Erläuterungen
zum Antrag:
Derzeit
ist die interne Leistungsverrechnung noch nicht flächendeckend vorhanden. Die
tatsächlichen Kosten einzelner Produkte im Haushalt sind daher teilweise auch
nur ansatzweise ermittelt. Selbst interne Leistungen großen Volumens werden
derzeit nicht konsequent den verursachenden Produkten zugerechnet. Insofern
erschwert dies unnötig den politischen Gremien die Steuerung der Finanzen der
Stadt Hilden aufgrund der fehlenden Haushaltstransparenz.
Die tatsächlichen Kosten der Investitionen und die Folgekosten werden dadurch
nicht produktscharf ermittelt, teilweise werden zu aktivierende Eigenleistungen
als laufende Aufwendungen verbucht.
Die
tatsächlichen Produktkosten und die Aufwandsdeckungsgrade der einzelnen
Haushaltsprodukte sind durch „Quersubventionen“ verschoben und daher mangels
Transparenz nicht aussagefähig. Daher besteht ein hohes Risiko, dass politische
Entscheidungen auf Basis
falscher
Kennzahlen getroffen werden.
Beispiele
für die Intransparenz und dessen Folgen und damit fehlerhafte Produkt-kostenermittlung:
Beispiel
1
Nicht aktivierte EigenleistungenÂ
(fehlerhafte Produktkostenermittlung)
Zur Empfehlung E35 (Vermessungs- und
Geodatenmanagement) des Gutachters schreibt die Verwaltung in ihrer
Stellungnahme: Hier sind insbesondere umfangreiche Ingenieurleistungen zu
erwähnen … die „prinzipiell als zu aktivierende Eigenleistungen den Anlagen
um Bau zuzuordnen wären“ (z.B.
Bahnhofsvorplatz, Hoffeldstr. ..)Â
Im konkreten Fall ist nicht ersichtlich, warum die
Verwaltung diese Zuordnung nicht tatsächlich durchführt, sondern diese nur
„prinzipiell“ den Baumaßnahmen zuordnen
will.
Eine
konsequente Umsetzung der ILV würde hier bedeuten:
-   die tatsächlichen Baukosten würden
ermittelt und der Maßnahme zugeordnet,
-   die Aufwendungen würden aktiviert
(und abgeschrieben) und wären nicht voll im Kalenderjahr
    ergebniswirksam
(sondern im Abschreibungszeitraum)
-Â Â Â das Haushaltsdefizit im Kalenderjahr
wäre dadurch reduziert
-   es würde keine Quersubventionierung
durch das Vermessungs- und Geodatenmanagement
    erfolgen
-   der Rat hat „bessere“ Zahlen bei der
Entscheidung über Investitionsmaßnahmen.
-Â Â Â der Kostendeckungsgrad des
„Vermessungs- und Geodatenmanagements“ würde
    verbessert.
Beispiel
2
Intransparenz durch Quersubventionierung
Der
Haushalt ist intransparent, z.B. stellte die SPD den Änderungsantrag 53 zum
Haushalt 2012 zum Produkt „040701 Museumsarbeit“ zum vorläufigen Verzicht der
Museumserweiterung.
Abgesehen davon, dass dafür im Haushalt 2012 ff. keine Kosten eingestellt sind, würden diese
Kosten nach dem derzeitigen Verfahren auch nicht dem Produkt „040701 Museum“
belastet, sondern z.B. dem Produkt 090501 (Grundstücksneuordnung) und ggf. dem
Produkt 011301 (Grundstücksmanagement). Dies bedeutet letztlich eine
Quersubventionierung des Produktes
„040701
Museum“.
Beispiel 3
Fehlerhafte Produktkostenermittlung „Museum“ durch Quersubventionierung
Die
Kosten zur Investitionsnummer I076100001 (Museumserweiterung) sind nicht
in den Produktkosten des Produkts Museum im Haushaltsplan enthalten.
Die
Aufwendungen betragen bisher ca. ½ Mio. EUR (incl. Grundstückskauf,
Erstellung neue Zufahrt) und verteilen sich auf diverse Produkte (z. B.
