Betreff
Änderung der Geschäftsordnung des Jugendparlamentes
Vorlage
WP 09-14 SV 51/201
Aktenzeichen
III/51.2 - rk
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussvorschlag:

 

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Geschäftsordnung für das Jugendparlament in der als Anlage beigefügten Fassung.


 

Erläuterungen und Begründungen:

 

In der Sitzung am 13.03.2002 (SV-Nr.: 51/145) des Jugendhilfeausschusses wurde erstmalig eine Geschäftsordnung des Jugendparlamentes Hilden beschlossen.

Seitdem hat sich die Arbeit des Jugendparlaments entwickelt, verändert und etabliert. Im Rahmen ihrer Arbeit haben sich Jugendparlamentarier immer wieder mit der Geschäftsordnung, die als Arbeitsgrundlage bei den Jugendlichen akzeptiert ist, auseinandergesetzt.

Mit dem Vorschlag der Verwaltung, ein Mitglied des Jugendparlaments als beratendes Mitglied in den Jugendhilfeausschuss aufzunehmen, wurde das Jugendparlament zu diesem Thema erneut aktiv.

Nach den Sommerferien 2010 gründete sich ein Arbeitskreis, der strittige Themen der Satzung ausgiebig diskutierte. Die Zusammensetzung des Jugendparlaments, die Arbeitsstrukturen und die Kompetenzen und Rechte des Gremiums wurden auf einen aktuellen Stand gebracht. Diese aktualisierte Geschäftsordnung wurde in der Sitzung des Jugendparlaments vom 12.7.11 einstimmig beschlossen.

Die beratende Mitgliedschaft des Jugendparlaments wurde im Rahmen der Satzungsänderung des Jugendamtes bereits am 02.03.2011 mit beschlossen (SV-Nr. 51/108).

Insbesondere diese beratende Mitgliedschaft wird von den Jugendlichen als Anerkennung für ihr Engagement, Akzeptanz ihrer Arbeit und als „ernst nehmen“ von Jugendinteressen gewertet.

Nun wird dem Jugendhilfeausschuss die aktualisierte Geschäftsordnung vorgelegt, die das Ergebnis der veränderten Bedingungen ist.

Für das Jugendparlament schließt sich damit ein langer, intensiver Entwicklungsprozess ab.

Im Anhang befinden sich jeweils die alte und neue Geschäftsordnung.

 


 

Finanzielle Auswirkungen  

 

Nein

 



Personelle Auswirkungen

 

Nein