Beschlussvorschlag:
Der
Jugendhilfeausschuss beschließt die Geschäftsordnung für das Kinderparlament in
der als Anlage beigefügten Fassung.
Erläuterungen und Begründungen:
Die jetzige Geschäftsordnung des Kinderparlaments besteht seit Beginn
des Gremiums im Jahre 1998. Durch zahlreiche strukturelle Veränderungen im
Schul- und Freizeitbereich der Kinder ist es notwendig geworden, diese
Geschäftsordnung zu verändern.
Der Ganztagsunterricht hat erhebliche Auswirkungen auf die monatlichen
Treffen in den Arbeitskreisen sowie zusätzliche Aktionen des Kinderparlaments
(Hundekotaktion, Notinseln, Aktionen gegen zu schnelle Autos auf Schulwegen
etc.). Den Kindern bleibt für diese Arbeit dienstags und donnerstags nur ein
kleines Zeitfenster. Darüber hinaus müssen auch andere Freizeitaktivitäten der
Kinder auf weniger Freizeit verteilt werden. Somit ist es im Einzelnen
schwierig geworden, mit größeren Gruppen gemeinsame Termine zu finden. Die
Arbeit im Kinderparlament ist spezialisierter und kleinteiliger geworden. Zu
diesen speziellen Aufgaben in kleineren Gruppen benötigt das Gremium engagierte
Schülerinnen und Schüler, die sich in ihrer Freizeit für die Interessen der Kinder
in Hilden einsetzen.
Diese Anforderung konnte durch die bisherigen Wahlmodalitäten in der
Vergangenheit nicht mehr zuverlässig gewährleistet werden. Zum einen ist es den
Schulen aufgrund der erheblich gewachsenen Aufgaben und Belastungen im Schulalltag teilweise nicht mehr möglich,
innerhalb der ersten drei Wochen ein für alle Schülerinnen und Schüler offenes
Wahlverfahren durchzuführen. Zum anderen fühlen sich gewählte Schülerinnen und
Schüler – ebenfalls aufgrund der gestiegenen Anforderungen und Termindichte –
häufiger überfordert und geben vor Jahresende auf.
Daher ist aus Sicht des Fachamtes die Änderung der Satzung des
Kinderparlaments in Form einer Öffnung für ALLE interessierten Kinder sowie
einer unbegrenzten Verlängerungsmöglichkeit notwendig. Zum einen wird damit ein
eindeutiges Signal gesetzt, dass JEDES Kind, das sich engagieren möchte, in
Hilden dafür auch einen Platz bzw. ein Gremium findet. Zum anderen wird die Qualität
der Arbeit des Kinderparlaments gewährleitstet und erhöht, da Kinder, die gerne
weiterhin mitarbeiten möchten und sich mit dem Gremium schon auseinandergesetzt
haben, verlässlich und einsatzbereit sind. Die Verlängerung der Mitarbeit bis
maximal bis zum 7. Schuljahr bedeutet für das Gremium ein hohes Maß an
erfahrenen und selbständigen Kindern, was zur Nachhaltigkeit der Arbeit des
Kinderparlaments beiträgt und die Bereitschaft einer Mitarbeit im
Jugendparlament wesentlich erhöht.
Zu den Änderungen:
§ 1 – Wahlmodalitäten
(1)
Die Vertreterinnen und Vertreter
für das Kinderparlament werden an Grund- und weiterführenden Schulen für ein
Jahr mit Option auf Verlängerung um jeweils ein Jahr gewählt.
(2)
Interessierte Kinder können sich
ebenfalls im Kinderparlament engagieren, vorausgesetzt die Schule ist
einverstanden.Â
§ 5 – Beschlussfähigkeit
Das Kinderparlament ist beschlussfähig, wenn ordnungsgemäß eingeladen wurde und die Hälfte der stimmberechtigten Abgeordneten anwesend ist. Stimmberechtigt sind alle gewählten Mitglieder sowie eine Vertreterin oder ein Vertreter pro Klassenstufe pro Schule.
Finanzielle Auswirkungen Â
Nein
Personelle Auswirkungen
Nein