Grundstücksneuordnung + Gebäude- management, etc).
Diese
ca.Â
½ Mio. EUR  dienen nur dazu,
den Autoverkehr vom Museumshof fernzuhalten, um diesen für Veranstaltungen zu
nutzen. Damit hat allein das Museum diesen entsprechenden Mehrwert, ohne dass
dies im Produkt erkennbar ist. Die Aufwendungen gehen aber in diversen anderen
Produkten unter und sind nicht im Produkt Museum transparent. Dies widerspricht dem Gebot der
Haushaltsklarheit.
Eine
andere Frage ist hierbei noch, ob dieser „Mehrwert“, den das Museum bislang
bekommen
hat,
in einem gesunden Verhältnis zum bisher getätigten Aufwand steht.
Beispiel 4
Kostenverschiebung Hinterland
Gerresheimer Str. 20
Wäre
der Antrag der CDU zur Gestaltung der Hinterlandfläche der Gerresheimer Str. 20
positiv beschieden worden, wäre die Fläche „entsprechend den Wünschen der
Musikschule“ gestaltet worden. Die Kosten hierfür würden aber nicht dem Produkt 040501 „Musikschule“
(freiwillige Leistung) angelastet werden, sondern dem Produkt 130101 „öffentliche Grünflächen“
(Pflichtaufgabe). Dies würde auch die Folgekosten in Gestalt der Pflege der
Grünanlage betreffen, da diese Kosten dem falschen Produkt zugerechnet würden.
Durch
eine derartige Kostenverschiebung werden nicht nur die Kosten zweier Produkte
verzerrt dargestellt, auch die Anteile der Kosten für freiwillige Leistungen
einerseits und für Pflichtaufgaben andererseits dadurch sind unzutreffend.
Antragstext:
Der Rat möge
beschließen:
Die „Quersubventionierung der einzelnen
Produkthaushalte untereinander“ wird
durch konsequente Umsetzung der internen
Leistungsverrechnung beendet.
Die Umsetzung
dient u. a. der Verbesserung der Haushaltstransparenz. Die wesentlichen Punkte
sollen bereits mit dem Haushalt 2013 umgesetzt sein.
Dazu soll die
Verwaltung
-
dem Rat in seiner Sitzung am 19. September 2012 auf der Basis des Haushalts 2012 eine
Mängelliste / Verbesserungsliste / ToDo-Liste vorstellen,
-
bis 31. Oktober
2012 die notwendigen Änderungen der Aufwandverbuchungen im kommunalen
Finanzhaushalt den für die jeweiligen Produkte verantwortlichen
Organisationsbereichen kommunizieren und abschließend verwaltungsintern
beraten,
-
bei der Einbringung
des Haushaltsplanes für 2013 die wesentlichen Punkte umgesetzt haben und
darstellen.
Stellungnahme der
Verwaltung:
Grundsätzliche
Ausführungen zum aktuellen Hildener Stand:
Bei der Internen Leistungsverrechnung (ILV)
geht es um die Verrechnung interner Leistungen, die von städtischen Ämtern und
Dienststellen (Dienstleistern) für andere städtische Ämter und Dienststellen
(Leistungsabnehmer/“Kunden“) erbracht werden.
Das Spektrum dieser internen Leistungen ist
vielfältig. Es reicht von Transport- und Logistikleistungen des städtischen
Bauhofs, über das Angebot der hauseigenen IT-Abteilung, die hauseigene
Druckerei bis hin zu den internen Steuerungsleistungen des
Verwaltungsvorstandes, des Personalmanagements und des Rechnungsprüfungsamtes.
Im Rahmen des kameralen Haushaltsrechts
beschränkte sich die Verrechnung interner Leistungen im Wesentlichen auf die
kosten- bzw. gebührenrechnenden Einrichtungen und auf die kameralen
Zuschussbudgets in den Bereichen „Kultur“ und „Jugend“.
