Beschlussvorschlag:
Der
Jugendhilfeausschuss beschließt die Geschäftsordnung für das Jugendparlament in
der als Anlage beigefügten Fassung.
Erläuterungen und Begründungen:
In der Sitzung am 13.03.2002 (SV-Nr.: 51/145) des Jugendhilfeausschusses
wurde erstmalig eine Geschäftsordnung des Jugendparlamentes Hilden beschlossen.
Seitdem hat sich die Arbeit des Jugendparlaments entwickelt, verändert
und etabliert. Im Rahmen ihrer Arbeit haben sich Jugendparlamentarier immer
wieder mit der Geschäftsordnung, die als Arbeitsgrundlage bei den Jugendlichen
akzeptiert ist, auseinandergesetzt.
Mit dem Vorschlag der Verwaltung, ein Mitglied des Jugendparlaments als
beratendes Mitglied in den Jugendhilfeausschuss aufzunehmen, wurde das
Jugendparlament zu diesem Thema erneut aktiv.
Nach den Sommerferien 2010 gründete sich ein Arbeitskreis, der strittige
Themen der Satzung ausgiebig diskutierte. Die Zusammensetzung des
Jugendparlaments, die Arbeitsstrukturen und die Kompetenzen und Rechte des
Gremiums wurden auf einen aktuellen Stand gebracht. Diese aktualisierte
Geschäftsordnung wurde in der Sitzung des Jugendparlaments vom 12.7.11
einstimmig beschlossen.
Die beratende Mitgliedschaft des Jugendparlaments wurde im Rahmen der
Satzungsänderung des Jugendamtes bereits am 02.03.2011 mit beschlossen (SV-Nr.
51/108).
Insbesondere diese beratende Mitgliedschaft wird von den Jugendlichen
als Anerkennung für ihr Engagement, Akzeptanz ihrer Arbeit und als „ernst
nehmen“ von Jugendinteressen gewertet.
Nun wird dem Jugendhilfeausschuss die aktualisierte Geschäftsordnung
vorgelegt, die das Ergebnis der veränderten Bedingungen ist.
Für das Jugendparlament schließt sich damit ein langer, intensiver
Entwicklungsprozess ab.
Im Anhang befinden sich jeweils die alte und neue Geschäftsordnung.
Finanzielle Auswirkungen Â
Nein
Personelle Auswirkungen
Nein