Betreff
Sachstandsbericht über die Einrichtung eines Kommunalen Integrationszentrum (KIZ)
Vorlage
WP 09-14 SV 50/072
Aktenzeichen
III/50.02/Ne
Art
Mitteilungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Integrationsrat nimmt den Sachstandsbericht zur Kenntnis.


Erläuterungen und Begründungen:

 

Am Mittwoch, den 08.02.2012 wurde das Gesetz zur Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe und Integration  im Landtag verabschiedet.

Ziel dieses neuen Gesetzes ist die Festschreibung von Integration und gesellschaftlicher Teilhabe von Menschen mit Migrationshintergrund als Querschnittsaufgabe auf Landes- und Kommunalebene. Punktuelle Projektförderung soll durch eine kontinuierliche, gesetzlich verankerte Integrationsarbeit abgelöst werden.

Dieser Leitgedanken  wird in Hilden schon seit Jahren  auf der Grundlage des vorliegenden Integrationskonzeptes gelebt.

Wesentlicher Bestandteil des neuen Gesetzes ist die Festschreibung von Werten und Förderung  von Begriffen wie interkulturelle Kompetenz, der Definition von Menschen mit Migrationshintergrund, interkulturelle Öffnung der Landesverwaltung und dem Recht auf angemessene Teilhabe von Menschen mit Migrationshintergrund an Gremien, die sich mit ihren Belangen beschäftigen Eine wesentliche, den Kreis Mettmann und damit auch die Stadt Hilden betreffende Neuerung ist die Einrichtung von Kommunalen Integrationszentren (KIZ).

Zur Verwirklichung dieses Gesetzes wird das Land ca.12 Millionen Euro bereitstellen müssen. Davon fallen 7,4 Millionen für die kommunalen Integrationszentren an.

Für die einzelnen Kommunen soll dieses Gesetz keine finanziellen Auswirkungen in Form von Ausgaben haben.

 

Artikel 1 § 7 besagt:

„Kommunale Integrationszentren

(1) Das Land fördert auf der Grundlage entsprechender Förderrichtlinien Kommunale Integrationszentren in Kreisen und kreisfreien Städten, die über ein Integrationskonzept verfügen. Damit sollen im Einvernehmen mit den Gemeinden

  1. Angebote im Elementarbereich, in der Schule und beim Übergang von Schule in den Beruf in Zusammenarbeit mit den unteren Schulaufsichtsbehörden unterstützt werden, um die Bildungschancen von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund zu verbessern;
  2. die auf die Integration und das Zusammenleben in Vielfalt bezogenen Aktivitäten und Angebote der kommunalen Ämter und Einrichtungen sowie der freien Träger vor Ort koordiniert werden.

(2) Die Kommunalen Integrationszentren machen ergänzende Angebote zur Qualifizierung der Beschäftigten in Kindertageseinrichtungen, in Schulen und in sonstigen Bildungseinrichtungen hinsichtlich einer Förderung von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund sowie einer Zusammenarbeit mit den zugewanderten Eltern.

 

(3) Das Land unterhält eine zentrale Stelle für die Beratung, Begleitung und den Informationsaustausch der in den Kreisen und kreisfreien Städten eingerichteten Kommunalen Integrationszentren.

 

(4) Für Integrationsprojekte mit landesweiter Bedeutung kann das Land im Einvernehmen mit den betroffenen Kommunen die Strukturen der Kommunalen Integrationszentren nutzen.“

Dieser Sachverhalt stellt sich wie folgt dar:

1.             Inhalt und Ziele des Integrationszentrums

Das Gesetz sieht die Einrichtung Kommunaler Integrationszentren ausschließlich auf Ebene der Kreise und der kreisfreien Städte vor. Verbunden sind damit folgende Ziele:

 

  1. Systematisches Informationsmanagement bezgl. der Informationsbedarfe und Informationsangebote vor Ort,
  2. Vernetzung aller Akteure wie: Kommunale Gremien, Ämter, Einrichtungen, freie Träger von Integrationsangeboten, Organisationen der Menschen mit Migrationshintergrund,
  3. Optimierung der Wahrnehmung von Integration als kreisweite Querschnittsaufgabe auf kommunaler Ebene,
  4. Qualitativer und quantitativer Ausbau und  inhaltliche Erweiterung der „Regionalen Arbeitsstellen zur Förderung von Kindern und Jugendlichen aus Zuwanderfamilien“ (RAA).

 

2.             Aufgabenstellung des Integrationszentrums

Zielgruppe der nachfolgenden Aufgaben sind alle Menschen mit Migrationshintergrund. Die Aufgaben sind insbesondere:

 

a.    Koordination der Aktivitäten und Angebote der kommunalen Ämter und Einrichtungen der freien Träger vor Ort, die auf die Integration und das Zusammenleben in Vielfalt bezogen sind,

b.    Maßnahmen und Projekte für die Zielgruppe Kinder und Jugendliche, bezogen auf die gesamte Bildungslaufbahn von der Elementarerziehung über die Schullaufbahn bis hin  zum Ãœbergang in den Beruf,

c.    ergänzende Angebote zur Qualifizierung der Beschäftigten in Kindertageseinrichtungen, in Schulen und in sonstigen Bildungseinrichtungen,

d.    intensive Kooperation mit Migrantenselbstorganisationen,

e.    Integrationsförderkonzepte mit Sozialraumbezug,

f.     stadtteilbezogene Arbeit.

 

3.            Ist-Situation im Kreis Mettmann

Im Kreis Mettmann hat die Kreisverwaltung in den letzten 6 Jahren (seit Einrichtung der Abteilung 50-5) die Aufgabe „Integration“ grundsätzlich als Unterstützung der Aufgabenwahrnehmung der 10 kreisangehörigen Städte wahrgenommen. Es wurde sowohl über den externen Arbeitskreis Integration, in dem alle 10 Städte mit ihren Integrationsratsvorsitzenden  und die Wohlfahrtsverbände vertreten sind als auch in der täglichen Aufgabenwahrnehmung gemeinsam gearbeitet.

 

Dies ist die Basis dafür, dass sowohl in der Sozialamtsleitertagung am 20.10.2011, wie auch in der Sozialdezernententagung am 26.10.2011, als auch im Kreisausschuss am 05.12.2011 alle anwesenden Vertreter/innen die Beantragung eines Kommunalen Integrationszentrums für/durch den Kreis Mettmann begrüßt haben; dies natürlich auf der Basis der Kostenneutralität.

 

Die bislang vom Land geförderten Regionalen Arbeitsstellen zur Förderung von Kindern und Jugendlichen aus Zuwandererfamilien (RAA) sollen in das Netz der neu zu gründenden Integrationszentren einfließen und die Grundlage für einen quantitativen Ausbau und eine qualitative Weiterentwicklung der Netzwerke bilden.

Die Förderrichtlinien, die die Basis für das Antragsverfahren sind, werden erst im Juni dieses Jahres erwartet.

Die Mitglieder des Integrationsrates werden über das weitere Verfahren informiert.

 

 

gez. Horst Thiele