Aufgrund der Umstellung des Haushalts- und
Rechnungswesens von der Kameralistik auf das Neue Kommunale Finanzmanagement
(NKF) stellte sich erneut die Frage, ob, in welchem Umfang und wie eine
Verrechnung der internen Leistungen erfolgen soll.
Die Vorgabe des Gesetz- und
Verordnungsgebers im NKF-Einführungsgesetz lässt für die Kommunen eine
weitgehend eigenverantwortliche und freie Umgangsweise mit der ILV zu.
In § 17 GemHVO NRW ist (lediglich)
festgelegt:
„Werden in den Teilplänen zum Nachweis des
vollständigen Ressourcenverbrauchs interne Leistungsbeziehungen erfasst, sind
diese dem Jahresergebnis des Teilergebnisplans und der Teilergebnisrechnung
hinzuzufügen und müssen sich im Ergebnisplan und in der Ergebnisrechnung
ausgleichen“.
Insbesondere der Umfang (ob) und die
Verrechnungsmethodik (wie) sind in das sachgerechte Ermessen der Kommune
gelegt.
Hildener Konzeption zur ILV
Die in der Verwaltung erarbeitete
ILV-Konzeption orientiert sich an den in der Literatur und Lehre zur ILV
vertretenen Auffassungen, den Konzepten der KGSt[1] ohne
allerdings die speziellen Hildener Erfahrungen, Zielsetzungen und Erfordernisse
mit dem Thema ILV außer Acht lassen zu wollen. Insgesamt ist zur ILV festzuhalten,
dass viele Kommunen sich mit dem Thema entweder noch nicht auseinandergesetzt
oder es ausgeklammert bzw. zurückgestellt haben. Aus diesem Grunde musste von
der Stadt Hilden hier zum Großteil „Neuland“ betreten werden.
Von der Stadtverwaltung Hilden werden
zahlreiche interne und externe Leistungen erbracht. Dieser „Output“
dokumentiert sich im NKF-Haushalt und in der Kosten- und Leistungsrechnung in ca.
760 Kostenträgern, die wiederum zu den Produkten zusammengefasst werden.
Um ein (flächendeckendes) ILV-System
aufzubauen, wurde eine Klassifizierung aller Kostenträger in die Kategorien
Produktleistungen, Serviceleistungen, Steuerungsleistungen und Allgemeine
Leistungen vorgenommen.
Das folgende Schaubild zeigt eine Darstellung der unterschiedlichen
Leistungsarten:
Ausgehend von dieser Klassifizierung wurde
festgelegt, welche Serviceleistungen aufgrund ihres Volumens auf die
Leistungsabnehmer verrechnet werden und welche Leistungen der
Querschnittsverwaltung in die Steuerungsumlage einfließen.
Bei der Festlegung, welche der zahlreichen
internen Leistungen verrechnet werden, wurde der Grundsatz der Relevanz in den Vordergrund
gestellt. Da die Planung und die
haushaltsmäßige Buchung entsprechenden Verwaltungsaufwand verursacht, soll
nicht jede Interne Leistung verrechnet werden. Sinnvoll ist eine Verrechnung
interner Leistungen nur, wenn diese ein ausreichendes Aufwandsvolumen
aufweisen.
Wesentliches Element der ILV-Konzeption in
Hilden ist die Verrechnung der erbrachten Leistungen mittels kalkulierter und
weitgehend garantierter Verrechnungspreise.
Diese Vorgehensweise bietet gegenüber einer
reinen Aufwandsverrechnung den Vorteil der Preis-Leistungs-Transparenz und der
Vergleichbarkeit mit Dritten. Häufig kann der Leistungsabnehmer durch die
Abnahmemenge, also durch eigenes Verhalten, die Höhe der ihn belastenden
Aufwendungen beeinflussen. Hierdurch wird ein „pädagogischer Effekt“ erreicht,
der sich mittelfristig bis langfristig auch auf den Gesamthaushalt positiv
auswirken sollte. Darüber hinaus ist es wichtig, die in den Teilergebnisplänen
entstehenden Ressourcenaufwand und das Ressourcenaufkommen vollständig
darzustellen. Hierzu ist es zwingend erforderlich, die wesentlichen internen
Leistungen auch abzubilden. Die ILV ist schon aufgrund des vielfältigen
„Miteinanders“ von Fachämtern als Dienstleistern und „Kunden“ ein komplexes
System.
