

Hier besteht noch weiterer Gesprächsbedarf mit der städtischen Grundstücksgesellschaft, dem Behindertenbeirat und des Blindenvereins Mettmann.

 

  1. Verkehrssituation Fritz-Gressard-Platz

 

            Auszug aus dem Bericht des Behindertenbeirates:

„In unserem letzten Bericht haben wir auch auf die Verkehrssituation am Fritz-Gressard-Platz hingewiesen, hier speziell die Anordnung der Bushaltestelle auf der östlichen Seite des Fritz-Gressard-Platzes. Dort kann sich nur ein Bus ordnungsgemäß hinstellen. Da dort aber oftmals zwei Busse stehen, stellt der zweite Bus den Fußgängerübergang, der auch mit einer Blindenampel versehen ist, unüberwindlich zu.

 

Hier wollte die Stadt Hilden schon vor längerer Zeit Lösungsvorschläge erarbeiten und uns vorlegen. Dies ist bis heute auch noch offen.“

 

            Anmerkung der Verwaltung:

 

Hier steht noch ein Gespräch zwischen der Rheinbahn, der Taxizentrale, des Behindertenbeirates und der Verwaltung aus. Ziel ist die Verlegung des Taxistandes.

 

  1. Barrierefreier Zugang Parkhaus Rathauscenter zur neuen Sparkasse

 

            Auszug aus dem Bericht des Behindertenbeirates:

 „Alle Verbindungstüren zwischen Parkhaus und Sparkasse sollten mittels Taster geöffnet werden können, so die Absprache mit Bauleitung Sparkasse und Stadtverwaltung. Nach Fertigstellung der Baumaßnahme mussten wir feststellen, dass es keine Taster gibt und damit Rollstuhlfahrer, ältere Menschen mit und ohne Rollator sowie auch Eltern mit einem Kinderwagen vor Türen sitzen/stehen, die sich als Hindernis erweisen. Hinzukommt, dass diese Türen             sehr schwer sind und auch schon für andere Personen nur mit einem gewissen Kraftaufwand geöffnet werden können.

 

Wir haben seit der Einweihung der Sparkasse schon mehrfach auf diesen Missstand hingewiesen und von der Stadt die Erklärung erhalten, dass man mit der Sparkasse im Gespräch sei und dass es bald eine Lösung geben werde. Nur ist bis heute noch nichts geschehen.

 

            Anmerkung der Verwaltung:

 

Es ist richtig, dass der Behindertenbeirat schon seit der Einweihung der neuen Sparkasse auf den nicht barrierefreien Zugang zum Parkhaus hingewiesen hat. Diesbezüglich steht die Stadt Hilden in regem und regelmäßigem Kontakt zur Sparkasse.

 

Mit dem Neubau der Sparkasse wurde auch die Eingangssituation zur Tiefgarage unter dem Rathaus umgestaltet und dabei neue Türen eingebaut. Damit war dann auch der Bestandsschutz für die alten Zugangstüren zur Tiefgarage hinfällig. Die neue Eingangssituation musste dann aber sehr wohl den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Nicht nur die Stadt Hilden, sondern auch die Sparkasse Hilden-Ratingen-Velbert als Bauherr waren natürlich an einer behindertengerechten Ausstattung der Türanlagen interessiert.

 

Nach einigen Diskussionen mit dem Generalunternehmer hatte dieser Anfang November 2011 der Sparkasse die Freigabe erteilt, den Auftrag zur Installation von Türöffner selbst zu vergeben. Nach Klärung der technischen Voraussetzungen zwischen Bauherrn, Architekten und Errichterfirma ist der Auftrag Mitte Dezember 2011 dann erteilt worden.

