Betreff
Bedenken gegen die Niederschrift der 23.Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 29.02.12
Vorlage
WP 09-14 SV IV/002
Aktenzeichen
IV/60.3-Ka
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussvorschlag:

 

Beschlussfassung wird anheim gestellt.


 

Erläuterungen und Begründungen:

 

 

Mit dem als Anlage 1 beigefügten Schreiben vom 14.05.2012 legt die Fraktion Freie Liberale Einspruch gegen die Niederschrift über die 23. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses ein.

 

Die vom Bürgermeister und dem Schriftführer unterzeichnete Niederschrift ist eine öffentliche Urkunde i.S. der §§ 415,417 und 418 ZPO. Sie kann nachträglich nicht geändert werden, auch nicht durch den Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses. Ist der Stadtentwicklungsausschuss der Auffassung, dass die Niederschrift die gefassten Beschlüsse nicht richtig wiedergibt oder sonst Ungenauigkeiten enthält, so kann er dies nur durch einen – protokollierten- Beschluss feststellen (so kommentieren Held/Becker u.a. zu §52 GO).

 

Bezüglich der nicht aufgenommenen Wortmeldung von Herrn Dr. Haupt zum TOP 2.1 „Beratung des Haushaltsplanes 2012“ ist auf die Geschäftsordnung des Rates und seiner Ausschüsse zu verweisen. Nach § 23 der Geschäftsordnung ist die Niederschrift als Ergebnisniederschrift unter Verzicht auf die Festlegung von Einzelheiten der Verhandlung zu fertigen. Dies bedeutet, dass nicht jede einzelne Wortmeldung in die Niederschrift aufgenommen wird.

 

Zum TOP 4.1 „Springbrunnenanlage Kleiner Teich Holterhöfchen – Antrag Freie Liberale vom 09.02.2012“ wurde das Beratungsergebnis entsprechend der Mitschrift der Schriftführung in die Niederschrift aufgenommen.

 

 

 

 

gez. Horst Thiele