Gegenwärtiger Umsetzungsstand:
Den aktuellen Umsetzungsstand der Internen Leistungsverrechnungen zeigt
die folgende Tabelle:
Neue Interne Leistungsverrechnung:
Zu den bereits bestehenden ILV ist im Haushaltsjahr 2012 eine
Verrechnung der Leistungen der Poststelle und des Botendienstes hinzugekommen.
Änderung des Modus zur Verrechnung von Steuerungsleistungen
(Steuerungsumlage)
Daneben wurde eine Änderung in der Struktur der Verrechnung der
Steuerungsleistungen vorgenommen. Aus dem Leistungskanon der
Steuerungsleistungen wurden die Leistungen ausgegliedert, die schwerpunktmäßig
die Betreuung des Personals zur Aufgabe haben. Es handelt sich um die Bereiche
Personalsteuerung (Produkt 010801), Personalservice (Produkt 010804 – ohne
Beihilfe, da diese in einer gesonderten ILV abgerechnet wird), Organisation
(Produkt 011004), Personalrat und Gleichstellung (Produkte 010301 und 010401).
Die Aufwendungen der genannten Bereiche werden in einer neuen ILV
„Personalbetreuung“ nach dem jeweiligen Stellenanteil in den Produkt
verrechnet.
Dieser Maßstab ist für die personalbezogenen Leistungen besser geeignet,
um eine verursachungsgerechte Aufwandsverteilung zu gewährleisten als der
Schlüssel „Haushaltsvolumen“, der bei der Verrechnung der Steuerungsumlage zur
Anwendung kommt.
Die um die „Personalprodukte“ verringerte Steuerungsumlage, die um
Personalelemente angepassten „Verwaltungskostenbeiträge“ und die neue „ILV“
Personalbetreuung sind im Wesentlichen mit dem Volumen der Steuerungsumlage
nach alter Berechnungsart deckungsgleich. Es ergeben sich allerdings naturgemäß
(und beabsichtigt) Verschiebungen der Beträge auf den Produkten, die Aufwendungen
aus den beiden ILV im Wege der Verrechnungen erhalten.
Nun zu den einzelnen Beispiele der dUH-Fraktion:
- Beispiel 1 Â
In der Stellungnahme der Verwaltung zum Gutachten zu dieser Empfehlung heißt es u.a.
„…BSL lässt bei seiner Betrachtung Leistungen völlig außer Betracht, die nicht in der Kennzahl „ÖbVI“-Vermessungsleistungen berücksichtigt sind. Hier sind insbesondere umfangreiche Ingenieurleistungen zu erwähnen, die durch die Mitarbeiter des Sachgebiets Vermessung in Begleitung der diversen Straßenbauprojekte – insbesondere Absteckungen – erbracht werden und prinzipiell als zu aktivierende Eigenleistungen den Anlagen im Bau zuzuordnen wären. Hier sind z.B. folgende Projekte zu erwähnen:
Kreisel Gerresheimer Str. / Richard-Wagner Str.: 29
Std. Ingenieur, 43 Std. Arbeiter
Innovationsstrasse: 20 Std. Ingenieur, 18 Std. Arbeiter
Bahnhofsvorplatz: 21 Std. Ingenieur, 30 Std. Arbeiter
Straße Am Kronengarten: 26 Std. Ingenieur, 44 Std. Arbeiter
Hoffeldstraße: 53 Std. Ingenieur, 96 Std. Arbeiter
Kilvertzheide: 23 Std. Ingenieur, 20 Std. Arbeiter..“
Im Antrag der dUH wird darauf hingewiesen,
dass die Verwaltung (das Planungs- und Vermessungsamt) zum BSL-Gutachten
ausgeführt hat, dass „hier insbesondere umfangreiche Ingenieurleistungen zu
erwähnen sind, die durch Mitarbeiter des Sachgebiets Vermessung in Begleitung
der diversen Straßenbauprojekte – insbesondere Absteckungen – erbracht werden
und prinzipiell als zu aktivierende Eigenleistung den Anlagen im Bau zuzuordnen
wären.“
Bei einem angenommenen Stundensatz von 45,- € und unterstellt, dass die aufgezeigten Stunden alle aktivierungsfähig sind, so wären bei der letzten Investition „Kilvertzheide“ zu aktivierende Eigenleistungen von 1.935,- € entstanden. Betrachtet man die gesamten Investitionskosten von rd. 262.000,- €, so sind dieses noch nicht einmal 1 %. Sollte es so umgesetzt werden, so müsste eine neue ILV eingerichtet werden. Aufwand und Erfolg stünden aber in keinem Verhältnis.