Nachdem in den Monaten keinerlei (Arbeits-)Aktivitäten festzustellen waren, hat der Architekt der Sparkasse auf Hinweis der Stadt Hilden umgehend Kontakt zum Auftragnehmer aufgenommen. Aus hier nicht bekannten Gründen ist der Auftrag nicht ausgeführt worden. Dies sollte sodann am 21.03.2012 geschehen.  Dabei wurde allerdings festgestellt, dass die notwendigen 24 Volt E-Öffner in den Türzargen zur Tiefgarage nicht vorhanden waren und zunächst noch beauftragt und installiert werden mussten. Auch im Hause der Sparkasse war man davon ausgegangen, dass mit der dann folgenden Installation der E-Öffner die elektrischen Türantriebe in Betrieb genommen werden können.

 

Leider war dies dann aber nicht die letzte unerfreuliche Nachricht. Am 04. Mai 2012 teilte die Sparkasse HRV dann mit, dass sich die beauftragte Türbaufirma  mit fadenscheinigen Argumenten dem nachträglichen Einbau der E-Öffner entzogen hat. Daraufhin hat der Architekt der Sparkasse eine andere Fachfirma gebeten, den Einbau zu prüfen und anzubieten. Dabei wurde allerdings festgestellt, dass die verbauten Brandschutztüren und Zargen nicht zum nachträglichen Einbau von elektrischen Türöffnern geeignet sind und auch nicht nachgerüstet werden können. Die Folge ist, dass Türen und Zargen ausgetauscht werden müssen. Dieser Sachverhalt befindet sich in der Klärung mit dem Generalunternehmer. Weitere Erkenntnisse oder Ergebnisse hierzu hat die Stadt Hilden derzeit nicht.

 

 

  1. Barrierefreiheit in Wohnungen der Hildener Wohnungsbaugesellschaft (WGH)

 

            Auszug aus dem Bericht des Behindertenbeirates:

„Hier ging es um den Einbau einer barrierefreien Dusche in eine WGH-Wohnung, die von einer über 80 Jahren alten und sehr kranke Dame mit einem Behinderungsgrad von 100% bewohnt wird. Auf eine detaillierte Schilderung verzichten wir an dieser Stelle und verweisen für Interessenten auf unseren Bericht 2010.

 

Nur soviel, die Dame hat inzwischen ihren Wunsch nach einem barrierefreien Duscheinbau entnervt und enttäuscht aufgegeben. Selbstständiges Duschen ist somit für sie nach wie vor nur im nahegelegenen Hildorado machbar oder nicht selbstständiges Duschen in ihrer Badewanne mit Unterstützung von Familienangehörigen.

Der Behindertenbeirat konnte und kann noch immer kein Verständnis für das Verhalten der Verantwortlichen bei der WGH und damit bei der Stadt Hilden aufbringen.

Barrierefreiheit in Wohnungen, besonders in städtischen Wohnungen, darf nichtnur ein Lippenbekenntnis sein, sondern muss zur Selbstverständlichkeit werden.

 

Deshalb haben wir auch im Zusammenhang mit diesem speziellen und personenbezogenen Thema vorgeschlagen, dass es eine generelle Festlegung für barrierefreie Umbauten in WGH Wohnungen geben muss. Die Bevölkerung wird älter und auch Behinderungen werden immer häufiger auftreten. Hier     besteht nach unserer Auffassung Handlungsbedarf.

 

Wir haben deshalb darum gebeten, dass dieses Thema von der WGH auf-gegriffen und dort nach Lösungen gesucht wird. Leider haben wir bis heute noch keine Vorschläge von der WGH erhalten.“

 

            Anmerkung der Verwaltung:

            Da dies Angelegenheit der WGH ist, kann verwaltungsseitig keine           Stellungnahme abgegeben werden.

 

 

 

 

 

gez. Horst Thiele

 


 

Finanzielle Auswirkungen  

 

Finanzielle Auswirkungen (ja/nein)

ja

Produktnummer / -bezeichnung

010104

 

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Haushaltsjahr:

2012

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

X

(hier ankreuzen)

 

 

Die Mittel stehen in folgender Höhe zur Verfügung:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

0101042000

Behindertenbeirat

531800

Zuschüsse

2.500 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Deckung ist gewährleistet durch:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung:

 

 

 

Vermerk Kämmerer

 

Gesehen Klausgrete