Beschlussvorschlag:
Der Integrationsrat nimmt den
Sachstandsbericht zur Kenntnis.
Erläuterungen und Begründungen:
Am Mittwoch, den 08.02.2012 wurde das Gesetz zur
Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe und Integration im Landtag verabschiedet.
Ziel dieses neuen Gesetzes ist die Festschreibung
von Integration und gesellschaftlicher Teilhabe von Menschen mit
Migrationshintergrund als Querschnittsaufgabe auf Landes- und Kommunalebene.
Punktuelle Projektförderung soll durch eine kontinuierliche, gesetzlich
verankerte Integrationsarbeit abgelöst werden.
Dieser Leitgedanken  wird in Hilden schon seit Jahren  auf der Grundlage des vorliegenden
Integrationskonzeptes gelebt.
Wesentlicher
Bestandteil des neuen Gesetzes ist die Festschreibung von Werten und
Förderung von Begriffen wie
interkulturelle Kompetenz, der Definition von Menschen mit Migrationshintergrund,
interkulturelle Öffnung der Landesverwaltung und dem Recht auf angemessene
Teilhabe von Menschen mit Migrationshintergrund an Gremien, die sich mit ihren
Belangen beschäftigen Eine wesentliche, den Kreis Mettmann und
damit auch die Stadt Hilden betreffende Neuerung ist die Einrichtung von Kommunalen
Integrationszentren (KIZ).
Zur Verwirklichung dieses Gesetzes wird das Land
ca.12 Millionen Euro bereitstellen müssen. Davon fallen 7,4 Millionen für die
kommunalen Integrationszentren an.
Für die einzelnen Kommunen soll dieses Gesetz keine
finanziellen Auswirkungen in Form von Ausgaben haben.
Artikel 1 § 7
besagt:
„Kommunale Integrationszentren
(1) Das Land fördert auf der Grundlage
entsprechender Förderrichtlinien Kommunale Integrationszentren in Kreisen und
kreisfreien Städten, die über ein Integrationskonzept verfügen. Damit sollen im
Einvernehmen mit den Gemeinden
- Angebote im Elementarbereich, in der
Schule und beim Ãœbergang von Schule in den Beruf in Zusammenarbeit mit den
unteren Schulaufsichtsbehörden unterstützt werden, um die Bildungschancen
von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund zu verbessern;
- die auf die Integration und das
Zusammenleben in Vielfalt bezogenen Aktivitäten und Angebote der
kommunalen Ämter und Einrichtungen sowie der freien Träger vor Ort koordiniert
werden.
(2) Die Kommunalen Integrationszentren
machen ergänzende Angebote zur Qualifizierung der Beschäftigten in
Kindertageseinrichtungen, in Schulen und in sonstigen Bildungseinrichtungen
hinsichtlich einer Förderung von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund
sowie einer Zusammenarbeit mit den zugewanderten Eltern.
(3) Das Land unterhält eine zentrale
Stelle für die Beratung, Begleitung und den Informationsaustausch der in den
Kreisen und kreisfreien Städten eingerichteten Kommunalen Integrationszentren.
(4)
Für Integrationsprojekte mit landesweiter Bedeutung kann das Land im Einvernehmen
mit den betroffenen Kommunen die Strukturen der Kommunalen Integrationszentren
nutzen.“
Dieser
Sachverhalt stellt sich wie folgt dar:
1.
 Inhalt und Ziele des Integrationszentrums
Das
Gesetz sieht die Einrichtung Kommunaler Integrationszentren ausschließlich
auf Ebene der Kreise und der kreisfreien Städte vor. Verbunden sind
damit folgende Ziele:
- Systematisches Informationsmanagement bezgl. der
Informationsbedarfe und Informationsangebote vor Ort,
- Vernetzung aller Akteure wie: Kommunale Gremien, Ämter,
Einrichtungen, freie Träger von Integrationsangeboten, Organisationen der
Menschen mit Migrationshintergrund,
- Optimierung der Wahrnehmung von Integration als kreisweite Querschnittsaufgabe
auf kommunaler Ebene,
- Qualitativer und quantitativer Ausbau und  inhaltliche Erweiterung der „Regionalen
Arbeitsstellen zur Förderung von Kindern und Jugendlichen aus Zuwanderfamilien“
(RAA).
2.
 Aufgabenstellung des Integrationszentrums
Zielgruppe der
nachfolgenden Aufgaben sind alle Menschen mit Migrationshintergrund. Die
Aufgaben sind insbesondere:
a.
Koordination der Aktivitäten und Angebote der
kommunalen Ämter und Einrichtungen der freien Träger vor Ort, die auf die
Integration und das Zusammenleben in Vielfalt bezogen sind,
b.
Maßnahmen und Projekte für die Zielgruppe
Kinder und Jugendliche, bezogen auf die gesamte Bildungslaufbahn von der
Elementarerziehung über die Schullaufbahn bis hin zum Übergang in den Beruf,
c.
ergänzende Angebote zur Qualifizierung der
Beschäftigten in Kindertageseinrichtungen, in Schulen und in sonstigen
Bildungseinrichtungen,
d.
intensive Kooperation mit
Migrantenselbstorganisationen,
e.
Integrationsförderkonzepte mit
Sozialraumbezug,
f.
stadtteilbezogene Arbeit.
3.
Ist-Situation
im Kreis Mettmann
Im Kreis Mettmann hat
die Kreisverwaltung in den letzten 6 Jahren (seit Einrichtung der Abteilung
50-5) die Aufgabe „Integration“ grundsätzlich als Unterstützung der Aufgabenwahrnehmung
der 10 kreisangehörigen Städte wahrgenommen. Es wurde sowohl über den externen
Arbeitskreis Integration, in dem alle 10 Städte mit ihren Integrationsratsvorsitzenden
 und die Wohlfahrtsverbände vertreten
sind als auch in der täglichen Aufgabenwahrnehmung gemeinsam gearbeitet.
Dies ist die Basis
dafür, dass sowohl in der Sozialamtsleitertagung am 20.10.2011, wie auch in der
Sozialdezernententagung am 26.10.2011, als auch im Kreisausschuss am 05.12.2011
alle anwesenden Vertreter/innen die Beantragung eines Kommunalen Integrationszentrums
für/durch den Kreis Mettmann begrüßt haben; dies natürlich auf der Basis der
Kostenneutralität.
Die bislang vom Land geförderten Regionalen
Arbeitsstellen zur Förderung von Kindern und Jugendlichen aus
Zuwandererfamilien (RAA) sollen in das Netz der neu zu gründenden Integrationszentren
einfließen und die Grundlage für einen quantitativen Ausbau und eine
qualitative Weiterentwicklung der Netzwerke bilden.
Die
Förderrichtlinien, die die Basis für das Antragsverfahren sind, werden erst im
Juni dieses Jahres erwartet.
Die
Mitglieder des Integrationsrates werden über das weitere Verfahren informiert.
gez.
Horst Thiele