Weiterhin muss an dieser Stelle bedacht werden, dass innerhalb der Verwaltung die generelle Regel herrscht, dass nur 1 Amt für das jeweilige Produkt bzw. für die Investition zuständig ist.
Ob die genannten
Ingenieurleistungen zu aktivieren sind, muss unter Berücksichtigung der
haushaltsrechtlichen Regelungen im Einzelfall geprüft werden. Soweit dies der Fall wäre, würden die zu
aktivierenden Leistungen dem Ergebnishaushalt „gutgeschrieben“ und der
Investition belastet. Nach der Inbetriebnahme der Investition hätte das dann
Auswirkungen auf die Höhe der Abschreibungen. Sie würden anteilig um den Betrag
steigen und den Ergebnishaushalt belastet. Ãœber den gesamten
Abschreibungszeitraum neutralisiert es sich aber wieder. Â
- Beispiele 2 bis 4
Die Stadt Hilden hat eine Reihe zentraler
Dienstleister, zu denen auch das Amt für Gebäudewirtschaft zählen. Die
Schaffung eines zentralen Gebäudemanagements stellte für die Stadt Hilden einen
wesentlichen Schritt zu einer Verbesserung der Bewirtschaftung städtischer
Gebäude und Liegenschaften dar.
Nach den haushaltswirtschaftlichen
Regelungen sind in diesen Fällen Aufwendungen und Erträge in den von den
Dienstleistern bewirtschafteten Produkten zu veranschlagen. Dies trifft auch
auf Investitionsmaßnahmen inklusive Anlagen im Bau zu. Die Aufwendungen gehen
also nicht „in diesen Produkten unter“, sondern sind im Sinne der
Haushaltsklarheit gerade dort zu veranschlagen.
Zu den vom Antragsteller genannten
Beispielen ist auszuführen, dass die Verwaltungs- und Betriebskosten der
städtischen Gebäude, insbesondere Abschreibungen und Zinsen im Wege der
internen Miete auf die Nutzer umgelegt werden (Vermieter-Mieter-Modell).
Das Amt 26 ist „Eigentümer“ städtischer
Liegenschaften und Gebäude. Es erfolgt somit auch eine Verrechnung grundstücks-
und gebäudebezogener Kosten in den Produkten.
Eine Abrechnung über die ILV kommt
allerdings erst dann in Betracht, wenn eine Inbetriebnahme erfolgt ist und auch
eine Nutzung (= Vermietung) durch das Fachamt vorliegt. Soweit eine Nutzung im
Wege der Vermietung nicht gegeben ist und somit der Nutzer einer benachbarten
Liegenschaft lediglich von etwaigen positiven Aspekten profitiert (Stichwort
„Mehrwert“) ist dies nicht darstellbar.
Es ist zutreffend, dass eine Verrechnung von
Leistungen der Ämter 61 (Planung- und Vermessung) und 66 (Tiefbau- und
Grünflächenamt) bislang nicht erfolgte, obwohl dies insbesondere im Bereich der
Grünunterhaltung zur vollständigen Kostendarstellung und zur Wirtschaftlichkeitskontrolle
wünschenswert wäre. So wären die Kosten der Grünunterhaltung beispielsweise im
Wege einer Auftraggeber- / Auftragnehmer-Beziehung mit der Musikschule
abrechnungsfähig, allerdings immer unter der Voraussetzung, dass die Grünfläche
eine Fläche für die Musikschule ist. Sollte es eine Grünfläche für die
Allgemeinheit sein (CDU-Antrag) so wären die Aufwendungen nicht dem Produkt
Musikschule zuzuordnen.
