Betreff
Änderung der Geschäftsordnung des Kinderparlamentes
Vorlage
WP 09-14 SV 51/202
Aktenzeichen
III751.2 - rk
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Geschäftsordnung für das Kinderparlament in der als Anlage beigefügten Fassung.


 

Erläuterungen und Begründungen:

 

Die jetzige Geschäftsordnung des Kinderparlaments besteht seit Beginn des Gremiums im Jahre 1998. Durch zahlreiche strukturelle Veränderungen im Schul- und Freizeitbereich der Kinder ist es notwendig geworden, diese Geschäftsordnung zu verändern.

Der Ganztagsunterricht hat erhebliche Auswirkungen auf die monatlichen Treffen in den Arbeitskreisen sowie zusätzliche Aktionen des Kinderparlaments (Hundekotaktion, Notinseln, Aktionen gegen zu schnelle Autos auf Schulwegen etc.). Den Kindern bleibt für diese Arbeit dienstags und donnerstags nur ein kleines Zeitfenster. Darüber hinaus müssen auch andere Freizeitaktivitäten der Kinder auf weniger Freizeit verteilt werden. Somit ist es im Einzelnen schwierig geworden, mit größeren Gruppen gemeinsame Termine zu finden. Die Arbeit im Kinderparlament ist spezialisierter und kleinteiliger geworden. Zu diesen speziellen Aufgaben in kleineren Gruppen benötigt das Gremium engagierte Schülerinnen und Schüler, die sich in ihrer Freizeit für die Interessen der Kinder in Hilden einsetzen.

Diese Anforderung konnte durch die bisherigen Wahlmodalitäten in der Vergangenheit nicht mehr zuverlässig gewährleistet werden. Zum einen ist es den Schulen aufgrund der erheblich gewachsenen Aufgaben und Belastungen im  Schulalltag teilweise nicht mehr möglich, innerhalb der ersten drei Wochen ein für alle Schülerinnen und Schüler offenes Wahlverfahren durchzuführen. Zum anderen fühlen sich gewählte Schülerinnen und Schüler – ebenfalls aufgrund der gestiegenen Anforderungen und Termindichte – häufiger überfordert und geben vor Jahresende auf.

Daher ist aus Sicht des Fachamtes die Änderung der Satzung des Kinderparlaments in Form einer Öffnung für ALLE interessierten Kinder sowie einer unbegrenzten Verlängerungsmöglichkeit notwendig. Zum einen wird damit ein eindeutiges Signal gesetzt, dass JEDES Kind, das sich engagieren möchte, in Hilden dafür auch einen Platz bzw. ein Gremium findet. Zum anderen wird die Qualität der Arbeit des Kinderparlaments gewährleitstet und erhöht, da Kinder, die gerne weiterhin mitarbeiten möchten und sich mit dem Gremium schon auseinandergesetzt haben, verlässlich und einsatzbereit sind. Die Verlängerung der Mitarbeit bis maximal bis zum 7. Schuljahr bedeutet für das Gremium ein hohes Maß an erfahrenen und selbständigen Kindern, was zur Nachhaltigkeit der Arbeit des Kinderparlaments beiträgt und die Bereitschaft einer Mitarbeit im Jugendparlament wesentlich erhöht.

 

Zu den Änderungen:

 

§ 1 – Wahlmodalitäten

(1)  Die Vertreterinnen und Vertreter für das Kinderparlament werden an Grund- und weiterführenden Schulen für ein Jahr mit Option auf Verlängerung um jeweils ein Jahr gewählt.

(2)  Interessierte Kinder können sich ebenfalls im Kinderparlament engagieren, vorausgesetzt die Schule ist einverstanden. 

§ 5 – Beschlussfähigkeit

Das Kinderparlament ist beschlussfähig, wenn ordnungsgemäß eingeladen wurde und die Hälfte der stimmberechtigten Abgeordneten  anwesend ist. Stimmberechtigt sind alle gewählten Mitglieder sowie eine Vertreterin oder ein Vertreter pro Klassenstufe pro Schule.


 

Finanzielle Auswirkungen  

 

Nein

 



Personelle Auswirkungen

 

Nein