Aktuell ist vorgesehen, dass nach einer
Neubesetzung einer Stelle ab September 2012 die KLR im Amt 66 eingerichtet
worden soll. Danach muss entschieden werden wie die  ILV gestaltet und verrechnet wird. Dieses wird
auf keinen Fall zum Haushalt 2013 der Fall sein.
Die von der dUH genannte „fehlerhafte
Quersubventionierung“ würde, wenn der Bereich „Hinterland Gerresheimer Str. 20“
dann der Musikschule zugeschlagen würde, dann auch verrechnet werden. Würde es
eine allgemeine Grünfläche für die Bevölkerung, so wäre es natürlich nicht der
Musikschule zu „belasten“.
Daneben muss sich auch die interne Leistungsverrechnung
an verwaltungsökonomischen Prinzipien messen lassen. Aus diesem Grunde wurde
bei der Frage, welche ILV im Haushalt abzuwickeln sind, der Grundsatz verfolgt,
dass nur die wesentlichen ILV Berücksichtigung finden. Die Darstellung aller ILV
in einer Kommunalverwaltung der Größe Hildens ist in ihren vielfältigen
Ausprägungen, zumindest mit dem hierfür vorhandenen Personal, nicht zu
leisten und auch nicht sinnvoll. Aus diesem Grunde werden zwangsläufig auch
nie alle Leistungsbeziehungen (geringeren Umfangs) abgebildet werden können.
Der Rat wird über den Sachstand und die
weitere Entwicklung der ILV wie bisher regelmäßig unterrichtet. Dies erfolgt
auch in den Vorberichten (Haushaltsplan) und in den Lageberichten
(Jahresrechnung).
Unter Bezugnahme auf den Antrag der dUH ist
zu sagen, dass bereits ein großer Teil der internen Leistungen in Hilden
abgerechnet wird. Im Vergleich zu vielen anderen Kommunalverwaltungen ist die
Stadt Hilden im Bereich der ILV ausgezeichnet positioniert.
Die Produktkosten werden somit weitestgehend
dargestellt und stellen eine sehr guteÂ
Entscheidungsgrundlage dar.
Fazit:
- Wie oben bereits dargelegt, werden
schon sehr viele interne Leistungsbeziehungen abgerechnet bzw. verrechnet
und es ist keinesfalls so, dass die Verwaltung auf diesem Gebiet untätig
wäre.
- Nach
und nach wurde das System verfeinert, automatisiert und an die
Gegebenheiten angepasst. Die Systematik der ILV ist natürlich nicht
fertig, sondern wird auch in der Zukunft weiterentwickelt werden. Es gilt aber das Gesamtwerk behutsam so
weiterzuentwickeln, dass es im täglichen Betrieb mit dem vorhandenen
Personal umgesetzt werden kann.
- In den
vergangenen Haushaltsplanberatungen wurde das Thema auch zwiespältig
gesehen, weil mit der Einführung/Veränderung der ILV das Volumen und die
Kennzahlen sich änderten und somit auch nicht mehr vergleichbar waren/sind.
Selbst wenn man auf einen Schlag alle möglichen ILV’s einführen würde, so
ergäben sich auch in der Zukunft Veränderungen mit der Folge der
veränderten Kennzahlen. Ein starres System wird es nicht geben können.
- ILV’s einzuführen nur um eine 100%ige Verteilung zu haben und ohne nach dem finanziellen Volumen und dem Nutzen zu fragen ist nicht zielführend.
- Es ist
weiterhin nicht ausreichend, ILV „einfach“ einzuführen, sondern es muss
neben der Theorie auch die Praxis
bedacht werden. Von daher gilt es, nachgängig zu prüfen ob der
eingeschlagene Weg der richtige war oder ob Korrekturen angebracht sind.
Dieses braucht immer seine Zeit. Grundlegende strukturelle Änderungen
sollten immer nur zum Jahreswechsel vorgenommen werden.
- Die Verwaltung ist weiterhin bestrebt,
sukzessive weitere ILV in den Haushalt aufzunehmen, um zu einer möglichst
guten und aussagefähigen Kostendarstellung in den Produkten und Leistungen
zu gelangen.
- Aktuell verbleiben derzeit noch
folgende wesentliche zentrale Bereiche, die noch nicht flächendeckend
verrechnet werden:
Vor dem Hintergrund, dass
gerade in den Bereichen der  Kosten- und Leistungsrechnung in den Fachämtern Mitte 2012 personelle
Veränderungen stattfinden, erscheint es angebracht die ILV behutsam
weiterzuentwickeln.
Bereits seit einigen Monaten
gibt es Konzepte, wie der Bereich der Versicherungen umgesetzt werden kann.
Dieses wäre gerade für den Bereich der Kostenrechnenden Einrichtungen wichtig.
Hier erfolgt im Moment jeweils eine manuelle Ermittlung der Grundlagen, damit
die Gebührenbedarfsberechnungen erstellt werden können. Eine ILV
„Versicherungen“ wird die Arbeit der Beteiligten erleichtern und auch die
Abschlüsse der Gebührenbedarfsberechnungen vereinfachen.Â
Die Verwaltung wird deshalb für den Haushalt 2013 eine Erweiterung der
ILV um diesen Bereich vorsehen.
Mittelfristig wird weiter angestrebt, die in der Tabelle genannten restlichen
Bereiche in die ILV mit einzubeziehen. Hierzu sind von den
Produktverantwortlichen unter Begleitung des Amts für Finanzservice entsprechende
Verrechnungsmodalitäten zu entwickeln.
- In einigen Teilen stimmen die Aussagen
der dUH-Fraktion nicht, weil der größte Teil, nämlich die interne Miete –
bereits verrechnet wird und eine Intransparenz nicht gegeben ist. Hinsichtlich
der Beispiele der dUH-Fraktion ergeben sich folgende zusammenfassende
Ergebnisse:
·
zu
Beispiel 1:
Das Volumen ist insgesamt zu gering.
·
zu
Beispiel 2:
Systembedingte Leistungen können einem Produkt erst zugerechnet werden,
wenn das „Ergebnis“ durch das „Produkt“ genutzt wird.
·
zu
Beispiel 3:
Es handelt sich um keine konkret dem Museum zuzuordnende Leistung,
sondern es ist eine Vorarbeit für das spätere Museum (Hinweis: Grund und Boden
wird nicht abgeschrieben und verursacht keine Abschreibungen).
·
zu
Beispiel 4:
Die Fläche ist keine Nutzfläche der Musikschule, sondern eine allgemeine
Grünfläche für die Bevölkerung.
- Verwaltungsseitig wird deshalb
vorgeschlagen, den Antrag der dUH-Fraktion abzulehnen und den bisher
eingeschlagenen Weg weiter zu verfolgen. Eine vollständige Umsetzung aller
möglichen ILV ist mit dem vorhandenen Personal und in dem von der dUH
vorgesehen Zeitplan nicht möglich und auch nicht sinnvoll. Â
Horst Thiele
Finanzielle Auswirkungen Â
Finanzielle Auswirkungen (ja/nein) |
Ja
– je nach Beschlussfassung |
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Produktnummer / -bezeichnung |
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Investitions-Nr./ -bezeichnung: |
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Haushaltsjahr: |
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Pflichtaufgabe oder freiwillige Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier
ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
(hier
ankreuzen) |
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Die Mittel
stehen in folgender Höhe zur Verfügung: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Der
Mehrbedarf besteht in folgender Höhe: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Die Deckung ist gewährleistet durch: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen für
den o. a. Zweck Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder
der EU zur Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier
ankreuzen) |
nein (hier
ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier
ankreuzen) |
nein (hier
ankreuzen) |
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Finanzierung: |
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Vermerk
Kämmerer Gesehen
Klausgrete |
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